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    Warum unser Gesundheitssystem ungerecht ist und ungerecht bleiben wird - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.10 09:32:48 von
    neuester Beitrag 18.08.10 12:44:39 von
    Beiträge: 185
    ID: 1.158.636
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      Avatar
      schrieb am 04.07.10 09:32:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was an unserem Gesundheitssystem wirklich ungerecht ist, ist die Tatsache dass die Gutverdiener sich aus der Solidargemeinschaft verabschieden dürfen, und es den Normalverdienern überlassen sich um die sozial schwachen zu kümmern:

      Aus den Statistiken der GKV (Quelle: http://www.bmg.bund.de)
      und der PKV (Quelle http://www.pkv.de/zahlen/)
      lassen sich zwei einfache Rechnungen ableiten:

      PKV:
      Vollversicherte 8,8 Millionen
      Beitragseinnahmen ca. 29 Mrd. Euro
      Es ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag je Versicherten von ca. 280 Euro je Monat.

      GKV :
      Versicherte gesamt : 72,36 Millionen
      Einnahmen des Gesundheitfonds 2009 165,4 Mrd Euro
      Es ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag je Versicherten von ca. 190 Euro je Monat.

      Zu den Versicherten der GKV zählen auch Personen ohne, oder mit sehr geringen Beitragszahlungen, z.B. über 20 Millionen mitversicherte Familienmitglieder und Kinder.

      Jeder GKV-Versicherte, der ein brutto von über ca. 1300 Euro hat, zahlt statistisch gesehen, für die Allgemeinheit mit.
      Diese Zuzahlung endet bei der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Höchstbetrag von derzeit 558 Euro !

      Jeder Einkommensbezieher an oder über der Beitragsbemessungsgrenze subventioniert also Monat für Monat mit über 250 Euro das allgemeine Gesundheitswesen, und erhält im Bedarfsfall als Kassenpatient Minimalleistungen zweiter Klasse.

      Die gesunden Besserverdiener, die sich privat versichern, überlassen es den Normalverdienern sich um die Geringverdiener zu kümmern, sparen also mehrere tausend Euro jährlich, und erhalten als Belohnung für dieses Un-Soziale Verhalten im Bedarfsfall als Privatpatient First-Class Service.

      Und daran wird sich auch nichts ändern:
      Es sind die Eliten unserer Gesellschaft in Wirtschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung , Gesundheitsindustrie und auch den Medien, die von diesem System profitieren.
      Eine Minderheit also, die an den entscheidenden Stellen sitzt, und keinesfalls auf den First-Class-Service zum Spartarif verzichten wird.

      Hegauer
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 09:56:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48Die gesunden Besserverdiener, die sich privat versichern, überlassen es den Normalverdienern sich um die Geringverdiener zu kümmern, sparen also mehrere tausend Euro jährlich, und erhalten als Belohnung für dieses Un-Soziale Verhalten im Bedarfsfall als Privatpatient First-Class Service.

      -----

      Sehe ich genauso und habe ich bereits x-mal in diesem Forum dargestellt.
      Nur, nach meiner Erfahrung kapieren c.a. 90% der Forumsteilnehmer das nun einmal nicht.
      In diesem Forum geht es eh nicht um Sachdiskussionen, sondern nur um sich über verhasste Parteien oder Politiker auszulassen. Auch dieser Thread wird sich wieder nur darum drehen, wie blöd man z.B. den Gesundheitsminister findet
      Insofern war die Eröffnung eines neuen Threads diesbezüglich überflüssig.
      Wirst schon sehen. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:05:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48Und, was ist daran neu???:rolleyes:???
      Das System ist in höchstem Maße assozial. Genau so wie unser Rentensystem. Aber das wurde hier schon 1000-mal diskutiert.....



      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:20:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das System ist in höchstem Maße assozial. Genau so wie unser Rentensystem. Aber das wurde hier schon 1000-mal diskutiert.....

      dto, solange aber die herrschenden parteien gewählt werden, bleibt es so.
      nur die Linke würde etwas ändern
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:23:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.728 von curacanne am 04.07.10 10:20:04was ich bezweifle, las die erstmal irgendwo sitzen und du wirst sie nicht mehr vom restlichen klüngel unterscheiden können, wie schon geschehen

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      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:31:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.731 von DScully am 04.07.10 10:23:02wenn ich das richtig weiß, war das Gesundheitssystem in der DDR besser

      man könnte die Linke ja wenigstens mal versuchen und nicht bereits im vorfeld niedermachen, denn die linke ist nicht gleih sed
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:45:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48Es ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag je Versicherten von ca. 190 Euro je Monat. - Du solltest mal die Versicherten, die keine Beiträge zahlen, rausrechnen, dann sieht die Beitragshöhe ganz anders aus, ich schätze mal, dass man mindestens verdrei- oder vervierfachen muss.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:52:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Etwa 85 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert.

      Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Stand 1. Juli 2006

      * Gesamtzahl: 70,2 Millionen; das entspricht 85 % der Bevölkerung
      o Pflichtmitglieder: 28,6 Millionen
      o Kostenfrei mitversicherte Familienangehörige: 20,0 Millionen
      o Rentner: 16,9 Millionen
      o freiwillig versichert: 4,8 Millionen[16]
      ...
      http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:56:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48Und daran wird sich auch nichts ändern:
      Es sind die Eliten unserer Gesellschaft in Wirtschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung , Gesundheitsindustrie und auch den Medien, die von diesem System profitieren.
      Eine Minderheit also, die an den entscheidenden Stellen sitzt, und keinesfalls auf den First-Class-Service zum Spartarif verzichten wird.

      Hegauer

      Es gibt also doch noch Leute, die das System hell ausstrahlen, bei all den vielen Irrlichtern, die gezielt gezündet werden.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:56:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Gesetzlich krankenversicherten bezahlen auch die vielen unnötigen Kuren ihrer Mitglieder, auserdem bekommt der Versicherte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, würde eine Private diese Leistung anbieten wäre der Beitrag viel höher.

      Ich dreh denn Spies mal rum.

      Ich 43 Selbständig ledig keine Kinder suche Private Krankenversicherung mit 200 € Krankentagegeld ab dem 1ten Krankheitstag + alle 3 Jahre ne Kur --ob nötig oder nicht.

      Das ganze für pobelige 558 € (Beitragsbemessungsgrenze GKV)


      Gruß Kramerbau
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 10:58:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.774 von StellaLuna am 04.07.10 10:52:28Schön, Stella Luna. Was fehlt, die Gesamtbeitragseinnahmen aller Pflichtversicherter in der Relation zu den PKV-Versicherten.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 11:16:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.743 von curacanne am 04.07.10 10:31:46wenn ich das richtig weiß, war das Gesundheitssystem in der DDR besser

      Da "weisst" du leider falsch.
      Die medizinische Versorgung in der DDR war viel schlechter. Es ging halt allen (bis auf wenigen Parteibonzen vielleicht) schlecht. Nur weil alle das selbe schlechte gesundheitliche Versorgungsniveau hatten heisst das nicht, dass es besser war.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 11:21:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48PKV:
      Vollversicherte 8,8 Millionen
      Beitragseinnahmen ca. 29 Mrd. Euro
      Es ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag je Versicherten von ca. 280 Euro je Monat.

      GKV :
      Versicherte gesamt : 72,36 Millionen
      Einnahmen des Gesundheitfonds 2009 165,4 Mrd Euro
      Es ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag je Versicherten von ca. 190 Euro je Monat.


      Die gesetzlich Versicherten zahlen somit pro Versicherten weniger in das Gesundheitssystem als entsprechend die privat Versicherten.
      Wieso dann dieses System sozial ungerecht sein soll, mußt Du erst noch mal erklären.
      Ich kenne einen gut verdienendenden Manager, der gesetzlich versichert ist und wo seine ganze Familie mit den vielen Kindern kostenlos mitversichert ist; wenn dieser Manager privat versichert wäre, müßte er viel mehr bezahlen.
      Das Problem liegt nicht darin, das es Privatversicherungen gibt, sondern darin, dass die gesetzliche Versicherung sozialistisch gestaltet ist und wie es im Sozialismus üblich ist damit wieder mal höchst ungerecht.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 11:35:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.824 von StillhalterTrader am 04.07.10 11:21:33Die gesetzlich Versicherten zahlen somit pro Versicherten weniger in das Gesundheitssystem als entsprechend die privat Versicherten.
      Und genau da liegt der Haken. Was aber noch viel schwerer wiegt: Wir Privatversicherte genießen meist eine viel bessere Versorgung.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 11:40:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48Dein Schrieb ist recht tendenziös und unseriös.

      Nur ein Beispiel:

      Deiner Meinung nach sind z.B. Privatversicherte immer jung und gesund und Kassenversicherte arm und alt?

      Du vergleichst Mindest-Privattarife mit Maximal-Kassentarifen.

      Ansonsten hast Du offensichtlich nicht den geringsten Schimmer über den Unterschied zwischen dem Umlageverfahren der gesetzlichen und dem kostenorientierten Beitragssatz der privaten Versicherung.

      Daß da z.B. die enormen Tarifsteigerungen der Privaten außer Acht gelassen werden (es könnte ja das selbst gefertigte Bild der 'bösen' Privatversicherten zerstören) wird geflissentlich ignoriert.

      Soll man den Beitrag da noch ernst nehmen?
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 11:41:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.817 von immer_runter am 04.07.10 11:16:13ich habe es jedenfalls von 2 ex ddrlern so gehört
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 11:44:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.857 von curacanne am 04.07.10 11:41:05Eine dümmere Begründung hast Du nicht gefunden?

      Es soll ja bei den Linken mehr als 2 Ex-DDR-Bürger geben, die sagen, daß die DDR das bessere Deutschland gewesen sei. War es das deshalb?
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 11:49:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.862 von selbstaendiger am 04.07.10 11:44:17nein:)
      welche begründung hast Du denn anzubieten für Deine Meinung?
      iü behaupte ich nicht, daß die ddr insgesamt besser war, aber jedenfalls doch ua im gesundheitswesen
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 12:43:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.846 von Dorfrichter am 04.07.10 11:35:49Und genau da liegt der Haken. Was aber noch viel schwerer wiegt: Wir Privatversicherte genießen meist eine viel bessere Versorgung.

      Das werden die vielen Sozialisten, die sich hier tummeln nie verstehen, dass diejenigen , die höhere Beiträge bezahlen selbstverständlich auch eine bessere Versorgung haben.
      Wir können ja wieder das DDR System einführen, wo alle (mit Ausnahme der Parteibonzen) die gleich schlechte Gesundheitsversorgung haben. Erst dann werden die Sozialisten zufrieden sein.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 13:01:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.824 von StillhalterTrader am 04.07.10 11:21:33Versicherte, die einen Leistungsanspruch haben: ca. 72 Mio.
      Versicherte, die einen Leistungsanspruch haben + Beiträge zahlen: ca. 52 Mio.

      Diese 52 Mio. zahlen die Zeche gemeinsam mit ihrern Arbeitgebern, nämlich 165,4 Mrd Euro = Durchschnittsbeitrag/Monat 265,00 €, und dieser Beitrag reicht bei weitem nicht um 20 Mio. beitragsfrei Versicherte mit zu versorgen. Zu berücksichtigen ist zudem die steigende Zahl der Geringverdiener, deren Beiträge ebenfalls gering sind.

      Ist bei den Einnahmen der Bundeszuschuss bereits berücksichtigt oder ist der noch hinzuzurechnen?

      Die Stütze der gesetzlichen Kassen sind die 4,4 Mio. freiwillig Versicherten, monatlicher Beitrag ca. 600 € macht pro Jahr ca. 31,6 Mrd. Würden diese Versicherten in die private KV abwandern, wäre das das Ende der gesetzlichen Krankenversicherungen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 13:17:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.987 von StellaLuna am 04.07.10 13:01:42Man sollte für diese freiwillig Versicherten eine eigene Kasse gründen, so ein Zwischending zwischen gesetzlicher und privater Kasse und keine beitragsfreie Mitversicherung zulassen. :D
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 13:20:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.788 von Dorfrichter am 04.07.10 10:58:02Das kannst Du Dir doch ausrechnen, weiter unten findest Du die einzelnen Zahlen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 13:26:09
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Dorfrichter

      Vergleich privat und freiwillig Versicherte:

      PKV:
      Vollversicherte 8,8 Millionen
      Beitragseinnahmen ca. 29 Mrd. Euro

      4,4 Mio. freiwillig Versicherte in der GKV zahlen jährlich 31,6 Mrd. €

      Diese Zahlen sprechen für sich!
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 13:34:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.026 von StellaLuna am 04.07.10 13:26:09nehmen wir mal an, dass die in der GKV freiwillig Versicherten je einen beitragsfrei mitversicherten Ehepartner haben, dann würden die gesetzlichen Kassen bei Einnahmen und Versicherten mit der PV gleichziehen: 8,8 Mio Vollversicherte, Einnahmen ca. 31 Mrd./Jahr, und das obwohl auf einen beitragszahlenden Versicherten ein beitragsfrei Mitversicherter kommt.

      Die Ehepartner-Solidarität bei den GKVen kostet die Beitragszahler viel, viel Geld, diese Solidarität ist aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß und müsste abgeschafft werden, im Scheidungsrecht hat man die gesellschaftliche Veränderung bereits berücksichtigt, nun wird es Zeit, auch bei der KV nachzubessern. Für Menschen, die wenig verdienen, sollten die Steuerzahler aufkommen, die, die ein gutes Einkommen haben, sollten das aus eigener Tasche zahlen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 13:51:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.824 von StillhalterTrader am 04.07.10 11:21:3372 Mio. gesetzlich Versicherte, Kopfpauschale 250 € = 216 Mrd. €/Jahr das wäre ein beachtliches Einnahmeplus zum heutigen System (165 Mrd.).

      Warum man sich gegen die Kopfpauschale mit Händen und Füßen wehrt, ist nicht nachvollziehbar, auch vor dem Hintergrund, dass die Lohnnebenkosten sehr stark sinken würden. Merkel war mal für diese Pauschale, heute ist sie dagegen.

      Man könnte über diese Pauschale sogar Einfluss auf die Löhne nehmen, je niedriger der Lohn, umso höher der Arbeitgeberzuschuss :D
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 14:13:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      Also nochmal zu dem Schwachsinn, dass das Gesundheitssystem in der DDR besser war.
      Krankenhäuser in der DDR wurden nie erneuert, d.h. der Standard enstprach auch in den 80er Jahren noch so ziemlich dem Standard der während des 2. Weltkriegs herrschte.
      Wartezeiten bei Fachärtzen, entsprach fast der Wartezeit auf einen Fabrikneuen Trabi -- nagut nicht ganz so schlimm, aber 1-2 Jahre Wartezeit waren schon die Regel.
      Bei nahezu allen Medikamenten gab es Engpässe. Ärtze empfahlen Medikamente durch "Westverwandschaft" besorgen zu lassen.
      Kannst Du alles nachlesen. Sind keine geheimnisse. Die Sache mit den Impfstoffen sogar damals noch selbst mitgemacht und rübergeschickt.

      Das sind für dich also bessere Verhältnisse? Die Linksradikalen würden alles nur noch viel schlimmer machen!
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 14:39:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.107 von immer_runter am 04.07.10 14:13:13Ich hatte einige Jahre nach der Wiedervereinigung das zweifelhafte Vergnügen, eine DDR-Zahnarztpraxis von innen zu besichtigen, und es war einfach grauenvoll, was ich da gesehen habe, das war im Westen 50er-Jahre-Standard.

      Derzeit bin ich öfter in einem Krankenhaus in Berlin-Mitte, und diese Abteilung in der ich meinen Besuch mache, ist noch nicht renoviert, hat also DDR-Standard. 3 Toiletten für ca. 16 bis 18 Bewohner, 1 Gemeinschaftsdusche, Badewanne habe ich keine gesehen, Leitungen nicht unter Putz - Privatpatienten haben es da auch nicht besser, es gibt kein einziges Zimmer mit WC :D

      Mag sein, dass DDR-Ärzte Hände mit Heilerkräften hatten und deshalb das DDR-Gesundheitssystem besser war als heute, wie hier behauptet wird. Ausstattungsmäßig waren die Praxen eher altertümlich. Es gab nur ein Krankenhaus, das forschungsmäßig jedenfalls sehr gut war, und das war die Charité, das aber war das Renommier-KH der DDR, da spielte Geld keine Rolle.

