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    freiwillig Versichert bei GKV - worauf ist zu achten ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.08 14:57:50 von
    neuester Beitrag 02.03.08 23:17:58 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 06.02.08 14:57:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      ein Kunde von mir ist Angestellter und bei der TK pflichtversichert. Seine Frau hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ist daher nicht bei der TK Familienversichert, sondern in einer anderen Krankenkasse freiwillig versichert.

      Wegen einer größeren Hausrenovierung sinken bei ihr die Einnahmen aus Vermietung und Verpachung, d.h. sie könnte jetzt zur TK als Familienmitglied wechseln. Damit würde sie eine Menge an Geld sparen.

      Was passiert aber nach 7 Jahren, wenn die Aufwendungen für die Hausrenovierung aufgebraucht sind und sie wieder hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachung hat?

      Frage 1: Muss sie dann aus der Familienversicherung ausscheiden und in den freiwillig versicherten Tarif wechseln?
      Frage 2: Kann die TK sie aus der freiwillig versicherten Tarif "rausschmeißen"
      Frage 3: Muss mein Kunde sonst irgendwelche Dinge beachten? (Ich kenne mich nur in Geldanlagethemen aus, nicht aber bei Versicherungen).
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 15:21:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Einkünfte aus V+V schließen doch eine Familienversicherung nicht aus, egal wie hoch sie sind. Daher ist mir der momentane Zustand mit 2 verschiedenen Krankenkassen nicht verständlich. Es sei denn, sie wäre privat versichert.
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 15:35:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sind die beiden überhaupt verheiratet oder ist es eine eheähnliche Gemeinschaft?
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 00:02:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frage 1: ja - Familienversicherung gibt es nur, wenn das regelmäßige Einkommen des Partners derzeit 355 € nicht übersteigt (Fundi's Antwort zeigt daß er schlecht informiert ist).
      Frage 2: ja - um die Berechtigung zur Familienversicherung zu überprüfen, führt jede GKV regelmäßig eine Prüfung der Einkommenssituation durch.
      Frage 3: ja - z.B. wird teilweise bei der Einkommensfeststellung anders gerechnet als beim Finanzamt (z.B. gilt das Halbeinkünfteverfahren bei Spekugewinnen nicht!).

      Gestaltungsspielräume:
      1. Anders als die Finanzämter können die GKV die Angaben zum Einkommen nicht selbst nachprüfen, sondern sie müssen sich in erster Linie auf den Steuerbescheid verlassen. Ob man Einkünfte, die dem Finanzamt gegenüber nicht angegeben werden müssen, der GKV offenlegt, ist demzufolge jedem selbst überlassen. Ein Beispiel wären steuerfreie Spekugewinne.
      2. Damit die Partnerin in der Familienversicherung bleiben darf, könnte die Einkünfte aus V+V (teilweise) dem angestellten Partner übertragen und dadurch die eigenen Einkünfte unter die Berechtigungsgrenze drücken.
      3. oder sich günstiger privat versichern. Falls Kinder da sind, wird das allerdings zu einer diffizilen Angelegenheit.

      Gruß,
      Khampan
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 00:05:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachtrag
      Frage 2 - sorry, verwechselt, die KK kann sie nur aus der Familienversicherung rausschmeißen. Genau besehen verstehe ich die Frage nicht.

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      Avatar
      schrieb am 07.02.08 08:11:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.290.841 von Khampan am 07.02.08 00:05:54Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten!

      Zu 2)
      Damit meine ich, ob die TK die freiwillig versicherte Ehefrau auf Grund von bestimmten Erkrankungen nicht mehr versichert, sprich, dass sie sagt: "bitte versichern Sie sich woanders". Gibt es bei den freiwillig versicherten eine Gesundheitsprüfung?
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 16:06:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      meines Wissens dürfen die GKV nicht (wie die PKV) eine Risikoprüfung durchführen.
      Jetzt ist mir aber klar, was du meinst.
      Ich würde erst mal nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, eine laufende Versicherung für eine bestimmte Zeit "ruhen zu lassen". Bei den PKV gibt es das, gegen einen Obulus, der etwa der Altersrückstellung entspricht. Damit wird die Rückkehr zu gleichen Bedingungen garantiert, wenn vorübergehend die PKV nicht benötigt wird (etwa wegen Anspruch auf Familienversicherung).

      Im schlimmsten Fall würde sich die von mir genannte Gestaltungsmöglichkeit Nr. 2 empfehlen.

      Gruß,
      Khampan
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 21:57:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.297.396 von Khampan am 07.02.08 16:06:30Mit Kopfschütteln verfolge ich den Beitrag!

      Man brauch keine Anwartschaft bei einer GKV, es gibt keine Gesundheitsprüfungen und man fliegt auch nicht raus!

      Wenn man die Voraussetzungen einer Familienversicherung gem. § 10 SGB V erfüllt, dann stellt man den entsprechenden Antrag bei der Versicherung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners und informiert seine Kasse! Endet die Familienversicherung irgendwann in der Zukunft, dann stellt man einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung.

      Die Kundin nund Ihr Mann könnten sich bei Ihrer Kasse informieren, oder?

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.03.08 17:06:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich bin auch freiwillig bei der TK versichert.
      Als freiwillig Versichter muß ich 14,5 % auf alle Kapitalerträge insbesondere auch Spekulationsgewinne zahlen :-(
      Weiß jemand, wie man da rumkommt? Vielleicht 400€-Job, seit 1.4.2007 sind die ja auch angeblich beitragspflichtig. Klappt es dann, dass man dann wieder pflichtversichert ist und nur auf den 400€-Job Beiträge bezahlt und die Kapitalerträge wären dann beitragsfrei, sowie bei 'normalen' sozialversicherungspflichtigen Jobs?
      Avatar
      schrieb am 02.03.08 23:17:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.302.336 von CreInPhan am 07.02.08 21:57:19Andere Frage:

      Es gab vor der letzten Reform 3-400.000 Nichtversicherte. Die sollten "nachversichert" werden. Was ist daraus geworden? Sind alle versichert - bei GKV oder PKV?


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