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    Riester-Rente: Überwiegen da nicht mehr die Nachteile als die Vorteile ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.05 18:58:29 von
    neuester Beitrag 21.11.05 16:09:11 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.021.309
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      Avatar
      schrieb am 20.11.05 18:58:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Irgendwie schon komisch was die Politiker sich da wieder ausgedacht haben?!

      Ich habe mir auch, angespornt durch die Zeitschrift Finanztest überlegt, ob ich einen Rister-Fond-Sparvertrag abschließen soll und bin nach gründlicher Recherche zu der Einsicht gekommen, nein es lohnt sich in keinster Hinsicht.

      Die Gründe liegen auf der Hand:

      - zu bürokratisch, wie so oft
      - unausgereifte Produkte auf dem Markt (kaum gute Fondsparverträge)
      - Langfristige Bindung an einem Vertrag,
      - Lebenslange Verpflichtung sein Geld im Rentenalter in Deutschland auszugeben und nicht im Ausland
      (Quelle: http://www.jobware.de/ra/rr/1.html)

      Ich meinerseits bin Angestellter, mein Unternehmen und die Gesellschaft erwartet das ich europaweit oder sogar weltweit mobil sein soll!
      Da Frage ich dann jeden, laß ich mich denn in meinem Rentenalter durch so einen Vertrag binden ???

      :confused:




      :(




      :mad:



      N E I N

      Was meint ihr dazu?
      Man muß als Investor ja nicht jedem Köder hinterherschwimmen, oder?
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 21:59:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland:
      = schädliche Verwendung,
      ALLE Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen!!


      Finca auf Mallorca oder Hausboot in Frankreich oder oder
      geht nich wegen Riester?

      Die ticken ja nicht ganz sauber.
      Für mich ganz klar das K.O.-Kriterium.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 22:16:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh:

      Riester-Rente - Häufige Fragen (FAQ)



      Gibt es einen Steuervorteil?
      Ja, im Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die Beiträge inkl. der Zulagen steuerlich geltend gemacht werden. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben.

      Muss ich trotzdem etwas versteuern?
      Ja, es gibt eine sogenannte "nachgelagerte Besteuerung". Das heißt: Die Rente, die Sie beziehen, müssen Sie voll versteuern (und nicht nur mit dem sogenannten "Ertragsanteil").

      Muss ich mir das Geld als Rente auszahlen lassen?
      Ja, es gibt eine Pflicht zur Rente. Anders als in der normalen privaten Rentenversicherung können Sie hier das Geld nicht auf einmal in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt bekommen. Der Gesetzgeber schreibt eine lebenslange Rente zwingend vor.

      Kann ich die Rentenzahlung flexibel gestalten?
      Ja, das ist möglich. Sie können je nach Anbieter einen speziellen Auszahlplan ganz nach Ihren Bedürfnissen vereinbaren. Allerdings müssen zum Alter 85 Jahre noch mindestens 10% des ursprünglichen Guthabens für eine lebenslange Rente zur Verfügung stehen.

      Kann ich den Anbieter wechseln?
      Ja, Sie können Ihrem bisherigen Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt zu einem anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten übertragen werden.

      Kann ich den Vertrag auch abtreten oder verpfänden?
      Nein, es sind weder eine Abtretung noch eine Verpfändung möglich.

      Wie hoch ist meine Zulage?
      Das kommt auf Ihre individuelle Situation an. Wir stellen dazu den Anspruchsrechner zur Verfügung.

      Steigen die Zulagen?
      Ja, die Zulagen steigen von 2002 bis 2008. Im Normalfall bietet Ihnen der Anbieter eine Dynamikvereinbarung an, die Ihnen unproblematisch die volle Ausnutzung ermöglicht.

      Macht ein solcher Vertrag Sinn, wenn ich als Rentner nicht in Deutschland bleiben will?
      Nein, so gut wie nie. Hintergrund ist die oben beschriebene nachgelagerte Besteuerung. Sind Sie im Ausland, bekommt das Finanzamt seinen Teil nicht. Daher müssen Sie bei Wegzug ins Ausland die geleisteten Zulagen und Steuervorteile zurückerstatten. Und dann lohnt sich ein solcher unflexibler Vorsorgevertrag nicht.

      Ich habe schon für das Alter vorgesorgt. Soll ich diesen Vertrag kündigen oder umstellen?
      Nein, weder noch. Die "Riester-Rente" soll nur die neuen Lücken schließen, die mit der Rentenreform 2001 entstanden sind. Die bisherigen Lücken bleiben also voll bestehen - und um die zu schließen, haben Sie ja den bestehenden Vertrag gemacht. Die "Riester-Rente" sollte daher unbedingt ZUSÄTZLICH abgeschlossen werden (neue Lücke = neuer Vertrag).
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 22:41:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Celentano

      Das gleiche Problem habe ich auch schon gesehen. Für mich ebenfalls ein KO-Kriterium.