      Freunde haben früher öfter Medikamente zu Verwandten in die DDR geschickt, die der behandelnde Arzt empfahl, die es dort aber nicht gab. So dolle war es also nicht, das Gesundheitssystem, die Menschen fügten sich in ihr Schicksal und im Nachhinein wird das durch die rosarote Brille gesehen und verklärt. Und dann wissen wir nicht, wie viele Ärzte für das Regime gearbeitet und Krankendaten weiter geleitet haben.
      Wer weiß, wie viele Menschen Versuchskaninchen für die DDR-Medizinforschung waren, von DDR-Sportlern wissen wir das, ich kann mir aber gut vorstellen, dass da wesentlich mehr passiert ist - auch das fällt unter "Gesundheitssystem".
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 15:16:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      fraglich ist was überhaupt noch gewünscht ist, schaut man sich pflegeeinrichtungen an so erkennt man deutlich das die opfer die da drinne am leben gehalten werden, nichts weiter sind als produkte die nur gewinn abwerfen solange sie leben, also werden sie mit möglichst niedrigen kosten solange wie es nur geht am leben gehalten

      nur mit ausreichend finanziellen mitteln oder einer gesegneten gesundheit kann man sich dem noch entziehen
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 15:41:20
      Beitrag Nr. 29 ()
      Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlenBehandlung in der Türkei und auf dem Balkan - Deutsche benachteiligt

      von Jochen Kummer
      Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.
      http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_mu…
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 17:33:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48Also, wenn man alle über eine Kopfpauschale versichern würde. Würde es dann nur so viel kosten.

      PKV:
      Vollversicherte 8,8 Millionen
      Beitragseinnahmen ca. 29 Mrd. Euro
      Es ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag je Versicherten von ca. 280 Euro je Monat.

      GKV :
      Versicherte gesamt : 72,36 Millionen
      Einnahmen des Gesundheitfonds 2009 165,4 Mrd Euro
      Es ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag je Versicherten von ca. 190 Euro je Monat.

      Sind also 194,4 Mrd. im Jahr mit 81,16 Mio. versicherten. 2395 euro im Jahr / 12 Monate sind 199,- monatlich. also die kopfpauschale wäre am besten. kindergeld müsste halt um 200 euro im monat erhöht werden. diese mehrausgaben zu zahlen von höher reichensteuer.

      außerdem finde ich sollte die gkv nur einen basistarif anbieten also nur das nötigste zahlen und kein krankengeld. das soll der staat zahlen, wenn bedarf beim betroffenen besteht. dann würde der beitrag bestimmt auf 150 im monat sinken. (kindergeld müsste dann auch nur um 150 euro steigen) wer mehr haben will muss einen zusatzvertrag machen bei den privaten. den basistarif bei der gkv muss jeder nehmen.

      also das mit krankengeld, kostenlose familienversicherung, kuren und die 200 krankenkassen. das alles gehört gestrichen. nur noch das wichtigste zahlen, keinen schnick schnack. wer den braucht muss privat aufstocken.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 19:08:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.399 von ionmed am 04.07.10 17:33:41Die Privatversicherten entziehen sich also dem Solidarsystem?
      Wie sieht es denn mit dem Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Steuersäckel aus? Als Privatversicherter zahle ich Steuern wie die meisten anderen auch. Nun gehen aus diesem Steueraufkommen also 15,7 Mrd. Euro an die gesetzlichen Krankenkassen!
      Nicht an die Private!
      Privat Versicherte zahlen teilweise ein vielfaches der Behandlungskosten gegenüber den gesetzlich Versicherten. Ohne diese Mehrbelastung ginge es vielen Arztpraxen oder Krankenhäusern an die Existenz!
      Und dann berücksichtigt bitte bei der Beitragshöhe auch die teilweise enormen Selbstbeteiligungen von privat Versicherten! Bei mir gehen die ersten 1200€ auf die eigene Kappe - das ist in den Beiträgen dann nicht erfasst!
      Viele Selbstständige können sich nur mit einer billigen privaten Krankenversicherung über Wasser halten - denen fehlt es dann im Bedarfsfall an Leistungen, die in der GKV selbstverständlich sind. In der GKV werden die Selbstständigen über Gebühr belastet - hier gibt es keinen Arbeitgeber der die Hälfte trägt!
      Im übrigen werden auch privat Versicherte älter und auch krank - ist also nicht nur ein Problem der GKV!
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 19:35:30
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.540 von Versman am 04.07.10 19:08:34Die privat Versicherten haben keine beitragsfrei Versicherten im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen, und die sind per Gesetz verpflichtet Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner mitzuversichern. Deshalb gibt es den Bundeszuschuss. Aber dieser Bundeszuschuss deckt bei weitem nicht die Ausgaben die durch diese Regelung den Kassen entstehen. Geplant ist zudem den Zuschuss Jahr für Jahr zu reduzieren, mit dem Ziel, dass nur noch die gesetzlich Versicherten alle Beitragsfreien alleine finanzieren müssen.

      Dass privat Versicherte bei Ärzten ein Vielfaches dessen zahlen müssen, was die gesetzlichen Kassen leisten, ist ja schließlich keine Pflicht. Jeder privat Versicherte kann seinen Arzt auffordern nach den Sätzen der gesetzlichen Kasse abzurechnen. Wo liegt das Problem?

      Auch die Selbstbeteiligung ist frei wählbar, wer eine hohe Selbstbeteiligung wählt, um seinen KV-Beitrag zu drücken, der braucht nicht zu jammern. Andererseits beteiligen die, die eine hohe Selbstbeteiligung haben die Steuerzahler an ihren Arztkosten, denn diese Ausgaben können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

      Die Selbständigen werden nicht über Gebühr belastet in der GKV, am Jahresende können/müssen sie ihr Einkommen der GKV mitteilen und zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, haben sie das Jahr über aber zu wenig gezahlt, so müssen sie nachzahlen.

      Selbständigkeit ist kein Schicksal, diese Form der Erwerbstätigkeit wählt man frei und man weiß, dass man sein eigener Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Wo liegt das Problem? Einerseits möchte man nicht Mitglied in der Solidaritätskasse GKV sein, andererseits jammert man, dass man nicht von dieser Zwangsgemeinschaft profitieren kann.
      Übrigens, wer einmal in der GKV war, kann auch als Selbständiger in der GKV bleiben. Viele aber locken die niedrigen Beiträge in der Privaten, denn je jünger, umso billiger ist die PV, und viele vergessen dabei, dass sie älter werden und die Risiken steigen. Und dann geht das Gejammer los.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 19:55:14
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.399 von ionmed am 04.07.10 17:33:41außerdem finde ich sollte die gkv nur einen basistarif anbieten also nur das nötigste zahlen und kein krankengeld. - die GKV hat keine Tarifwahlmöglichkeiten, es gibt nur einen "Tarif", und zwar den vom Gesetz vorgeschriebenen. Im übrigen leistet sie nur das Nötigste, und nicht mal das. Wer Brillenträger ist, der weiß das. Eine Sehschwäche ist keine Krankheit, also ist die Sehhilfe aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Für Kinder aber werden diese Kosten übernommen, da scheint es noch eine Krankheit zu sein.

      Das Krankengeld wird nur für ca. 6 Wochen bezahlt, und das übrigens nicht für alle Versicherten und auch in der Höhe begrenzt, nämlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer 6.000 € verdient, bekommt sein Krankengeld nicht für dieses Gehalt, Berechnungsbasis ist die Beitragsbemessungsgrenze.
      Anspruch auf Krankengeld haben nur erwerbstätige Versicherte, und das sind ca. 33 Mio. alle anderen arbeiten nicht bzw. nicht mehr. Ob die ca. 3 Mio. Arbeitslosen Krankengeld beziehen können, das weiß ich leider nicht.

      Gesamtzahl: 70,2 Millionen; das entspricht 85 % der Bevölkerung
      o Pflichtmitglieder: 28,6 Millionen
      o Kostenfrei mitversicherte Familienangehörige: 20,0 Millionen
      o Rentner: 16,9 Millionen
      o freiwillig versichert: 4,8 Millionen[16]
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 20:13:10
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.540 von Versman am 04.07.10 19:08:34Als Privatversicherter zahle ich Steuern wie die meisten anderen auch. Nun gehen aus diesem Steueraufkommen also 15,7 Mrd. Euro an die gesetzlichen Krankenkassen! - die gesetzlich Versicherten zahlen auch Steuern, sie finanzieren also dieses System GKV einmal über ihre Beiträge und einmal über Steuern. Du ignorierst die Tatsache, dass ca. 20 Mio. Menschen beitragsfrei in der GKV versichert sind. Die KV von Kindern und nicht erwerbstätigen Ehepartner sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und an den Ausgaben hat sich die gesamte Gesellschaft zu beteiligen. Wie gesagt, Du zahlst nur über Steuern, die gesetzlich Versicherten zahlen Steuern und Beiträge, und, wie bereits ausgeführt, soll der Bundeszuschuss jedes Jahr zurück gefahren werden. Reicht Dir das noch nicht?

      Ich bin auch dafür, dass man die Beitragsfreiheit abschaffen soll, bei Ehepaaren sollte man eine Versicherungspflicht für beide Ehepartner einführen, wer sich das nicht leisten kann, hat Pech gehabt, dann muss er sich einen versicherungspflichtigen Job suchen. Die KV-Beiträge für Kinder sollten direkt vom Bund bezahlt werden.

      Dann, aber erst dann könnte man so etwas wie Transparenz bei dieser gesetzlichen Versicherung erahnen, bislang ist es nur eine Verschiebebahnhof unserer Politiker aus dem man Lobbyisten bezahlt und im Gegenzug für Versicherte Leistungen streicht, um die Begehrlichkeiten aller, die an diesem System hängen, zu erfüllen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 20:16:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.399 von ionmed am 04.07.10 17:33:41Du mußt bei der Gesamtzahl der Versicherten die rausrechnen, die keine Beiträge zahlen, die beitragsfrei mitversichert sind. Ca. 52 Mio. Versicherte zahlen Beiträge, 20 Mio. sind beitragsfrei gestellt, somit erhöht sich die durchschnittliche Beitragszahlung.
      Weiter unten habe ich das in einem Posting schon mal ausgerechnet.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 20:42:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.645 von StellaLuna am 04.07.10 20:16:35ja bei den zahlen die da gepostet worden sind, ergeben sich die 199 euro. es soll jeder die gleiche summe zahlen. egal ob jung alt, reich oder arm. über steuern wird dann das dann solidarisch ausgeglichen...
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 21:12:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.987 von StellaLuna am 04.07.10 13:01:42Diese 52 Mio. zahlen die Zeche gemeinsam mit ihrern Arbeitgebern, nämlich 165,4 Mrd Euro = Durchschnittsbeitrag/Monat 265,00 €, und dieser Beitrag reicht bei weitem nicht um 20 Mio. beitragsfrei Versicherte mit zu versorgen. Zu berücksichtigen ist zudem die steigende Zahl der Geringverdiener, deren Beiträge ebenfalls gering sind.

      Das sagte ich ja oben. Das Übel ist nicht die private KV sondern das System der gesetzlichen KV. Sehr gut Verdienende mit Frau und Kinder sind nicht privat versichert, sondern gesetzlich versichert, weil es einfach günstiger ist. Die Solidargemeinschaft zahlt für die Besserverdienenden mit Frau und Kinder , obwohl dieser Personenkreis einen höheren
      Beitrag zahlen könnten. Gutverdienende Singles bzw. Paare ohne Kinder sind privat versichert. Jeder sucht sich das aus, was günstiger ist; das ist einfach nicht finanzierbar.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 21:21:12
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.734 von StillhalterTrader am 04.07.10 21:12:23Die PKV ist nicht das Übel, die haben seit der letzten Reform auch zu kämpfen, denn noch müssen die gesetzlich Versicherten, die über die Beitragsbemessungsgrenze kommen, drei Jahre lang der GKV die Treue halten bzw. wurden dazu verdonnert. Wenn diese Versicherten dann in die PV wechseln, sind sie drei Jahre älter geworden und müssen höhere Beiträge zahlen.

      Geplant ist von Schwarz/Gelb das wie der rückgängig zu machen, ob das aber bereits passiert ist, weiß ich leider auch nicht.

      Sollten die GKV-Beiträge erhöht werden, trifft es sehr hart die Gering- und mittleren Verdiener, die jetzt schon zu wenig Geld haben zum Leben, und erhöht man dann auch noch den Zusatzbeitrag, den die Kassen verlangen dürfen, dürfte manch Geringverdiener wegen seines niedrigen Nettogehalts in die HartzIV-Aufstockung rutschen. Das funktioniert mal wieder nach dem Motto, auf der einen Seite nehmen bei den GKV-Beiträgen und auf der anderen Seite geben über HartzIV. Vermutlich ist das auch so gewollt, denn HartzIV-Aufstocker darf man bis auf die Unterhose kontrollieren und Kontrolle verleiht Macht.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 21:22:38
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.680 von ionmed am 04.07.10 20:42:48nein, es ergeben sich 265,00 € Durchschnittsbeitrag.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 22:18:27
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.758 von StellaLuna am 04.07.10 21:22:38wie kommst auf 265 euro?
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 22:26:39
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.581 von StellaLuna am 04.07.10 19:35:30"Selbständigkeit ist kein Schicksal, diese Form der Erwerbstätigkeit wählt man frei und man weiß, dass man sein eigener Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Wo liegt das Problem?"

      Das ist wieder ein wunderschöner Satz von dir, den man auch gut umdrehen kann.

      Arbeitnehmer zu sein ist kein Schicksal. Jeder kann sich selbständig machen, wenn ihm das Arbeitnehmerdasein nicht gefällt oder sich nicht herumkommandieren lassen will. Jeder ist frei soviel zu verdienen, daß er aus den Versicherungshöchstgrenzen rausfällt, um aus der GKV aussteigen zu können.
      Alles ganz einfach nach deinem Verständnis, gell.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 00:29:45
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.758 von StellaLuna am 04.07.10 21:22:38Wie gesagt, Du zahlst nur über Steuern, die gesetzlich Versicherten zahlen Steuern und Beiträge, und, wie bereits ausgeführt, soll der Bundeszuschuss jedes Jahr zurück gefahren werden. Reicht Dir das noch nicht?

      Fein erkannt, die privat Versicherten zahlen über Steuern in das gesetzliche System, hinzu kommen natürlich noch die Beiträge in die private Krankenversicherung!
      Gibt es eine Statistik wie viele Kinder und Ehegatten ohne Einkommen in der PKV gegen Beitrag versichert sind? Es wird ja geradeso getan als ob alle Kinder kostenlos in der GKV versichert wären.
      Vergleicht doch mal die Gesundheitskosten pro Versicherten beider Systeme!
      Es wird sich nichts verbessern, wenn man die PKV abschafft und diese dann zu Beitragszahlern in der GKV macht. Eher das Gegenteil!
      Im übrigen habe ich wegen der Selbstbeteiligung nicht gejammert - wollte nur darauf hinweisen, das dort noch gewaltige Beitragspotenziale versteckt sind. Hier wurde ja mit Beitragszahlen pro Versicherten jongliert - so etwas muss man dann berücksichtigen.
      Ist in den meisten Fällen Unsinn zu behaupten das dies über die Steuer als außergewöhnliche Belastung erstattet wird.
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 00:38:04
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48die gründe warum dieses/diese ungerechte gesundheitssystem ...rentensystem ...steuersystem ++ ungerecht bleiben werden/wird
      sind ja bekannt und wurden hier auf W/O in den letzten jahren ja auch immer und immer wieder ......

      die gesamte korruptte/kriminelle parteienmafia und konsorten will diese/eine faire/gerechte lastenverteilung in diesem land nun mal nicht !

      selbsbedienung und gier frisst hirn ist nun mal angesagt/schafft gigantisches vermögen für wenige/mächtige .... auf kosten/zu lasten/ausbeutung von millionen menschen in diesem land ! und die sich nicht wirklich dagegen wehren können/konnten.

      ein völlig kapputes und gescheitert.... system/systeme .. das/die seit jahren und nur noch via intensivstation und einer not OP nach der anderen am leben erhalten werden konnte.

      das ende dieses/dieser korrupten/kriminellen system/systeme ist nur noch eine reine zeitfrage !
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 01:13:33
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.775.051 von monika1955 am 05.07.10 00:38:04die gesamte korruptte/kriminelle parteienmafia und konsorten will diese/eine faire/gerechte lastenverteilung in diesem land nun mal nicht !
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 01:14:51
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.775.051 von monika1955 am 05.07.10 00:38:04das ende dieses/dieser korrupten/kriminellen system/systeme ist nur noch eine reine zeitfrage

      ich fürchte, daß es nie zu ende gehen wird, wie denn..Revolution? wer denn?:confused: !
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 06:33:09
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.899 von Wilbi am 04.07.10 22:26:39klar kann man den Satz umdrehen, und klar, kann sich jeder selbständig machen.

      Ich als gesetzlich Versicherte finde es unanständig, wenn privat Versicherte, die sich aus welchen Gründen auch immer aus GKV verabschiedet haben, Vorschläge machen, wie man die Zwangsversicherten noch weiter schröpfen kann. Weiter unten hat jemand vorgeschlagen das Krankengeld zu streichen. Auf diese Idee kann nur ein Privatversicherter kommen, der für diese Leistung extra bezahlen muss.

      Die GKV-Beitragserhöhung ist sicher, und die dürfte auch die Privatversicherten treffen die den Basistarif haben, da wird eine Anpassung stattfinden (müssen).

      Aber, unsere Regierung hat sich noch ein Zuckerl für die gesetzlich Versicherten ausgedacht :D

      Gesundheitsreform
      Der Zusatzbeitrag soll freigegeben werden
      Opposition und Arbeitgeber klagen: „Wortbruch“. Die Ankündigung der Koalition, die Krankenkassenbeiträge zu erhöhen, stößt auf scharfe Kritik. Und die Regierung plant noch mehr: Künftig sollen die Krankenkassen die Höhe des Zusatzbeitrags festlegen können.

