Deutsche Börse: Einstweilige Verfügung der CPU Softwarehouse AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.10.01 13:51:43 von
neuester Beitrag 19.10.01 11:20:27 von
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Augsburg (ots) - Am 14. September 2001 hat die CPU Softwarehouse
AG, Augsburg, bei der Kammer für Handelssachen (KfH) am Landgericht
Frankfurt am Main Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
gegen die Deutsche Börse AG gestellt. Begründet wurde der Antrag mit
einer offensichtlichen Vertragsverletzung der Antragsgegnerin sowie
mit der Untauglichkeit, das vorgegebene Ziel zu erreichen.
Dazu Manfred W. Köhler, Vorstand der CPU Softwarehouse AG, "Im
Gegensatz zu anderen Unternehmen des Neuen Marktes, die gerichtliche
Schritte gegen die Deutsche Börse eingeleitet haben, fordern wir mit
unserem Antrag nicht bloß eine zeitliche Aussetzung der Änderung des
Regelwerkes. Vielmehr wenden wir uns gegen diese Änderung als
solche." Die von der Deutschen Börse eingeleiteten Schritte kämen
viel zu spät, setzten den Hebel an der falschen Stelle an und
bekämpften in erster Linie die Symptome während die eigentlichen
Ursachen davon unberührt blieben. Köhler weiter: "Die aktuelle
Änderung des Regelwerkes ist per se unbillig und zudem auch
untauglich, um das vorgegebene Ziel zu erreichen, nämlich das Profil
des Neuen Marktes zu schärfen".
Die CPU Softwarehouse AG begründet ihren Antrag auf einstweilige
Verfügung gegen die Änderung des Regelwerkes denn auch nicht nur mit
dem Tatbestand der privatrechtlichen Organisation des Neuen Marktes
und der Qualität des Regelwerkes als Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vielmehr weist der Anbieter von Software für die
Finanzdienstleistungsbranche auf grundlegende Unzulänglichkeiten im
Regelwerk hin.
"Das Problem des Neuen Marktes sind nicht Kurswert und
Marktkapitalisierung, sondern das geschwundene Vertrauen der Anleger
in die Unternehmen, deren Geschäftsführung es vielfach an Seriosität
und Sachkunde haben fehlen lassen", kommentiert Manfred Köhler. Das
dringend benötigte Vertrauen der Anleger lasse sich aber weder durch
eine nachträgliche Änderung des Regelwerkes noch durch
vordergründigen Aktionismus zurückgewinnen. Im europäischen Umfeld
stünde die Deutsche Börse hier ziemlich allein.
Die CPU Softwarehouse AG mit Sitz in Augsburg ist ein
zukunftsorientiertes Softwarehaus für die
Finanzdienstleistungsbranche. Das Unternehmen richtet seine
Kernkompetenzen auf die strategischen und operativen Ziele der
Finanzdienstleister in der Beratung und Bearbeitung von Kredit- und
Wertpapiergeschäften aus. Dazu plant, entwickelt, implementiert und
betreut die CPU anwenderspezifische Lösungen zur Organisation und
Optimierung traditioneller und zukünftiger Kundenprozesse. Leistungen
aus den Bereichen e-, m- und t-Business stellen dabei eine wichtige
Option auf die Zukunft dar. Zielmärkte der CPU sind in erster Linie
Länder mit Euro-Währung, die Schweiz sowie die Beitrittsländer zur
Europäischen Union.
ots Originaltext: CPU Softwarehouse AG
Ansprechpartner für die Presse:
Marlies Ott
CPU Softwarehouse AG
August-Wessels-Straße 27
Tel.: 0821/4602-145
m.ott@cpu-ag.com
AG, Augsburg, bei der Kammer für Handelssachen (KfH) am Landgericht
Frankfurt am Main Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
gegen die Deutsche Börse AG gestellt. Begründet wurde der Antrag mit
einer offensichtlichen Vertragsverletzung der Antragsgegnerin sowie
mit der Untauglichkeit, das vorgegebene Ziel zu erreichen.
