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    Rente nach 45 Beitragsjahren auch schon ab 60? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.07 11:21:40 von
    neuester Beitrag 03.01.07 00:48:21 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.102.849
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      Avatar
      schrieb am 01.01.07 11:21:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wenn man 45 Beitragsjahre in die Rente eingezahlt hat, kann man dann auch schon mit 60 Jahren in Rente gehen, oder muss man noch bis 62 Jahren arbeiten?

      Gruss

      Peter
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 13:02:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.628.730 von peter_wall am 01.01.07 11:21:40http://www.verdi-bub.de/standpunkte/archiv/rente


      In einer Sonderklausel soll geregelt werden, dass Beschäftigte künftig ohne Abschläge bereits mit 65 in Rente gehen können, wenn sie 45 Beitragsjahre vorweisen können.
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 13:40:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      sieht schlecht für euch aus - Jungs :D

      Avatar
      schrieb am 01.01.07 13:58:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Peter,

      der Stand der Dinge ist für die frühestmögliche Rente mit Abschlägen 62 Jahre zu sein. Wenn du mit 60 schon 45 Beitragsjahre hast, wirst du dann 47 jahre gearbeitet (beiträge gezahlt) haben um dann abschläge von 10,8 % (bis zu 65 zigsten) zu haben.
      Aber vielleicht wird auch noch was geändert.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 14:33:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      @saho111

      also bis 62.

      Bekomme ich dann aber mit den 62 Jahren (Betragsjahre >45) immer noch was abgezogen?, wenn ja dann sind doch die 45 Jahre vollkommen belanglos, oder ?

      Gruss

      Peter

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      Avatar
      schrieb am 01.01.07 14:49:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja bis 62.

      Du bekommst für jeden fehlenden Monat 0,3% bis zum 65 Lebensjahr
      abgezogen, also bei genau 62 in Rente 36 X 0,3 % = 10,8% Abzug.

      Wenn du ein Jahrgang 1957 bist wie ich, bedeutet das, das man für ein Jahr die Abzüge (12 X 0,3% = 3,6%) gespart habe, da mein Jahrgang mit 66 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann wenn er keine 45 jahre gearbeitet hätte.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 16:33:57
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.01.07 16:45:54
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.01.07 20:23:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wer 35 Jahre rentenversichert und vor dem 1.1.1948 geboren ist, kann mit 63 Jahren und 7,2% Abschlag in Rente. Für alle, die ab November 1949 geboren sind, ist die vorgezogene Rente sogar schon mit 62 Jahren möglich, allerdings mit 10,8% Abschlag. Zwischen den beiden Stichtagen gibt es eine Gleitklausel, der Abschlag ist immer 0,3 % pro Monat.

      Inwieweit diese Fristen oder Abschläge durch das neue Rentenalter tangiert werden muss man die endgültigen Durchführungsbestimmungen abwarten.

      Versicherte mit 45 beitragspflichtigen Jahren haben den Vorteil, dass es bei der Rente mit 65 ohne Abschlag bleibt.
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 20:53:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 20:55:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 12:46:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.630.373 von Kollektor am 01.01.07 20:23:22@ Kollektor

      Wie schauts aus bei folgender Konstellation :

      geb. 54, hat mit 59 Jahren die 45 Vers.Jahre voll.
      Geplanter Rentenbeginn mit 60.

      Abzüge wieviel und wielange??

      schon mal vielen Dank
      Jack.
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 20:23:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Jackyone

      Frühestmöglicher Rentenbeginn ist mit 62 Jahren bei einem Abschlag von 12,6 % ( nach Einbeziehung der neuen Regelung, bisher waren es 10,8 % Abschlag ).

      Eine vorzeitige Rente mit 60 ist nur bei Personen möglich, die vor dem 1.1.04 arbeitslos waren, einen gültigen Aufhebungsvertrag in der Tasche hatten oder in Altersteilzeit waren ( Vertrauensregelung ).

      Bei dem Abschlag ist zu beachten, dass er auf die Entgeltpunkte angewandt wird die bis zum Beginn der vorzeitigen Rente angesammelt wurden. Arbeitet man länger, gibts zusätzlich Entgeltpunkte und die tatsächliche Rente mit 65 ist höher als es der Abschlag suggeriert.

      Auf der anderen Seite muss man jedes Jahr in dem man später in Rente geht mehr Steuern auf die Rente bezahlen. 2016 beträgt der Steuersatz 72 %, 2019 schon 78 %

      Zu beachten ist auch die geringe Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitiger Rente ( ab 345 € monatlich gibt es eine Rentenkürzung ), das betrifft nur Hinzuverdienst aus Arbeitslohn oder als Selbständiger, Kapitaleinkünfte sind möglich ).

