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    Spekulationsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.08.01 16:53:54 von
    neuester Beitrag 06.08.01 17:04:04 von
    Beiträge: 2
    ID: 450.871
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      Avatar
      schrieb am 06.08.01 16:53:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      ich habe am 2. Juli 1999 Mannesmann-Aktien gekauft und im
      Februar 2000 an dem Aktienumtausch Mannesmann gegen Vodafone
      teilgenommen.

      Da die Spekulationsfrist nachträglich auf ein Jahr erhöht
      wurde, befanden sich zum Umtauschzeitpunkt (Febr. 2000)
      meine Mannesmann-Aktien in der (verlängerten) Spekulations-
      frist.

      Und nun zu meiner Frage: Unterliegt der Aktientausch Mannes-
      mann gegen Vodafone der Spekutlationsteuer nach dem EStG?
      Bei der Beantwortung dieser Frage würde ich mich freuen,
      wenn ich dabei einen fallbezogenen Literaturhinweis bekäme.

      Ich habe in einem Kommentar zu diesem Thema gelesen, daß
      eine Spekulationsteuer nicht erhoben wird, wenn das über-
      nehmende Unternehmen (hier: Vodafone) mit dem übernommenen
      Unternehmen (hier: Mannesmann) einen Beherrschungsvertrag
      abgeschlossen hat.

      Daher meine zweite Frage: Wurde zwischen Vodafone und Mannes-
      mann ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen? Falls dies der
      Fall ist, benötige ich irgendeine seriöse Literaturquelle,
      in der darüber berichtet wird.

      Für Eure Mühe bedanke ich mich schon jetzt recht herlich und
      verbleibe

      m.f.G.
      doc_holiday
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 17:04:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      soweit mir bekannt ist nicht !

      schreib doch mal ain finanzamt !

      oder ruf dort mal an !


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