Mal \'ne mFrage zum Kinderfreibetrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.12.06 12:02:31 von
neuester Beitrag 13.12.06 18:43:14 von
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Stimmt es daß ein alleinerziehender sich den vollen Kinderfreibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen kann,wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt für das Kind bezahlt ?
Und wenn ja-wie muß das denn nachgewiesen werden ?
Und wenn ja-wie muß das denn nachgewiesen werden ?
Steht mir das volle Kindergeld bzw. der ganze Kinderfreibetrag zu, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt und das Jugendamt mir einen monatl. Zuschuss überweist?
Der Vater meines Kindes zahlt keinen Unterhalt. Das Jugendamt überweist mir deshalb monatlich einen Unterhaltszuschuss in Höhe von 250 €. Steht mir in diesem Fall auch die andere Hälfte des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrages zu.?
Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag steht Ihnen alleine zu, da der Vater Fall seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Damit es zur Übertragung der einen Hälfte auf Sie kommt, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrages stellen. Es handelt sich hierbei um einen formlosen Antrag, den Sie auf der Rückseite der Anlage Kinder finden ( Zeilen 44 - 49). Am besten legen Sie noch eine Bestätigung über die Unterhaltsleistungen des Jugendamtes dazu. Die Übertragung des Kinderfreibetrages führt gleichzeitig auch zur Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Zahlt der Vater in späteren Jahren die geleisteten Unterhaltszuschüsse an das Jugendamt zurück, steht ihm die Hälfte des Kindergeldes bzw. Kinderfreibetrages auch für zurückliegende Jahre wieder zu. Sie müssen also die eine Hälfte wieder abgeben. Die bereits für Sie ergangenen Steuerbescheide werden deshalb geändert. Dies kann ggfs. zu Nachzahlungen führen.
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/content.cgi?lang=…
Der Vater meines Kindes zahlt keinen Unterhalt. Das Jugendamt überweist mir deshalb monatlich einen Unterhaltszuschuss in Höhe von 250 €. Steht mir in diesem Fall auch die andere Hälfte des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrages zu.?
Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag steht Ihnen alleine zu, da der Vater Fall seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Damit es zur Übertragung der einen Hälfte auf Sie kommt, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrages stellen. Es handelt sich hierbei um einen formlosen Antrag, den Sie auf der Rückseite der Anlage Kinder finden ( Zeilen 44 - 49). Am besten legen Sie noch eine Bestätigung über die Unterhaltsleistungen des Jugendamtes dazu. Die Übertragung des Kinderfreibetrages führt gleichzeitig auch zur Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Zahlt der Vater in späteren Jahren die geleisteten Unterhaltszuschüsse an das Jugendamt zurück, steht ihm die Hälfte des Kindergeldes bzw. Kinderfreibetrages auch für zurückliegende Jahre wieder zu. Sie müssen also die eine Hälfte wieder abgeben. Die bereits für Sie ergangenen Steuerbescheide werden deshalb geändert. Dies kann ggfs. zu Nachzahlungen führen.
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