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    Frage an die Experten: Zeichnen einer Trendlinie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.01 07:43:48 von
    neuester Beitrag 20.08.01 10:19:36 von
    Beiträge: 4
    ID: 457.793
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      Avatar
      schrieb am 20.08.01 07:43:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Ich beschäftige mich seit neuestem mit der Chartanalyse und möchte jetzt auch mal eine Trendlinie in einen Chart einzeichnen.

      Wie macht ihr das? Gibt es dafür spezielle Programme, oder werden diese irgendwo zur Verfügung gestellt?
      Ausdrucken und per Hand zeichnen ist wohl hoffentlich nicht angesagt, oder?

      Vielen Dank für Eure Antworten.

      MfG,
      Ferris
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 08:27:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 08:31:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      DGAP-Ad hoc: MorphoSys AG <MOR > deutsch


      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------


      Vorläufige Gerichtsentscheidung zugunsten von MorphoSys im Griffiths-
      Patentstreit mit CAT: Entscheidung betrifft Fragen der Nicht-Verletzung
      Martinsried/München, 20. August 2001 - MorphoSys AG (Neuer Markt: MOR) gab heute
      bekannt, dass das Gericht in Washington DC/USA eine vorläufige Entscheidung
      zugunsten von MorphoSys in der Auseinandersetzung mit Cambridge Antibody
      Technology Ltd. (CAT) über das Griffiths Patent (US Patent Nr. 5,885,793)
      veröffentlicht hat. Die Entscheidung folgt einer Gerichtsverhandlung im März des
      laufenden Jahres, in der die Jury weder eine Entscheidung zur Gültigkeit des
      Patents treffen konnte noch darüber, ob MorphoSys dieses Patent verletzt. Die am
      17. August veröffentlichte vorläufige Entscheidung besagt, dass "MorphoSys sich
      in der Frage der Patentverletzung durchsetzen sollte, wobei weitere
      Schriftsätze oder Anhörungen noch bevorstehen.In der vorläufigen Entscheidung
      konzentrierte sich das Gericht vor allem auf die Frage ob die HuCAL
      Antikörperbibliotheken von Menschen stammen (Originalformulierung des US
      Patents: are derived from humans). Das Gericht sagte hierzu, dass keine
      vernünftige Jury finden könnte, dass die HuCAL Bibliothek, deren Ausgangspunkt
      die theoretische Datenanalyse ist, von Menschen stammen könnte.
      (Originalformulierung der richterlichen Entscheidung: no reasonable jury could
      find that the HuCAL library, whose starting point is theoretical analysis of
      data, is "derived from a human"). Zur Fällung einer endgültigen Entscheidung
      über die Frage der Nicht-Verletzung des Patents durch MorphoSys wird es noch
      weitere Anhörungen der beiden betroffenen Parteien geben. Diese Entscheidung ist
      dabei unabhängig von jedem abschließenden Urteil zur Rechtbeständigkeit des
      Patents.


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung © DGAP 20.08.2001
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 663200; Index: Nemax 50
      Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
      Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 10:19:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Ferris_I,

      per Hand zeichnen ist zum Glück wirklich nicht angesagt.
      Wie Igor1 schon gesgat hat, auf http://www.technical-investor.de" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.technical-investor.de findest Du ein interaktives Chartprogramm (TradeSignal basic), mit dem Du Indikatoren und Trendlinien etc. darstellen kannst. Es gibt dort auch ein Know-How-Bereich, in dem Du Dein Wissen erweitern kannst.


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