      Die Frage ist aber, was die dann genau zurückfordern werden. Nur die nicht versteuerten Beträge zum jeweiligen Zeitpunkt oder zum Berrechnungzeitpunkt, Zinsen ja oder nein etc. Da die Unsicherheit zu hoch ist, lasse ich lieber die Finger davon.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 23:30:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      grundsätzlich ist "RIESTER und co." gar nicht schlecht...
      ABER: was mich davon abhält ist (wie schon im vorfeld besprochen) BÜROKRATISMUS; soll heißen: ich komme DEFINITIV nicht vor 63 jahren (lebensalter!) an MEIN geld!! da pfeife ich auf die zuschläge usw. ...
      HARTZ ist zwar auch (noch :() aussen vor; was bringt mir das, falls ich VOR 63 jahren (lebensalter) arbeitslos werde? habe dann x jahre einbezahlt (evtl. inkl. privater zusatzzahlungen); bin z.b. 59 jahre bei beginnender arbeitslosigkeit...:confused:
      so etwas KÖNNEN sich nur leute "ausdenken", die ein solches "szenario" NIE zu befürchten haben... ansonsten wären da auch sicher andere möglichkeiten der (aus-)zahlung MÖGLICH!!!!

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      Avatar
      schrieb am 21.11.05 03:02:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Riesterrente ist voll unter staatlicher Kontrolle.
      Deshalb auch so beliebt. :laugh::laugh:
      Damit gibst du die Kontrolle über dein Geld den Leuten, die die erste Rente schon an die Wand gefahren haben :(
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 07:43:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      RE: Riester

      ist ist völlig egal was ihr macht, aber macht irgendetwas.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:33:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wer im Jahr 2002 einen Riestervertrag abgeschlossen hat, dessen Eigenbeitrag muss sich bis 2008 vervierfachen, damit er weiterhin die volle Förderung erhält. Wer jetzt einsteigt, dessen Eigenbeitrag erhöht sich ab 2006 und beträgt ab 2008 das Doppelte von heute - da kommen "ganz unerwartet", weil meistens vom Berater nicht aufgezeigt, entweder ziemlich hohe Beitragsbelastungen auf einen zu, oder man macht die Erhöhung nicht mit, bekommt dann aber auch nur die anteilige Förderung. Die Höhe und Dauer der Förderung ist nur für Leute ohne Kinder kalkulierbar, ansonsten hängen die Kinderzulagen davon ab, wie lange Kindergeld gezahlt wird (also spielen Alter der Kinder beim Abschluss, und Dauer der Ausbildung eine Rolle) das Ergebnis eines Riestervertrages ist damit unkalkulierbar. Bei vielen Anbietern wird übrigens bei den Prognoseberechnungen davon ausgegangen, das die wegfallende Kinderförderung später durch eigene Beiträge ausgeglichen wird.
      Aua, aua.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:49:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      ABER: was mich davon abhält ist (wie schon im vorfeld besprochen) BÜROKRATISMUS; soll heißen: ich komme DEFINITIV nicht vor 63 jahren (lebensalter!) an MEIN geld!! da pfeife ich auf die zuschläge usw. ...

      wie kommst Du denn auf diesen dünnen Ast? Natürlich kannst Du die Riester Rente ab 60 Jahre erhalten.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 10:57:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo allerseits,

      wo ist denn das Problem wenn man ins Ausland geht? Man zahlt die Förderungen zurück und hat dann de facto z. b. einen privaten Fondssparpln, inklusive der Renditen der Förderungen. Unterm Strich selbst dann noch besser als rein privates Fondssparen.

      Ich habe auch ein paar Fragen zum Thema:
      -Was ist der Unterschied zwischen Fondssparplan und fondsgebundener Rentenversicherung (Finanztest 12/05 S.37?
      -Hat die Einführung des Unisex-Tarifs auch Auswirkungen auf die Fondssparpläne?
      -Macht es Sinn schon vor dem Arbeitslebenbeginn mit riestern anzufangen? (halt ohne Förderung)
      -Hat jemand Erfahrungen mit den Riester-Fondssparplänen von MLP? (z.b. in welchen Fonds landet das Kapital, wer kassiert alles ab)

      Danke euch und Gruss,
      Pfennigfuchser
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 14:25:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      zu d) MLP weiß ich nichts von - soll da was interessantes sein ?
      zu c) Sinn dieses Jahr abzuschließen macht es doch nur wegen des geschlechtsspezifischen Tarifs (und den bekommt man meiner Meinung eben nur bei Versicherungsprodukten). Gut Du kannst dann eben noch die 60 EUR Pflichtbeitrag (oder Mehrbeitrag) als Sonderausgaben absetzen. Ich persönlich habe auch überlegt dieses Jahr noch Cosmos-Direkt (=Fondspolice) abzuschließen (bin aber fast schon wieder davon abgekommen). Ich meine nämlich, daß die evtl. 7% Männervorteil gegenüber Frauen nicht lohnen, weil bei der Kalkulation eines Versicherungstarifs (im Gegensatz zum Fondstarif) wohl auch ein hoher Sicherheitsfaktor einkalkuliert wird (damit für die Versicherung am Ende nichts schief geht). Es ist aber von der Wahrscheinlichkeit, so daß der Sicherheitsfaktor (bei der Kalkulation über Sterbetafel) größer sein wird als die (7%-10%) Männervorteil. Da kann man auch besser gleich einen Fondssparplan abschließen (aber da reicht ja auch nächstes Jahr, wenn Du dieses Jahr sowieso keine Förderung bekommst).
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 14:59:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      An alle:

      Riester macht bei vielen Sinn, allerdings nicht immer. Es hängt - wie immer - von der individuellen Situation des/der Einzelnen ab.

