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    eröffnet am 08.02.06 06:15:17 von
    neuester Beitrag 08.02.06 12:52:25 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.038.660
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      schrieb am 08.02.06 06:15:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe jemanden Konzerttickets verkauft.

      Der Käufer hat mir den Geldbetrag für die Ware (Konzerttickets) aufs Konto überwiesen.

      Ich habe darauf hin, die Konzerttickets per Übergabeeinschreiben verschickt.

      Der Käufer teilt mir mit, daß er die Konzerttickets nicht erhalten hat (Versand ist nunmehr 14 Tage her).

      1. Wer trägt das Versandrisiko? Der Käufer oder der Verkäufer?

      2. Bin ich als Verkäufer haftbar?

      3. Was soll ich machen?

      4. Spielt es eine Rolle, da es sich um einen Empfänger in Italien, also eine Auslandszustellung, handelt?

      5. Wo kann der Einschreibebrief sein? Muß mir die Deutsche Bundespost den Schaden ersetzen?

      6. Was ist, wenn ich beim Empfänger das I für Italien vor der Postleitzahl der Adresse vergessen habe, und die Dt. Post eventuell gar nicht erkannt hat, daß es sich um einen Auslandsbrief handelt?

      Bitte um schnelle Rückantwort!
      Avatar
      schrieb am 08.02.06 12:52:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Wenn der Empfänger in Italien sitzt scheiss auf alles! Die italienische Staatsanwaltschaft wird dir deswegen kein Verfahren anhängen. Die haben besseres zu tun als wegen paar Euro fuffzig im Ausland zu ermitteln... nur wenns Mafia ist könnte es Blutrache geben! hehehe

      FYWO


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