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    Selbständiger vs. gesetzliche Rentenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.08 13:47:58 von
    neuester Beitrag 28.03.08 14:10:35 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.139.886
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      Avatar
      schrieb am 27.03.08 13:47:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an Alle,

      kennt sich hier jemand damit aus, ob ich als Selbständiger meine früher in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge, ggf. unter Abschlägen, mir wieder auszahlen lassen kann?

      Über die Mitteilung gemachter Erfahrungen, insbesondere wie hoch evt. Abschläge waren, würde ich mich freuen.

      Danke schon mal im voraus. ;)

      Gruß
      Magicdax
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 13:52:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.513 von Magicdax am 27.03.08 13:47:58meine Empfehlung:

      1. Erkundige Dich doch bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, die personell üppig besetzt sind und daher schnell arbeiten.

      2. Ich würde dort bleiben. Man weiß ja nie, was kommt. Zumindest die gesetzliche Mindestversorgung im Alter wäre gesichert.
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 13:52:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.513 von Magicdax am 27.03.08 13:47:58ob ich als Selbständiger meine früher in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge, ggf. unter Abschlägen, mir wieder auszahlen lassen kann?

      Machst Du Witze? Das erhältst Du ja nicht einmal zurück, wenn Du in Rente gehst! :cry:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 13:59:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.513 von Magicdax am 27.03.08 13:47:58Hallo,

      vielleicht hilft das weiter:

      http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article4190343.html

      oder direkt hier einen Beratungstermin vereinbaren:

      http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15856/SharedDoc…

      Gruß kowallski:cool:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 13:59:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.567 von alysant am 27.03.08 13:52:28zu 1. Danke für den Tipp. ;) Hab aber tagsüber leider wenig Zeit und hoffe auf diesem Wege zu ein paar nützlichen Erkenntnisse zu kommen.

      zu 2. Eben weil man nie weiss was kommt, überlege ich die Kohle zu sichern.

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      Avatar
      schrieb am 27.03.08 14:00:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.570 von mailerdaemon am 27.03.08 13:52:45:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 14:02:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.570 von mailerdaemon am 27.03.08 13:52:45ich glaub Magicdax will wohl ein bisschen Spass in
      Form seiner Ironie machen.....;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 14:10:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eine Info von der homepage "Deutsche Rentenversicherung Bund"

      Als Selbstständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen

      Das ist nicht richtig. Eine Auszahlung der Rentenbeiträge ist generell nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für gewisse Berufsgruppen, die eine eigenständige Altersvorsorge haben. Darunter fallen Selbstständige nicht. Sie können sich die Beiträge erst mit 65 Jahren auszahlen lassen und das auch nur, wenn bis dahin keine 5 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Ansonsten bekommen sie eine reguläre Altersrente.

      Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12288/SharedDoc…
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 14:28:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eine Auszahlung wie sie Dir vorschwebt - so wie etwa die Rückzahlung geleister Lebensversicherungs-Prämien bei einer vorzeitigen Kündigung vor Vertragsablauf - ist nicht möglich.

      Das verbietet schon das Prinzip der Rente: Sie ist UMLAGEfinanziert. Das heißt, Du sparst nicht etwa etwas an.
      Deine Rentenbeiträge fließen sofort den aktuellen Rentnern zu -
      und sind damit weg !

      Bist Du einmal Rentner, wirst Du finanziert von denen, die dann Beiträge zahlen.

      Aber auch erst, wenn Du einen über Mindest-Zeitraum eingezahlt hast und das gesetzliche Rentenalter erreicht hast. Was dann mit einer eventuellen Einmal-Auszahlung ist, davon habe ich keinen blaßen Schimmer, ist ja aber auch nicht Deine Frage.

      Langer Rede kurzer Sinn: Dein Kontostand ist aktuell +/- 0 ;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 14:37:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.977 von praesens am 27.03.08 14:28:32Dein Kontostand ist aktuell +/- 0

      :D:laugh:

      So sieht´s aus !

