Steuererklärung: FIFO / Belege bei ELSTER - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.04.06 10:23:46 von
neuester Beitrag 04.04.06 19:17:18 von
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Nachdem ich nun doch von meiner Depotbank die Aufstellung der "Spekulationsgewinne" 2005 (siehe Thread: Erstellt Depotbank Aufstellung von Veräusserungserlösen ?) bekommen und geprüft habe, ergeben sich folgende 2 Fragen:
1. Die (geringfügigen) Diskrepanzen zu meiner eigenen Aufstellung kommen daher, dass ich bei Teilkäufen mit einer Durchschnittsmethode gerechnet habe und die Bank mit FIFO. Ich habe Durchschnitt verwendet, weil es für mich viel einfacher zu handhaben ist. Wie ist denn nun genau die Lage ? Ich dachte FIFO, um zu bestimmen, was innerhalb der Speku-Frist liegt, aber dafür dann Durchschnitt ??
2. Welche Beilagen bzw. Belege werde ich ans FA geben ? Meine Aufstellung oder die der Bank (die ich ohnehin weiter verarbeiten müsste und die fürchterlich unübersichtlich ist) oder beide oder keine mitschicken ? Im Anschreiben lese ich, dass bei Verwendung von ELSTER auf alle Belege verzichtet wird ausser den gesetzlich vorgeschriebenen. Welche sind das nun ?
Vielen Dank im voraus,
Flo
1. Die (geringfügigen) Diskrepanzen zu meiner eigenen Aufstellung kommen daher, dass ich bei Teilkäufen mit einer Durchschnittsmethode gerechnet habe und die Bank mit FIFO. Ich habe Durchschnitt verwendet, weil es für mich viel einfacher zu handhaben ist. Wie ist denn nun genau die Lage ? Ich dachte FIFO, um zu bestimmen, was innerhalb der Speku-Frist liegt, aber dafür dann Durchschnitt ??
2. Welche Beilagen bzw. Belege werde ich ans FA geben ? Meine Aufstellung oder die der Bank (die ich ohnehin weiter verarbeiten müsste und die fürchterlich unübersichtlich ist) oder beide oder keine mitschicken ? Im Anschreiben lese ich, dass bei Verwendung von ELSTER auf alle Belege verzichtet wird ausser den gesetzlich vorgeschriebenen. Welche sind das nun ?
Vielen Dank im voraus,
Flo
zu 1.) Bis Ende 2003 war die Durchschittsmethode gültig, seit 2004 gilt die FIFO-Methode.
Aber mach Dir keine Sorgen. Viele Finanzämter sind da tolerant und akzeptieren alle Methoden, bevor sie wegen Cent-Beträgen stundenlang nachrechnen. Es lohnt sich nicht, da sich das über Jahresgrenzen hinweg ziemlich ausgleicht. Es sei denn, Deine Steuerprogression ändert sich ganz massiv.
Früher, als es noch keine Verlustvor- und Rückträge gab, wäre Prinzipienreiterei von Fall zu Fall noch interessant gewesen fürs Finanzamt.
Da Du über Jahresgrenzen hinweg keinen finanziellen Vorteil aus der eigenetlich nicht mehr zulässigen Berechnungsmethode ziehst, kann Dir im Worst Case auch nichts passieren, höchstens dass Deine Berechnung korrigiert wird.
zu 2.)
a) eine komplette Auflistung aller steuerlich relevanten WP-Käufe und Verkäufe. Belege nicht erforderlich, Auflistung und Gesammtsummen reichen. Die Finanzaämter können heutzutage selbst Stichproben bei den Banken vornehmen.
Selbstverständlich mit Deinen eigenen Berechnungen, wenn Du die Durchschnittsmethode anwendest. Wichtig ist, dass Deine Berechnungen nachvollziehbar sind.
b) Eine Gesamtabrechnung mit Gewinnen und Ausgaben (DSL, Telefon, Fachliteratur neuer PC, Monitor, usw.).