Dazu Manfred W. Köhler, Vorstand der CPU Softwarehouse AG, "Im
Gegensatz zu anderen Unternehmen des Neuen Marktes, die gerichtliche
Schritte gegen die Deutsche Börse eingeleitet haben, fordern wir mit
unserem Antrag nicht bloß eine zeitliche Aussetzung der Änderung des
Regelwerkes. Vielmehr wenden wir uns gegen diese Änderung als
solche." Die von der Deutschen Börse eingeleiteten Schritte kämen
viel zu spät, setzten den Hebel an der falschen Stelle an und
bekämpften in erster Linie die Symptome während die eigentlichen
Ursachen davon unberührt blieben. Köhler weiter: "Die aktuelle
Änderung des Regelwerkes ist per se unbillig und zudem auch
untauglich, um das vorgegebene Ziel zu erreichen, nämlich das Profil
des Neuen Marktes zu schärfen".
Die CPU Softwarehouse AG begründet ihren Antrag auf einstweilige
Verfügung gegen die Änderung des Regelwerkes denn auch nicht nur mit
dem Tatbestand der privatrechtlichen Organisation des Neuen Marktes
und der Qualität des Regelwerkes als Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vielmehr weist der Anbieter von Software für die
Finanzdienstleistungsbranche auf grundlegende Unzulänglichkeiten im
Regelwerk hin.
"Das Problem des Neuen Marktes sind nicht Kurswert und
Marktkapitalisierung, sondern das geschwundene Vertrauen der Anleger
in die Unternehmen, deren Geschäftsführung es vielfach an Seriosität
und Sachkunde haben fehlen lassen", kommentiert Manfred Köhler. Das
dringend benötigte Vertrauen der Anleger lasse sich aber weder durch
eine nachträgliche Änderung des Regelwerkes noch durch
vordergründigen Aktionismus zurückgewinnen. Im europäischen Umfeld
stünde die Deutsche Börse hier ziemlich allein.
Die CPU Softwarehouse AG mit Sitz in Augsburg ist ein
zukunftsorientiertes Softwarehaus für die
Finanzdienstleistungsbranche. Das Unternehmen richtet seine
Kernkompetenzen auf die strategischen und operativen Ziele der
Finanzdienstleister in der Beratung und Bearbeitung von Kredit- und
Wertpapiergeschäften aus. Dazu plant, entwickelt, implementiert und
betreut die CPU anwenderspezifische Lösungen zur Organisation und
Optimierung traditioneller und zukünftiger Kundenprozesse. Leistungen
aus den Bereichen e-, m- und t-Business stellen dabei eine wichtige
Option auf die Zukunft dar. Zielmärkte der CPU sind in erster Linie
Länder mit Euro-Währung, die Schweiz sowie die Beitrittsländer zur
Europäischen Union.
ots Originaltext: CPU Softwarehouse AG
Ansprechpartner für die Presse:
Marlies Ott
CPU Softwarehouse AG
August-Wessels-Straße 27
Tel.: 0821/4602-145
m.ott@cpu-ag.com
Jetzt ist die Verfügung wohl auch erwirkt:
19.10.01 10:11 Uhr
CPU mit einstweiliger Verfügung gegen
Delisting-Regeln
München, 19. Okt (Reuters) - Das Softwareunternehmen CPU Softwarehouse hat
nach einer Reihe anderer Unternehmen ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen
das drohende Delisting vom Neuen Markt erwirkt. Das bestätigte eine Sprecherin des
auf Software für Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmens am Freitag. CPU
warte noch auf die detaillierte Begründung des Frankfurter Landgerichts, fügte sie
hinzu.
In den vergangenen Tagen hatten eine ganze Reihe von Unternehmen einen
Aufschub der seit Oktober geltenden Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirkt,
wonach Firmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und
deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Millionen Euro liegt, vom Neuen Markt
ausgeschlossen werden.
Quelle: http://www.sharper.de
19.10.01 10:11 Uhr
CPU mit einstweiliger Verfügung gegen
Delisting-Regeln
München, 19. Okt (Reuters) - Das Softwareunternehmen CPU Softwarehouse hat
nach einer Reihe anderer Unternehmen ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen
das drohende Delisting vom Neuen Markt erwirkt. Das bestätigte eine Sprecherin des
auf Software für Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmens am Freitag. CPU
warte noch auf die detaillierte Begründung des Frankfurter Landgerichts, fügte sie
hinzu.
In den vergangenen Tagen hatten eine ganze Reihe von Unternehmen einen
Aufschub der seit Oktober geltenden Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirkt,
wonach Firmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und
deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Millionen Euro liegt, vom Neuen Markt
ausgeschlossen werden.
Quelle: http://www.sharper.de
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