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    Geldmarktfonds und Zast - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.01 15:47:34 von
    neuester Beitrag 22.11.01 15:56:41 von
    Beiträge: 20
    ID: 489.703
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      Avatar
      schrieb am 17.10.01 15:47:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe Geld in einem Geldmarktfonds liegen und wundere mich ein wenig, daß ich keinen Freistellungsauftrag brauche.

      Kommt da beim Verkauf dann der Zast-Hammer nach oder wie ist das?
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 16:05:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein mal jährlich wird abgerechnet. 35% von Zinsen gehen dann an Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 16:27:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Reich doch einen FA nach. Ist im Normalfall bei allen deutschen Gesellschaften möglich.

      Mfg
      Martin Scharf
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 16:28:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kapier ich nicht. Dann kann ich ja vorher verkaufen und danach wieder kaufen.

      Wie soll das funktionieren?
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 16:31:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      In welchem Land ist der Geldmarktfonds gelistet oder besser, um welchen Geldmarktfonds handelt es sich, WKN ?

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      schrieb am 17.10.01 16:40:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn Dein Depot in Deutschland ist kommt da ein ZASt-Hammer, ja. Wenn Du ohne Freistellungsauftrag verkaufst, wird die Steuer abgezogen. Wenn Du den Freistellungsauftrag (rechtzeitig!) vor Verkauf an die Bank einreichst, wird sie dir den Erlös inklusive Zinsen gutschreiben, ohne Steuern abzuziehen. Vorausgesetzt natürlich, der Freibetrag ist noch nicht überschritten. Für 2000 sind Steuern abgeführt worden, falls Du da den Geldmarktfonds schon hattest. Darüber hast Du dann aber eine Steuerbescheinigung erhalten und das entsprechend in Deiner Steuerklärung für 2000 geltend gemacht. Oder hättest Du tun sollen...
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 16:51:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Geldmarktfonds ist von der DWS

      WKN 847425

      Also, ich hab schonmal Anteile verkauft, aber an Zast kann ich mich nicht erinnern. Werd nochmal die Abrechnung von der DAB checken.
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 16:56:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein Freistellungsauftrag wäre eigentlich empfehlenswert !
      http://www.dws.de/notesfonds/847425au.de.htm
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 17:13:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      @NeueFinanzen

      Ich denk mal, den müßt ich dann bei der DAB stellen, oder täusch ich mich da?

      Danke für deine Mühe.

      ciao, jack
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 17:42:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      ja
      Avatar
      schrieb am 29.10.01 21:40:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich habe da auch nochmal ein paar Fragen:

      1) Wann kommt der Zast-Hammer bei einem Fonds, der ausschüttet? Bei der Ausschüttung oder am Jahresende?

      2) Unterliegen Geldmarktfonds der Speku-Steuer?


      Vielen Dank im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 30.10.01 13:12:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      @JackCola

      Vielleicht sind Deine ZASt-pflichtigen Erträge (Zwischengewinn) mit Deinem "Stückzinstopf" verrechnet worden, den Du im lfd. Jahr beim Kauf Deiner Geldmarktfonds oder anderer Fonds mit dem jeweiligen Zwischengewinn oder beim Kauf von festverzinslichen Wertpapieren in Form von Stückzinsen dotiert hast.
      Merke: erst werden die Erträge auf den Stückzinstopf angerechnet, dann auf den Freistellungsauftrag, vom Rest erst geht ZASt ab (also immer erst neue Zinspapiere kaufen, bevor alte verkauft werden, taggleich funktioniert meist - abhängig von der Bank).

      @Zinsi1

      zu 1) bei Ausschüttung
      zu 2) nein (außer evt. Währungsgewinne/-verluste bei Fonds, die in einer ausländ. Währung notieren)
      Avatar
      schrieb am 30.10.01 19:37:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Zinsi1,
      es ist vollkommen egal, ob der Fonds ausschüttet oder thesauriert; die Erträge müssen auf jeden Fall versteuert werden. Schüttet der inländische Fonds seine während des GJ bezogenen Erträge nicht aus, sondern legt sie weider an, werden die thesaurierten Erträge beim Anleger wie ausgeschüttete Erträge versteuert. Die th. Erträge gelten mit Ablauf des GJ, in dem sie vom Fonds vereinnahmt werden, als zugeflossen (§ 39 KAGG). Zu den Einkünften gehört auch der ZG.
      Du mußt auch unterscheiden, ob es ein "Deutscher" oder "Ausländischer" Fonds ist. Entscheidend hierfür ist der Sitz der KAG. Ist dieser in der BuRD unterliegen die Erträge und Ausschüttungen auch dem Halbeinkünfteverfahren! Kursgewinne oder -verluste können aber nicht nach dem HEV geltend gemacht werden.
      Der nächste Unterschied ist die ZAST und die KEST. Die ZAST beträgt beträgt 30% (bei Tafelgeschäften 35%) und 5,5% Soli, aber bezogen auf die ZAST. Die KEST beträgt 20% (+Soli). Bei Dividenden von Aktien wird KEST fällig und bei Zinsen aus z.B. festverzinslichen Wertpapieren und auch Zwischengewinnen wird die ZAST fällig.

      Gruß moneymaster
      Avatar
      schrieb am 30.10.01 19:55:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ Aktienfee & moneymaster:

      Euch beiden vielen Dank!

      Ich habe den Geldmarktfonds von Hauk & Aufhäuser im Auge (WKN 976734).

