Frage zum Insolvenzrecht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.08.01 11:52:40 von
neuester Beitrag 23.09.01 12:51:48 von
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Eine ehemalige Tochtergesellschaft eines Konzern erhielt von einer anderen Tochtergesellschaft des Konzern eine Finanzspritze in der Form, dass die noch konzernzugehörige Tochtergesellschaft Kundenforderungen der ausgeschiedenen Konzerntochter erwarb um die angeschlagene, ehemalige Tochtergesellschaft mit Liquidität auszustatten. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages der ehemaligen Tochtergesellschaft waren die Forderungen noch nicht realisiert. Hat der Insolvenzverwalter hier ein Rückgriffsrecht auf die verkauften Forderungen?
Gruß Agio
Gruß Agio
Hi,
waren die Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits Forderungen oder lediglich eine Art "Vorschuss" im Sinne einer Vorfinanzierung ?
Angenommen, die Leistungen der Gesellschaft wurden erbracht und es besteht eine konkrete Forderung gegenüber eines Kunden, dann kann diese im Sinne eines Facturings verkauft werden und der Insolvensverwalter hat darauf keinen Zugriff.
Vorteilhaft wäre es, wenn es noch zusätlich einen Facturingvertrag zwischen den gesellschaften gibt, die die Details regeln.
Ob jedoch eine Bank, Tochtergesellschaft oder Privatperson die Forderung erwirbt, ist aus rechtlicher Sicht generell egal. Facturing ist Facturing.
Jede Rechnung, die während eines Insolventsverfahrens gestellt wird, zählt jedoch zur verfügbaren Masse des Insolvenzverwalters.Im Fall der Insolvenz kann ein Facturing nur mit Zustimmung des Insolventzverwalters geschehen.
Bereits geleistete Vorkasse des Facturers auf die zu erwatende Forderung (vor der Insolvenz) ist rechtlich gesehen ein "Kredit" und steht im Falle der Insolvenz als Verbindlichkeiten in den Büchern.
Gruß - Moonieponds
waren die Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits Forderungen oder lediglich eine Art "Vorschuss" im Sinne einer Vorfinanzierung ?
Angenommen, die Leistungen der Gesellschaft wurden erbracht und es besteht eine konkrete Forderung gegenüber eines Kunden, dann kann diese im Sinne eines Facturings verkauft werden und der Insolvensverwalter hat darauf keinen Zugriff.
Vorteilhaft wäre es, wenn es noch zusätlich einen Facturingvertrag zwischen den gesellschaften gibt, die die Details regeln.
Ob jedoch eine Bank, Tochtergesellschaft oder Privatperson die Forderung erwirbt, ist aus rechtlicher Sicht generell egal. Facturing ist Facturing.
Jede Rechnung, die während eines Insolventsverfahrens gestellt wird, zählt jedoch zur verfügbaren Masse des Insolvenzverwalters.Im Fall der Insolvenz kann ein Facturing nur mit Zustimmung des Insolventzverwalters geschehen.
Bereits geleistete Vorkasse des Facturers auf die zu erwatende Forderung (vor der Insolvenz) ist rechtlich gesehen ein "Kredit" und steht im Falle der Insolvenz als Verbindlichkeiten in den Büchern.
Gruß - Moonieponds
@ moonicponds
Vielen Dank für Deine ausführliche Beantwortung. Ich habe Deinen Beitrag erst heute gefunden.
P.S. Ich habe Dir noch was in Deinen Briefkasten hier bei WO geschickt.
Gruß AGio
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