Wohnung gekauft haben Probleme mit den Keller - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.10.05 14:36:45 von
neuester Beitrag 27.10.05 20:03:37 von
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Hallo
Wir haben einen Eigentumwohnung gekauft. Nun haben wir im Grundbuch und im Kaufvertragstehen das wir Keller NR 24 mitgekauft haben. Dieser ist aber belegt und uns wurde vom Hausmeister gesagt das die Keller aufteilung nie stimmt und wir bekamen einen anderen Keller. Der neue Keller ist aber kleiner. Nun meine Frage was können wir machen um unseren Keller zu bekommen
Wir haben einen Eigentumwohnung gekauft. Nun haben wir im Grundbuch und im Kaufvertragstehen das wir Keller NR 24 mitgekauft haben. Dieser ist aber belegt und uns wurde vom Hausmeister gesagt das die Keller aufteilung nie stimmt und wir bekamen einen anderen Keller. Der neue Keller ist aber kleiner. Nun meine Frage was können wir machen um unseren Keller zu bekommen
Das was im Kaufvertrag steht ist rechtsbindend.
Aus dem Aufteilungsplan, der Bestandteil der Abgeschlossenheitsbescheinigung als Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum ist, muss eindeutig hervor gehen, welcher Wohnung welcher Keller zugeteilt ist.
Sie haben also Keller Nr 24 gekauft und das ist der kellerraum, der im Aufteilungsplan mit derselben Nummer gekennzeichnet wurde, egal, was an der Tür jetzt dransteht, oder ob der raum belegt ist.
Aus dem Aufteilungsplan, der Bestandteil der Abgeschlossenheitsbescheinigung als Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum ist, muss eindeutig hervor gehen, welcher Wohnung welcher Keller zugeteilt ist.
Sie haben also Keller Nr 24 gekauft und das ist der kellerraum, der im Aufteilungsplan mit derselben Nummer gekennzeichnet wurde, egal, was an der Tür jetzt dransteht, oder ob der raum belegt ist.
dafür gibt es ja das grundbuch! und was der hausmeister sagt interessiert kein bisschen.
[posting]18.432.315 von Baiyoke am 25.10.05 14:36:45[/posting]Was du machen kannst?
Teilungserklärung nehmen, Hausmeister zeigen,
zur Räumung auffordern (1 Woche Frist dürften ausreichen)
und sich freuen den richtigen Keller bekommen zu haben.
Teilungserklärung nehmen, Hausmeister zeigen,
zur Räumung auffordern (1 Woche Frist dürften ausreichen)
und sich freuen den richtigen Keller bekommen zu haben.
[posting]18.432.891 von streger am 25.10.05 15:15:56[/posting]
der hausmeister.... ist ja noch nicht mal die verwaltung.
der hat ja gleich garnichts verbindliches zu sagen.
also einfach darauf bestehen, dass der keller getauscht wird. solltest du damit allerdings eine umzugswelle auslösen, dann hassen dich nicht nur die nachbarn, die jetzt ein kleineren raum haben!
grüsse, Ra
der hausmeister.... ist ja noch nicht mal die verwaltung.
der hat ja gleich garnichts verbindliches zu sagen.
also einfach darauf bestehen, dass der keller getauscht wird. solltest du damit allerdings eine umzugswelle auslösen, dann hassen dich nicht nur die nachbarn, die jetzt ein kleineren raum haben!
grüsse, Ra
#1
Klopfen bei Nachbar an Tür und bestehen darauf zu bekommen richtiges Keller.
Klopfen bei Nachbar an Tür und bestehen darauf zu bekommen richtiges Keller.
wobei schon stimmt was Ra sagt... das problem ist einfach, dass man als neuer eigentümer nicht alle anderen gegen sich haben will. wenn es nicht gerade eine investition ist, in der man selbst lebt kann man das schon machen (zwangsräumung, etc.), aber wenn man noch halbwegs vernünftig mit seinen nachbarn zusammenleben will sollte man eine friedliche einigung finden.
ruf mal Bin Laden an, der hat früher beim Trade-Center schon mal ne Lösung gehabt.
Wie wärs denn einmal zuerst mit dem WE-Verwalter zu sprechen. Es ist schliesslich seine Aufgabe für die Richtigkeit der Kellerbenutzung zu sorgen. Der Hausmeister ist nur ihm gegenüber weisungsgebunden und nicht mit den WE-Eigentümern oder Mietern. Der Benutzer Deines Kellerraumes muss sich dann schon mit dem Verwalter anlegen. Dies ist aber nicht Deine Angelegenheit.
So habe gestern mit dem Verwalter gesprochen.
Dieser hat wohl keine Lust auf Ärger wegen des des Kellerräumens und meint ich sollte damit zufrieden sein
Dieser hat wohl keine Lust auf Ärger wegen des des Kellerräumens und meint ich sollte damit zufrieden sein
Dann eben nochmal ran an den Verwalter! Es ist seine Aufgabe! Den Schlamassel hat er schliesslich mitverursacht.
Wenn es sein muß, ihn schriftlich eine Frist setzen.
Wenn es sein muß, ihn schriftlich eine Frist setzen.
Ich würde sagen "Nochmal ran an den Verwalter!". Es ist und bleibt seine Aufgabe. Wenn es sein muß auch schriftlich mit Fristsetzung. Du mußt Dich weder mit dem "Kellerbenutzer" anlegen, noch mit dem Hausmeister, der sowieso nicht auf Dich zu hören hat. Ich habe so den Eindruck, Du hast eine etwas ältere umgewandelte Mietwohnung gekauft, sonst gäbe es normalerweise solche Probleme nicht.
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