      Die Auswahl der Gesellschaft und des Produkts (ob klassisch oder durch Auswahl von Fonds) ist dabei sehr entscheidend.

      Die Flexibilität ist größer als sich manche denken:

      30% Auszahlung ab 60 möglich (wenn bis 60 Laufzeit abgeschlossen) - nur der Rest muß verrentet werden

      Kapital für die Immobilie kann herausgezogen werden (ob das Sinn macht, ist ein anderes Kapitel)

      etc.


      Die Förderung ist z.T. sehr interessant:


      Die Beiträge können zu 100% steuerlich angesetzt werden (es sei denn, die Zulagen sind höher). Damit ergibt sich eine einfach steuerliche Betrachtung im Vergleich zur privaten Rentenversicherung:


      Ist der durchschnittliche Grenzsteuersatz heute um max. ca. 5-10% niedriger als der Grenzsteuersatz im Alter, ist Riester auf jeden Fall eine Überlegung wert. Ist er gar höher (oft der Fall), ist Riester z.T. als

      EIN BAUSTEIN

      der Altersvorsorge sehr interessant. Für Männer kommt hinzu, daß die Unisextarife ab 2006 einen erheblichen Malus bedeuten. Männer sollten daher noch 2005 sich bzgl. Riester beraten lassen, Frauen tendenziell eher warten.

      Ich bin selber Makler und habe mit Kollegen seit März 2005 die Produktfamilien:

      Rürup
      Riester
      Private Rentenversicherung

      ausgiebig miteinander verglichen. Fast immer lautet die Reihenfolge:

      1. Riester
      2. Rürup oder private Rentenversicherung (abhängig vom Kunden)

      Eine Beratung hierzu dauert ca. 40-60 Minuten und die Männer hier sollten sich Ihren Berater noch im November dazu schnappen.


      Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 15:39:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe auch noch eine Frage:

      Der Männertarif (bis 31.12.2005) gilt doch nur für Versicherungsprokte oder ?

      Für Fondssparpläne und Banksparpläne gilt dieser doch nicht. (Entschuldigung, daß ich dies zum x-ten mal wieder frage. Es wird nämlich selbst von vielen Bankangestellten der Volksbank (die den Fondssparplan Union Profi Rente vertreiben) behauptet, daß es auch bei dem Fondssparplan den Männervorteil auch bei diesem Produkt in 2005 gilt).

      Dann habe ich noch eine Frage zur Rentenversicherung (für die angeblich 10% aus dem Fondssparplan zurückgestellt werden muß).

      Um was für eine Art von Rentenversicherung handelt es sich da - (doch wohl nicht um die gesetzliche Rentenkasse) ?

      Handelt es sich hier um Rentenversicherungen mit denen die Fondssparplananbieter ohnehin zusammenarbeiten (bei der Volksbank=Unionsprodukt könnte das z.B. R+V-Versicherung sein; die Dresdner=DIT wird wohl dann die Allianz haben).

      Kann man die Effizienz der Rentenversicherungen zu den einzelnen Fondsgesellschaften schon jetzt vergleichen ?
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 16:09:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe auch noch eine Frage:

      Der Männertarif (bis 31.12.2005) gilt doch nur für Versicherungsprokte oder ?

      Ja!

      Für Fondssparpläne und Banksparpläne gilt dieser doch nicht. (Entschuldigung, daß ich dies zum x-ten mal wieder frage. Es wird nämlich selbst von vielen Bankangestellten der Volksbank (die den Fondssparplan Union Profi Rente vertreiben) behauptet, daß es auch bei dem Fondssparplan den Männervorteil auch bei diesem Produkt in 2005 gilt).

      Nicht für die Auszahlpläne bis 85!

      Dann habe ich noch eine Frage zur Rentenversicherung (für die angeblich 10% aus dem Fondssparplan zurückgestellt werden muß).

      Um was für eine Art von Rentenversicherung handelt es sich da - (doch wohl nicht um die gesetzliche Rentenkasse) ?

      Nein, ab 85 müssen 10% des Kapitals (von 60/65) für eine Rentenversicherung zurückgelegt sein - wie bei einer normalen Riesterrente.

      Handelt es sich hier um Rentenversicherungen mit denen die Fondssparplananbieter ohnehin zusammenarbeiten (bei der Volksbank=Unionsprodukt könnte das z.B. R+V-Versicherung sein; die Dresdner=DIT wird wohl dann die Allianz haben).

      Kann man die Effizienz der Rentenversicherungen zu den einzelnen Fondsgesellschaften schon jetzt vergleichen ?

      Das hängt von den Gesellschaften ab. Schön wäre die freie Wahl mit 85.

      Viele Grüße - interna


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