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    Innenminister wollen amtlichen Gewaltverzicht von Muslimen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.07 14:56:25 von
    neuester Beitrag 28.12.07 13:39:46 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.136.722
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      Avatar
      schrieb am 27.12.07 14:56:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      WELT KOMPAKT v.24.12.07
      So NAIV-DUMM können nur CDU/CSU sein.:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Kann man von einer Giftschlange verlangen dass sie nicht mehr beißt?
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 15:12:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Minister fordern Gewaltverzicht von Muslimen
      http://www.welt.de/politik/article1486748/Unionspolitiker_fo…

      Wozu? Die Gesetze gelten doch schon für alle (mit oder ohne Zustimmung).

      Wäre doch irgendwie unpraktisch, wenn jeder jedes Gesetz einzeln unterschreiben müsste.
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 15:20:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.879.580 von king daniel am 27.12.07 14:56:25Diese ständigen Appelle gehen schon in Richtung Bettelei. Geht mir auch auf´n Keks.
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 16:25:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      einfach clanweise auf deren gewalt durch ausweisung verzichten,so wie sie eben eingereist sind.
      sie kennen nur ein gemeinsam,der koran muß die deutsche gesetzgebung sein.
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 16:34:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dachte schon das Gewaltmonopol liege beim Staat!!!

      Wie sehr man sich doch täuischen kann. :eek:

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      Avatar
      schrieb am 27.12.07 16:36:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.879.787 von Tutnix am 27.12.07 15:20:53"In Deutschland lebende Muslime sollen sich zum Grundgesetz
      bekennen und auf Gewalt verzichten. Das fordern Unionspolitiker..."


      Ich glaube, mir bleibt der Verstand stehen! Was gibt es denn da zu
      fordern? Das regeln unsere Gesetze. Und wer sich nicht daran hält
      der sollte die Peitsche mit voller Härte zu spüren bekommen.

      Fordern die demnächst, dass Steuerpflichtige doch bitte ihrere Steuern
      auch entrichten sollen? Wohl kaum. Da vertrauen sie, zu Recht, voll und
      ganz auf die Justiz.

      Was im Fall gesetzesbrechender Muslime wohl nicht der Fall zu sein scheint.
      Nicht ganz unbegründet.
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 22:04:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.880.411 von Allokation am 27.12.07 16:34:44"Dachte schon das Gewaltmonopol liege beim Staat!!!"

      Das wäre ja eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Und die ist als verfassungsmäßiges Grundrecht höherrangiges Recht gegenüber dem im Grundgesetz nicht verankerten (angeblichen) Gewaltmonopol des Staaates.
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 22:53:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Artikel 20 GG
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

      Ich sehe mich als besonderes Organ der vollziehenden Gewalt und öl schon mal die Walter PPK ein :D
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 22:53:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.883.400 von Borealis am 27.12.07 22:04:24Wie bitte? Das Gewaltmonopol des Staates beeinträchtigt die Religionsgfreiheit?

      Und in Verbindung mit Gewalt oder Demokratiefeindlichkeit - und darum ging es in der Studie - ist die Grenze von Religionsfreiheit locker erreicht.

      Was aber deine Anmerkung zum Status des Gewaltmonopoles hier zu suchen hat, erschließt sich mir nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 23:06:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.883.906 von Tutnix am 27.12.07 22:53:23Es gibt da so ein kleines Büchlein, in dem ein gewisser Mohammed Anweisungen von Allah (also gottgesetztes Recht) aufgeschrieben hat. Unter anderem steht da drin, wann und in welcher Form Gewalt anzuwenden ist.
      Und dann gibt es noch Leute, denen bisher nocht nicht so ganz überzeugend vermittelt werden konnte, warum von Menschen (dazu noch von Ungläubigen) gemachtes Recht höherrangiger sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 23:19:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.884.023 von Borealis am 27.12.07 23:06:18Da kann ich dir nur gratulieren, die grundlegende Problematik prinzipiell erfaßt zu haben. Das hatte ich dir nicht zugetraut.
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 13:39:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Man muss auch mal allgemein anerkennen, dass unser verkrustetes Nachkriegsdeutschland, tatsächlich in eine öffentliche Debatte tritt, die noch vor kurzem undenkbar schien.


      WELT ONLINE:
      Und Terroristen sind rechtlos? Immerhin halten Sie Guantánamo verfassungstheoretisch auch bei uns für möglich. Schlagworte

      Depenheuer:
      Guantánamo steht als Chiffre für die staatliche Sicherungsverwahrung gefährlicher Terroristen. Das ist der Sache nach nichts Neues: Wir kennen seit Langem eine Sicherungsverwahrung im Strafrecht. Wer wegen psychischer Belastungen für seine Taten nicht verantwortlich ist und deswegen nicht bestraft werden kann, kommt in Sicherungsverwahrung. Und das ist auch richtig so, weil der Staat gefährliche Menschen nicht einfach frei herumlaufen lassen darf. Das könnte man im Prinzip auch bei Terroristen so halten.


      http://www.welt.de/politik/article1497433/Wie_viele_Tote_mue…

      Spürnasen: PI


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