      04. Juli 2010

      Um die steigenden Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen, will die Regierung nicht nur die Beitragssätze erhöhen, sondern auch den Zusatzbeitrag ändern, den die Kassenmitglieder allein aufbringen müssen. Die Kassen sollen künftig die Höhe des nötigen Zusatzbeitrags allein festlegen können, hieß es in Koalitionskreisen. Allerdings soll es für ihre Mitglieder einen Sozialausgleich geben, wenn der Zusatzbeitrag 2 Prozent des Einkommens übersteigt. Das wären bei einem Gehalt von 2000 Euro im Monat 40 Euro, bei Einkommen an der Bemessungsgrenze von 3750 Euro 75 Euro im Monat.

      Diese Regelung wäre ein Bruch mit dem heutigen System und damit die von der Koalition angekündigte „Weiterentwicklung“ des Zusatzbeitrags. Derzeit ist der Zusatzbeitrag in der Höhe von einem Prozent des Monatseinkommens – maximal 37,50 Euro – gedeckelt. Diese Begrenzung bringt einige Kassen allerdings in ernste Schwierigkeiten. Die Grenze, von der an die Kasse auf Antrag des Mitglieds eine Einkommensprüfung vornehmen muss, soll von heute 8 auf 12 oder 16 Euro erhöht werden, hieß es. Anders als heute soll Kassen das Wahlrecht genommen werden, den Zusatzbeitrag nur noch als festen Geldbetrag und nicht mehr als Prozentbetrag vom Gehalt festlegen zu dürfen. So soll das gewünschte „Preissignal“ für den Kassenwettbewerb gestärkt werden.
      ...
      Allerdings sind viele Einzelheiten noch offen. Der Sozialausgleich soll offenbar im Rahmen des Beitragseinzugs über die Arbeitgeber automatisch erfolgen.

      ...
      http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc…

      Für die Arbeitgeber steigen nicht nur die Lohnnebenkosten, sie müssen zusätzlich auch den Sozialausgleich berücksichtigen, und das führt zu einem Verwaltungsmehraufwand, und der kostet auch Geld.

      Warum man den Einheitsbeitrag nicht wieder abschafft und den einzelnen Kassen Beitragsfreiheit gibt, ist mir ein Rätsel. Jetzt haben wir zwei Systeme in einer Versicherung. Der feste Zusatzbeitrag soll übrigens abgeschafft werden, er soll nur noch prozentual berechnet werden. Es kann und darf nicht sein, dass die Kassiererin 12 € bezahlt und auch ihr Geschäftsführer :laugh:

      Aber, der Geschäftsführer wird vermutlich sofort zu einer Kasse wechseln die keinen Zusatzbeitrag verlangt, er zahlt sicher keine 100 € mehr bei gleich bleibender Leistung, die Kassiererin wird wohl eher nicht wechseln, dann bei ihr machen die 2 oder 3 % nur ein paar Euros aus.

      Sollten alle Kassen den gleichen Zusatzbeitrag fordern, nach oben ist er offen, werden die freiwillig Versicherten sich aus der GKV verabschieden, denn der Beitrag steht dann in überhaupt keinem Verhältnis mehr zur Leistung. Andererseits, sollte eine GKV einen Zusatzbeitrag von über 2 % fordern, dann gibt es einen Sozialausgleich, und ich verstehe das so, dass die Steuer reduziert wird. Davon profitieren aber nur die, die viel Steuern zahlen, die Kassiererin dürfte fast leer ausgehen, bei ihr greift der Sozialausgleich steuerlich gesehen kaum.
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 09:52:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      wir sollen uns ein beispiel an italien nehmen. die haben das zweit beste gesundheitssystem der welt und eins der billigsten in den industrieländern.
      http://www.ess-europe.de/europa/kvsys_italien.htm

      oder das von frankreich. haben das weltbeste gesundheitsystem

      http://www.ess-europe.de/europa/kvsys_frankreich.htm


      http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitssystem
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 09:57:42
      Beitrag Nr. 48 ()
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 10:04:36
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.026 von StellaLuna am 04.07.10 13:26:09Danke für diese vielsagenden Zahlen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 12:23:59
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.775.628 von Dorfrichter am 05.07.10 10:04:36Heute im Focus mal ein paar Zahlen USA - D
      16% des BIP geben die USA für die Gesundheit aus - D bringt es nur auf 10,5%
      Die Amerikaner zahlen 53% der Gesundheitskosten selbst, in D sind es nur 23%!
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 17:06:08
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.107 von immer_runter am 04.07.10 14:13:13Kannst Du alles nachlesennaja, ich hörs lieber aus erster hand.
      richtig ist, daß sich privilegierte westmedikamente haben zuschicken lassen.

      aber ich meine die grundversorgung aller.

      die säuglinge und jugendlichen wurden regelmäßig kostenlos untersucht.
      die einhaltung von vorschrften über arbeitsschutz wurde überprüft
      Kuren wurden schnell bewilligt und ohne zuzahlung.
      in polikliniken waren alle fachärzte untergebracht und schnellere behandlung damit gesichert, es gab gemeindeschwestern, die sich gekümmert haben

      aber letztlich kann man die gesundheitssysteme ddr und brd wohl nicht so vergleichen
      streßbedingte , d.h. krankheiten waren in der ddr nicht so häufig wie in der ddr.



      das hier vorgestellte ital.system finde ich gut
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 17:18:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.777.804 von curacanne am 05.07.10 17:06:08Nich priviligierte, der KLEINE Mann musste sich Westmedikamente schicken lassen!
      Weil die DDR einfach immer so platt war, dass sie das Zeug nicht ranschaffen konnten.

      das was du als Grundversorgung aller bezeichnest herrscht in Deutschland schon seit Jahren für lau.
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 17:22:26
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.776.418 von Versman am 05.07.10 12:23:59und trotzdem ist das system in deutschland besser...
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 18:02:04
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.777.868 von ionmed am 05.07.10 17:22:26Keine Frage das es besser ist - aber leider unterfinanziert.
      Die Zahlen sollten ja auch nur zeigen das die Bürger deutlich mehr zahlen müssen um den Stand zu halten!
      Da nützt es nichts, wenn sich GKV und PKV bekriegen - alle müssen mehr zahlen!
      Als privat Versicherter habe ich schon einige "Schockwellen" hinter mir.
      Nun muss endlich die heilige Kuh der beitragsfrei Versicherten aufs Eis.
      Bei Bedürftigen kommen die Beiträge aus dem Steuertopf - alle anderen müssen Ihren Beitrag leisten!
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 21:58:07
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.778.058 von Versman am 05.07.10 18:02:04finde ich auch, deswegen wäre kopfpauschale besser. auch für kinder müssten das gleiche zahlen wie die erwachsenen. die eltern kriegen dann halt mehr kindergeld oder so..
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 07:44:40
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.777.804 von curacanne am 05.07.10 17:06:08So toll war es mit dem Arbeitsschutz in der DDR nicht z. B. bei den Arbeitern im Uran-Abbau, bei Sportlern und vermutlich gibt es noch viel mehr Menschen deren Gesundheit am Arbeitsplatz ruiniert wurde, und viele haben nach der Wiedervereinigung die Bundesrepublik wegen der miserablen, gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen verklagt, obwohl die BRD-Regierung weder einen Einfluß auf die Arbeitsbedingungen hatte noch dafür verantwortlich war.

      Was Impfungen und Untersuchungen von Kindern anbelangt, so gab es diese auch kostenlos im Westen. Da kamen Ärzte, Zahnärzte in die Schulen und die Kinder wurden nicht nach ihrer Krankenversicherung bzw. der ihrer Eltern gefragt. Auch Impfungen wurden früher in den Schulen gemacht.

      Fast jedes Krankenhaus im Westen hatte viele Fachabteilungen mit Fachärzten.

      Gemeindeschwestern waren im Westen nicht notwendig, da es auch in kleinen Gemeinden Arztpraxen gab.

      Und was Kuren anbelangt, so gab es auch mal eine Zeit, wo man nicht zuzahlen musste. Die Zuzahlung kam erst später, weil für zu viele Menschen eine Kur so etwas wie ein kostenloser Urlaub war, den man regelmäßig in Anspruch nahm. Es gab Menschen die damals alle 2 Jahre in Kur gingen. Die Genehmigung von Kuren war unkompliziert und auch bei kleinen Wehwehchen möglich. Also hat man eine Selbstbeteiligung eingeführt, den Zeitraum auf 3 Jahre erhöht und die Kur-Dauer verkürzt. Letzten Endes hat man aber damit die bestraft, für die eine Kur notwendig ist. Bei der alten Kur-Regelung hatten viele Arbeitnehmer alle 2 Jahre insgesamt 8 Wochen "frei" - sie waren ca. 4 Wochen in Urlaub und 4 Wochen auf Kur.

      Die beiden Systeme DDR und BRD kann man nicht vergleichen, tut man es aber doch, so schneidet die BRD-alt sehr viel besser ab.
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 08:11:39
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.779.121 von ionmed am 05.07.10 21:58:07So lange in den Köpfen unserer Politiker dieser Pseudosozialismus - dass jeder nach der Höhe seines Einkommens belastet werden muss - festbetoniert ist, so lange wird sich nichts ändern. Denn ignoriert wird die Tatsache, dass es eine Beitragsbemessungsgrenze gibt, und auf das Einkommen das über dieser Grenze liegt, keine Beiträge erhoben werden.

      ein einfaches Rechenbeispiel: Beitrag 10 % von 8.000 € Einkommen = 800 €.
      Bemessungsgrenze liegt bei 4.000 €, dann sind 10 % 400 € und das bei einem Einkommen von 8.000 €.

      Verdient jemand 4.000 €, müsste er bei einem Beitragssatz von 10 % auch 400 € zahlen.

      Die Behauptung, dass "starke Schultern mehr zu tragen haben, als schwache" ist vor diesem Hintergrund Volksverdummung pur und hat mit Gerechtigkeit nichts, aber überhaupt nicht zu tun!

      Entweder man verabschiedet sich von der Beitragsbemessungsgrenze oder aber man führt einen Einheitsbetrag für alle ein.
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 08:59:22
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.779.711 von StellaLuna am 06.07.10 08:11:39Genau so ist es Stella,

      hinzu kommt noch, dass ja ausgerechnet diejenigen, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, wählen können, ob sie aus der gesetzlichen KV austreten wollen und zu einer privaten KV gehen, wo dann die Beiträge einkommensunabhängig sind.

      Diese Beispiele von einigen Politikern, die den Geschäftsführer eines Unternehmens mit dem Pförtner vergleichen ist eine unverschämte Verblödung der Bürger.
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 09:19:17
      Beitrag Nr. 59 ()
      Ehepartner die nicht arbeiten gehen, sollten weiterhin kostenlos mitversichert sein. Zumindest dann, wenn auch Kinder aufgezogen werden müssen. Denn in der Ehe wird alles in einen Topf geworfen und dem Partner steht demzufolge bei Arbeitslosigkeit nichts zu, wenn der andere genug verdient. Wären diese Personen nicht verheiratet, würde der arbeitslos gewordenen Person allerdings die komplette Stütze zustehen.
      Was kommt also dem Staat billiger? 20 Millionen kostenlos mitzuversichern - oder eine extrem hohe Arbeitslosigkeit zu erzeugen, weil Unmengen von Personen auf den Arbeitsmarkt strömen? Auch dürfte die Scheidungsrate explodieren. Schonmal drüber nachgedacht?
      Der Staat ist hier nicht sonderlich sozial, eher kühl berechnend. Geht in einer Eher eine Person arbeiten und verdient 1500 €, so geht die andere Person komplett leer aus, falls Sie keine Arbeit hat. Heiraten die beiden Personen nicht, so kann sich die arbeitslose Person sogar eine zweite "Chill out Area" in Form einer Ihr zustehenden Wohnung inklusive Nebenkosten und 357 € Taschengeld leisten. Und es gab ja nun schon genug Berichte darüber, das sich einige haben scheiden lassen bzw. eben nicht heiraten, weil man so weitaus besser zurecht kommt. Meistens wohnt man sogar im selben Block, eine Wohnung sponsort das Amt. Abends kann man sich dann aussuchen, wer zu wem geht...;)
      Bei uns in der Bekanntschaft ist auch so ein Fall. Ein junger Mann ohne abgeschlossene Ausbildung der bisher zu Hause gewohnt hat und Zeitarbeiter war. Mit dem Geld war allerdings kaum auszukommen, trotzdem er nur wenig zu Hause abgeben musste. Anträge auf Zuzahlung zum Lohnt lehnte das Amt ab, er wohne ja zu Hause. Nun hat er eine vom Amt gesponsorte Wohnung, ist größtenteils allerdings immer noch zu Hause, bekommt alles was Ihm zusteht und das Klagen hat auch aufgehört. Für den Steuerzahler kommt dieses ( rein rationale ) Verhalten allerdings teuer zu stehen...
      Also überlegt erst einmal, was dem Staat teurer kommt. Das jetzige System oder eine Kopfpauschale. Nur müsst Ihr eben dazu bedenken, das in vielen Ehen mit Kindern das Geld nicht gerade üppig ist. Kommen jetzt nochmals Mehrkosten hinzu, könnten viele sich offiziell trennen und der sozial schwächere Partner kann dann alle sozialen Leistungen in vollem Umfang beantragen. Dann wird der Finanzminister aber dicke Backen machen...:look:


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 09:48:34
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.779.981 von ArthurSpooner am 06.07.10 09:19:17Ehepartner die nicht arbeiten gehen, sollten weiterhin kostenlos mitversichert sein.

      Wieso ? Wenn der Ehemann sehr gut verdient und seine Freundin heiratet, profitiert er steuerlich nicht nur gewaltig vom Splittingtarif, sondern auch noch darüberhinaus, dass seine Frau kostenlos krankenversichert ist. Die Zeche zahlt die alleinstehende Krankenschwester, Verkäuferin usw.,usw. mit hohen Beiträgen und Steuern.Ich sehe einfach nicht ein, dass Gutverdiener von unserem Sozialsystem zu Lasten der Solidargemeinschaft enorm profitieren; dafür ist das Sozialsystem wirklich nicht gedacht !
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 10:31:59
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.780.181 von StillhalterTrader am 06.07.10 09:48:34Wenn der Ehemann sehr gut verdient und seine Freundin heiratet, profitiert er steuerlich nicht nur gewaltig vom Splittingtarif, sondern auch noch darüberhinaus, dass seine Frau kostenlos krankenversichert ist. Die Zeche zahlt die alleinstehende Krankenschwester, Verkäuferin usw.,usw. mit hohen Beiträgen und Steuern.Ich sehe einfach nicht ein, dass Gutverdiener von unserem Sozialsystem zu Lasten der Solidargemeinschaft enorm profitieren; dafür ist das Sozialsystem wirklich nicht gedacht !



      Nicht in jeder Beziehung ist der Ehemann ein Topverdiener...;)
      Vielleicht sollte man etwas genauer das verfügbare Familieneinkommen anschauen. Da hast Du Recht. In den meisten Familien allerdings geht es knapp zu mit dem Geld. Besonders wenn Kinder da sind....
      Trotzdem ist das größte Problem, das eben mehrere Millionen Menschen ( meistens Frauen... ) dann auf den Arbeitsmarkt strömen könnten, falls das Familieneinkommen dann nicht mehr ausreicht. Und diese Leute werden dann besonders den jetzt schon gering verdienenden Personen in leicht erlernbaren Jobs das Leben schwer machen. Die Löhne könnten dort ins Bodenlose sinken.
      Bewusst und mit voller Absicht kinderlos gebliebene Personen müssen mit enormen Abgaben rechnen, da - auch im Hinblick auf die kommende beispiellose Überalterung - die kostenintensive Betreuung der alten Menschen halt von jungen Menschen erledigt werden muss. Und diese jungen Leute sind bei weitem nicht mehr ausreichend vorhanden. Außerdem, sollte es zum Kollaps des Rentensystems mangels Einzahler kommen, ist widerrum die Familie der einzige Halt. Singles, deren Rente sich in Luft aufgelöst hat, sehen dann äusserst schweren Zeiten entgegen!
      Die ganze Tragödie ist jetzt schon in der Singlehauptstadt München zu beobachten. Passiert dort nämlich einem Single im fortgeschrittenen Alter etwas, muss sofort der Steuerzahler ran. Passiert einem in einer Eher etwas, ist erstmal der Partner zuständig. Deswegen muss der Staat die Ehe mit allen Rechten und Pflichten verteidigen - und dazu gehört auch die kostenlose Krankenversicherung des Ehepartners, falls dieser nicht arbeitet und dadurch den Arbeitsmarkt entlastet bzw. keine Ansprüche stellt, falls er keine Arbeit bekommt obwohl er gerne arbeiten möchte. Das sollte niemals vergessen werden!


