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    Besteuerung Sparplan ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.11.05 10:37:41 von
    neuester Beitrag 14.11.05 14:08:13 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.019.767
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      schrieb am 14.11.05 10:37:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      mich würde mal interessieren wie das mit der Besteuerung eines Fondsparplan in Zukunft aussieht ?

      z.B
      Einer meiner Sparpläne läuft seit 1997 und wurde ab und zu nicht bespart ( ca. 5 Monate) !
      Wenn ich die Anteile 2010 verkaufen möchte , wie sieht das aus ?
      Ich weiß gar nicht mehr ( genau ) wieviel ich eingezahlt habe , da ich 2 mal getauscht ( Bank) habe !
      Also könnte ich gar nicht mehr nachvollziehen wieviel ich Gewinn od. eventuell Verlußt gemacht habe !

      Belege habe ich auch nicht mehr alle, weil es ja bisher egal war !
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 12:04:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kann Dir z.Zt. noch niemand genau sagen. Wir können alle gespannt sein, auf welche Weise uns das Lumpenpack in Berlin die Kröten aus der Tasche holen will. Zumindest für die Altfälle, die meistens nicht mehr rekonstruierbar sind, müsste eine Ausnahmeregelung erfolgen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe können sich jedenfalls schon mal warmlaufen!
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 12:23:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.780.466 von megaschotte am 14.11.05 12:04:52[/posting]... übelste gossensprache
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 12:31:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich gehe davon aus, dass man sich in der gr. Koalition grob auf den Gesetzesentwurf der Rot/Grünen Regierung von Anfang 2003 einigt, der dann im Bundesrat abgebügelt wurde:

      - 15% (vielleicht 20%) Pauschalsteuer
      - Anwendung Halbeinkünfteverfahren, also 7,5% (10%) effektiv besteuert
      - Verlustvor- und/oder Rücktrag möglich
      - Altfälle ab Stichtag werden pauschal 10% Gewinn unterstellt, d.h. effektiv versteuert wären 0,75% - bei niedrigeren Gewinnen gegen Nachweis niedrigere bis gar keine Besteuerung

      - Abschaffung der Spekulationsfrist

      Ausnahmen für langfristige Fondsanteile würde ich nicht erwarten und auch nicht fair finden.

      Ich würde die oben skizzierte Regelung sehr begrüßen, da die Spekulationsfrist oft zu der Ungerechtkeit führt, dass Aktiengewinne aus großen Vermögen überhaupt nicht besteuert würden und Superreiche nicht nach ihrer Leistungsstärke steuerlich bemessen werden.

      Art
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 12:50:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bisher kann man nicht sagen was kommt. Aber die vorgestellte Planung sagt nichts über die Berücksichtigung des Halbeinkünfteverfahrens. Weiterhin ist angedacht, daß der Verlustvortrag aus alten Spekulationsverlusten bei der neuen Pauschalbesteuerung keine Anwendung findet. Dafür sollen dann nur Neufälle besteuert werden, also in allen Fällen, wo der Aktien- oder Fondsbesitz vor einem bestimmten Stichtag vorhanden war, soll nach geltendem Recht besteuert werden, falls erforderlich. Ich schätze, bis das neue Gesetz da ist, werden wir auf Gerüchtebasis noch einige Versionen diskutieren können. Und nach Verabschiedung des Gesetzes darf munter geklagt werden.

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      Avatar
      schrieb am 14.11.05 13:01:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.780.864 von for4zim am 14.11.05 12:50:42[/posting]For4Zim,

      klar, alles ist sozusagen Spekulation, aber 20% ohne Halbeinkünfteverfahren ist politisch IMO nicht durchsetzbar. Das entspräche faktisch einer 40% Bestuerung vor Änderung und das bei gleichzeitigem Wegfall der Spekulationsfrist. Mit solch einer Änderung würden alleine die Spitzenverdiener belohnt und die vielen Kleinanleger mit niedrigen Steuersätzen bestraft. Alternativ könnte man natürlich, wie im Ausland üblich, relativ hohe Freibeträge einführen (so in der Größenordnung 10.000 Euro mein ich).

      Art
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 13:12:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      das spricht eigentlich klar gegen eine Abgeltungssteuer:

      "...Unklar bliebe auch die Besteuerung von solchen Anlegern, die ihr Depot bei einer ausländischen Direktbank hätten. "Müssen diese Anleger den vollen Steuersatz zahlen?", fragt Hosemann. Schließlich könnten Auslandsbanken nicht verpflichtet werden, Steuern an den deutschen Fiskus abzuführen...."

      Dazu noch das Problem der Verlustverrechnung - da dürfte wohl das BVerG nicht mitspielen.

      Vernünftig ist 15-20% Pauschalsteuer mit HEV und Jahresabrechnung über FA. Alles andere ist wenig praktikabel..

      Art
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 13:17:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tut mir leid, wenn Du zu dem Gesindel (OT Sarkosy) gehörst.
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 13:54:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Alternativ könnte man natürlich, wie im Ausland üblich, relativ hohe Freibeträge einführen " :laugh::laugh::laugh:

      Der Trend geht genau in die andere Richtung. Der Sparerfreibetrag war mal bei 6000 DM pro Person eingeführt worden - ab 2007/2008 soll er bei weniger als einem Viertel davon liegen. Übrigens ein Anliegen der SPD - die hatte schon bei der Einführung des Sparerfreibetrags moniert, daß der zu großzügig sei. Na, da haben sie sich ja dann gut durchsetzen können. Angesichts der Haushaltslage mochte sich die Union auch nicht dagegen sperren und wird sie auch weiterhin nicht. 20% und Halbeinkünfteverfahren? Rechtlich geboten ist es, aber das wäre doch zu großzügig. Es wäre immerhin der einzige Lichtblick. Darauf verlassen will ich mich nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 14:08:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.782.053 von for4zim am 14.11.05 13:54:07[/posting]Du mußt unterscheiden zwischen Freibeträgen bei Kapitalerträgen, die nach dem persönlichen Steuersatz besteuert werden und eventuellen Freibeträgen für private Veräußerungsgewinne, die es ja bislang bei uns nicht gibt. Im Falle einer Abgeltungssteuer hat ein Freibetrag ja einen ganz anderen Stellenwert. Ich gehe aber auch eher von einer Lösung im Bereich 20% mit HEV aus.

      Wie gesagt, der letzte Entwurf der SPD/Grünen war bei 15% Pauschalsteuer mit HEV und Verlustverrechnung. Bei der CDU kursiert ein Papier über 17% Abgeltungssteuer ohne Verlustausgleich und ohne HEV und ohne Werbungs-/Anschaffungskosten. Am Ende wird 20% Pauschalsteuer mit HEV herauskommen (müssen).

      Du mußt bedenken, dass ja im Gegenzug sozusagen die Spekulationsfrist wegfällt, d.h. die zu besteuernden Gewinne würde in der Summe erheblich ausgeweitet. Viele Kleinanleger kommen ohnehin kaum über Grenzsteuersätze von 25% hinaus, Rentner ohnehin noch seltener.

      Ich habe eh nur Depots im Ausland und frage mich wirklich, wie dort jemals eine Abgeltungssteuer erhoben werden soll :confused: Aber bis zu einer Entscheidung wird noch viel diskutiert und spekuliert werden - vielleicht gibt es ja sogar noch praktikablere und/oder sachdienlichere Besteuerungsmodelle.

      Art


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