      Kohle futsch, als wenn du ein Osterfeuer davon angezündet hättest.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 14:39:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.740.092 von StockFactory am 27.03.08 14:37:29:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 15:07:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.650 von kowallski am 27.03.08 13:59:46Besten Dank, schau ich heute Abend gleich mal rein ;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 15:08:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.685 von Aborigine am 27.03.08 14:02:01Kennen wir uns :D
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 15:08:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.780 von mahanagar am 27.03.08 14:10:10Das würde meine Frage beantworten :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 15:09:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.977 von praesens am 27.03.08 14:28:32Ich kam eben auf den gedanken, weil ich ja defacto als Selbständiger nichts mehr in die gesetzliche einzahle und somit wohl auch nichts zu erwarten habe. Meine bisher eingezahlte Kohle also futsch ist :keks:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 15:09:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.740.092 von StockFactory am 27.03.08 14:37:29Da hätte ich aber wenigstens noch Spass dabei gehabt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 15:35:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo, ich bin auch Selbstständig und habe auch einge Erfahrungen mit der RV gemacht. Soweit ich weiß bekommst du keine Beiträge zurück. Man muss glaub ich mindestens 60 Monate eingezahlt haben, damit man keine Beiträge zahlen muss. Wenn du dann in Rente gehst, steht dir glaube ich ein Mindestsatz zu - ungefähr HARTZ IV-Niveau :cry::(
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 16:12:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.740.121 von Aborigine am 27.03.08 14:39:10Die eingezahlten Beiträge sind Game over.Bisher mußte man als Selbsständiger Meister 18 Jahre in die gesetzliche Rente einzahlen,sogenannte Pflichtjahre und danach etscheiden ob man weiter zahlt oder nicht.Nach diesen Jahren hat man Anspruch auf die Mindestrente nach eintreten der Altersrente.Ich habe 22 Jahre eingezahlt und bekommen nun ab den Rentenalter eine kleine Rente.Also so kenn ich es.Jetzt bin ich seit 8Jahren selbstständig und muß selber vorsorgen oder auch nicht.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 16:13:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.740.859 von gixi1 am 27.03.08 15:35:38ist das bei 60 Monatsbeiträgen nicht ein Bombengeschäft, vor allem bei der steigenden Lebenserwartung ? :laugh::laugh::laugh:

      "jammern tun alle, aber frecken tut keiner " :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 16:22:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,
      ich bin Mitarbeiter der Rentenversicherung.
      Nur so viel:
      wie bereits vorab geschrieben, hast du mehr als 60 monate eingezahlt= 5 jahre, hast du einen rentenanspruch erworben.
      Egal, wie hoch.

      Eine Auszahlung ist unter anderen umständen nicht möglich, es denn, du wurdest sozialversicherungsrechtlich falsch beurteilst.
      So was könnte vorliegen, wenn du zum Beispiel Gsellschafter bist. Da alle AG alle 4 Jahre geprüft werden (mein Job), sollte der Prüfer der Deutschen Rentenversicherung diesen Sachverhalt geprüft haben.
      Andere Möglichkeit, du bist eventuell mitarbeitender Familienangehöriger, da gibt es einige tricks, um an die eingezahlten beiträge zu kommen !!!!

      Andereseits solltest du beachten, wenn du aufgrund deiner selbständigen tätigkeit von der SV befreit bist/werden solltest, dann solltest du die möglichkeit der freiwilligen Zahlung von Beiträgen in erwägung ziehen.
      Wenn nämlich dein Rentenkonto lückenlos ist, vorher bitte klären lassen, kann du bei zahlung dieser freiwilligen beiträge deinen schutz auf eine mögliche erwerbsunfähigkeitsrente erhalten!!!!
      Also daher unbedingt eine beratungsstelle aufsuchen, oder dir die telefonnummer der sogenannten hotline der deutschen rentenversicherung geben lassen, dort kann man sich telefonisch jederzeit beraten lassen.
      bitte unbedingt die versicherungsnummer bereit halten.