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 11:12:08
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.780.181 von StillhalterTrader am 06.07.10 09:48:34Den alleinerziehenden Mütter wird doch sowieso schon auf Kosten der Steuerzahler das Geld in den A.... geschoben!
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 06:52:36
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.780.730 von Adam Riese am 06.07.10 11:12:08Alleinerziehenden Müttern wird nicht mehr und nicht weniger in den A*** geschoben wie allen ALG II Beziehern, auch da gilt: Gleiches Recht für alle.

      Du solltest Dir eher Gedanken machen, warum so viele Alleinerziehende, die arbeiten möchten, keinen Job finden. Zum einen gibt es nicht ausreichend Kinderbetreuungsmöglichkeiten und zum anderen schrecken viele Arbeitgeber vor der Einstellung Alleinerziehender zurück. So lange für viele Arbeitgeber "alleinerziehend" gleich bedeutend ist mit "behindert", so lange wird sich nichts ändern.
      Im übrigen gibt es mehr arbeitssuchende Alleinerziehende als nicht arbeitssuchende.

      Soll Deiner Meinung nach eine Mutter ihre Kinder nach der Scheidung umbringen, damit sie nicht den Makel alleinerziehend hat und einen Job findet?
      Soll eine berufstätige Mutter, die ihren Job verliert, ihre Kinder umbringen, damit sie schnell wieder einen neuen Job findet?

      Die Diskriminierung Alleinerziehender ist noch immer ein Relikt aus alter Zeit, nur eine anständige Frau hat Kinder, und anständig war damals eine Frau nur wenn sie verheiratet war.

      Im übrigen werden Alleinerziehende gegenüber Ehepaaren, auch kinderlosen, steuerlich diskriminiert. Ein kinderloses Ehepaar mit nur einem Erwerbstätigen zahlt wesentlich weniger Steuern als ein Alleinerziehender. Kinderlosigkeit von Ehepaaren wird steuerlich belohnt, Kinder zu haben aber nicht.

      Die Beitragsfreiheit in der GKV von nicht erwerbstätigen Ehepartnern gilt ein Leben lang, da kann man getrost behaupten dass dieser Gruppe zu Lasten der Beitrags- und Steuerzahler das Geld in den A... geschoben wird. Nicht zu arbeiten wird auch hier vom Staat belohnt, finanziert wird dieser Luxus von allen.

      Glücklicherweise sind viele Menschen einen großen Schritt weiter als die Politik, sie bekommen keine Kinder mehr - dieses Land bekommt, was es verdient!
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 07:15:41
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.780.475 von ArthurSpooner am 06.07.10 10:31:59Passiert einem in einer Eher etwas, ist erstmal der Partner zuständig. Deswegen muss der Staat die Ehe mit allen Rechten und Pflichten verteidigen - das sehe ich etwas anders. Viele Ehepartner machen die Fliege, wenn einem Partner was passiert, sie wollen sich nicht belasten mit der Krankheit oder dem Unglück des anderen.

      Und dann vergisst Du, dass auch Kinder zur Unterstützung rangezogen werden können, und die müssen dann einspringen. Bei kinderlosen Ehen aber springt der Steuerzahler ein.

      Ehen zu pampern halte ich nicht für richtig, mittlerweile wurde glücklicherweise das Scheidungsrecht modernisiert. Für viele Frauen ist das zwar eine Härte, die nächste Generation aber wird sich ihr Leben trotz Ehe so einrichten, dass sie jederzeit in der Lage sein werden ohne Unterstützung ihres Ehepartners und des Staates ein eigenständiges Leben führen zu können. Der lebenslangen Versorgung durch den geschiedenen Ehepartner im wurde ein Riegel vorgeschoben und das war gut so. Letzten Endes war die politische Definition der Ehe so etwas wie eine Schmarotzergemeinschaft, und zwar eine lebenslange.

      Von Kindern kann man sich nicht scheiden lassen, aber vom Ehepartner. Hat man Kinder, so sind die, so lange die Eltern leben, zur Unterstützung verpflichtet. Immerhin waren unsere Politiker so vernünftig, den Kindern so etwas wie einen "Selbstbehalt" zuzubilligen, Was darüber hinaus geht, muss an die Eltern abgegeben werden in "Zeiten der Not". Geschiedene Ehepartner aber müssen für ihre Expartner keinen Cent abdrücken.

      Vor diesem Hintergrund noch heute die Ehe steuerlich zu fördern, ist raus geschmissenes Geld, denn die meisten Ehen halten nicht mehr bis zum Tod, es sind immer häufiger Lebensabschnittspartnerschaften, mehr nicht.






      http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kleine-kopfp…
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 07:31:03
      Beitrag Nr. 65 ()
      zurück zum Thema:
      ...
      In Zukunft sollen die Kassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz, der von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht wird, von ihren Versicherten eine Pauschale in jeder Höhe verlangen dürfen. Niedrigverdiener erhalten – durch die sogenannte Überforderungsgrenze – allerdings einen Sozialausgleich aus Steuermitteln.

      Auf dieses neue Ausgleichssystem ist Rösler besonders stolz. Es ist so gestrickt, dass der Bundesrat der Reform nicht zustimmen muss. Deshalb fällt er auch reichlich kompliziert aus: Das Bundesversicherungsamt (BVA) ermittelt den Zusatzbeitrag, den alle Kassen im Durchschnitt erheben müssten, um die für das Folgejahr erwartete Finanzierungslücke zwischen Ausgaben und den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu decken.

      Diese Zahl – bei einem Defizit von sieben Milliarden Euro wären es elf Euro – meldet das BVA an Rentenversicherung und Arbeitgeber. Die prüfen dann für jeden Rentner respektive Mitarbeiter, ob der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens übersteigt. Ist dies der Fall, müssen sie den heute schon von ihnen abgeführten Arbeitnehmeranteil vom allgemeinen Krankenkassenbeitrag entsprechend senken. Die dadurch beim Gesundheitsfonds entstehenden Einnahmeausfälle werden aus Steuern gezahlt. Fordert die Kasse vom Versicherten einen höheren Zusatzbeitrag, muss der Versicherte die Differenz allein zahlen. So will Rösler erreichen, dass die Kassen einen Anreiz behalten, die kleine Pauschale niedrig zu halten.

      Laut Rösler entstehen so frühestens 2014 Kosten von weniger als einer Milliarde Euro für den Sozialausgleich. Bis dahin werden die Versicherten aber zusammen mit der Beitragserhöhung 13 Milliarden Euro im Jahr mehr als heute an die Krankenkassen überweisen. Für sie wird die Reform – anders als für den Finanzminister – teuer.
      ...
      http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kleine-kopfp…

      Dass die Kosten auf weniger als eine Milliarde sinken, bezweifle ich doch sehr. Bis 2014 werden wir noch mehr Niedriglohnjobs haben und für die muss der Bund den Ausgleich zahlen, auch für die ALG I und ALG II Empfänger.

      Die Kassen können nichts tun, die kleine Pauschale niedrig zu halten, denn die Pauschale wird nicht von den Kassen festgelegt sondern vom Bundesversicherungsamt.

      Dieser Pseudo-Systemwechsel ist ein Witz. Vor der großen Gesundheitsreform konnten die Kassen die Beiträge selber festlegen, allerdings hat auch da das Bundesversicherungsamt geprüft und mitunter Beitragserhöhungen erzwungen, die die Kassen dann auf dem Rechtsweg anfechten konnten.

      Einer vermurksten Gesundheitsreform von Schwarz/Rot folgt nun ein noch größerer Murks von Schwarz/Gelb. Und wieder wird uns dieser Murks mit mehr Wettbewerb verkauft :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 09:21:18
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.785.497 von StellaLuna am 07.07.10 07:31:03Sie haben nun im 2. Schritt die Lizenz zum Abkassieren erteilt.:(
      http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,705060,…
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 10:19:45
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.785.473 von StellaLuna am 07.07.10 07:15:41Vor diesem Hintergrund noch heute die Ehe steuerlich zu fördern, ist raus geschmissenes Geld, denn die meisten Ehen halten nicht mehr bis zum Tod, es sind immer häufiger Lebensabschnittspartnerschaften, mehr nicht.



      Das eine Ehe oftmals nicht mehr ein ganzes Leben hält, ist eine Tatsache. Da hast Du auch Recht. Nur kommt es für den Staat ( und das sind wir alle! ) eben nicht billiger. Wenn nun die Hausfrau ( oder Hausmann, bevor wieder wer meckert.... ) einen Job sucht aber keinen findet, bekommt diese Person eben keine Unterstützung seitens des Staates, wenn der Ehepartner auch nur halbwegs gut verdient. Ist man nicht verheiratet, spendiert der Staat der arbeitssuchenden Person sogar eine Wohnung, inkl. Nebenkosten und 357 €....
      Was kommt also Günstiger? Förderung der Ehe oder getrennt lebender Individualpersonen? Als ein Freund von mir vor 3 jahren arbeitslos wurde, schlug Ihm Seine Lebensgefährtin sofort vor, doch auszuziehen, damit die Knete weiterhin stimmt. Das geht bei Unverheirateten Personén von heute auf morgen und schon besteht wieder ein Anspruch an den Steuerzahler - bei verheirateten Personen ist dies ungleich schwieriger...;)
      Das neue Scheidungsrecht find ich auch besser als das alte, nur gibt es eben auch Fälle, wo z.B. die Frau dem Mann komplett den Rücken frei gehalten hat damit er sich voll auf Seine Karriere konzentrieren kann. Wird dies Frau dann gegen ein jüngeres Modell ausgetauscht wenn der Mann da ist wo er hinwollte, so ist die neue Regelung hingegen zutiefst ungerecht. In den meisten Fällen aber, und da gebe ich Dir Recht, ist die neue Regelung besser!


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 10:21:53
      Beitrag Nr. 68 ()
      07.07.2010

      Wo unsere Kassen-Beiträge versickern

      Den gesetzlichen Krankenkassen fehlen im nächsten Jahr elf Milliarden Euro, die Ausgaben werden weiter steigen, immer mehr Leistungen rationiert. Wo überall unsere Beiträge versickern und was die Gründe dafür sind.

      Wer sagt, Kassen-Fusionen brächten irgendeinen Nutzen, kennt die Praxis nicht,“ sagt Christian Kothe*. Er wurde gerade fusioniert. Der Sozialversicherungs-fachangestellte – im Branchenjargon „Sofa“ – betreut rund 500 Kunden einer westdeutschen Betriebskrankenkasse. Die hat sich 2009 mit zwei anderen Kassen zusammengeschlossen. Verwaltungskosten sparen, Leistungen optimieren, Versicherte besser durch den Gesundheitsdschungel navigieren, so wurde die Fusion begründet. „Blödsinn, wir haben jetzt vom Organisationschaos demotivierte Mitarbeiter, bei Neukunden doppelte Bearbeitung, weil keiner weiß, welchem Mitarbeiter sie zugeteilt sind und drei EDV-Systeme“, ärgert sich Kothe, „der Kunde profitiert null.“ Stattdessen hat die Kasse ihren Versicherten in der vergangenen Woche Zusatzbeiträge angekündigt. Gespart wird bisher nicht: Alle Mitarbeiter haben eine Jobgarantie bis Ende 2012.

      Das System der gesetzlichen Krankenkassen ist in Umwälzung begriffen. Die Fusionswelle schwappt weiter: Die als angeschlagen geltende DAK will mit der BKK Gesundheit zusammengehen, die Bank BKK und die BKK Neckermann fusionierten zum 1. Juli, ebenso die BKK der Partner mit der Pronova BKK. Bei den AOKen ist es ähnlich.

      Die Finanzlücken werden immer größer: Im 170 Milliarden Euro schweren Gesundheitsfonds, der das Geld der Versicherten an alle Kassen verteilt, sind schon im ersten Quartal 2010 700 Millionen Euro Unterdeckung aufgelaufen. Die werden zurzeit nur durch einen Bundeszuschuss aufgefangen. Für den gleichen Zeitraum vermeldet die gesetzliche Pflegeversicherung ein Defizit und prognostiziert für 2012 ein Minus von 300 Millionen Euro. Und die beiden mit 8,6 beziehungsweise 7,3 Millionen Versicherten größten Kassen Barmer-GEK und Techniker sollen im ersten Quartal zweistellig im Minus liegen und warten nun, wer beim Thema Zusatzbeitrag für die Versicherten zuerst zuckt.

      Die gesamte Kassenlandschaft ordnet sich neu. Einen Flächenbrand prophezeien nun auch Experten, die des Lobbyismus unverdächtig sind. Sylvia Bohlen-Schöning, Vize-Chefin des Bundesversicherungsamtes, das die Krankenkassen kontrolliert: „Die Situation ist sehr ernst. Wir müssen politische Entscheidungen treffen, sonst sind 2011 viele Kassen unterfinanziert.“ Dabei pumpt der Staat 2010 bereits rund 15,7 Milliarden in die gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

      Den Versicherten ist zu wünschen, dass bei den aktuellen Verhandlungen in Berlin um die nächste Gesundheitsreform auch grundsätzliche Konstruktionsprobleme des Systems der gesetzlichen Kassen auf den Tisch kommen. Es stammt in Teilen aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg – und man merkt es.

      Denn die Gründe für die Kassenmisere liegen nicht nur bei den Ausgaben für gierige Ärzte und Pillenhersteller oder die immer mehr Geld verschlingenden Hospitäler. Eine weitere zentrale Ursache ist die Verschwendung bei den Kassen selbst – oft mit verursacht durch staatliche Vorgaben für ihre Arbeit. Veraltete oder von Lobbys beeinflusste Gesetze lassen Milliarden versickern.

      Vorschläge, wie die Finanzlöcher der Kassen zu stopfen sind, kamen in der vergangenen Woche werktäglich. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will bei Pharmaausgaben, Verwaltungskosten der Krankenhäuser und Ärzten sparen, die CSU die Zusatzbeiträge der Versicherten künftig prozentual von deren Gehalt erheben statt wie bisher pauschal. Die CDU präferiert einen nach Einkommen gestaffelten Zusatzbeitrag von bis zu 2,5 Prozent für Gutverdiener.

      Die Barmer Ersatzkasse ruft nach einer Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags, der Spitzenverband der Kassen macht Sparvorschläge über 4,4 Milliarden Euro bei Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten. Die Beitragseinnahmen sollten gesteigert werden, indem auch Einkünfte aus Mieten oder Kapitalanlagen der Bemessungsgrenze hinzugerechnet werden, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen, fordert der CDU-Gesundheitsexperte Rolf Koschorrek.

      * Name geändert

      In dieser dramatischen Ausgangslage diskutieren im deutschen Gesundheitssystem immer die mit allen Wassern gewaschenen Ärzte-, Apotheker-, Krankenhaus- und Pharmafunktionäre mit, ein Bundesgesundheitsministerium, 16 Landesgesundheitsministerien, 17 kassenärztliche Vereinigungen und rund 160 Krankenkassen, vertreten durch einen Spitzenverband und sechs Altverbände. Und jeder reicht den Schwarzen Peter weiter.

      Aber setzen sie wirklich an den richtigen Hebeln an? Wie viel Geld werfen schlechte Kassenmanager aus dem Fenster und wie viel wird durch grundlegende Systemmängel verschwendet? Als schwersten Konstruktionsfehler der GKV wertet CDU-Mann Koschorrek „die Intransparenz. Das Einzige, was der Bürger sehen kann, ist der Beitrag. Den findet er zu hoch, aber den genauen Betrag, den er und sein Arbeitgeber zusammen zahlen, wird er wahrscheinlich nicht einmal kennen“. Durch die „chronische Regulitis“ habe der Gesetzgeber zudem die GKV mit immer neuen Vorschriften umzingelt, die sich nun in ihren Wirkungen widersprächen.

      Deshalb werden die Beiträge weiter steigen, wenn sich die Politik nicht rührt. Unabhängig von der Diskussion um Pharmapreise und milliardenschwere Wahlgeschenke an Ärzte und Krankenhäuser zeigt die WirtschaftsWoche die teuersten Leiden der kranken Kassen auf.

      72 Millionen Versicherte nehmen jährlich Leistungen von Ärzten, Krankenhäusern, Physiotherapeuten, Orthopädiemechanikern, Pflegediensten und vielen anderen in Anspruch. Nicht alle Anbieter rechnen anschließend getreu den Buchstaben des Gesetzes ab, ob wissentlich oder unwissentlich. Der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle von der Ermittlungsgruppe Betrug im Gesundheitswesen schätzt den Schaden auf rund eine Milliarde Euro und beklagt „dass vielen Ärzten jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt“. 40 Prozent der Kassen-Stichproben bringen Falschabrechnungen ans Licht, der Schnitt liegt bei 440 Euro zulasten der Kassen.

      Seit 2004 sind sie verpflichtet, auffällige Abrechnungen zu überprüfen, doch vielen mangelt es an Personal. Allein die AOK Niedersachsen hat seit 2004 rund 30 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken zurückgefordert.„Die gesetzliche Ausgestaltung der Prüfung ist absurd“, klagt Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der GKV. „So muss die prüfende Kasse im Fall eines falschen Verdachts einem Krankenhaus 300 Euro für den Verwaltungsaufwand zahlen. Hat das Krankenhaus aber falsch abgerechnet, passiert ihm – nichts. Es muss nur das zu viel geforderte Geld zurückzahlen.“ Der Spitzenverband fordert außer Strafen für Rechnungsjongleure auch die Erweiterung der Kassen-Befugnisse bei der Stichprobenprüfung. Passiert ist bisher – nichts.

      Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein Paradebeispiel für brettharten Lobbyismus. Seit mehr als zehn Jahren verhindern die unterschiedlichsten Interessenvertreter, dass die Karte kommt. Viele Ärzte fürchten die daraus resultierende Transparenz und Kontrolle ihrer medizinischen und kaufmännischen Fähigkeiten, der Staat eiert. Verpflichtend sollen auf der Karte jedes Versicherten dessen Verwaltungsdaten sowie Rezepte gespeichert werden; freiwillig unter anderem Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation, Arztbriefe und eine elektronische Patientenakte.

      Die Befürworter hoffen auf schnelleren Informationsfluss, die Vermeidung von Doppelbehandlungen, bessere Behandlungsqualität und laut Bundesgesundheitsministerium 3,5 Milliarden Euro Einsparvolumen. Demnach sollte sich nach Verrechnung aller anfallenden IT-Kosten die Karte für die Kassen nach vier Jahren rechnen, was viele optimistisch finden. Dennoch sollte sie einiges einsparen. So werden zum Beispiel 80 Prozent aller jährlich rund 600 Millionen Rezepte beim Arzt zwar elektronisch erzeugt, dann aber ausgedruckt, gestempelt, mehrfach ergänzt, zur Apotheke getragen, per Post transportiert und zum Schluss bei der zahlenden Kasse wieder eingescannt – im Jahr 2010.

      Immer wieder wird die Problematik des gläsernen Patienten ins Feld geführt und zu Recht am Konzept nachgebessert. Trotzdem forderte der Deutsche Ärztetag im Mai erneut das Aus für die Karte, sie verwandele Praxen in Außenstellen der Krankenkassen. Es geht auch anders: In Dänemark, nicht bekannt für unmündige Bürger, baut der Staat selbst eine zentrale Einrichtung auf, die diese Daten verwaltet. Optimisten hoffen auch in Deutschland noch auf das Start-Jahr 2015.

      Jedem privat Versicherten schickt der Arzt eine Rechnung, die er kontrollieren kann. GKV-Patienten bekommen sie nicht, obwohl sich viele Kassenmanager dafür aussprechen. Deren Hoffnung ist weniger, dass die Patienten über Ungereimtheiten stolpern, dafür ist die Materie oft zu kompliziert. Vielmehr bekäme der Patient eine Vorstellung über die Kosten, die er verursacht. Und der Arzt diszipliniere sich bei der Abrechnung sicherheitshalber schon selbst. Branchenkenner gehen davon aus, dass das trotz zusätzlicher Kosten viel sparen würde. Die Politik müsste es nur beschließen.


      Der komplette Artikel - Quelle: http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/wo-unsere-kassen-beit…
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 11:42:24
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.673 von Hegauer am 04.07.10 09:32:48#1

      Ungerecht ist es, weil Arbeitslose, Hausfrauen, Schüler, Alkoholiker usw keinen einzigen Cent einbezahlen, aber genau so viel kosten wie die hart arbeitenen Menschen...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 12:59:06
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.786.802 von Blue Max am 07.07.10 11:42:24Ungerecht ist es, weil Arbeitslose, Hausfrauen, Schüler, Alkoholiker usw keinen einzigen Cent einbezahlen, aber genau so viel kosten wie die hart arbeitenen Menschen...
      ----

      Ungerecht ist es, weil ein Arbeitnehmer, der mit seinem Einkommen etwas unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, mehr KV-Beitrag zahlen muss, als ein Spitzenverdiener, der über Versicherungspflichtgrenze verdient und zur privaten KV gewechselt ist.

      Und wenn der mehr zahlende gesetzlich versicherte einen Termin beim Arzt vereinbart, kommt erst mal der besserverdienende, wenigerbeitragzahlende Privatversicherte dran.

      Außerdem muss der gesetzlich Versicherte noch Praxisgebühren zahlen und auch sonst für jeden Käse zuzahlen.

      Logisch, dass ein privatversicherter Horst Seehofer daran nichts ändern will.

      Das ist es was ungerecht ist.
      Und den blauen Max kann ich auch machen:
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 13:56:39
      Beitrag Nr. 71 ()
      Also-- ich würds gut finden, wenns bei der GKK eine Selbstbeteiligung von 500€ geben würde.
      Und wenn man ein Jahr lang keine kosten verursacht hat, sollte man 3 Monatsbeiträge raus bekommen ( Vorsorgeuntersuchungen zählen nicht ).

      Das wär Sozial---weil jeder für sich Selbst verandwortlich ist.


      Gruß Kramerbau

      Ps:Die Wartezimmer wären dann vermudlich auch nicht so voll, und die Beiträge geringer.


      Mein Fazit: die Gesetzlichen müssen sich den Privaten nähern ---- nicht andersherum.
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 14:08:59
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.787.288 von TokioBill am 07.07.10 12:59:06
      kommt erst mal der besserverdienende, wenigerbeitragzahlende Privatversicherte dran

      Was kostet denn eine PKK für einen 43 Jährigen - ledig. ca 60000 Brutto.?

      Sie muß alles abdecken was die GKK auch bietet + Krankentagegeld ab dem ersten Tag 200 € als Lohnfortzahlung----so wie es der Arbeiter,der Arbeitlose und der Harzler ja auch bekommt.
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 14:25:09
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.787.711 von Kramerbau am 07.07.10 14:08:59Sie muß alles abdecken was die GKK auch bietet + Krankentagegeld ab dem ersten Tag 200 € als Lohnfortzahlung----so wie es der Arbeiter,der Arbeitlose und der Harzler ja auch bekommt.

      ----

      Ein privatversicherter Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber genauso ab dem ersten Tag Lohnfortzahlung wie der gesetzlich Versicherte. Die Lohnfortzahlung bezahlt auch beim privatversicherten der Arbeitgeber und nicht seine private KV.
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 17:27:39
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.787.642 von Kramerbau am 07.07.10 13:56:39Korrekt - das mit der SB und einer Beitragsrückerstattung würde Anreize schaffen, die dringend notwendig sind.
      Was nutzt es, wenn der GKV-Versichert die Rechnung ausgehändigt bekommt? Nichts, denn er reicht ja nur weiter und hat kein Interesse zu kontrollieren. Aber wenn er die ersten 500€ oder 1000€ einer Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen soll, dann sucht er mit der Lupe nach Abrechnungsfehlern oder Betrug!
      Gleichzeitig muss es einen Anreiz geben, unnötige Arztbesuche zu vermeiden. Was das angeht ist Deutschland absolute Spitze in Europa bei der Anzahl der Arztbesuche. Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt oder aus eigener Tasche zahlt, der bekommt ein paar Monatsbeiträge erstattet - so wie in der PKV über die Jahre ansteigend.
      Vorsorgeprogramme bleiben aussen vor. Wer sich der Vorsorge entzieht, bekommt keine Beiträge zurück!
      Warum sollte so etwas in Deutschland (GKV) nicht funktionieren?
      Bei Millionen privat Versicherten funktioniert das ja auch!
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 19:04:20
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.789.267 von Versman am 07.07.10 17:27:39Der gesetzlich Versicherte trägt doch eine Selbstbeteiligung wie Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen etc. Er muss für jeden Käse draufzahlen.
      Wer als gesetzlich Versicherter eine Zahnbehandlung machen lassen muss, weiss was Selbstbeteiligung bedeutet.
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 08:48:21
      Beitrag Nr. 76 ()
      Auch müsste der gesetzlich Versicherte mal sehen, was der Arzt überhaupt so abrechnet. Das er das nicht sieht, ist für mich der Witz schlechthin und nur der starken Ärztelobby geschuldet!


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 09:56:52
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.789.800 von TokioBill am 07.07.10 19:04:20Die "Selbstbeteiligungen" die ein gesetzlich Versicherter trägt sind doch nur Stückwerk und tun nicht wirklich weh.
      Die Mentalität ist doch: Hab ich die Praxisgebühr fürs Quartal bezahlt, dann hab ich ein Freifahrtsschein für weitere Arztbesuche! Und was bringen diese lächerlichen 10€ ausser jede Menge Verwaltungsaufwand? Genauso diese Zuzahlungen. Da steckt mehr Verwaltung als Nutzen drin.
      Aber komme mal erst auf 500€ Arztkosten im Jahr! Und das aus eigener Tasche! Und mit der Gewissheit die Rechnungen genau geprüft zu haben! Das verwaltet der GKV-Kunde selbst.
      Verbraucht er über 500€ im Jahr, kann er sämtliche Rechnungen einreichen oder weiter aus eigener Tasche zahlen, um Beiträge erstattet zu bekommen. So entlastet man nicht nur die Verwaltung. Es werden unnötige Arztbesuche reduziert und die Kunden zum sparen annimiert.
      Aktuell besteht doch gar kein Interesse von Seiten der Versicherten zu sparen, weil die Anreize fehlen.
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 11:25:13
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.791.492 von Versman am 08.07.10 09:56:52"Aber komme mal erst auf 500€ Arztkosten im Jahr!"
      ----

      Dafür reicht bereits eine größer Zahnbehandlung aus.
      Oder was glaubst du, warum gesetzlich Versicherte für die Selbstbeteiligung private Zahnzusatzversicherungen abschließen.
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 11:28:52
      Beitrag Nr. 79 ()
      Gerecht wäre, jeder versichert sich selbst privat.

      Gerecht wäre, jeder zahlt das Gleiche.


      Aber, das wäre leider nicht sozial. So ist das eben.


      Diskutiert also nicht über Gerechtigkeit, sondern über den Sozialstaat.
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 16:17:08
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.792.122 von TokioBill am 08.07.10 11:25:13In der privaten KV habe ich neben der Selbstbeteiligung auch keine 100% für Zahnersatz!
      Und wie Du schon richtig festgestellt hast - dafür gibt es die private Zusatzversicherung.
      Zahnbehandlung ist eine Leistung die meist zu 100% erstattet wird und im Zahnbereich nicht der größte Kostenblock ist.
      Man sollte sich auch mal von dem Gedanken lösen, das eine Selbstbeteiligung zusätzliche Kosten für den Versicherten auslöst. Ich denke durch ein solches Modell kann viel Geld gespart und dadurch der Beitragssatz sinken.
      Außerdem hat es jeder Versicherte selbst in der Hand, zu entscheiden was für Ihn günstiger ist - die Rechnungen nach Abzug der Selbstbeteiligung einzureichen und erstattet zu bekommen, oder leistungsfrei zu bleiben und dafür eine Beitragsrückerstattung zu erhalten.
      Eventuell ist die Beitragsrückerstattung dann höher als die Mehrkosten durch eine SB.

      Man muss nur mal Mut beweisen und wirkliche Reformen beschließen.
      Hier wird ja schon von Reform gesprochen, wenn die Beiträge erhöht werden:eek:
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 16:31:40
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.794.102 von Versman am 08.07.10 16:17:08Deine Idee mit der Selbstbeteiligung scheitert in erster Linie daran, dass zu viele Mitglieder der gesetzlichen KV sich die Selbstbeteiligungen gar nicht leisten können.
      Die Besserverdiener haben ja schließlich ein Wahlrecht und können die gesetzliche KV verlassen und zur privaten KV wechseln. Übrig bleiben gerade die sozial schwachen in der KV sowie die Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen die dann den ganzen Sozialausgleich für die sozial schwachen alleine zu tragen haben.
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 18:59:11
      Beitrag Nr. 82 ()
      ... dabei wäre die Lösung so einfach :

      Jeder GKV versicherte erhält durchschnittlich Leistungen von ca. 190 Euro.
      (Gesamteinnahmen des Gesundheitsfonds / Anzahl der Versicherten)

      Jeder an oder über der Beitragsbemessungegrenze zahlt 558 Euro.
      und somit über das Umlageverfahren ca. 250 Euro für die Gesundheit der Allgenmeinheit.

      Es müsste nur jeder PKV-Versicherte ebenfalls 250 Euro in den Gesundheitfonds bezahlen.

      1. Gerechtigkeit wäre hergestellt (Solitarität)
      2. Zusatseinnahmen ca 26 Mrd / Jahr
      = Alle Probleme gelöst


      Hegauer
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 19:17:34
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.795.447 von Hegauer am 08.07.10 18:59:11Es gibt doch aber auch PK-Versicherte, die weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Was müssen die dann zahlen ?

      Und wie kommst du auf die 250 Euro ?
      558 Euro minus 190 Euro ?
      Ne, kapierschnet :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 00:11:02
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.794.243 von TokioBill am 08.07.10 16:31:40Bei den meisten scheitert es nicht, weil sie sich das nicht leisten können, sondern weil sie sich das nicht leisten wollen!
      Ich hab schon Leute jammern hören, das sie wegen der Praxisgebühr nicht zum Arzt gehen könnten, aber das neueste Handy in der Tasche und eine Riesenflachbildglotze im Wohnzimmer - alles nur eine Frage der Priorität. Das Geld wird gern für Spass und Unterhaltung ausgegeben, für die Gesundheit ist ja der Staat da.
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 00:31:19
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.795.447 von Hegauer am 08.07.10 18:59:11Was passiert wenn ich die privat Versicherten zu einer monatlichen Abgabe von 250€ zwinge?
      Ganz einfach, dann ist Schluss mit der PKV!
      Was hast Du dann gekonnt?
      Statt 72 Mio in der GKV sind dann alle Bundesbürger in der defizären, leistungsschwachen GKV!
      Du hast gut 9 Mio Beitragszahler mehr - ein Teil davon wird aber keine eigenen Beiträge bezahlen, da dann familienversichert. Du hast aber in jeden Fall 9 Mio Leistungsempfänger mehr!
      Die meisten Ärzte werden sich die Augen reiben, da die lukrative Einnahmequelle der PKV versiegt ist.
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 14:38:38
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.796.954 von Versman am 09.07.10 00:11:02die jungen vielleicht, aber nicht die älteren,
      die jüngeren snind meistens auch nicht wirklich krank, sondern wollen nur eine krankschreibung
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 14:39:33
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.794.243 von TokioBill am 08.07.10 16:31:40Die Besserverdiener haben ja schließlich ein Wahlrecht und können die gesetzliche KV verlassen und zur privaten KV wechseln

      aber sie können dann nicht mehr zurück oder?
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 18:30:07
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.795.447 von Hegauer am 08.07.10 18:59:11die Idee von #82 (der auch #1 ist) gefällt mir recht gut!

      Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum sich die PKV der allgemeinen Solidatität entziehen darf.

      Ein Ausgleich in den Gesundheitsfonds wäre gerecht!
      (Über die gerechte Höhe sollte man noch mal nachdenken,
      250 Euro wären eher zu wenig ... )

      Die Einführung kann natürlich nur schrittweise erfolgen,
      und für Geringverdiener unter den PKV-Versicherten muss es eine Härtefallregelung geben.

      Insgesamt fliest mehr Geld in das Gesundheitssystem,
      und zwar von denen, die es sich leisten können.

      BT

      PS
      es wird narürlich niemals so kommen, siehe #1 :

      "Es sind die Eliten unserer Gesellschaft in Wirtschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung , Gesundheitsindustrie und auch den Medien, die von diesem System profitieren.

      Eine Minderheit also, die an den entscheidenden Stellen sitzt, und keinesfalls auf den First-Class-Service zum Spartarif verzichten wird.
      "
      Avatar
      schrieb am 10.07.10 09:46:43
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.801.037 von Bedenkentraeger am 09.07.10 18:30:07Als Privatversicherter zahle ich Monat für Monat viel Geld in die Altersrückstellungen.
      Wir leisten also auch einen Anteil zur Solidarität, weil wir als alte Leute der GKV nicht zur Last fallen.

      Und weil Privatversicherte dank besserer medizinischer Versorgung auch länger Leben sind die Kosten sogar höher als im GKV-System.


      I fly

      B767

      PS
      Ich hoffe, meine Versicherung hat das alles richtig gerechnet,
      denn die Sicherheit des staatlichen Systems, habe ich bei einem privaten Versicherungsunternehmen leider nicht.
      Avatar
      schrieb am 10.07.10 17:01:59
      Beitrag Nr. 90 ()
      Der Threadtitel ist falsch. Das Gesundheitssystem ist nicht ungerecht sondern schwachsinnig und nicht länger finanzierbar.

      Die parallele Existenz von privater und gesetzlicher Versicherung mit der Möglichkeit, sich auch gar nicht zu versichern, ist absurd.

      Grundsätzlich sehe ich die Lösung in einem Modell, wie es die Schweiz hat. KEINE gesetzlichen Krankenkassen, sondern nur private, die jeden für eine Grundversicherung aufnehmen müssen. Was darüber hinaus passiert, bleibt jedem selbst überlassen.

      Ferner gilt dort eine Versicherungspflicht für jeden Bürger - es kann sich also niemand aus dem System verabschieden. Gleiches gilt im übrigen auch für die Rentenversicherung. Ob jetzt Prämie pro Nase oder einkommensabhängig - darüber kann man streiten.

