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    Depotübertrag mit Finanzinnovationen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.06 21:47:12 von
    neuester Beitrag 12.04.06 12:47:19 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.053.515
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      Avatar
      schrieb am 11.04.06 21:47:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      was passiert, wenn ein bestehendes Depot zu einem anderen Kreditinstitut übertragen werden soll und in diesem Depot Finanzinnovationen enthalten sind? Werden diese dann nicht nach Depotwechsel bei Verkauf pauschal zu 30 % des Kurswertes besteuert?
      Wenn ja, wie kann man das verhindern?:confused:

      Vielen Dank für Eure Antworten!
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 23:22:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst darum bitten, dass die übertragende Bank die Anschaffungskurse mitteilt und die empfangende Bank diese manuell einpflegt. Ich glaube aber nicht einmal, dass Du einen Anspruch darauf hast. Ansonsten kannst Du nur entweder vor Übertrag verkaufen oder später kurz vor Jahresende verkaufen, um den kostenlosen Kredit an Steinbrück nur kurz zu gewähren.

      Das ganze Thema FI ist ein Trauerspiel. Ich hatte 2004 recht große Gewinne und da ich sowieso innerhalb der Spekufrist verkauft hatte, schien es egal zu sein, ob nach Marktrendite oder nach Emissionsrendite abgerechnet wird. Weit gefehlt! Nach Marktrendite sind alle Gewinne Kapitalerträge, weswegen mir für 2005/6 auch noch ein Vorauszahlungsbescheid ins Haus flatterte :(
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 07:30:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wo ist der Zusammenhang zwischen Finanzinnovationen und Spekufrist?
      Bei FIs ist die Spekufrist völlig irrelevant, weil es ausschließliche Kapitalerträge und keine Spekulationsgewinne/verluste gibt.
      Dein Tip die FIs mal kurzfristig zu verkaufen wird in der Regel kontraproduktiv sein.
      Ein wichtiger Grund FIs (z.B. Zerobonds) zu kaufen wird häufig die Absicht sein, die Steuerpflicht auf spätere Jare zu verschieben, wenn das übrige Einkommen geringer ist. Ein zwischenzeitlicher Verkauf macht diesen Ansatz zunichte.
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 08:32:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      noch-n-zocker hat recht, wenn die Übertragende Bank den Kaufkurs mitteilt, dann gibt es keinen ZAST abzug! Das machen die Banken ohne Probleme - jedenfalls die SPARKASSEN!!!
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 12:47:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.169.305 von quotiks am 12.04.06 07:30:54Bei FIs ist die Spekufrist völlig irrelevant, weil es ausschließliche Kapitalerträge und keine Spekulationsgewinne/verluste gibt.


      Man merkt, dass Ferien sind. Die Hilfsschüler haben freien Zugang zum PC :laugh:

      Man hat bei FI grundsätzlich ein Wahlrecht, ob nach Marktrendite oder nach Emissionsrendite (soweit bekannt) abgerechnet wird. Innerhalb der Spekufrist führt Letzteres nur zu einer Verschiebung von Kapitalerträgen zu Gewinnen/Verlusten aus Veräußerungsgeschäften, außerhalb der Spekufrist hat es Auswirkungen auf die Steuerlast.


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