Noch ein Tipp: Trenn in der Gesamtaufstellung Optionsgeschäfte und Aktiengeschäfte. Denn nur bei Optionsgheschäften kannst Du Deine Unkosten auch in voller Höhe absetzen. Alles klar?
-b2w-
Aber mach Dir keine Sorgen. Viele Finanzämter sind da tolerant und akzeptieren alle Methoden, bevor sie wegen Cent-Beträgen stundenlang nachrechnen. Es lohnt sich nicht, da sich das über Jahresgrenzen hinweg ziemlich ausgleicht. Es sei denn, Deine Steuerprogression ändert sich ganz massiv.
Früher, als es noch keine Verlustvor- und Rückträge gab, wäre Prinzipienreiterei von Fall zu Fall noch interessant gewesen fürs Finanzamt.
Da Du über Jahresgrenzen hinweg keinen finanziellen Vorteil aus der eigenetlich nicht mehr zulässigen Berechnungsmethode ziehst, kann Dir im Worst Case auch nichts passieren, höchstens dass Deine Berechnung korrigiert wird.
zu 2.)
a) eine komplette Auflistung aller steuerlich relevanten WP-Käufe und Verkäufe. Belege nicht erforderlich, Auflistung und Gesammtsummen reichen. Die Finanzaämter können heutzutage selbst Stichproben bei den Banken vornehmen.
Selbstverständlich mit Deinen eigenen Berechnungen, wenn Du die Durchschnittsmethode anwendest. Wichtig ist, dass Deine Berechnungen nachvollziehbar sind.
b) Eine Gesamtabrechnung mit Gewinnen und Ausgaben (DSL, Telefon, Fachliteratur neuer PC, Monitor, usw.).
Noch ein Tipp: Trenn in der Gesamtaufstellung Optionsgeschäfte und Aktiengeschäfte. Denn nur bei Optionsgheschäften kannst Du Deine Unkosten auch in voller Höhe absetzen. Alles klar?
-b2w-
@born2win
Zusatz:
zu 1.) für 2004 besteht entgegen Deiner Darstellung noch das Wahlrecht statt FIFO nach der Durchschnittsmethode zu rechnen. Ab 2005 nur noch FIFO.
zu 2.) Die Finanzämter können "selbst" keine Stichproben bei Banken vornehmen. Ich persönlich gebe immer alle Belege mit, in einem späteren Zweifelsfall kann mir dann kein Vorsatz o.ä. unterstellt werden.
"Getrennt" werden sollte nach Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften a) die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und b) die nicht dem HEV unterliegen (dazu zählen nämlich nicht nur die Optionsgeschäfte sondern diverse andere, z.B. solche aus Anleihen). Dann entsprechend die Aufwendungen zuordnen.
Grüße K1
Zusatz:
zu 1.) für 2004 besteht entgegen Deiner Darstellung noch das Wahlrecht statt FIFO nach der Durchschnittsmethode zu rechnen. Ab 2005 nur noch FIFO.
zu 2.) Die Finanzämter können "selbst" keine Stichproben bei Banken vornehmen. Ich persönlich gebe immer alle Belege mit, in einem späteren Zweifelsfall kann mir dann kein Vorsatz o.ä. unterstellt werden.
"Getrennt" werden sollte nach Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften a) die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und b) die nicht dem HEV unterliegen (dazu zählen nämlich nicht nur die Optionsgeschäfte sondern diverse andere, z.B. solche aus Anleihen). Dann entsprechend die Aufwendungen zuordnen.
Grüße K1
Vielen Dank für die raschen ersten Antworten !
Zu meiner Frage bei Verwendung von ELSTER: Welche Belege können dann wegfallen ?
Flo
Zu meiner Frage bei Verwendung von ELSTER: Welche Belege können dann wegfallen ?
Flo
@florentin
zunächst würde ich nur die offizielle Jahressteuerbescheinigung der Bank mitschicken. Ggf. fordert das FA Belege nach, muß aber nicht sein.
zunächst würde ich nur die offizielle Jahressteuerbescheinigung der Bank mitschicken. Ggf. fordert das FA Belege nach, muß aber nicht sein.
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