      Aber primäre Ursache für das Problem in Deutschland sind für mich die gesetzlichen Krankenkassen. Die sind ineffiziente Quasi-Beamtenapparate und ein Hort der Geldverschwendung. Wobei ich mich immer wieder frage, wieso es nicht längst EINE gesetzliche bzw. staatliche Einheitskasse gibt?
      Avatar
      schrieb am 10.07.10 18:26:24
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.802.586 von B767300 am 10.07.10 09:46:43Und weil Privatversicherte dank besserer medizinischer Versorgung auch länger Leben sind die Kosten sogar höher als im GKV-System.

      In dieser Aussage steckt soviel Falsches, dass ich mich nur auf einen Aspekt einlassen will.
      Obwohl ich keine Statstik verfügbar habe, ist es logisch , dass die Lebenserwartung von Privatversicherten höher sein muss, als die von gesetzlich Versicherten.

      Der Grund liegt darin, dass die privaten Krankenversicherer sich ihre Kunden aussuchen können und Risikogruppen von vornherein ablehnen bzw. die Riskos bei der Versicherung ausschliessen oder man setzt die Beiträge für Risikopatienten gleich so hoch an, dass die Prämien nicht mehr bezahlbar sind.

      Folglich landen alle Riskogruppen mit irgendwelchen Vorschäden oder Handicaps bei der GKV. Und für die Fitten bleibt dann die PKV, was sich letztendlich statitisch in einer höheren Lebenserwartung niederschlägt.

      Um noch was zu den Verwaltungskosten von GKV bzw. PKV zu sagen.

      Bei der GKV liegen diese bei 5,2% und bei der PKV in einer Bandbreite von 1,7% bis 6,2% je nach Versicherung. Also auch kein Riesenunterschied, wobei ich natürlich auch für weniger GKVs (kleiner 10) plädiere.
      http://daris.kbv.de/daris/doccontent.dll?LibraryName=EXTDARI…
      http://daris.kbv.de/daris/doccontent.dll?LibraryName=EXTDARI…

      Wer sich über die Strukturen der GKV informieren möchte, dem empfehle ich folgende URL.
      http://www.kbv.de/2422.html
      Avatar
      schrieb am 10.07.10 18:45:03
      Beitrag Nr. 92 ()
      Übrigens steigen seit einigen Jahren die Ausgaben in der PKV schneller als die in der GKV. Dies ist auch auf die zahlreichen Kostendämpfungsmaßnahmen der vergangenen Jahre im gesetzlichen Bereich zurückzuführen. Anders als im PKV-System kann der Gesetzgeber hier Preise regulieren und Mengen begrenzen.

      Aber die FDP wird wohl dafür sorgen, dass zu Gunsten ihrer Klientel wie Ärzte und Apotheker diese Regulierung auch für die GKV entfällt.




      http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=67851
      Avatar
      schrieb am 12.07.10 22:21:27
      Beitrag Nr. 93 ()
      Seit Jahrzehnten haben die Besitzstandswahrer Blüm, Seehofer, Ulla Schmidt dieses marode sozialistische System der gesetzlichen KV mit allen Mitteln verteidigt, obwohl es längst zu einem Selbstbedienungsladen der Gesundheitsanbieter verkommen ist, dass der Versicherungsgemeinschaft Milliarden jährlich kostet.
      40 % der Abrechnungen sind falsch, wie kürzlich zu lesen war,
      siehe http://www.gesundheitsstrukturreform.de/news/news.pl?val=127…Nicht berücksichtigt ist die Dunkelziffer.
      Keine Kontrolle; kein Wunder die Patienten bekommen nicht einmal eine Rechnung . Ein Skandal hoch drei !
      Die Versager sind die obengenannten Politiker der Vergangenkeit.
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 09:03:35
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.810.218 von StillhalterTrader am 12.07.10 22:21:27Das sind keine Versager, sondern willfährige Vasallen großer Konzerne, deren einziges Ziel es ist, Geld, für das genau besehen sich keiner verantwortlich ist, einzusammeln. Wäre es anders hätten wir längst schon eine "Rotliste" für Medikamente ohne Wirkung.
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 11:19:47
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.803.544 von bares@nobles am 10.07.10 18:26:24#91

      Kann man den Privatversicherten auch vorwerfen, dass diese im Durchschnitt weniger Rauchen, weniger Saufen und sich obendrein gesünder ernähren ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 11:33:25
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.812.054 von Blue Max am 13.07.10 11:19:47Das hieße ja daß diese Mitbürger ständig Steuern hinterziehen.:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 12:26:49
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.812.054 von Blue Max am 13.07.10 11:19:47"Kann man den Privatversicherten auch vorwerfen, dass diese im Durchschnitt weniger Rauchen, weniger Saufen und sich obendrein gesünder ernähren ?"
      ----

      Nein, kann man nicht. Aber man kann kritisieren, dass die PKV die Aufnahme des Säufers in seine PKV ablehnt und somit die GKV dessen Kosten zu tragen hat.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 18:45:44
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.812.054 von Blue Max am 13.07.10 11:19:47Kann man den Privatversicherten auch vorwerfen, dass diese im Durchschnitt weniger Rauchen, weniger Saufen und sich obendrein gesünder ernähren ?

      Als Wer ?

      [ ] Egal
      [ ] Die deutsche Fussball Nationalmannschaft
      [ ] Du
      [ ] Die freiwillig GKV Versicherten
      [ ] Die GKV-Höchsbeitragzahler
      [ ] __________________________

      I fly
      B767
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 19:01:08
      Beitrag Nr. 99 ()
      Es gibt doch bestimmt eine juristische Rechtfertigung (z.B. Urteil)
      dass die PKV-Versicherten sich nicht an der allgemeinen Augfabe
      >Gesundheitsversorgung für Alle< beteiligen müssen.

      Ich kenne den allgemeinen Grundsatz, dass allgemeine staatliche Aufgaben auch durch die Allgemeinheit zu finanzieren sind.

      (z.B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte im wortlaut des Urteils vom 18. Juli 1994. Feuerwehrabgabe, und viele andere Entscheidungen auch des BVG zur Rentenversicherung)


      I fly
      B767
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 19:06:26
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.803.544 von bares@nobles am 10.07.10 18:26:24]Und weil Privatversicherte dank besserer medizinischer Versorgung auch länger Leben sind die Kosten sogar höher als im GKV-System.

      In dieser Aussage steckt soviel Falsches, dass ich mich nur auf einen Aspekt einlassen will.


      Wenn du möchtest, können wir an anderer Stelle überden Zusammenhang von Qualität der medizinischen Versorgung und dem Gesundheitszustand betroffener Patienten diskutieren.

      I fly

      B767
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 20:25:59
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.814.981 von B767300 am 13.07.10 19:06:26"Wenn du möchtest, können wir an anderer Stelle überden Zusammenhang von Qualität der medizinischen Versorgung und dem Gesundheitszustand betroffener Patienten diskutieren."

      Ich bin zwar hier nicht involviert. Aha, die Öffentlichkeit darf nicht alles wissen. Da ist im Ansatz schon irgendwas faul.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 21:34:40
      Beitrag Nr. 102 ()
      Ist es nicht so, das die PKK an die GKK so eine Art Ausgleichszahlung leisten?
      Avatar
      schrieb am 14.07.10 12:21:07
      Beitrag Nr. 103 ()
      moinsen

      äähhmm

      Leide seit 14 Tagen unter starken Schmerzen im Schultergelenk, also Orthopäde und Physio-Therapie -leider mit null Erfolg- ...:cry:

      Heute Neurologie-Überweisung Termin 24.August bekommen, also in rd. 6 Wochen...:rolleyes:

      Hab gleich gefragt, ob ich sie wg. unterlassener Hilfeleistung verklagen soll :mad:
      Avatar
      schrieb am 14.07.10 20:11:53
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.818.952 von reimar am 14.07.10 12:21:07ääähmmm---Privat oder Gesetzlichversichert ?

      Oder --liegt es vieleicht daran, das viele Versicherte, ohne Selbstbeteiligung, zum Arzt rennen wenn es ihnen langeweilig ist, und dadurch ``echte Kranke`` um eine schnelle Behandlung bringen?
      Avatar
      schrieb am 14.07.10 20:28:11
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.818.952 von reimar am 14.07.10 12:21:07Neurologische Untersuchung bei Schulterschmerzen ist eher nicht zielführend!
      Avatar
      schrieb am 14.07.10 20:29:09
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.821.963 von Kramerbau am 14.07.10 20:11:53Kann gut sein!
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 12:05:35
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.822.059 von stairface am 14.07.10 20:28:11#105

      Bei "Kunden" die dem Arzt gleich mit Klage wegen unterlassener Hilfeleistung drohen, ist eine Überweisung an den Seelenklempner womöglich doch hilfreich...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 12:10:50
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.803.544 von bares@nobles am 10.07.10 18:26:24#91

      Aus dem Link in #91:

      Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in D: 215
      (inklusive 215 Krankenkassenchefs, 215 Verwaltungen usw)

      Anzahl der gesetzlichen Krankenkassn in Frankreich: 1

      Würde es nicht völlig ausreichen, wenn es auch in D nur 1 gesetzliche Krankenkasse geben würde ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 12:40:55
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.821.963 von Kramerbau am 14.07.10 20:11:53moin Kb

      freiwilliges Mitglied bei der Barmer, PKV kam nicht in Frage, da ich unfallbedingte Ausschlüsse (Vorerkrankungen) nicht akzeptieren wollte. War auch nicht Gegenstand bei der Terminvergabe.

      Ob nun sog. "eingebildete Kranke" eine Rolle spielen...:confused:

      Ich denke mal eher, daß unser "Gesundheitssystem" gesetzlich völlig verkorkst wurde :cry:

      @ stairface # 105

      :confused: so,so

      da vertrau´ich mal lieber auf die Diagnose meines Orthopäden und ab sofort auch der neurologischen Ambulanz der Schlosspark-Klinik :kiss:

      Thema durch für mich
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 14:24:33
      Beitrag Nr. 110 ()
      Krankenkassen erstatten Milliarden für nutzlosen Hokuspokus

      http://www.zeit.de/politik/2010-07/homoeopathie-streit-wirku…

      15.07.2010

      "...Es wäre schön, wenn die Homöopathie funktionieren würde. Tut sie aber nicht. Es gibt also keinen Grund, warum sie weiter von Krankenkassen bezahlt werden sollte..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 14:30:40
      Beitrag Nr. 111 ()
      http://www.welt.de/debatte/kolumnen/Maxeiner-und-Miersch/art…

      Homöopathie ist nur verwirrender Hokuspokus

      15.07.2010

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 07:32:20
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.814.946 von B767300 am 13.07.10 19:01:08Es gibt doch bestimmt eine juristische Rechtfertigung (z.B. Urteil)
      dass die PKV-Versicherten sich nicht an der allgemeinen Augfabe
      >Gesundheitsversorgung für Alle< beteiligen müssen.



      Anscheinend NEIN!
      Dennoch ist juristisch nicht dagegen anzukommen, weil fast aller Juristen (incl. Richter, Anwalt, Staatsanwalt) als PKV-Kunden vom derzeitigen System profitieren.

      Die Mittelschicht zahlt für die Unterschicht,
      die Überschicht sorgt für sich selbst.

      Das ist das Recht des Stärkeren
      Das ist assozial
      Das ist undemokratisch


      S-Berater
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 09:03:47
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.837.591 von Sovjetadviser am 18.07.10 07:32:20Also, ich als Privatversicherter finde es auch ungerrecht, ja Assozial, das ich 1000.00€ Selbstbedeiligung hab, und es mir nicht leisten kann alle drei Jahre in Kur zu gehen---wie es jedem Beitragsbefreiten Gesetzlichversicherten zusteht.

      Das ist das Recht des Schwächeren
      Das ist assozial
      Das ist undemokratisch

      Die Geseztlichen müßen sich ändern---nicht die Privaten.

      Mein Vorschlag:
      Nur noch eine Versicherung für alle---aber nur die Grundversorgung----jedes Extra kostet extra.
      500€ Selbstbeteiligung für jeden.
      Wer keine Rechnung bringt bekommt 3 Monatsbeiträge raus.


      Gruß Kramerbau
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 09:09:26
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.837.653 von Kramerbau am 18.07.10 09:03:47Also, ich als Privatversicherter finde es auch ungerrecht, ja Assozial, das ich 1000.00€ Selbstbedeiligung hab, und es mir nicht leisten kann alle drei Jahre in Kur zu gehen---wie es jedem Beitragsbefreiten Gesetzlichversicherten zusteht.


      Und wer bezahlt dem Beitragsbefreiten die Kur?

      Weder die Allgemeinheit, noch die PKV, sondern ausschließlich die Normalverdiener,
      die von der Oberschicht im Stich gelassen werden.


      S-Berater
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 09:33:40
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.837.658 von Sovjetadviser am 18.07.10 09:09:26Und wer bezahlt dem Beitragsbefreiten die Kur?

      Weder die Allgemeinheit, noch die PKV, sondern ausschließlich die Normalverdiener



      Richtig---also keine Kur mehr für Beitragsbefreite.

      Und wer bezahlt dem Privaten die Kur?

      Weder die Allgemeinheit, noch die Normalverdiener, sondern ausschließlich die Privaten selbst.

      Mehr Eigenverantwortung für die Gesetzlichen und die Versicherung wird für alle billiger.
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 10:01:07
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.837.692 von Kramerbau am 18.07.10 09:33:40Und wer bezahlt dem Privaten die Kur?

      Weder die Allgemeinheit, noch die Normalverdiener, sondern ausschließlich die Privaten selbst.


      Schön, dass wir und einig sind,
      jetzt sind wir also wieder bei der Frage warum der Normalverdiener den Sozialstaat zu finanzieren hat, während die Leistungsstarken Besserverdiener sich nur um sich selbst kümmern müssen.

      S-Berater
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 10:07:55
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.837.729 von Sovjetadviser am 18.07.10 10:01:07Weil der Private, die Leistungen die der Gesetzliche hat, selbst nicht hat,

      ---warum sollte er sie also anderen bezahlen ?
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 10:50:25
      Beitrag Nr. 118 ()
      ---warum sollte er sie also anderen bezahlen ?

      Weil der Normalverdiener gezwungen ist, es auch zu tun



      S-Berater
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 11:34:37
      Beitrag Nr. 119 ()
      Der Besserverdiener hat sich doch längst aus der Solidarität verabschiedet.:mad:
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 11:54:50
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.837.799 von Sovjetadviser am 18.07.10 10:50:25--also, ich zwing sie nicht !


      @ Connor---Solidarität ?
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 12:03:56
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.837.874 von ConnorMcLoud am 18.07.10 11:34:37nee
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 12:08:56
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.818.952 von reimar am 14.07.10 12:21:07was willst Du denn bei neurologen
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 12:10:16
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.825.775 von Blue Max am 15.07.10 14:24:33sie funktioniert zT genauso wie die chemie, auf jeden fall hat sie keine nebenwirkungen
      Avatar
      schrieb am 19.07.10 14:20:50
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.837.944 von curacanne am 18.07.10 12:10:16#123

      Wer dran glaubt, wird auch durch Beten gesund, oder auch allein durch das Hören von durch Dieter Bohlen gesungenen Songs.
      Allerdings wird so etwas dann nicht von den Krankenkassen ersetzt, während die Homöopathie-Industrie sich ihr wirkungsloses Zeug von den Krankenkassen mit Milliardenbeträgen ersetzen lässt...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.07.10 06:26:35
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.802.586 von B767300 am 10.07.10 09:46:43Und weil Privatversicherte dank besserer medizinischer Versorgung auch länger Leben sind die Kosten sogar höher als im GKV-System.


      Hätte Michael Jackson nur die Leistungen der GKV erhalten,
      würde er heute noch leben ...;)


      Slarti
      Avatar
      schrieb am 23.07.10 07:00:22
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.814.946 von B767300 am 13.07.10 19:01:08Es gibt doch bestimmt eine juristische Rechtfertigung (z.B. Urteil)
      dass die PKV-Versicherten sich nicht an der allgemeinen Augfabe
      >Gesundheitsversorgung für Alle< beteiligen müssen.


      Bitte mal nachdenken,
      es muss doch eine Rechtfertigung geben,
      mit der dieser Vorwurf vom Tisch geswischt werden kann...

      Unser ganzes unsolidarisches PKV System wäre glatt verfassungswidrig,
      und das kann es wohl nicht sein.


