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    UMSATZ-STEUER-SONDER-Vorauszahlung??? Hilfe! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.05 08:05:32 von
    neuester Beitrag 03.11.05 09:50:39 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:05:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hätte da mal eine Frage an die Finanzexperten!

      Ich betreibe seit JULI 2005 eine Photovoltaikanlage.
      Ich bin verpflichtet, die Umsatzsteuer aus der Vergütung des Solarstroms ans Finanzamt abzuführen.

      Gestern nun hab ich Post vom Finanzamt Passau bekommen.
      Titel:
      BESCHEID über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2005


      Festgesetzt werden.....0,00 Euro
      Abrechnung (Stichtag 21.10.2005)
      bereits getilgt......0,00 Euro
      es verbleiben......0,00 Euro
      Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung.....0,00 Euro

      Bei den Erläuterungen folgender Text:

      Das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO geschätzt, weil Sie trotz Aufforderung bisher keine Steueranmeldung abgegeben haben. Reichen Sie bitte Ihre Steueranmeldung unverzüglich nach, denn die Schätzung befreit Sie nicht von Ihrer Erklärungspflicht. Trotz der Schättzung kann eine Steuerstraftat/-widrigkeit vorliegen. In diesem Fall kann möglicherweise Straffreiheit/Bußgeldfreiheit erlangt werden, wenn eine Steueranmeldung nachgereicht wird und die sich hieraus ergebenden Mehrsteuern innerhalb einer vom Finanzamt noch zu setzenden Frist entrichtet werden.

      FRAGE: Was soll das heißen???
      Ich hab doch alles korrekt gemacht!
      Also Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt,
      ich mache, seitdem ich meine Anlage am Netz habe, schön brav meine Umsatzsteuervoranmeldung über Elster, hab ich etwas wichtiges vergessen??
      Was ist eine Umsatzsteuer-SONDERvorauszahlung????

      Ich werd zwar sowieso mal beim Finanzamt anrufen, aber es würd mich vorab schon interessieren, worums hier geht, steh etwas auf dem Schlauch!

      Für Erklärungen wär ich sehr dankbar!
      Gruß
      MatthiasM.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:19:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Sonder-VZ ermöglicht es dir, die monatliche Voranmeldung einen Monat später abzugeben und die Zahlung an das FA auch dann erst zu leisten, so genannte Dauerfristverlängerung.

      Diese Sonder-VZ beträgt normalerweise 1/11 der Ust-Zahlungen des Vorjahres und wird dann im Dezember angerechnet.

      Offensichtlich hast du im Eröffnungsfragebogen des FA oder sonst wie die Dauerfristverlängerung und die Sonder-VZ beantragt aber nicht mit Formular angemeldet.

      Somit hat das FA die Sonder-VZ für 2005 geschätzt (und damit die Dauerfristverlängerung genehmigt), und zwar auf NULL. Also ist nichts schlimmes passiert. Deine Vornanmeldungen und deine Zahlungen erwartet das FA daher erst immer einen Monat später, also für Oktober nicht zum 10.11., sondern erst zum 10.12.

      Für das Jahr 2006 kannst du dann wieder die Dauerfristverlängerung mit der Sonder-VZ beantragen, musst du aber nicht. Dann aber erwartet das FA die Anmeldung und die Zahlung zum 10. des Folgemonates.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:19:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo!

      die umsatzsteuersondervorauszahlung einfach widerrufen, und zwar in schriftlicher form. mit der begründung das bis zum 10. des folgemonats die umsatzsteuer wieter wie bisher abgeführt wird.

      das kann bei elster durch das ausdrucken aller unterlagen passieren, daß der bogen der sondervorauszahlung dann mit in die unterlagen rutscht. ist mir auch schon einmal passiert. sollte ohne probleme zurückgenommen werden.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:43:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke an Barny und Holywood.
      Da weiß ich ja schon um Einiges mehr.
      Es ist richtig, dass ich im Anmeldeformular für eine gewerbliche Tätigkeit die Dauerfristverlängerung angekreuzt habe. Allerdings dachte ich, dass heißt nur, man muss nicht zum 10. des Folgemonats gleich abführen und hat noch etwas Zeit. Das mit der Sonder-Vorauszahlung wusst ich nicht.
      Aber wie ist das jetzt noch mal genau mit der Vorauszahlung? Also wenn ich für 2006 diese Verlängerung
      wieder beantragen würde, dann müsste ich also 1/11 der abgeführten Umsatzsteuer von 2005 vorauszahlen?
      Hm, weiß nicht, braucht man das dann eigentlich?
      Ich hab eigentlich, wie es sich jetzt zeigt, kein Problem damit, die Steuer bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.
      Ist diese Verlängerung dann überhaupt sinnvoll?
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:50:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      nicht unbedingt sinnvoll, da man ziemlich vorgreifen muß. bei gleichbleibendem umsatz, sicherlich von vorteil. für dich zur zeit nicht, da wahrscheinlich noch nicht allzuviele umsätze erzielt worden sind.
      ich hab jedenfalls die erfahrung gemacht, das im FA vor allem "menschen" sitzen, mit denen man bei fragen auf alle fälle sprechen kann und einem da auch geholfen wird. hatte bei meiner umsatzsteuererklärung auch kleine probleme und konnte sie durch ein gespräch mit meinem sachbearbeiter klären.
      sofern es für dich kein problem darstellt, die umsatzsteuer bis zum 10. abzuführen ist die vorauszahlung nciht nötig.

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      schrieb am 03.11.05 08:51:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.551.218 von MatthiasM. am 03.11.05 08:43:19[/posting]Die Vorauszahlung wird immmer im Dezember wieder angerechnet.

      Wenn das FA dich ab 2006 als Vierteljahreszahler einstuft, ist gar keine Sonder-VZ notwendig, die Dauerfristverlöngerung kriegst du gleichwohl auf Antrag.

      Im Prinzip ist es als Erleichterung für die gedacht, die es nicht bis zum 10. schaffen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 09:50:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gut, Danke. Ihr habt mir sehr geholfen.


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