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    @alle Wohnungskündigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.01 14:02:37 von
    neuester Beitrag 24.09.01 19:32:22 von
    Beiträge: 16
    ID: 477.396
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      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:02:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe meine Wohnung zum 01.04.01 gekündigt, bei 1Jahr Kundigungszeit.Das heißt ich muß bis zum 01.04.2002 drin bleiben. Jetzt haben sich die Gesetzte geändert kann ich wenn ich jetzt noch mal kündige nach 3 Monaten raus sprich zum 31.12.2001. Bitte wer weiß etwas genaues oder wo kann ich was nach lesen Danke
      mfg Luckyloooser
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:04:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry, die Antwort ist schnell und enttäuschend: NEIN.

      Die neuen gesetze beziehen sich nur auf alle nach dem 1.9. abgeschlossenen verträge.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:04:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort: Ja.

      PS: Wo lebst Du denn seit April 01 ???
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:09:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      @gibniemalsauf
      Ich bin dahmals schon von drei Monaten Kündigungzeit ausgegangen und wohne seit den 15.06 in einer neuen Wohnung.
      Das ist jetzt blöd ich habe zwei verschiedene Antworten bekommen total gegensätzlich und nu ?
      Luckyloooser
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:18:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Guck irgendwo im Internet, da wirds schon stehen und (leider) mich bestätigen; ich hab diesbezüglich aus Eigeninteresse das ganze genau verfolgt.

      Im übrigen wird es Dir der gesunde Juristenverstand wohl sagen - irgendwas mit Vertrauensschutz für bestehende Verträge oder dergleichen; in jedem Fall hab ich mehrfach gelesen, dass die Novelle nur für Verträge greift, die ab dem 1.9. geschlossen wurden.

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      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:20:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      //Sorry, die Antwort ist schnell und enttäuschend: NEIN.
      Richtig

      //Die neuen gesetze beziehen sich nur auf alle nach dem
      //1.9. abgeschlossenen verträge.
      Falsch
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:22:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann gut sein, daß Neemann recht hat.

      Frag doch mal bei der Verbraucherzentrale.

      Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, brauchst Du dem Vermieter nur einen oder Zwei geeignete Nachmieter benennen, um früher aus dem Vertrag zu kommen.

      Würde zu Einzelheiten dennoch einen RA oder die Verbraucherzentrale befragen.

      Hier ne RA-Nr. wo über Tel.-Abrechnet, falls Du keine Alternative hast:

      0190- 880 880 881

      Gruß,
      gibniemalsauf
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:22:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Neemann
      Danke für deine Antworten habe schon beim Mieterverein nachgeguckt, da steht aber nur das es ab 01.09. ein neues Gesetz gibt aber nicht ob sich das auch auf ältere Verträge auswirkt.
      Luckyloooser
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:24:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      lucky,die neuen Kündigungsfristen gelten ab 01.09.2001,bis dahin behält das alte Kündigungsrecht seine Gültigkeit.
      Bringe Nachmieter bzw.einige Dich mit Deinem Vermieter ggf.auf einen Vergleich.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:28:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ein Kollege sagt mir gerade folgendes:

      - steht im Mietvertrag beim Absatz Kündigungen:
      "nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen" haste Glück gehabt.

      Gruß,
      gibniemalsauf
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:32:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das wäre eine Möglichkeit;

      @OOOOA, was ist falsch bzw. welcheRegelungen der Novelle beziehen auch alte Verträge mit ein? Klär mich mal auf...

      @luckylooser,

      ist es denn so schwer, einen Nachmieter zu finden? (Ists was im Osten? ;)
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:35:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      @alle
      schon mal danke für die ganzen Antworten und ich bin froh das das WO-Board wieder auf dem Weg ist das zuwerden was es vorher war, eine Informationsaustauschbörse für Wirtschaft,Geld und Finanzen. Das finde ich nach den unsäglichen Diskussionen in den letzten Tagen wieder wohltuent.
      Gruß Luckyloooser
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:38:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Neemann
      Das Objekt liegt in Bergisch Gladbach, ist aber komisch geschnitten, zählt als 2 1/2 Zimmer Wohnung und liegt im 11Stock mit Aussicht auf Bensbergerschloß.
      Luckyloooser
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:06:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ganz klar: Das neue Gesetz gilt erst für Kündigungen ab dem
      1. 9..

      http://www.bmj.bund.de/mietr/ueber.pdf
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:53:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich versteh das bmj... Zitat folgendermaßen:
      1) Falls im Mietvertrag nicht anders vereinbart -> nachschauen
      2) Kündigung muss nach dem 1.9. erfolgen /erfolgt sein -> Du hast vorher gekündigt ! Ich schätze Pech gehabt und "altes" Gesetz gilt. Oder nochmals kündigen, dann beginnt die 3 Moantsfrist (wäre dann 24.12, hi,hi)
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 19:32:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      In den Mietvertrag schauen-steht dort, dass die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Kündigung gelten:
      Glück gehabt, einfach neue Kündigung mit 3-Monatsfrist erklären.
      Sind Kündigungsfristen im Vertrag gesondert ausgehandelt worden- erstmal Pech gehabt. Vielleicht trotzdem einfach mal mit neuer gesetzlicher Frist kündigen und abwarten, wie der Vermieter reagiert.


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