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    Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus dem Verkauf von physischem Gold oder Silber - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.01 21:10:36 von
    neuester Beitrag 09.08.01 04:18:27 von
    Beiträge: 3
    ID: 452.463
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      schrieb am 08.08.01 21:10:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tja liebe Experten, wie wäre das denn, wenn ich aus dem Verkauf von physischem Gold z.B. einen erklecklichen Gewinn erziele. Gilt hier dann auch die Spekulationsfrist wie bei Aktien oder wie bei Grundstücken. Ist diese Problem überhaupt im Gesetz geregelt? Oder wäre das dann ein ganz schnödes Einkommen. Noch ist die Geschichte leider Zukunftsmusik, aber ich gehöre zu denjenigen die glauben, das dieser "Ernstfall" für mich einmal eintreten könnten. Wer weiss da etwas genaues? Sep vielleicht? Gruss an die unerschütterliche Gemeinde, die sicher heilfroh ist heute keine US Aktien oder Bayerles im Depot zu haben. J2
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 01:20:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ jef, was ist denn Gold ? eine Aktie ?

      Und ich hoffe, daß Du beim Verkauf keine Mwst nimmst, es ist Mwst- frei.

      Wie verhält es sich denn, wenn Du ein Auto verkaufst ? Ich meine: wie verhält es sich genau ?

      So isses auch mit Gold.

      Man müßte, und man könnte. Aber wer will das denn wissen ?

      SEP
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 04:18:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      bei Goldkauf und -verkauf handelt es sich um ein Tafelgeschaefte.
      Diese fallen per se in den Bereich "Spekulationsgeschaefte" - ergo: schoen warten mit Verkauf bis Speku-frist abgelaufen ;)
      fischli


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