      viel glück, ein prüfer.........
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:01:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.741.478 von bandscheibenjuergen am 27.03.08 16:22:42Dem kann ich aus eigener Erfahrung nur beipflichten:

      gleich zur Quelle gehen, wo man eine kompetente und rasche Auskunft bekommt, und zwar aufgrund von Fakten

      eine Einzelfall-Prüfung ist unumgänglich, Herumdiskutieren bringt nichts Konkretes und ist nur zur Unterhaltung:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:04:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.513 von Magicdax am 27.03.08 13:47:58.....schon wenn das gehen würde aber wird wohl nicht da RV auf umlageverfahren basiert d.h Deine Beiträge sind veerfrühstückt, aber Du hast ja Ansprüche:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:06:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.977 von praesens am 27.03.08 14:28:32Korrekt - das ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß man das Geld, was man in die Rentenversicherung ein bezahlt hat, spart und am Ende dann selber zurück bekommt.
      Einmal eingezahlte Beiträge sind weg für die aktuellen Renten, im Gegenzug bekommt man natürlich 'Rentenrechte' - das Recht nachher selber Rente zu beziehen, sofern man so alt wird.
      Wäre es nicht so, könnte die RV kaum kalkulieren.
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:09:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.741.478 von bandscheibenjuergen am 27.03.08 16:22:42Das mit der Erwerbsunfähigkeitsrente ist doch nicht Dein Ernst. Gibt es noch Menschen, denen diese gewährt wird, ich meine Menschen, die noch nicht ihren Kopf unterm Arm tragen.
      Bevor ich auch nur einen Cent in dieses Rentenlügenmonsterloch Pumpe, zahle ich lieber in eine anständige BuZ ein.
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:20:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.021 von Eurofuchs2 am 27.03.08 17:09:51jeder kann tun und lassen was er will.

      aber für eine gründliche absicherung ist dieser weg nicht verkehrt.
      zumal wenn man bedinggt, wie sich die privaten versicherungen darum drücken, eine erwerbsunfähigkeitsrente zu zahlen !!!

      ich bin beamter und arbeite zielstrebig auf meine frühpensionierung hin (jahrgang ´71), muß ja auch sein gutes haben .... :-)
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:23:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.163 von bandscheibenjuergen am 27.03.08 17:20:26Dann wünsche ich Dir gutes Gelingen, was Deine Frühpensionierung betrifft! Wir hams ja! ;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:29:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.209 von Eurofuchs2 am 27.03.08 17:23:34Ich freue mich über jeden intelligenten Beamten, der sein Ziel konsequent umsetzt. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:53:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.304 von alysant am 27.03.08 17:29:33moin, moin,
      wenn der selbständige aber schon vorerkrankungen hat und keine private bu mehr bekommt, ist die ewr erste wahl.
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:55:16
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.602 von dahool am 27.03.08 17:53:05da sind wir uns doch einig:

      Für die Erwerbslosigkeit ist die gesetzl. Variante vorzuziehen, Bandscheibenhans ist doch Beamter :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 17:57:20
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.629 von alysant am 27.03.08 17:55:16meine natürlich

      bandscheibenjuergen

      Der Name läßt vermuten, daß er in ca. 10 Jahren mit 50 in Frühpension geht, da das Leiden berufsbedingt beim Prüfen im Sitzen sich verschlimmert.:laugh:

      - nur meine persönliche Meinung - :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 18:11:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.780 von mahanagar am 27.03.08 14:10:10.

      ich habe 4,5 jahre eingezahlt
      nach deiner ausführung bekomme ich die eingezahlten beiträge mit 65 zurück.
      werden die verzinst und wenn ja mit welchem zinssatz?

      .
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 18:13:12
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.653 von alysant am 27.03.08 17:57:20Na , na,

      ich wollte hier keine persönliche Note reinbringen!
      Wenn sich BSJ für diesen Weg entschieden hat, ist das völlig legitim.
      Die Frage, die sich mir stellt, warum brauchen wir überhaupt eine RV, eine BfA und Argen?
      Darüber dürfte gerne einmal nachgedacht werden!
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 18:32:04
      Beitrag Nr. 33 ()
      Vielen Dank an alle die hier Infos geliefert haben. Da kann ich mich jetzt nochmal genauer einlesen, dann ggf. eine Beratung aufsuchen, aber leider wird die eingezahlte Kohle hinüber sein. :cry: Trotzdem Danke und schönen Abend an alle ;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 19:07:12
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.814 von Eurofuchs2 am 27.03.08 18:13:12Die Frage, die sich mir stellt, warum brauchen wir überhaupt eine RV, eine BfA und Argen?

