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    bei Verlust Steuern zurück - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.07 12:54:42 von
    neuester Beitrag 12.11.07 13:24:18 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 12.11.07 12:54:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      wollte mich mal informieren in sachen steuern
      wie sieht es aus wenn ich meine aktien mit 3000€ verlust verkaufe
      kann ich das bei der steuererklärung reinrechnen
      und wieviel würde ich zurückbekommen?
      Avatar
      schrieb am 12.11.07 13:11:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.391.745 von Andrej12683 am 12.11.07 12:54:42Hallo Andrej,
      sofern Du die Aktien innerhalb der letzten 12 Monate gekauft hast, handelt es sich um "Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften (=Spekulationsgeschäfte)".
      Dann kannst Du diese Verlust mit Spekulationsgewinnen verrechnen!
      Falls Du dieses Jahr keine Speku-Gewinne hast, kannst Du sie auch ins folgende Jahr (bzw. längestens bis 2013) vortragen und mit späteren Gewinnen verrechnen.
      Mit anderen Einkünften (z.b. aus nichtselbständiger Arbeit) kannst Du die Verluste nicht verrechnen.
      Du kriegst also NIE Steuern zurück (allenfalls musst Du auf Gewinne keine bezahlen).

      Hast Du die Aktien schon länger als 12 Monate, sind sie steuerlich sowieso nicht relevant.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 12.11.07 13:11:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.391.745 von Andrej12683 am 12.11.07 12:54:42schau mal hier:

      Thread: Behandlung von Speku-Verlusten
      Avatar
      schrieb am 12.11.07 13:24:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.391.745 von Andrej12683 am 12.11.07 12:54:42Haben wir erst einen Thread gehabt. Weiss nicht einmal ob du das warst. Bei Veräusserungsgewinnen wie in diesem Fall kannst du die Verluste nur mit Gewinnen aus Veräusserungsgewinnen verrechnen.

      Du kannst dir die 3000 aber auf das nächste Jahr vortragen lassen und dann 2008 oder auch erst 2009 3000 EURO Gewinn erzielen.


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