Frage an die Experten: Zeichnen einer Trendlinie - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.08.01 07:43:48 von
neuester Beitrag 20.08.01 10:19:36 von
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Hallo!
Ich beschäftige mich seit neuestem mit der Chartanalyse und möchte jetzt auch mal eine Trendlinie in einen Chart einzeichnen.
Wie macht ihr das? Gibt es dafür spezielle Programme, oder werden diese irgendwo zur Verfügung gestellt?
Ausdrucken und per Hand zeichnen ist wohl hoffentlich nicht angesagt, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
MfG,
Ferris
Ich beschäftige mich seit neuestem mit der Chartanalyse und möchte jetzt auch mal eine Trendlinie in einen Chart einzeichnen.
Wie macht ihr das? Gibt es dafür spezielle Programme, oder werden diese irgendwo zur Verfügung gestellt?
Ausdrucken und per Hand zeichnen ist wohl hoffentlich nicht angesagt, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
MfG,
Ferris
DGAP-Ad hoc: MorphoSys AG <MOR > deutsch
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Vorläufige Gerichtsentscheidung zugunsten von MorphoSys im Griffiths-
Patentstreit mit CAT: Entscheidung betrifft Fragen der Nicht-Verletzung
Martinsried/München, 20. August 2001 - MorphoSys AG (Neuer Markt: MOR) gab heute
bekannt, dass das Gericht in Washington DC/USA eine vorläufige Entscheidung
zugunsten von MorphoSys in der Auseinandersetzung mit Cambridge Antibody
Technology Ltd. (CAT) über das Griffiths Patent (US Patent Nr. 5,885,793)
veröffentlicht hat. Die Entscheidung folgt einer Gerichtsverhandlung im März des
laufenden Jahres, in der die Jury weder eine Entscheidung zur Gültigkeit des
Patents treffen konnte noch darüber, ob MorphoSys dieses Patent verletzt. Die am
17. August veröffentlichte vorläufige Entscheidung besagt, dass "MorphoSys sich
in der Frage der Patentverletzung durchsetzen sollte, wobei weitere
Schriftsätze oder Anhörungen noch bevorstehen.In der vorläufigen Entscheidung
konzentrierte sich das Gericht vor allem auf die Frage ob die HuCAL
Antikörperbibliotheken von Menschen stammen (Originalformulierung des US
Patents: are derived from humans). Das Gericht sagte hierzu, dass keine
vernünftige Jury finden könnte, dass die HuCAL Bibliothek, deren Ausgangspunkt
die theoretische Datenanalyse ist, von Menschen stammen könnte.
(Originalformulierung der richterlichen Entscheidung: no reasonable jury could
find that the HuCAL library, whose starting point is theoretical analysis of
data, is "derived from a human"). Zur Fällung einer endgültigen Entscheidung
über die Frage der Nicht-Verletzung des Patents durch MorphoSys wird es noch
weitere Anhörungen der beiden betroffenen Parteien geben. Diese Entscheidung ist
dabei unabhängig von jedem abschließenden Urteil zur Rechtbeständigkeit des
Patents.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung © DGAP 20.08.2001
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 663200; Index: Nemax 50
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Mitteilung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Vorläufige Gerichtsentscheidung zugunsten von MorphoSys im Griffiths-
Patentstreit mit CAT: Entscheidung betrifft Fragen der Nicht-Verletzung
Martinsried/München, 20. August 2001 - MorphoSys AG (Neuer Markt: MOR) gab heute
bekannt, dass das Gericht in Washington DC/USA eine vorläufige Entscheidung
zugunsten von MorphoSys in der Auseinandersetzung mit Cambridge Antibody
Technology Ltd. (CAT) über das Griffiths Patent (US Patent Nr. 5,885,793)
veröffentlicht hat. Die Entscheidung folgt einer Gerichtsverhandlung im März des
laufenden Jahres, in der die Jury weder eine Entscheidung zur Gültigkeit des
Patents treffen konnte noch darüber, ob MorphoSys dieses Patent verletzt. Die am
17. August veröffentlichte vorläufige Entscheidung besagt, dass "MorphoSys sich
in der Frage der Patentverletzung durchsetzen sollte, wobei weitere
Schriftsätze oder Anhörungen noch bevorstehen.In der vorläufigen Entscheidung
konzentrierte sich das Gericht vor allem auf die Frage ob die HuCAL
Antikörperbibliotheken von Menschen stammen (Originalformulierung des US
Patents: are derived from humans). Das Gericht sagte hierzu, dass keine
vernünftige Jury finden könnte, dass die HuCAL Bibliothek, deren Ausgangspunkt
die theoretische Datenanalyse ist, von Menschen stammen könnte.
(Originalformulierung der richterlichen Entscheidung: no reasonable jury could
find that the HuCAL library, whose starting point is theoretical analysis of
data, is "derived from a human"). Zur Fällung einer endgültigen Entscheidung
über die Frage der Nicht-Verletzung des Patents durch MorphoSys wird es noch
weitere Anhörungen der beiden betroffenen Parteien geben. Diese Entscheidung ist
dabei unabhängig von jedem abschließenden Urteil zur Rechtbeständigkeit des
Patents.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung © DGAP 20.08.2001
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WKN: 663200; Index: Nemax 50
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Mitteilung
Hallo Ferris_I,
per Hand zeichnen ist zum Glück wirklich nicht angesagt.
Wie Igor1 schon gesgat hat, auf http://www.technical-investor.de" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.technical-investor.de findest Du ein interaktives Chartprogramm (TradeSignal basic), mit dem Du Indikatoren und Trendlinien etc. darstellen kannst. Es gibt dort auch ein Know-How-Bereich, in dem Du Dein Wissen erweitern kannst.
per Hand zeichnen ist zum Glück wirklich nicht angesagt.
Wie Igor1 schon gesgat hat, auf http://www.technical-investor.de" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.technical-investor.de findest Du ein interaktives Chartprogramm (TradeSignal basic), mit dem Du Indikatoren und Trendlinien etc. darstellen kannst. Es gibt dort auch ein Know-How-Bereich, in dem Du Dein Wissen erweitern kannst.
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