      S-Berater
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 11:05:57
      Beitrag Nr. 127 ()
      Lesenswert zu diesem Thema :

      http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32165/1.html

      Ich bleibe bei meiner Meinung:
      1. Das duale PKV / GKV System ist ungerecht ( evtl. verfassungswidrig)
      2. Das nichtfunktioniren der GKV liegt an der PKV
      3. Das PKV-System ist eine Zeitbombe


      Hegauer
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 11:27:09
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.865.130 von Sovjetadviser am 23.07.10 07:00:22Auch Dr. Henning Scherf (SPD) ehemaliger Bremer Bürgermeister und Jurist

      hält unser Gesundheitssystem für Verfassungswidrig:

      http://bit.ly/9u1ESZ


      Hegauer
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 11:30:08
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.118 von Hegauer am 24.07.10 11:27:09Hier nochmal der Link

      http://bit.ly/9u1ESZ

      Hegauer
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 13:03:26
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.073 von Hegauer am 24.07.10 11:05:57Zitat:

      Vor allem im ambulanten Bereich bedienen sich die Ärzte schamlos an den privat versicherten Melkkühen des Gesundheitssystems


      Dies muß geändert werden :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 13:07:04
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.124 von Hegauer am 24.07.10 11:30:08Zitat:
      Warum soll ein Beinbruch eines Armen weniger wert sein als der Beinbruch eines Reichen? Es kann auch nicht sein


      ---das seh ich genauso---also runder mit den PKV Beiträgen ;)


      Oder ist es vieleicht so, das die Privaten mehr bezahlen, damit die Gesetzlichen überhaupt zu einem Arzt können---weil ohne sie, viele Arztpraxen schon längst geschlossen hätten ?
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 13:35:52
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.345 von Kramerbau am 24.07.10 13:07:04Oder ist es vieleicht so, das die Privaten mehr bezahlen, damit die Gesetzlichen überhaupt zu einem Arzt können---weil ohne sie, viele Arztpraxen schon längst geschlossen hätten ?

      Genau das Gegenteil ist Richtig!

      Der Malocher zahlt mehr, weil die die Nichtmalocher mitversorgen muss.

      Während der unsoziale PKV-Patient die um die Versorgung der Harzler und Trinker drückt,
      und dafür auch noch besser versorgt wird.


      S-Berater
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 17:47:03
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.073 von Hegauer am 24.07.10 11:05:57"1. Das duale PKV / GKV System ist ungerecht ( evtl. verfassungswidrig)"

      Da haben wir doch ein gutes Beispiel für, was für ein tolles Gesundheitssystem es ist, wenn alle gleich sind. Manche Kommunisten lernen es nie mit ihrer gescheiterten Gleichmacherei. Legt den Neid ab, dann geht es auch in diesem System.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 19:08:38
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.420 von Sovjetadviser am 24.07.10 13:35:52:confused::confused:

      Während der unsoziale PKV-Patient die um die Versorgung der Harzler und Trinker drückt,
      und dafür auch noch besser versorgt wird.
      :cry:


      Welcher Privatversicherte hat eine bessere Versorgung als ein Harzler oder Trinker ?

      Welcher Privatversicherte hat eine Versicherung die in nichts kostet ?

      Was bezahlt ein Harzler oder Trinker im Alter für seine Versicherung,--was der Private ?

      Sobalt mir meine Versicherung Lohnfortzahlung ab dem 1den Krankheitstag gewährt und dies für Umsonst--können wir gerne über ungleichbehandlungen reden.

      Es kann nicht sein, das ein Privater, für die Versicherungsleistung anderer Leute, bezahlen soll, die er selbst nicht bekommt !
      Gruß Kramerbau

      Ps: Kann ich überhaupt zurück zur GKV ?

      PSS: Ich kenne einige Selbstständige die gar keine Versicherung haben---die Träumen vom Status, den ein Harzler geniesst.
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 19:04:33
      Beitrag Nr. 135 ()
      Ich fasse nochmal kurz zusammen:

      Bis auf wenige Ausnahmen sind sich alle einig,
      dass jeder ein Recht auf medizinische Versorgung hat.

      Dies betrifft auch die Menschenwürde, die in
      Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes verfasst ist:


      Artikel 1
      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


      Aha, es ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt,
      es ist nicht die Aufgabe des LKW-Fahrers mit 36 TE Jahreseinkommen, für den "Harzler und Trinker" zu sorgen, sondern die Aufgabe aller.

      Der Privatversicherte Berufspilot mit 200TE Jahreseinkommen beteiligt sich derzeit nicht an der Versorgung der sozial schwachen.

      Es gibt drei Möglichkeiten diesen Widerspruch zu lösen:
      1. Grundgesetz ändern ( dann aber auch die EMRK)
      2. Alle an der staatlichen Vepflichtung zu beteiligen.
      3. Eine juristische Formulierung finden, die den gegenwärtigen zustand rechtfertigt.


      I fly
      B767
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 20:00:19
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.873.617 von B767300 am 25.07.10 19:04:33Also ich bin für:

      3. Eine juristische Formulierung finden, die den gegenwärtigen zustand rechtfertigt.

      Denn es wäre ungerecht, von dem 200000€ Piloten zu verlangen für einen Harzler und Trinker die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu bezahlen---obwohl er selbst diese Absicherung nicht hat.

      Solange es Versicherte gibt, die keine
      Selbstbeteiligung haben,kann man eh nicht von einer Solidargemeinschaft sprechen


      Gruß Kramerbau
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 20:13:26
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.873.750 von Kramerbau am 25.07.10 20:00:19Es ist auch irrig, daß der Pilot mit 200.000 € Einkommen, nichts für die Sozialsysteme tut. Er zahlt fast die Hälfte von seinem Einkommen Eink.Steuer, woraus die Zuschüsse in die Sozialkassen zum großen Teil finanziert werden.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 20:52:11
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.873.750 von Kramerbau am 25.07.10 20:00:19Denn es wäre ungerecht, von dem 200000€ Piloten zu verlangen für einen Harzler und Trinker die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu bezahlen---obwohl er selbst diese Absicherung nicht hat.
      ---

      Wozu braucht ein Hartzler eine Lohnfortzahlung im Krankeitsfall?
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 21:03:21
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.873.845 von TokioBill am 25.07.10 20:52:11Nenn es Gehalt,Leistung oder Bezug -egal.
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 22:01:31
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.872.118 von Kramerbau am 24.07.10 19:08:38Sobalt mir meine Versicherung Lohnfortzahlung ab dem 1den Krankheitstag gewährt und dies für Umsonst--können wir gerne über ungleichbehandlungen reden.

      Es kann nicht sein, das ein Privater, für die Versicherungsleistung anderer Leute, bezahlen soll, die er selbst nicht bekommt !

      ----

      Ich verstehe nicht, was du damit meinst.

      Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer bekommt die Lohnfortzahlung nicht von seiner Krankenversicherung gezahlt, sondern von seinem Arbeitgeber.
      Ein privatversicherter Arbeitnehmer bekommt die Lohnfortzahlung ebenfalls von seinem Arbeitgeber gezahlt.

      Wenn meinst du jetzt damit, wer von seiner Krankenversicherung ab dem 1.Krankheitstag umsonst eine Lohnfortzahlung erhält?
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 17:57:10
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.873.980 von TokioBill am 25.07.10 22:01:31Hallo TokioBill,

      Ich meinte damit eigentlich dieses Rundumsorglospaket welches z.B Arbeitslose, Harz4er,Arbeitnehmer,Beamte,Rentner--eigentlich alle ausser Selbsständige geniessen.

      Ich bin mit Sicherheit nicht Neidisch auf die -- aber es kommt mir so vor als ob ich als Selbständiger der Depp der Nation bin.

      Da darf man mehr für die Behandlung bezahlen als ein GKVder, und kann sich dann dafür anhörn man würde sich der ``Solidarität`` entziehen !

      Wieviele Arztpraxen gäbe es den noch, wenn es keine Privaten zum melken gäbe ?

      Wo ist die Solidarität wenn ich meine 1000€ Selbstbeteiligung bringen darf ?

      Da gibt es Leute die regen sich über die 10€ fürs Quartal auf--lassen sich aber stets den Puls & Blutdruck messen--wenn man ja eh gerade beim Arzt ist.

      Ich weiss das die Arbeitgeber die ersten 6 Wochen Krankheit bezahlen, nur was spielt das für eine Rolle ?.

      Wenn man meine Posts so liest könnte man meinen das die Krankenversicherung dies bezahlt--Sorry--hab ich Scheisse geschrieben!.

      Gruß Kramerbau

      Ps: Ich wäre gerne bereit mehr zu bezahlen--aber nur wenn dies mit einer gewissen eigenverantwortung gekoppelt wäre
      ---Es gibt nur noch eine Versicherung und jeder hat 500€ Selbstbeteiligung.
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 19:30:53
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.877.917 von Kramerbau am 26.07.10 17:57:10Ein Arbeitnehmer hat es natürlich insofern leichter, da er gegenüber einem Selbständigen feste Arbeits- und Ruhezeiten hat und ein gleichmäßiges Gehalt erhält. Der Selbständige trägt sein Einkommensrisiko selbst, was dazu führt, dass die Arbeitszeiten wesetnlich länger sind, als bei einem Arbeitnehemr und es dabei auch keine Rolle spielt, ob es schon Abend oder Wochende ist, wenn die Arbeit getan werden muss.

      Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, kann er sich vom Arzt krankschreiben lassen und bekommt vom Arbeitgeber sein Gehalt weitergezahlt.
      Selbständige dagegen arbeiten häufig trotzdem weiter, wenn sie krank sind, weil es sich direkt auf ihr Einkommen auswirken würde, wenn sie im Bett bleiben. Und eine Absicherung über Krankentagegeld kostet natürlich.

      Mit der eigentlichen Thematik Krankenversicherung hat das aber eigentlich nichts zu tun.

      Beispielsweise wird doch die Ungerechtigkeit zwischen privatversicherten und gesetzlichersicherten offensichtlich, wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitslohn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze hat. Dann darf er nicht in eine private Krankenversicherung wechseln. Sein Beitrag für die gesetzliche KV ist einkommensabhängig, d.h. er zahlt mehr als ein Geringverdiener. Er zahlt also beim KV-Beitrag drauf, damit ein Geringverdiener sich auch eine KV leisten kann.

      Jetzt nehmen wir zum Vergleich den Pilot mit einem Jahreseinkommen von 200.000 € im Jahr.
      Da er über der Versicherungspflichtgrenze liegt, darf er in die private KV wechseln.
      Dort zahlt er einen einkommensunabhängigen Beitrag. In der Regel kannst du davon ausgehen, dass er dort weniger Beitrag zahlt, aber eine bessere Versorgung erhält, als der pflichtversicherte mit dem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Da über seinen Beitrag nicht die Krankenversicherung des Geringverdieners mitfinanziert wird.

      Das ist der Aspekt, worum es den meisten bei diesem Thema geht und warum viele die Dualität von privater und gesetzlicher KV für ungerecht empfinden.
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 19:37:51
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.345 von Kramerbau am 24.07.10 13:07:04Oder ist es vieleicht so, das die Privaten mehr bezahlen, damit die Gesetzlichen überhaupt zu einem Arzt können---weil ohne sie, viele Arztpraxen schon längst geschlossen hätten ?

      Auch hier ist das Gegenteil richtig!
      Die Privaten entziehen dem Gesundheissystem Geld.

      Zahlen gefällig ?

      4,4 Mio Freiwillig GKV Versicherte zahlen ca.27 Mrd Euro
      8,8 Millionen PKV Versicherte zahle ca. 29 Mrd. Euro

      Hegauer
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 19:51:52
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.878.490 von TokioBill am 26.07.10 19:30:53und warum viele die Dualität von privater und gesetzlicher KV für ungerecht empfinden.

      Nochmal die Frage,
      lässt sich dieser Zustand (entgegen unserem Empfinden) auch juristisch rechtfertigen ?

      Ich komme immer mehr zur Ansicht, dass diese Dualität ein Fall für das Verfassungsgericht ist, z.B. in Form einer Verfassungsbeschwerde.

      Alternativ wäre auch eine anpassung des Grundgesetzes denkbar:

      Artikel 1
      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
      Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von unter 48000 Euro.


      Hegauer
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 20:04:24
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.878.525 von Hegauer am 26.07.10 19:37:51Hallo Hegauer, hier ein Ausschnitt aus deinem Link:


      Die Bombe tickt

      Private Krankenversicherungen sind nicht nur teurer, sie sind von den Alterseffekten wesentlich stärker betroffen als die GKV. Vor allem im ambulanten Bereich bedienen sich die Ärzte schamlos an den privat versicherten Melkkühen des Gesundheitssystems. Hohe Honorare, teure, meist sinnlose, Apparatemedizin und teure - aber meist unausgereifte - Medikamente lassen sich nun einmal nur bei privat Versicherten in Rechnung stellen.

      Wer wird hier gemolken ?

      Zitat:

      4,4 Mio Freiwillig GKV Versicherte zahlen ca.27 Mrd Euro
      8,8 Millionen PKV Versicherte zahle ca. 29 Mrd. Euro


      Warum sind 4,4 Mio Freiwillig bei der GKV,---wenn da alles so Scheisse ist ?

      Ist bei denn 29 Mio der PKV die Selbstbeteiligung dabei ?

      Und wenn juckts was einer zahlt ?---Was er kostet zählt !
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 20:12:23
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.878.690 von Kramerbau am 26.07.10 20:04:24Eigentlich halte ich nichts davon,
      wenn in diesen Threats ständig alles wiederholt wird,
      aber um das "Verfassungsproblem" nochmal auf den Punkt zu bringen :

      #135 von B767300:
      ---------------
      Bis auf wenige Ausnahmen sind sich alle einig,
      dass jeder ein Recht auf medizinische Versorgung hat.

      Dies betrifft auch die Menschenwürde, die in
      Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes verfasst ist:


      Artikel 1
      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


      Aha, es ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt,
      es ist nicht die Aufgabe des LKW-Fahrers mit 36 TE Jahreseinkommen, für den "Harzler und Trinker" zu sorgen, sondern die Aufgabe aller.

      --------------

      Es gibt etliche Grundsatzurteile dass
      "allgemeine staatliche Aufgaben auch von der Allgemeinheit zu finanzieren sind.


      Hegauer
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 20:46:43
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.878.735 von Hegauer am 26.07.10 20:12:23Ja-Ja, ich hab ich schon verstanden!

      Die Würde des Menschen ist unantastbar :laugh:

      tschuldigung---aber über soviel Naivitet kann ich nur Lachen, wenn du mich nicht verstehst, kannst ja mal nen Leiharbeiter danach fragen, oder nen Vater der nach der Scheidung seine Kinder nicht mehr sehen darf.

      Die Würde des Menschen ist unantastbar---ist nur eine Floske---höchstens.



      Du behauptest weiter :

      Die Privaten entziehen dem Gesundheissystem Geld.

      Da schuldest du mir noch denn Beweis!
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:19:42
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.878.620 von Hegauer am 26.07.10 19:51:52Hegauer,

      Kleiner Denkfehler Deinerseits.
      Nehmen wir mal an Deine Zahlen stimmen:
      4,4 Mio Freiwillig GKV Versicherte zahlen ca.27 Mrd Euro
      8,8 Millionen PKV Versicherte zahle ca. 29 Mrd. Euro

      Der freiwillig Versicherte zahlt den Höchstbeitrag, weil er über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
      Die 8,8 Mio PKV-Versicherten sind Beamte, Angestellte die mit den freiwillig Versicherten gleichgestellt werden können, Kinder und Selbstständige.
      Von den Selbstständigen verdienen viele keine 2000 Euro im Monat!
      Und dann sind da noch viele Kinder ohne Einkommen versichert! Alles Beitragszahler, die in der GKV kein oder wenig Beitrag zahlen müßten.
      Übrigens, der Pilot wird auch mal alt und krank.
      Fakt ist, das der privat Versicherte prozentual höhere Gesundheitskosten hat und damit das System stützt!
      Im übrigen zahle ich als Selbstständiger Steuern, aus unseren gemeinsamen Steuersäckel bedient sich die gesetzliche Krankenversicherung - nicht die Private!
      Avatar
      schrieb am 31.07.10 14:41:23
      Beitrag Nr. 149 ()
      Ich bin seit 1997 freiwillig in der GKV versichert, und zahle jeden Monat den Höchstbeitrag.
      Mein letzter Arztbesuch war in 2002, ich habe seither über 50.000 Euro in das Gesundheitssystem eingezahlt, ohne Leistungen dafür zu erhalten.

      Ich hatte 1997 PKV-Angebote ab 400 DM, heute könnte ich für ab 400 Euro abschließen.
      Wäre ich von Anfang an gewechselt, hätte ich rund 25.000 Euro gespart und hätte im Krankheitsfall bevorzugte Behandlung.

      Es ist ein Irrglaube, dass durch die PKV-Versicherten zusätzliches Geld in das Gesundheitssystem fließt, das Geld wäre in meiner Tasche, der Tasche meiner Versicherung und den Taschen der Ärzte gewandert, und das Gesundheitssystem wäre definitiv um 25.000 Euro ärmer.

      Das Haupt–Werbeargument der PKV sind die niedrigen Beiträge, in meinem Fall rund 150 Euro/Monat. Bei 8,8 Millionen PKV-Versicherten wären dies rund 15.8 Mrd. jährlich.

      Rechnet man die "unnötigen" Kosten hinzu, die durch die PKV verursacht werden,
      kann man nur zum Schluß kommen, dass ohne diese duale system under gesundheitssystem Gesund wäre.


