DGAP-Ad hoc: CPU Softwarehouse AG <DE0005454300> = - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 09.11.01 12:45:57 von
ID: 492.765
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CPU Softwarehouse AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Ad hoc-Mitteilung der CPU Softwarehouse AG CPU Softwarehouse AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse Kurswert und Marktkapitalisierung keine unbedingt geeigneten Kriterien
Augsburg, den 23. Oktober 2001 Vor der 9. Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main erwirkte die CPU Softwarehouse AG, Augsburg (WKN 545430), eine einstweilige Verfügung gegen die am 01.10.01 in Kraft getretenen Delisting-Regelungen der Deutschen Börse. Sinngemäß lautet der Tenor der ergangenen Entscheidung, dass es der Deutschen Börse untersagt wird, das geänderte Regelwerk Neuer Markt zu Lasten der Verfügungsklägerin vor Ablauf des 31.03.2002 anzuwenden. In der schriftlichen Urteilsbegründung hebt das Gericht unter anderem hervor, dass "sich der Kurswert einer Aktie sehr häufig nicht oder nur in geringem Maße an der Performance eines Unternehmens orientiert, sondern dass die Kurse von allgemeinen Trends und irrationalen Ängsten und Hoffnungen bestimmt werden. Daher bestehen durchaus Zweifel, ob die von der Deutschen Börse vorgegebenen Kriterien, Kurswert und Marktkapitalisierung geeignet seien, das gewünschte Ziel zu erreichen. Während das Gericht das zeitliche Inkrafttreten der Regeländerungen als unbillig und deshalb unverbindlich für die CPU als Verfügungsklägerin erklärte, hatte die CPU Softwarehouse AG mit ihrem Anliegen, die Regeländerungen der Deutschen Börse als solche für unbillig einstufen zu lassen, keinen Erfolg. Hier stellt das Gericht auch ein Versäumnis des Gesetzgebers fest: "Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der Einrichtung des Neuen Marktes erst vor kurzer Zeit geschaffen und offensichtlich die Regelbefugnis der Verfügungsbeklagten (Deutsche Börse) übersehen hat bzw. nicht in der Form einer Ermächtigungsgrundlage zur Schaffung von Satzungen regeln wollte, liegt (auch) ein nicht ausdrücklich geregeltes börsenrechtlich begründetes Änderungsrecht der Handelsrichtlinien nicht vor." Aus dem Diskussionsentwurf zum vierten Finanzmarktförderungsgesetz ergebe sich, dass der Gesetzgeber dies übersehen habe und nunmehr regeln wolle.
IR-Kontakt: Joachim Bertele Tel.: 0821/4602-188; Fax: 0821/4602-179 E-Mail: investor@cpu-ag.com; URL: http://www.cpu-ag.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.10.2001 -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 545430; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
231644 Okt 01
Autor: import DGAP.DE (),16:47 23.10.2001
05.10.2001 28.000 St.
12.10.2001 74.340 St.
19.10.2001 72.770 St.
28.10.2001 35.153 St.
Aus Sicht des Vorstands der CPU Softwarehouse AG ist das Unternehmen auf dem derzeitigen Kursniveau nicht angemessen bewertet. Auch spiegelt die Kursentwicklung der letzten Wochen weder die Erfolge der Restrukturierung und Repositionierung noch das tatsächliche Wachstumspotential der CPU Softwarehouse Gruppe wieder. Darüber hinaus gewährt der Aktienrückkauf dem Vorstand als Akquisitionswährung eine größere Flexibilität bei der Realisierung strategischer Finanzierungskonzepte.
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Meine Empfehlung: Beginnt mit dem vorsichtigen Einsammeln von CPU Softwarehouse Aktien.
Mit diesem Wert werden wir in den nächsten Wochen noch viel Freude haben.
http://tools.neuermarkt.com/insiders/index.php3
?!?!?
+ Einhaltung und Übertreffen der in den letzten Monaten genannten Ziele
+ Aktienrückkauf
CPU kämpft mit großen Anstrengungen an ihrem Image, welches ,nicht zu unrecht, angekratzt ist.
Ich persönlich bin sehr zuversichtlich.
Da Aktien am Neuen Markt überproportional nach oben bzw. nach unten reagieren, erwarte ich, auch wenn es noch so unseriös klingen sollte, eine Kurskorrektur um min. 100% sobald die nächste postive AdHoc Meldung kommen sollte.
Wow, das könnte der Durchbruch sein.
Kurs und Umsatz entwickeln sich prächtig!!!
Was habt ihr für ein KZ?
Kastor
Was habt ihr für ein KZ?
Kastor
auch bei dieser Aktie heisst es wohl: über kurzfristige
Gewinne (20-30%) freuen und mitnehmen und wieder raus....
oder ?
ich denke nicht, daß wir auf lange Sicht mit CPU glücklich werden ..
AS
Bald dürften wir wieder Kurse um die 5 Euro sehen!
Was soll das mit 1 Euro ?
Heute kitzeln wir den 200-Tage-Schnitt.
Ad-hoc passt und wenn Du dir einen
längerfristigen Chart betrachtest,
wünschtest Du dir wohl Du könnstest noch
einmal bei 1€ einsteigen, oder ?!?!?!?!
Ich habe die Aktie schon Febr.-März 2000 gehandelt.
Wir wissen also woher Sie kommt.
Wir kennen auch die Adhoc-Meldungsvergangenheit.
Ich hätte auch kein Problem bei 1.60 Euro noch
einzusteigen wenn wir die Kurse um 70 Euro aus
1999/2ooo wiedersehen, schön wärs ja.
Welches Potential traut Ihr denn aktuell
dieser Aktie kurzfristig und langfristig zu.
Eine gute Meldung macht noch keinen Sommer.
na ja.
wenigstens hat sich der Einstieg vor 4 Wochen bei 0,98 gelohnt.
bin heute dann wieder raus !
viel erfolg all denen, die wirklich laenger drin bleiben wollen !
AS
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