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 21:03:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.642.457 von Kollektor am 02.01.07 20:23:04Hallo Kollektor.
      Dankeschön.

      Aber wie gesagt, Bauj. 54 , wär dann also im Jahr2014 60, kann also doch wohl mit dem die vor dem 1.1.04 arbeitslos waren nicht ganz passen?
      Übrigens, Altersteilzeitvertrag wurde im Dez. noch abgeschlossen.

      Gruß Jack
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 22:20:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.643.336 von JACKYONE am 02.01.07 21:03:14Glückwunsch Jackyone :)

      Dann kannst Du noch mit den 10,8 % Abschlag mit 62 in die Rente. Stichtag war der 31.12.06

      Mein Betrieb ist nicht so entgegenkommend :( Bei uns gibt es mehrere Arbeitnehmer die schon älter als 70 sind, die Geschäftsführer sind auch schon alle älter als 63 und sehen es als "unsportlich" an früher zu gehen.

      Ich bin Jahrgang 1948 und habe keine Lust mehr solange zu warten. Wenn ich bis Ende 2007 kündige, kann ich von der sogenannten 58er-Regelung profitieren. D.h., ich brauche dem Arbeitsamt nicht mehr zur Verfügung zu stehen und bekomme nach 3 Monaten Sperrzeit noch insgesamt 13,5 Monate Arbeitslosengeld ( wird um ein Viertel gekürzt bei AN-Kündigung ). Dann muss ich noch 2 Jahre von eigenem Geld leben, in meinem Fall vom Verkauf von Solarstrom, Miete, Zinsen und einem Kleingewerbe. Der Testfall läuft seit zwei Jahren, ich rühre keinen Cent mehr von meinem Gehalt für private Lebensführung an. Lieber fahre ich mein Auto 20 Jahre lang anstatt krank und leistungseingeschränkt die letzte aktive Lebensphase zu verpassen.;)
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 22:40:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.644.931 von Kollektor am 02.01.07 22:20:39Danke Kollektor.

      Nur noch eine (dumme) Frage: die 10,8% Abschlag, sind die auf Dauer oder bis zum 65igsten ?

      Ja, ich habe das Glück, daß auch mein Chef in meinem Alter ist und dann auch aufhören will.
      Meinst du nicht, daß deine Chefs wenigstens so entgegenkommend wären ( als "Bonus" sozusagen ), dich zu kündigen damit die Sperrzeit wegfällt( halten könne sie dich ja eh nicht).
      Ich drück dann mal die Daumen, daß es mit deiner Planung klappt.

      Gruß Jack
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 23:08:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.645.355 von JACKYONE am 02.01.07 22:40:13Hallo Jackyone,

      der Abschlag bleibt lebenslang. Du müsstest aber 90 Jahre alt werden, damit sich die Rente ab 65 rechnet. Du bekommst Geld in einer Zeit, wo ein Teil der Altersgenossen schon "lebewohl" sagt.

      Ausgleichen kannst Du das mit einer privaten Rentenversicherung. Pro 50000 € Einmaleinzahlung bekommst Du bei einem günstigen Anbieter etwa 240 € monatlich lebenslang und mit 2 % jährlicher Steigerung. Da diese Einmalzahlung aus versteuertem Geld erfolgt, wird die Privatrente nur nach dem sogenannten Ertragsanteil versteuert, das sind 18 % bei Beginn mit 65 bzw. 21 % bei Beginn mit 62 ( dann gibts dort auch einen Abschlag ).

      Wenn mich mein Chef kündigt, muss er dem Arbeitsamt alle Kosten erstatten einschließlich der Rentenbeiträge weil ich schon über 56 bin. Das macht er nicht. Das gleiche passiert bei einem Aufhebungsvertrag, wenn nur ein Euro Abfindung fließt.

      Im Prinzip bin ich auch mit der Arbeit zufrieden, ich arbeite in der Entwicklung eines großen Konzerns. Allerdings nimmt der Stress immer mehr zu, ich musste auch über Weihnachten arbeiten und habe schon zwei Jahre keinen Urlaub mehr genehmigt bekommen zu einer Zeit wann es für mich günstig ist. Irgendwie bin ich einfach nur ausgebrannt, gestérn bis 2 Uhr morgens am Laptop was fertiggemacht und heute läuft schon wieder ein Programm bis Mitternacht und wenn das Ergebnis nicht klappt geht es in eine neue Nachtrunde.

