Hilfe bei Inhaberschuldverschreibung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.11.06 17:30:04 von
neuester Beitrag 22.11.06 13:01:54 von
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Kann mir vielleicht jemand sagen,ob ich beim vorzeitigen Verkauf einer Inhaberschuldverschreibung Zinssteuer bezahlen muß?Ich habe keinen Zins bekommen,sondern habe die Inhaberschuldverschreibung mit 50 % Gewinn verkauft.
Eventuell für die Stückzinsen. (Der Zins für die Haltedauer)
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.568.922 von aktienselect am 21.11.06 17:52:18Die Stückzinsen,ist daß der Anstieg des Kurses?Wenn ich für die Stückzinsen Zinssteuer zahlen muß,müßte ich dann extra noch Einkommenssteuer bezahlen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.572.540 von kbe am 21.11.06 20:02:20Stückzinsen, das sind die seit dem letzten Koupontermin angelaufenen Zinsansprüche. Werden extra bei kauf und Verkauf verrechnet.
(Immer vorausgesetzt, die Anleihe wird normal gehandelt und nicht dirty - letzteres kommt aber nur bei ganz zweifelhafter Bonität vor und manchen Finanzinnovationen).
(Immer vorausgesetzt, die Anleihe wird normal gehandelt und nicht dirty - letzteres kommt aber nur bei ganz zweifelhafter Bonität vor und manchen Finanzinnovationen).
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.568.246 von kbe am 21.11.06 17:30:04p.s.: Für die Kurssteigerung gilt die Spekulationsfrist.
Ausser das Papier wurde mit großem Disagio ausgegeben und ähnliche Spezialfälle.
Ausser das Papier wurde mit großem Disagio ausgegeben und ähnliche Spezialfälle.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.579.564 von big_mac am 21.11.06 22:31:11Hallo kbe,
um was für eine IHS handelt es ich denn (Name/Bezeichnung oder ISIN).
Bei einem Kursgewinn von 50% kann ich nicht an eine "normale" IHS glauben, sondern tippe eher auf eine Finanzinnovation (gekoppelt z.B. an Aktienkursentwicklung, etc.)!
Das ist dann aber steuerlich ganz anders zu sehen!
Rene
um was für eine IHS handelt es ich denn (Name/Bezeichnung oder ISIN).
Bei einem Kursgewinn von 50% kann ich nicht an eine "normale" IHS glauben, sondern tippe eher auf eine Finanzinnovation (gekoppelt z.B. an Aktienkursentwicklung, etc.)!
Das ist dann aber steuerlich ganz anders zu sehen!
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