      Damit noch was zum Prüfen da ist. Was da an Geld rausgeschmissen wird, ist schon sagenhaft. Aber wenn es fehlt, kann man ja die Beiträge erhöhen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 19:10:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.743.428 von kowallski am 27.03.08 19:07:12Damit noch was zum Prüfen da ist
      Kannst Du Dir vorstellen, dass etwas ohne prüfen funktioniert?
      Meine Antwort: ja!
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 19:18:19
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.743.464 von Eurofuchs2 am 27.03.08 19:10:53Das kann ich mir auch vorstellen. Das mit dem Geld rausschmeißen bezog sich auch auf die Prüfungen der einzelnen Sozialversicherungsträger untereinander.
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 22:18:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.567 von alysant am 27.03.08 13:52:28ich würde nicht unbedingt bei der BfA nachfragen: dann kann es schnell eine Überprüfung wegen Schein-Selbständigkeit geben...
      Bei Beratungsbedarf würde ich eher zu einem (freien) Rentenberater gehen.
      Falls Dir auch nicht mehr viel fehlt um die 5 Jahre vollzumachen, kannst Du evtl. freiwillig einzahlen (ich glaube der Höchstbetrag ist 500 EUR/Monat).
      Achja: es gibt doch eine Möglichkeit die Rente wieder "vorher" rauszubekommen- dazu müßtest Du aber auswandern - also so richtig mit Pass abgeben (also nicht so versuchsweise wie bei den TV-Serien XXL ö.ä.) :cool:

      Hope this Helps!

      Fred C2.
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 07:53:23
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.745.475 von FredClever2 am 27.03.08 22:18:59:laugh:

      es geht hier um Magicdax, nicht um mich. Ich habe meinen Anspruch mit 65 und das ist gut so. :laugh:

      Wegen des Umlageprinzips würde ich aber nichts in die gesetzl. Versicherung einzahlen, da das zuviel der Solidarität wäre.

      Auch empfehle ich, den Paß nicht abzugeben, da urdeutsche Rückwanderer dann größere Schwierigkeiten haben können als nicht naturalisierte Ausländer, wieder in die deutsche Volksgemeinschaft:laugh::laugh::laugh: aufgenommen zu werden.

      ====================

      Die im Privat-TV thematisierten Auswanderer sind mehrheitlich Pfeifen, die es mit Unterstützung (im Sinne des Wortes) nicht in der BRD geschafft haben und daher im i.d.R. brutaleren Ausland scheitern.
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 07:57:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.739.513 von Magicdax am 27.03.08 13:47:58Nein, kannst Du nicht.Nur Beiträge die von Dir eingezahlt wurden
      ohne rentenpflichtig zu sein,event. als GmbH-Geschäftsführer kannst Du
      zurück bekommen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 08:49:40
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.746.317 von joelagold am 28.03.08 07:57:13Magidax, ich flehe Dich an:

      bleibe solidarisch, d.h. drin :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 10:06:24
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.742.163 von bandscheibenjuergen am 27.03.08 17:20:26Da wir mit Bandscheiben-Jürgen (gute Besserung übrigens!) schon mal einen Fachmann hier haben, vielleicht noch eine Frage.

      Wenn die Rentenanstalt mitteilt, dass man sich als Selbstständiger "seine Rentenbeiträge" unter bestimmen Voraussetzungen mit 65 Jahren auszahlen lassen kann, sind damit dann Einzahlungen auf ein Rentenkonto von allen Quellen (Einzahlungen von Arbeitgebern, als Arbeitnehmer, ggf. Arbeitsamt, ggf. Hartz-IV, ggf. Krankenkassen, freiwillige Einzahlungen...) gemeint oder wirklich nur die eigenen (Zahlungen als Arbeitnehmer und freiwillige Zahlungen)?
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 11:02:36
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hallo,
      wahnsinnig, was aus so einem kleinen beitrag werden kann.
      Also, du erälst natürlich nur deine eingezahlten beiträge zurück.

      ich konnte mir meine vorherigen Pflichbeiträge erstatten lassen, da mit meiner Verbeamtung auf Lebenszeit, ich mir einen Versogungsanspruch erworben habe. Habe vorher ein bisschen rumgejobt, hatte die 5 jahre nicht voll.

      War aber nicht die welt.

