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    Betriebsübergang und "§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG " - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.08 12:37:32 von
    neuester Beitrag 04.08.08 09:53:11 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.142.877
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      Avatar
      schrieb am 15.07.08 12:37:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Im § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG ist das Wort „insgesamt“ durch das Alterseinkünftegesestz ab dem 01.01.2005 gestrichen worden, durch das bis zum 31.12.2004 das Fördervolumen beim Arbeitgeberwechsel je Kalenderjahr begrenzt wurde.

      Für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit wird nunmehr auf eine arbeitgeberbezogene Betrachtung umgestellt.

      D.h., wechselt der Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres sein erstes Dienstverhältnis, kann im neuen Dienstverhältnis der Höchstbetrag des § 3 Nr. 63 EStG erneut in Anspruch genommen werden.

      Soweit der Grundsatz ...

      Die Streitfrage lautet nun: "Liegt bei einem Betriebsübergang (z. B. zum 01.06.2208) nach § 613a BGB ein 'steuerrechtlicher' neues Arbeitsverhältnis vor und somit die Möglichkeit, erneut in voller Höhe den Freibetrag in Anspruch zu nehmen oder werden die (bis 31.05.2008) in Anspruch genommen anteiligen Teilbeträge angerechnet?"

      Antworten bitte mit Quellenangaben (Zitate, Kommentierungen, o.ä.), danke euch ...
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 09:53:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.509.835 von Jäger&Sammler am 15.07.08 12:37:32Hallo ... Hallo ... Hallo ...

      ich muss den Thread mal wieder nach "oben" bringen, 581 Leser und keine Stellungnahme ... Hilfe ...:cry:
      Hat wirklich keiner Kenntnisse über diese Inhalte?:confused:


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