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    HILFE!!!/Steuerprüfung!!!, folgendes Problem: - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.01 15:49:13 von
    neuester Beitrag 07.12.01 18:33:49 von
    Beiträge: 21
    ID: 459.692
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      Avatar
      schrieb am 22.08.01 15:49:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      1. ich hatte 1999 eine Firma und habe für Waren Rechnungen geschrieben , die ich ins Ausland versenden wollte, was danach jedoch nicht geklappt hat und ich habe diese Belege innerhalb der Firma stornieren lassen (Höhe 300000 DM). Frage: ist soetwas strafbar??

      2. Ich habe Rechnungen für mich selbst geschrieben, die jedoch aufgrund von Angszuständen wieder storniert, da dies ja in den Bereich Urkundenfälschung fällt. Ist so etwas auch strafbar, wenn das dem Prüfer auffällt??? Selbstredend sind die Papiere nicht mehr in der Buchhaltung , wohl aber bei meinem Steuerberater, der mir nicht unbedingt gut gesonnen ist.

      Auch sonst, geht es mir nicht besonders;-)))..danke für jede ernstgemeinte Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 15:55:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      da mußt du für grade stehen, dies ist 100% BETRUG+URKUNDENFÄLSCHUNG!
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 15:55:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Könnte Ärger geben, auf solche Sachen stürzen die sich wie ausgehungerte Wölfe.
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 16:02:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 16:03:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      @millionrmit99

      ist jemand geschädigt worden?
      z.B.: durch vorsteuerabzug

      jemand ist auch der fiskus.


      mfg sabbel:-)

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      schrieb am 22.08.01 16:08:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eine Urkundenfälschung liegt wohl nicht vor. Ein Betrug nur, wenn der Vorgang insgesamt erfunden wurde um Steuervergünstigungen zu erlangen.Ansonsten ist die Ao spezieller.
      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 16:11:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Inweiweit hatten die Rechnungen offizielle Wirksamkeit?

      D.h., haben sich die Rechnungen beim Vorsteuerabzug, Steuervorauszahlung oder Mehrwertsteuerzahlung ausgewirkt?

      Wenn keine dieser Faktoren zutrifft, interessieret sich keine Wutz für die Rechnungen.
      Wenn doch, dann bete das die Steurprüfung nichts in die Hände bekommt.

      Wieso ist eigentlich der Steuerberater nicht gut auf dich zu sprechen? Knatsch gehappt?
      Warum sollte er dich fertig machen?
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 16:12:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was ist das für wirres Zeug?
      Du hast Rechnungen geschrieben und diese sodann stornieren lassen...meinst Du fingierte Rechnungen an Deine Firma (von Dir geschrieben), die nie bezahlt wurden, aber bei der Bilanz / Einnahme- Überschussrechnung als Kosten aktiviert worden sind?
      Sollte es sich so verhalten, rate ich Dir zur Selbstanzeige gem. § 370 AO.
      Die Selbstanzeige geht nur vor Entdeckung der Tat und Du mußt die hinterzogenen Steuer unverzüglich nachbezahlen. Dann bleibst Du straffrei.
      Gehe unbedingt sofort zu einem Rechtsanwalt !!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 16:12:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für die Antworten. NEIN, es ist niemand geschädigt worden. Die Belege wurden rechtzeitig vor "Vorsteuerauszahlung" ausgebucht.
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 16:19:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sorry, wenn ich mich oben nicht gerade "germanistik1-frei" ausgedrückt habe, die Nerven liegen blank!

      Der Vorgang war folgender: ich habe - aus welchen Gründen auch immer - dringend Geld benötigt und habe daher für ca. 200 000 DM fingierte Rechnungen AN MICH SELBST geschrieben. Diese wurden in die Buchhaltung eingegeben und auch an das Finanzamt weitergeleitet, die natürlich ein "Umsatzsteuergutschrift" zugesandt hat. Wie gesagt der Vorgang war 1999. Aufgrund vieler schlafloser Nächte habe ich von mir aus ca. 3 Monate späte all diese Rechnungen stornieren lassen und das Geld, bis auf 1400 DM (noch zu zahlen) zurückgezahlt. Die Auslandsrechnungen habe ich deshalb geschrieben um den Wareneinkauf zu erklären und für AR`s muss ich ja keine V-Steuer berechnen.

