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    Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.07 12:00:41 von
    neuester Beitrag 25.05.07 15:09:30 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.127.855
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      Avatar
      schrieb am 25.05.07 12:00:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      wer kann mir sagen, wie meine Kündigungsfrist ist.
      Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ausbildung Sept. 94 bis Febr. 97, dann ununterbrochen als Angestellter bis heute.

      Wie lange geht die Kündigungsfrist? Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 12:04:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Personalrat fragen :p
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 13:04:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      In manchen Fällen soll ja auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag helfen.

      Sollte keiner vorliegen, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, heutzutage 4 Wochen zum Monatsende in den ersten Jahren.
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 14:12:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.465.461 von antonazubi am 25.05.07 13:04:34Ist im öffentlichen Dienst nicht ganz so einfach...Es gilt die Beschäftigungsdauer nach dem 18.Lebensjahr. So sind es z.B. (ich hoffe ich hab das richtig in Erinnerung) bei 8 Jahren Beschäftigung 4 Monate zum Quartalsende. Steht aber ausführlich im Absatz 34 des TVÖD. Einfach mal googeln...
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 15:09:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Soweit mir bekannt beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren 5 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahrs und bei mindestens 12 Jahren dann 6 Monate. Zur Beschäftigungszeit zählen aber lediglich Zeiten im Arbeitsverhältnis, also nicht aus dem Ausbildungsverhältnis. So jedenfalls für Miglieder der kommunalen Arbeitgeberverände. Ein Blick in den Arbeitsvertrag dürfte genauso entbehrlich sein wie in das BGB, da es im öffentlichen Dienst Tarifverträge gibt, die auch angewandt werden müssen und entsprechende eigene Regelungen vorsehen.


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