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    Zahlungsfristen bei Vollstreckungsbescheid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.01.07 13:01:35 von
    neuester Beitrag 04.01.07 18:42:44 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.103.302
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      schrieb am 04.01.07 13:01:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich brauche mal Eure Hilfe.Meinen Bruder "flatterte" nach einen Mahnverfahren, ein Vollstreckungsbescheid ins Haus.Den bezahlte er nach 4 Tagen in Höhe des ausgewiesenen Gesamtbetrage.Die bisher angelaufenen Zinsen, ca.9 Euro, hatte er nicht berücksichtigt.
      Zwei Monate später stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte den gesamten Betrag, Gerichtsvollziehergebühr, und Zinsen eintreiben.Anhand vom Kontoauszug konnt er nachweisen das der geforderter Gesamtbetrag bereits vor 2 Monaten überwiesen wurde.
      Nun will der Gerichtsvollzieher noch seine Gebühr von 21 Euro.

      Muß er diese bezahlen ? Habe bereits gegoogelt, aber nichts gefunden.
      Hoffe auf zahlreiche Antworten.

      Grüße vom Hamster
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 14:17:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie wär's mit zahlen+vergessen?
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 14:35:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist einfach eine prinzipielle Frage ob er zahlen MUß.

      Danke für die Antwort vom Hamster
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:18:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      20 Euro hab ich gerade den Sternsingern gegeben.
      Das sind Kinder die in unserer überwiegend katholischen
      Gegend nach Neujahr vom Pfarrer geschickt und als Hl.3 Könige gekleidet von Haus zu Haus gehen und für die Kirche sammeln.

      Die 21 Euro würde ich nicht zahlen - das würde ich drauf ankommen lassen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:44:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich denke: er muss zahlen.

      die zinsen waren mit vollstreckt. wenn er die nicht gezahlt hat, treibt sie eben ein gerichtsvollzieher ein und der macht seinen job nicht umsonst ;)

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      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:50:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo EllenW,
      darum geht es ja, geben und fordern ist ein feiner Unterschied, und ich kann mir vorstellen das mein Bruder da kein Einzelfall ist.
      Die Frage ist nur was ihm im Extremfall passieren kann?Einen Anwalt kann er sich nicht leisten und bei dem Streitwert, gegen den Freistaat, würde er sicherlich nur lächeln.

      Danke für die Antwort vom Hamster
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:51:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.677.240 von greatmr am 04.01.07 17:44:21stimmt - ich glaub du hast recht

      dadurch, dass er nicht den vollständigen Betrag mit Zinsen verrichtet hat, sieht es rechtlich gesehen nicht gut für den Schuldner aus.
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:52:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Patsch!!! Du glaubst das du gegen einen gerichtsvollzieher ankommst?? Vergiss es!!
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:59:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      hallo greatmr,
      der Gerichtsvollzieher wollte die GESAMTE Forderung eintreiben.Er wußte nichts davon das die Forderung bereits vor 2 Monaten beglichen wurde.Denke eher das der Gerichtsvollzieher irgendwie seine Gebühren von irgend jemanden haben will.Die Zinsen gehen doch ohnehin an den Gläubiger.

      Danke für die Antwort vom Hamster
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 18:42:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      eine Tatsache habe ich noch vergessen,
      der Gerichtsvollzieher bekam die Vollstreckung 2 Monate nach Zahlung.

      Viele Grüße vom Hamster


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