      Noch drei Fragen:

      1) Kann man denn die Zast nicht (vorerst) umgehen, indem man eienn Tag vor der Ausschüttung verkauft und dann am Tag der Ausschütung dann die (nun um die Ausschüttung verbilligten) Anteile zurückkauft!??

      2) Wird die Zast direkt von der Ausschüttung abgezogen, sodass meinem Konto die Ausschüttung minus Zast gutgeschrieben wird?

      3) Macht es generell mehr Sinn (aus Steuerlicher Sicht) einen offenen Immobilienfonds vorzuziehen (etwa den Euroreal WKN 980500)? - mal abgesehen von dem Ausgabeaufschlag.


      Vielen Dank im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 20:01:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Zinsi1,

      3.) Die Immo-Fonds haben den steuerlichen Nachteil, daß der Fondsmanager Objektkäufe und -verkäufe innerhalb von 10 Jahren voll versteuern muß. Das wirkt sich dann in Form einer veringerten Ausschüttung auf die Investoren aus. In der vergangenheit waren die Fonds bei konservativen Anlegern sehr beliebt, weil sie recht kontinuierlich jährlich ca. 6% Rendite abgeworfen haben. Diese Ausschüttungen werden wieder nach dem HEV besteuert.

      Im der vergangenheit waren Floater noch interessant, weil die Erträge absolut von einem ungewissen Ereignis abhängig waren und keine von vorneherein bezifferbare Emissionsrendite hatten. Dieser Vorteil wurde aber durch ein Korrekturgestez des BGH neu gefaßt, sodaß diese jetzt auch unter die Kapitalerträge fallen.

      2.) Wenn du einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung hast, bekommst du die Ausschüttung brutto; nur der steuerpflichtige Ertrag wird direkt auf deinen FA gerechnet. Wenn kein FA oder NV vorliegt, behält die Bank den zu versteuernden Teil ein und du bekommst nur die Netto-Ausschüttung.

      1.) Bei Geldmarktfonds wird Quartalsmäßig ausgeschüttet bzw. gutgeschrieben. Wenn du immer kurz vorher verkaufst, macht das meiner Ansicht nach wenig Sinn. Bei Aktienfonds kommst du mit dieser Strategie auch in die steuerliche Anrechenbarkeit der Gewinne/Verluste.
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 20:24:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Zinsi1

      zu 1. Du kannst Geldmarktfonds verkaufen, wann immer Du willst, jedes Mal wird Dir der zu diesem Termin ausgewiesene Zwischengewinn der ZASt unterworfen. Ist so wie Stückzinsen zu sehen. Kurz vor dem Ausschüttungstermin ist der stpfl. Anteil der Ausschüttung ungefähr gleich dem ZwG.

      zu 2. Ja, aber s. meine Anmerkungen unter #12 an JackCola.

      zu 3. Off. Immos sind eine andere Anlageform und deshalb nicht zu vergleichen. Ihr Vorteil liegt natürlich im hohen stfr. Anteil an den Erträgen. Man sollte aber seine Anlagen NIE nur unter steuerl. Gesichtspunkten entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 22:31:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Aktienfee & moneymaster:

      Erneut Euch beiden vielen Dank!


      @ moneymaster:

      Du kennst Dich ja wirklich gut mit der Steuer aus! Trotzdem noch 2 Fragen:

      - Was ist denn eine NV-Bescheinigung?

      - Du schreibst: "kommst du mit dieser Strategie auch in die steuerliche Anrechenbarkeit der Gewinne/Verluste."

      Gilt denn bei Geldmarktfonds doch die Spekusteuer?


      @ Aktienfee & moneymaster:

      Angenommen ein Geldmarktfonds und ein Immofonds machen 6% Performance inkl. A-Aufschlag und Managementgebühren.

      Bei welchem der beiden Fonds muss ich weniger an Herrn Eichel abführen?


      Erneut vielen Dank im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 03.11.01 11:00:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      @zinsi1

      mal abgesehen davon, daß man bei Geldmarktfonds und Immobilienfonds von völlig unterschiedlichen Anlagezeiträumen ausgeht--muß man bei Immobilienfonds deutlich weniger versteuern.

      siehe DIFA:
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 00:10:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Dann habe ich aber auch nochmal `zwei Fragen:

      Ich habe auch diesen DWS-GeldmarktFond.

      - Bei einer Direkt waren die Ankäufe provisionfrei (also keine Nebenkosten!), die Verkäufe auch?
      - Stückzinsen erschienen aber nicht. Daher macht es doch eigentlich Sinn, wenn eben keine Nebenkosten erscheinen,
      unmittelbar vor der Quartalzinsabrechnung den Kursgewinn mitzunehmen und unmittelbar nach Zinsauszahlung wieder zu
      kaufen. Was spricht dagegen? Klar, dieser Gewinn ist spekulationssteuerpflichtig, aber in diesem har steht ja wohl bei den
      wenigsten Gewinn an...
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 15:56:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Wellenride

      - Rückgabe vom DWS Geldmarktfonds kostet keine Provision.
      - Ein "Kursgewinn" besteht bei Geldmarktfonds fast ausschließlich aus dem zugewachsenen "Zwischengewinn" (so werden in diesem Fall die "Stückzinsen" genannt). Daher gibt es praktisch keinen Spekulationsgewinn. Der zum Verkaufstag ausgewiesene Zwischengewinn ist kurz vor Geschäftsjahresende am höchsten und unterliegt voll der ZASt. Deine Idee funktioniert also nicht.


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