      Nochmals zum ausgangsthema:
      Wenn du freiwillige Beiträge zahlen möchtest, wegen Erhaltung der EU-Rentenmöglichkeit, dann zahle nur den MINDESTBEITRAG AN FREIWILLIGEN BEITRÄGEN.

      Du erhälst dir nur den Anspruch einer EU Rente.
      Du kannst gerne eine Probeberechnung durchführen lassen,ich kann dir jedoch gleich sagen, dass du dein geld dann gleich in den gully schmeissen kannst, da hörst du es noch wenigstens klimpern.... :-)

      Wenn Du 500 Euro monatlich einzahlst an frw. Beiträgen mußt du ca. (mal übertrieben)mindenstens 30 Jahre deine Rente beziehen, um einigermaßen plus zu machen.

      Also: wenn die Voraussetzungen stimme, d.h. konto geklärt, keine lücken, dann würde ich dir empfehlen, nur den midestbeitrag zu zahlen, um einen möglichen Anspruch die EU-Rente(heißt jetzt auch anders) zuerwerben.
      es dient nicht der rentenerhöhung, sondern nur um im falle einer EU abgesichert zu sein.
      Du kannst ja schon beim brötchenholen überfahren werden, oder bekommst einen schlaganfall, will keiner hoffen, aber wer weiss heute schon was kommt.
      Solltest du dann noch kohle übrig haben, alles rein in eine private LV oder EU renten.

      So Thema Finanzlage:
      Hätten wir nicht die Wiedervereinigung und enorme Zahlungen an die ehemaligen Mitarbeiter der Stasi, MFS, NVA und wie sie alle hießen, wären unsere Rentenkassen voll.
      Ich sage nur 307b SGB VI -Fälle, und ich weiss wovon ich rede, habe/mußte diese fälle selbst bearbeiten.
      Außerdem wurde die rentenkasse zum selbstbedienungsladen der nation, siehe auch kürzung der einlagenreserve.

      Thema Prüfungen:
      naja, wir prüfer finden schon noch einiges an kohle.....

      in diesem sinne alles gute für alle,

      habe jetzt einfach mal so runtergeschrieben, fehler bitte ich zu entchuldigen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 11:46:22
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.746.625 von alysant am 28.03.08 08:49:40Weil weiter vorn jemand die Berufsunfähigkeit und die PV angesprochen hat, hier aus Erfahrung ein gutgemeinter Rat:

      Schließt als Selbständiger keinesfalls die gern angebotene private Lebensversicherung kombiniert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ab

      Grunbd: Ich bin jetzt von einer Geschäftsführertätigkeit sld GmbH-Gesellschfter (nicht sv-pflichtig) zurück in ein Angestelltenverhältnis gegangen (krankheitsbedingt) und werde daher jetzt sicherlich wieder als SV-pflichtig eingestuft. Ich zahle also Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu meiner privaten - weil ixh die Berufsunfähigkeitsversicherung ja sonst mitkündigen müstem was beim ´etwas angeschlagenen Gesundheitszustand ein unkalkulierbares Risiko wäre. Eine Neue bekäme ich da ja auch nicht.

      Mit etwas Glück bekomme ich ja jetzt auch meine BU und werde beitragsfreigestellt (naive Hoffnung, was!), das wärte aber ein seltener Glücksfall, auf den man sich nicht verlassen kann.

      Ansonsten entsteht eine nicht geringe Zusatzbelastung.:cry: Dafür gibts dann insgesamt eine Superrente. :laugh: Ich werde also ab sofort jede Menge Sport treiben und Gemüse und Kefir zu mir nehmen, und auf Wein, WWeib und Gesang verzichten, um ein sozialverträgliches Frühableben möglichst hinauszuzögern und das noch zu erleben - oder kennt jemand einen anderen Ausweg_ Sorry für das mangelhafte Solidaritätsbewusstsein.

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 13:53:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      Norbert Blüm sagt:

      "Meine Rente (E -10.000,-- mtl.) ist sicher"

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 14:10:35
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.750.150 von alysant am 28.03.08 13:53:08dabei volle Zustimmung aller Abgeordneten (Ergebnis wie im 3. Reich:laugh:), insbesondere der langjährigen Kameraden (20 J. = 8.000,-- E).

      :laugh::laugh::laugh:


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      Selbständiger vs. gesetzliche Rentenversicherung