      Wie gesagt, jetzt bin ich extremst verunsichert. Zum einen habe ich zwar alle Rechnungen storniert, die Belege sind allerdings noch einzusehen und das dies Fälschungen waren, dürfte jedem Profi auffallen. Schaden entstand wohlgemerkt nicht aber ob mir das hilft??

      Nochmals DAnke an alle, bin ziemlich am Ende, Anwalt kann ich mir momentan nicht leisten.
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 16:21:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      @millionrmit99

      also wenn niemand geschädigt wurde, ist die sache möglicherweise
      nicht so schlimm.

      du solltest aber ggf. deinen steuerberater wechseln. den der neue
      könnte dir sofort sagen was sache ist.

      gute besserung


      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 16:31:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      @millionrmit99

      hast du dir etwa durch vorsteuergutschrift vom staat einen zinslosen kredit besorgt?
      wenn ja, ist dem staat ein zinsverlust entstanden.
      dann gehe vielleicht doch zum anwalt oder guten steuerberater.

      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 18:42:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      § 370 (1) AO: "Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...
      1. ...
      2. ...
      3. ...
      und dadurch Steuern verkürzt ....."

      § 370(4) AO "Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt wurde; ....."

      ==> Abgabe unrichtiger USt-Voranmeldung mit zu hoher Vorsteuer aus fingierten Rechnungen: Steuerhinterziehung!!! Inzwischen zuückgezahlt (wahrscheinlich ähnlich "verdeckt" über fingierte Umsätze oder weniger Vorsteuern, aber ohne Selbstanzeige): ggf. strafmindernd.

      Empfehlung: Steuerberater und / oder Rechtsanwalt bevor der Finanzbeamte erscheint (Nach Erscheinen zur Prüfung ist selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung nicht mehr möglich!!) Alles weitere solltest du tatsächlich mit (d)einem StB oder RA klären, mehr Hilfestellung hier im Board ist nämlich ggf. auch strafbar :) (unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen !!
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 21:01:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      @winner59
      Dann gebe ich halt meinen Senf dazu. Ich darf das.
      Selbstanzeige hört sich immer gleich so hart an. Vielleicht
      sollte man gewisse Vorgänge einfach steuerlich richtigstellen
      sozusagen, bevor der Betriebsprüfer kommt. Es handelt sich
      ja nur um zeitliche Verschiebungen wenn ich das richtig
      mitgekriegt habe, so dass ggf. Zinsen fällig werden.
      Wäre wohl die beste Vorgehensweise.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 21:06:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      @winner:Steuertips im board geben ist keinesfalls strafbar, da täuschst du dich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 21:12:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      der straffreie steuertip:

      steuerbord links,
      backbord rechts!

      stimmts?


      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 21:24:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ordnungswidrig ist (nur) die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (§ 8 RBerG). Die Beratung im Board erfolgt nicht gechäftsmäßig.
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 22:50:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      @nataly
      Nur so nebenbei bemerkt, Steuerberatung hat mit Rechtsberatung
      nicht viel zu tun, deshalb gilt hier auch nicht das
      Rechtsberatungsgesetz sondern das Steuerberatungsgesetz.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 22:58:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      rechtsberatungsgesetz, steuerberatungsgesetz,
      ihk-zwangsmitgliedschaft,handwerksrolle, zümfpte,
      hexenverbrennung und höhlenmalerei......

      das ist deutschland


      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 20:25:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wieso Steuerberatung ? Es war doch ganz eindeutig: Lebensberatung ;)

      Gibt es in dieser Bananerepublik auch ein Lebensberatungsgesetz ???
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 18:33:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      @steueragent: Du hast recht, dass das RBerG nicht für die Steuerberatung gilt.
      Allerdings gibt es im StBerG in § 5 eine Regelung, die § 1 RBerG entspricht; § 5 verbietet ebenfalls anderen als den in §§ 3 und 4 genannten Personen und Vereinigungen die GESCHÄFTSMÄSSIGE Hilfe in Steuersachen.


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