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    Riester bei Arbeitslosigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.06 21:34:56 von
    neuester Beitrag 05.01.07 17:34:01 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.098.006
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      schrieb am 03.12.06 21:34:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Welche Optionen hat man bei der Riesterrente,w enn man
      arbeitslos wird.

      Kann man die Beitragsfrei stellen?
      Avatar
      schrieb am 03.12.06 21:56:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.913.193 von nearshore04 am 03.12.06 21:34:56Ja das geht,aber beschäftige dich bitte intensiv mit der Riester Rente.
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 07:09:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.913.193 von nearshore04 am 03.12.06 21:34:56Beitragsfrei stellen geht im Prinzip.

      Ich empfehle jedoch, auch bei Arbeitslosigkeit weiter Zahlungen zu leisten, weil auch weiterhin ein Zulageanspruch besteht. Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall das Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV-Geld. Du musst also sehr wenig oder nur den Sockelbetrag einzahlen, erhältst dafür aber die volle staatliche Zulage.

      Kontaktiere am besten mal deinen Anbieter.
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 12:24:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo, Leute,
      bin aus der Vers.-Branche und Riester-Spezi.
      Wenn AL(egal ob ALG I oder II) ist der Sockelbetrag 5,- mtl oder 60 ,- jährlich und man bekommt die volle staatl. Förderung (auch für Kinder), nur aufpassen wenn die AL nicht das volle Jahr bestanden hat !. Falls Frau auch AL und bisher nur Zulagenvertrag muss der u.U.auch mit 5,- mtl bespart werden. Wenns geht nicht beitragsfrei stellen sondern nur auf die 5,- reduzieren.Ich kenne auch Arbeitsagnturen die die Prämie für den Riestervertrag bei AL voll übernehmen, wenn dieser zu Zeiten abgeschlossen wurde als man noch Arbeit hatte, ist aber von Arge zu Arge unterschiedlich.
      Gruß Herb
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 20:15:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.923.022 von Herb4Fun am 04.12.06 12:24:22Hallo Herb4Fun,
      habe eine Frage an dich als Riester-Spezi:
      Einer Bekannten wurde ein Hartz4 Antrag abgelehnt, da sie Ersparnisse von rund 15.000€ hatte, darunter eine Rentenversicherung mit einem aktuellen Wert von 10.000€ und Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit (Steuersparmodell).
      Im Alter von 30 Jahren sind nur 6000€ für Altersvorsoge Hartz-sicher.
      Mitlerweile hat sie eine befristete Stelle die nun einmal verlängert wurde und es besteht die Gefahr, dass nach auslaufen des Vertrages sie wieder einen ALG 2 Antrag stellen muss.

      Für ihre Berufstätigkeit musste sie sich ein Auto kaufen, so dass nun nur noch 1.000€ Sparguthaben und die Rentenversicherung über 10.000€ vorhanden sind.

      Meine Bekannte möchte nun ihre Ersparnisse Hartz-sicher machen indem sie ihre Rentenversicherung zurück kauft (ohne große Verluste) und 5000€ in eine Riester-Anlage investiert.

      Macht das Sinn?
      Wer kennt sich hier aus?

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      Avatar
      schrieb am 02.01.07 15:19:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.630.339 von aktionator0 am 01.01.07 20:15:26man kann in einen "nicht-riester-vertrag" eine "verwertungsausschlussklausel" einfügen lassen. somit muss das kapital nicht verwertet werden, liegt allerdings bis zum 65.ten lebensjahr in der police und kann vorher nicht entnommen oder abtetreten werden.

      ob das sinn macht kann ich nicht sagen, aber die möglichkeit besteht zumindest...

      der SMY
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 09:26:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bitte beachten: Für die Förderung ist das Vorjahreseinkommen maßgeblich. Wenn jemand im Vorjahr noch gut verdient hat und im neuen Jahr arbeitslos wird, zahlt er nicht nur den Sockelbetrag von 5 EUR sondern 3 % vom Vorjahreseinkommen!
      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 14:21:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.630.339 von aktionator0 am 01.01.07 20:15:26Vorsicht !
      Grundsätzlich sind Riesterverträge Hartz IV sicher,
      jedoch so habe ich rausgelesen - immer nur bis zur jährlichen
      Förderhöchstgrenze. Das sind für dieses Jahr Einzahlungen
      bis 1575 € und ab nächstes Jahr max. 2100 € pro Jahr.

      Wer innerhalb eines Kalenderjahres ab 2008 z.B. 5000 € einzahlt
      müsste dann davon 5000-2100=2900 € "verwerten".

      Sonst könnte ja jeder alles "reinpacken" wenn es "eng" wird,
      gleiches gilt - glaube ich - auch im Falle einer privaten
      Insolvenz.

      Aber nix für ungut - bitte noch mal selber recherchieren,
      vielleicht hat sich da mittlerweile was geändert.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 17:34:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      M.W. kann man in Rürup-Policen beliebig viel auf einmal "reinpacken" und damit Hartz IV sicher machen.
      An das Geld kommt man dann aber selbst auch nicht mehr ran, Rürup-Policen sind nicht kapitalisierbar, auch nicht teilweise wie bei der Riesterrente.


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