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    Beitragsermessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.03.09 18:12:39 von
    neuester Beitrag 15.03.09 21:49:54 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.148.998
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      Avatar
      schrieb am 13.03.09 18:12:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich hätte mal eine Frage zur Beitragsermessungsgrenzen der Rentenversicherung und Krankenversicherung.
      Ich bekomme einmal im Jahr eine Bonus. Dabei übersteigt mein Gehalt die Beitragsermessungsgrenzen.
      Bei der Krankenversicherung wird dann auch nur bis zu diesem Grenzbetrag der Krankenversicherung abgezogen.
      Bei der Rentenversicherung aber vom vollen Betrag. Auf einer Nachfrage von mir hieß es, dass wird jährlich berechnet. Also erste wenn die Monatsbeiträge in Summe diesen Betrag (dann die Jahresbeitragsemessungsgrenze) erreicht, entfällt die Versicherungspflicht.
      Ist das so Richtig?
      Schönen Gruß

      Sugar05
      Avatar
      schrieb am 13.03.09 19:12:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.763.794 von sugar05 am 13.03.09 18:12:39"Beitragsbemessungsgrenze"
      Zu deiner Frage:

      Die BBG in der KV ist niedriger als die in der RV!

      Also BBG RV für 2009:

      West: 64.800 €
      Ost: 54.600 €
      Knappschaft: 79.800 €

      KV in 2009: 44.100 €
      Avatar
      schrieb am 13.03.09 19:56:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.763.794 von sugar05 am 13.03.09 18:12:39Ja es ist das Jahr entscheidend.
      Avatar
      schrieb am 13.03.09 20:03:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.764.727 von nugget80 am 13.03.09 19:56:35ja, aber die Jahressicht ist sicherlich uninteressant, wenn er knapp die BBG in der KV überschreitet...
      Avatar
      schrieb am 13.03.09 20:14:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Sugar2000,
      das die BBG in KV niedriger ist als in der RV weiß ich.
      Auf Monatssicht würde ich den einem Monat, in dem der Bonus gezahlt würde bei beiden drüber kommen. Aber nicht auf Jahressicht.

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      Avatar
      schrieb am 14.03.09 08:50:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.763.794 von sugar05 am 13.03.09 18:12:39Die BMG der KV beträgt 75% der BMG der RV.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 14.03.09 14:44:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also erste wenn die Monatsbeiträge in Summe diesen Betrag (dann die Jahresbeitragsemessungsgrenze) erreicht, entfällt die Versicherungspflicht.

      Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erlischt erst, wenn drei Jahre hintereinander die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V):

      http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

      In der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt die Versicherungspflicht überhaupt nicht, egal, wie hoch das Gehalt ist.
      Avatar
      schrieb am 14.03.09 14:45:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 15.03.09 21:49:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.767.307 von NATALY am 14.03.09 14:45:41Hallo Nataly,

      ich habe mich wohl verkehrt ausgedrückt.
      Ich meinte natürlich nicht entfall der Versicherungspflicht, sondern der teil der Steuerpflicht.
      Angenommen ich verdiene von Januar bis April jeden Monat 3500 € Brutto. Zahle also für diesen Betrag die Rentenversicherung.
      Im Mai bekomme ich aber einmalig 7000 €. Vom Juni bis Dezember habe ich wieder 3500 €.
      Zahle ich jetzt im Mai für die kompletten 7000 € RV (da ich ja in Jahressicht unter der Beitragsermessungsgrenze liege) oder nur mit zur Beitragsermessungsgrenze (Da dieser dann aktuelle Monat darüber liegt)?
      Schönen Gruß
      Sugar05


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