      Die Bezahlung ist stark leistungsorientiert und da ist es für meinen Chef einfach die Leute zu beschäftigen. Bringen die die Leistung nicht mehr, gibts weniger Geld. Ich will nicht jammern, habe aber langsam keine Power mehr das noch lange mitzumachen :p

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 23:22:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.645.679 von Kollektor am 02.01.07 23:08:44Hallo Kollektor.

      Das mit dem Abschlag hatte ich mir ja schon gedacht.
      Auch Danke für die Tips für die Privatrente.
      Das mit der Kündigung hatte ich nicht gewußt, tja, man lernt halt nie aus :rolleyes:

      Nun, bei solchen Arbeitsbedingungen würde es mir auch keinen Spass mehr machen.:(

      Wie gesagt, ich drück dir die Daumen, daß es klappt wie du es dir vorstellst.

      Und nochmal vielen Dank
      Jack.
      Avatar
      schrieb am 03.01.07 00:29:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      So mein Programm ist fehlerfrei durchgelaufen :D

      Die Dinge im Betrieb sind vielschichtig, ich bin schon 26 Jahre dort. Mein ehemaliger Abteilungsleiter hat sich vor ein paar Jahren selbständig gemacht und mit dem Nachfolger verstehe ich nicht ganz so gut. Mit den Geschäftsführern habe ich sogar ein gutes Verhältnis, ich werde sogar als "Berater" in allen möglichen personellen Situationen geschätzt, ich habe u.a. das betriebliche Altersvorsorgesystem eingeführt ( Unterstützungskasse, Pensionskasse ), weshalb ich mich auch gut mit diesen Dingen auskenne.

      Privat habe ich dann noch ein Gewerbe angemeldet und erzeuge Strom aus erneuerbaren Energien, bin im Vorstand mehrerer Vereine usw. Früher hat das alles gut gepasst, aber irgendwie stoße ich jetzt an vermutlich altersbedingte Leistungsgrenzen, vernachlässige manchmal auch die Kinder ( der jüngste Sohn ist erst 15, technikbegeistert und fordert viel Zeit, die Älteste ist selbst verheiratet und hat ein Kind, studiert aber immer noch... ). Im Moment brauche ich einfach eine Auszeit, aber in dem Alter gibt es kein Zurück, wenn man raus ist bleibt es für immer dabei.

      Im Betrieb findet man nur schwer neue Leute die den Stil der Firma mitmachen und so ist die Belegschaft langsam total überaltert und niemand von den Geschäftsführeren will das merken. Dazu kommt der globale Wettbewerb, sinkende Margen und immer weniger Leute müssen immer mehr Einsatz zeigen. Ist vermutlich überall so.

      Aber wenigstens habe ich für ein bescheidenes Leben meine Schäfchen im Trockenen, wandle ein Drittel meines Gehalts in die Unterstützungskasse was mir eine gute Zusatzrente bringt. Deshalb macht es für mich absolut keinen Sinn länger zu arbeiten.

      Gute Nacht
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 03.01.07 00:48:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.645.836 von JACKYONE am 02.01.07 23:22:33Nach § 147a SGB III muß der Arbeitgeber dem Arbeitsamt die Leistungen, die das Arbeitsamt gegenüber älteren Arbeitslosen erbringt, in bestimmter Höhe erstatten, falls der ältere Arbeitslose zuletzt bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigt war. Die Grundregel lautet, daß das vom Arbeitsamt gezahlte Arbeitslosengeld zu erstatten ist, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Entlassung bereits 56 Jahre oder älter war und wenn er bei Bezug von Arbeitslosengeld 58 Jahre oder älter ist. Von dieser Regel gibt es - natürlich - viele Ausnahmen, so zum Beispiel für Betriebe mit in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmern oder für den Fall, daß der Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung berechtigt war. Da die Neuregelung des § 127 SGB III zu einer geänderten Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld führt, wurde auch die Ersatttungspflicht des Arbeitgebers - allerdings nur geringfügig - geändert.

      Das Ganze gilt auch bei Aufhebungsverträgen, sofern der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlt. Diese Regelung führt in der Praxis dazu, dass viele Betriebe versuchen die Mitarbeiter los zu werden bevor sie 56 Jahre alt sind weil danach wird es richtig teuer für die Betriebe.

      Ich bin selbst Arbeitnehmer und trete als Betriebsrat konsequent für deren Rechte ein. Beim Kündigungsschutz ist es inzwischen soweit, dass dies ein Bollwerk der Beschäftigten gegen die Arbeitssuchenden darstellt. Die jetzige Gesetzeslage ist nicht geeignet, älteren Arbeitslosen entgegenzukommen. Einmal draußen, immer draußen. Deshalb will ein solcher Schritt gut überlegt sein.


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