      BT
      Avatar
      schrieb am 31.07.10 14:46:55
      Beitrag Nr. 150 ()
      Ich habe mich übrigens vor einigen Tagen mit einem befreundeten Juristen über die Möglichkeit einer
      Verfassungsbeschwerde unterhalten, der diesen Gedankenkang für "interessant" hält.

      Ein mögliches Problem wäre eventuell, das ich als Beschwerdeführer freiwillig in der GKV bin und möglicherweise diesen Zusand selbst hätte abwenden können ...

      "Freiwillige vor!"
      ist hier wohl nicht angebracht

      BT
      Avatar
      schrieb am 31.07.10 14:53:51
      Beitrag Nr. 151 ()
      Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

      I. Allgemeines

      Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.

      Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.

      Andere Entscheidungen kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht treffen. Es kann z.B. weder Schadensersatz zuerkennen noch Maßnahmen der Strafverfolgung einleiten. Der einzelne Staatsbürger hat grundsätzlich auch keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers.

      Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht zur Überprüfung im vollen Umfang, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße. Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.

      II. Form und Inhalt der Verfassungsbeschwerde

      Die Verfassungsbeschwerde ist schriftlich einzureichen und zu begründen (§ 23 Abs. 1, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz [BVerfGG]). Die Begründung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

      1. Der Hoheitsakt (gerichtliche Entscheidung, Verwaltungsakt, Gesetz), gegen den sich die Verfassungsbeschwerde richtet, muss genau bezeichnet werden (bei gerichtlichen Entscheidungen und Verwaltungsakten sollen Datum, Aktenzeichen und Tag der Verkündung bzw. des Zugangs angegeben werden).

      2. Das Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht, das durch den angegriffenen Hoheitsakt verletzt sein soll, muss benannt oder jedenfalls seinem Rechtsinhalt nach bezeichnet werden.

      3. Es ist darzulegen, worin im Einzelnen die Grundrechtsverletzung erblickt wird. Hierzu sind auch die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gerichtsentscheidungen (einschließlich in Bezug genommener Schreiben), Bescheide usw. in Ausfertigung, Abschrift oder Fotokopie vorzulegen. Zumindest muss ihr Inhalt einschließlich der Begründung aus der Beschwerdeschrift ersichtlich sein.

      4. Neben den angegriffenen Entscheidungen müssen auch sonstige Unterlagen aus dem Ausgangsverfahren (z.B. einschlägige Schriftsätze, Anhörungsprotokolle, Gutachten) vorgelegt (wie unter 3.) oder inhaltlich wiedergegeben werden, ohne deren Kenntnis nicht beurteilt werden kann, ob die in der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen berechtigt sind.

      5. Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und/oder gerichtliche Entscheidungen, so muss aus der Begründung auch ersichtlich sein, mit welchen Rechtsbehelfen, Anträgen und Rügen der Beschwerdeführer sich im Verfahren vor den Fachgerichten um die Abwehr des behaupteten Grundrechtsverstoßes bemüht hat. Dazu müssen die im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge und sonstigen Schriftsätze beigefügt (wie unter 3.) oder inhaltlich wiedergegeben werden.

      III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen

      1. Beschwerdefrist

      Die Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Gerichte und Behörden ist nur innerhalb eines Monats zulässig (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Auch die vollständige Begründung muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG); werden Informationen, die zu den Mindestanforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde (s. oben II.) gehören, erst nach Fristablauf unterbreitet, so ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig. Eine Verlängerung der Frist durch das Gericht ist ausgeschlossen.

      Konnte der Beschwerdeführer die Frist ohne Verschulden nicht einhalten, so kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und die Verfassungsbeschwerde nachgeholt werden. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind glaubhaft zu machen. Das Verschulden eines Verfahrensbevollmächtigten bei der Fristversäumung steht dem Verschulden des Beschwerdeführers gleich (§ 93 Abs. 2 BVerfGG).

      2. Erschöpfung des Rechtswegs

      a) Allgemeines

      Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen.

      Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde müssen daher alle verfügbaren Rechtsbehelfe (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde) genutzt worden sein. Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht wird dagegen für eine zulässige Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nicht vorausgesetzt. Zu den Möglichkeiten, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß schon im Verfahren vor den Fachgerichten abzuwehren, gehören auch: ausreichende Darstellung des relevanten Sachverhalts, geeignete Beweisanträge, Wiedereinsetzungsanträge bei unverschuldeter Fristversäumung u.ä. Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nicht zulässig, soweit solche Möglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren nicht genutzt wurden.

      b) Besonderheiten bei Gehörsrügen

      Wird die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt, so ist, wenn gegen die angegriffene Entscheidung ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist, die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn zuvor versucht wurde, durch Einlegung einer Anhörungsrüge (insbesondere § 321a ZPO, § 152a VwGO, § 178a SGG, § 78a ArbGG, § 44 FamFG, § 133a FGO, §§ 33a, 356a StPO) bei dem zuständigen Fachgericht Abhilfe zu erreichen. Die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde beschränkt sich in einem solchen Fall regelmäßig nicht auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern erfasst auch alle sonstigen Rügen.

      c) Rechtssatzverfassungsbeschwerde

      Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).

      In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges, d.h. der Anwendung im einzelnen Fall durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die der Betroffene den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde daher in solchen Fällen erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig (§ 90 Abs. 2 BVerfGG).

      IV. Vertretung

      Der Beschwerdeführer kann die Verfassungsbeschwerde selbst erheben. Will er sich vertreten lassen, dann kann dies grundsätzlich nur durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule geschehen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Eine andere Person lässt das Bundesverfassungsgericht als Beistand nur dann zu, wenn es dies ausnahmsweise für sachdienlich hält (§ 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG). Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss sich ausdrücklich auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beziehen (§ 22 Abs. 2 BVerfGG).

      V. Annahmeverfahren

      Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung (§ 93a Abs. 1 BVerfGG).
      Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,

      a) soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,

      b) wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht (§ 93a Abs. 2 BVerfGG).

      Eine Verfassungsbeschwerde hat regelmäßig keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, wenn die von ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind.

      Zur Durchsetzung der Grundrechte kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde - beispielsweise - angezeigt sein, wenn einer grundrechtswidrigen allgemeinen Praxis von Behörden und Gerichten entgegengewirkt werden soll oder wenn ein Verfassungsverstoß für den Beschwerdeführer besonders schwerwiegend ist.

      Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde kann durch einstimmigen Beschluss der aus drei Richtern bestehenden Kammer erfolgen. Der Beschluss bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar (§ 93d Abs. 1 BVerfGG).

      VI. Gerichtskosten

      Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch dem Beschwerdeführer eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt (§ 34 Abs. 2 BVerfGG).

      VII. Rücknahme von Anträgen

      Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich die Rücknahme einer Verfassungsbeschwerde insgesamt oder einzelner Rügen sowie die Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jederzeit möglich. Eine Gebühr (vgl. VI) wird in diesem Fall nicht erhoben.

      VIII. Allgemeines Register (AR)

      Eingaben, mit denen der Absender weder einen bestimmten Antrag verfolgt noch ein Anliegen geltend macht, für das eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts besteht, werden im Allgemeinen Register erfasst und als Justizverwaltungsangelegenheit bearbeitet.

      Im Allgemeinen Register können auch Verfassungsbeschwerden registriert werden, bei denen eine Annahme zur Entscheidung (§ 93a BVerfGG) nicht in Betracht kommt, weil sie offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können (s. oben V.).

      Begehrt der Einsender nach Unterrichtung über die Rechtslage eine richterliche Entscheidung, so wird die Verfassungsbeschwerde in das Verfahrensregister übertragen und weiterbehandelt (§ 61 Abs. 2 GOBVerfG).



      GG = Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 (BGBl I S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.8.2006 (BGBl I 2034)



      BVerfGG = Gesetz über das Bundesverfassungsgericht i.d.F. vom 11.8.1993 (BGBl I S. 1473), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2346)

      GOBVerfG = Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1986 (BGBl I S. 2529) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7.1.2002 (BGB1 I S. 1171)
      Avatar
      schrieb am 01.08.10 01:58:01
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.907.863 von Bedenkentraeger am 31.07.10 14:41:23Wie hoch ist deine Selbstbeteiligung bei der GKV, und wie hoch wäre er bei der PKV gewessen?


      Wieviel Steuergelder von Privaten flossen in dieser Zeit in Form von Supvensionen in die Gesetzlichen ?

      hätte ich rund 25.000 Euro gespart Na und?

      Habe bei meiner PKV die letzten 10 Jahre keine Rechnung eingereicht,und somit auch ca. 50000.00 € Verspekuliert :cry:


      Gruß Kramerbau
      Avatar
      schrieb am 01.08.10 11:07:12
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.908.701 von Kramerbau am 01.08.10 01:58:01Der liebe BT vergisst, das beispielsweise Kinder in der PKV eigene beiträge zahlen, in der GKV nicht - somit relativiert sich sehr schnell die Höhe der Beiträge.
      Im übrigen zahlen nicht alle Privaten nur 150€ im Monat - eher die allerwenigsten!
      Aktuelle Statistiken belegen ganz klar, das die private KV in den letzten 10 Jahren gegenüber der GKV die größeren Beitragsanpassungen vorgenommen hat.
      Jede ärztliche Maßnahme kostet den Privaten deutlich mehr - warum?
      Was wäre, wenn alle Privaten bei gleicher Diagnose und Behandlung die gleichen Kosten zu tragen hätten? Fragen Sie mal Ihren Hausarzt, der wird begeistert sein!
      Das System der GKV wird nicht besser, indem man 8,8 Mio Beitragszahler und Leistungsempfänger dort reinpumpt - sondern indem man dieses kranke System wirklich reformiert!
      Avatar
      schrieb am 01.08.10 14:34:52
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.908.962 von Versman am 01.08.10 11:07:12Seh ich genauso.

      Auf der einen Seite, melkt man bei den Privaten das 3-4 fache,(für die gleiche Leistung) ab, um auf der anderen Seite zu behaupten, die Privaten belasten die Gesetzlichen weil ihre Behandlung 3-4 mal so teuer wär :cry:

      Mein Vorschlag zur KK Reform :

      1. Eine Krankenkasse für alle = gleiche Behandlungskosten für alle.

      2. Selbstbeteiligung 500 € für alle----auch für Harz4ler.

      3. Beitragsrückerstattungen wenn man die Kasse nicht beansprucht hat.-----auch für Harz4ler.
      4. Die KK deckt nur das nötigste ab---extras müssen extra bezahlt werden.


      ---für Private ändert sich also gar nix, ausser das die Beiträge (aller) rapide fallen würden.


      Sollte dies so umgesetzt werden, wäre so manches Wartezimmer leer ,

      ----wird dies von denn KK gewollt !---ich glaube nicht !.

      Gruß Kramerbau
      Avatar
      schrieb am 01.08.10 16:25:55
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.909.364 von Kramerbau am 01.08.10 14:34:52Für Hartz4ler würde ich eine SB von maximal 100€ vorsehen, und generell keine Beitragsrückerstattung. Statt einer Beitragsrückerstattung eher eine fallende SB.
      Das Thema Vorsorge würde ich belohnen (fallende SB).
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 08:05:56
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.908.701 von Kramerbau am 01.08.10 01:58:01BT: hätte ich rund 25.000 Euro gespart Na und?

      Na und dann erkär mir mal jemand,
      wie das zusätlihe Geld in das Gesundheissystem kommt,
      wenn ich 25000 Euro spare indem ich zur PKV wechsle.

      Ich bleibe dabei:
      Es ist ein Irrglaube zu denken, dass das gesamte System von den
      höheren Leistungen der PKV profitiert,
      wenn man es den gesunden Höchstbeitragzahlern erlaubt in die
      günstigere PKV zu wechseln.

      BT

      PS
      @Versman
      ich finde es sehr unhöflich, über anwesende in dritter Person zu sprechen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 15:50:57
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.946.011 von B767300 am 07.08.10 08:05:56Also ich seh das so,

      die Probleme die die GKV hat, werden MM nach nicht von der Einnahmenseite, sondern von der Ausgabenseite verursacht.

      Ich finde es eine Frechheit, sich ca: 166 verschiedene Gesetzliche Kranken Versicherungen samt Vorständen und Wasserkopf zu leisten---um auf der anderen Seite die Privaten anzuprangern weil sie dies nicht mittragen :cry:

      Ich will für mich die beste (Preis/Leistung) Versicherung,---Bummsaus.

      Sobalt die GKV für mich attraktiv ist, werd ich wechseln.

      Also, räumt denn Sauladen auf---und die Privaten werden kommen.



      Gruß Kramerbau

      Ps: Ob es für die Gesetzlichen so toll ist, wenn alle Privaten zu ihr wechseln würden, bezweifel ich allerdings,-die meisten sind ja nun auch schon älter :rolleyes:.
      Was passiert eigentl. in solch einem Fall, mit den Altersrücklagen ?
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 16:13:02
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.946.916 von Kramerbau am 07.08.10 15:50:57"Sobalt die GKV für mich attraktiv ist, werd ich wechseln."
      ----

      Insofern bist du privilegiert. Es gibt auch Leute für die auch die PKV attraktiver als die GKV wäre. Nur haben diese im Gegensatz zu dir nicht das Wahlrecht sich das für sie persönlich vorteilhaftere System auszusuchen.
      Avatar
      schrieb am 08.08.10 12:35:00
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.946.948 von TokioBill am 07.08.10 16:13:02Ja, aber daran ist ja nicht die PKV schuld.
      Dies haben Politiker beschlossen und durchgesetzt.
      Ich hätte nichts gegen eine Öffnung für alle. Frei nach dem Motto, das bessere System wird sich langfristig durchsetzen.
      Leider werden beide Systeme durch den Eingriff der Politik in Ihrer Entwicklung behindert bzw. stark beeinflußt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.10 13:11:01
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.948.099 von Versman am 08.08.10 12:35:00"Ich hätte nichts gegen eine Öffnung für alle. Frei nach dem Motto, das bessere System wird sich langfristig durchsetzen."
      ------

      Solange man eine Solidargemeinschaft in dem Sinne will, dass jeder in Deutschland unabhänging von seinem Krankheitszustand und seiner finanziellen Leistungsfähigkeit ein Recht auf eine medizinische Grundversorgung hat, kann es keine Öffnung für alle geben.
      Denn eine solche Solidargemeinschaft kann ja nur dann funktionieren, wenn Gesunde die Kranken und Reiche die Armen mitfinanzieren.

      Wenn du diese Solidargemeinschaft aber öffnest, so dass jeder das Recht hat in ein System zu wechseln in dem sich die Beitragshöhe nach dem eigenem persönlichen Krankheitsrisiko richtet und unabhängig vom eigenen Einkommen ist, dann bricht das Solidarsystem zwingend zusammen.
      Denn logischerweise verlassen diejenigen das Solidarsystem, die für andere Kosten mitzutragen hatten, also Gesunde und Besserverdiener. In der Solidargemeinschaft bleiben, dann diejenigen übrig, deren Krankheitskosten durch die Gesunden und Reichen mitfinanziert wurden. Es verbleiben also die Kranken und Armen darin. Logischerweise bricht das System dann zusammen, weil die Kosten die Einnahmen übersteigen.
      Eine Solidargemeinschaft kann doch nur funktionieren, wenn auch die Starken darin enthalten sind und nicht nur die Schwachen.

      Wer also die Dualität von GKV und PKV will, der muss auch sagen, wie die Gesundheitskosten von den Kranken und sozial Schwächeren finanziert werden sollen.
      Avatar
      schrieb am 08.08.10 20:08:57
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.948.159 von TokioBill am 08.08.10 13:11:01Das Solidarsystem wird doch schon Heute über Steuergelder finanziert. Und jeder der sich aus dem gesetzlichen System verabschiedet, kann es in Zukunft auch nicht mehr "belasten".
      Der Gutverdiener von heute wird auch mal der kostenverursachende Rentner von Morgen sein.
      Wechselt er Heute in die PKV, muss diese dann ohne staatliche Zuschüsse die versicherte Versorgung gewährleisten.
      Avatar
      schrieb am 08.08.10 20:25:37
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.948.886 von Versman am 08.08.10 20:08:57Die staatlichen Zuschüsse für die GKV dienen der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen.

      Und die Tatsache, dass auch ein Privatversicherter eher im Alter krank ist als in jungen Jahren, ändert ja nichts daran, dass es ungerecht ist, dass eine Minderheit das Privileg hat die Solidargemeinschaft zu verlassen. Der Privatversicherte trägt dann nur noch das finanzielle und gesundheitliche Risiko für sich selbst, aber nicht mehr für die Schwachen innerhalb der Solidargemeinschaft. Wer soll denn die Kosten für diejenigen übernehmen, die bereits in jungen Jahren chronisch krank sind. Eine private KV will ja die gesundheitlichen Risiken für solche Leute nicht abdecken, also ist er auf die GKV angewiesen. Aber wo soll das Geld für die Behandlungen herkommen, wenn alle, die in jungen Jahren noch kerngesund sind mit Handkuss von der PKV aufgenommen werden würden und deshalb die GKV verlassen dürften.
      Avatar
      schrieb am 08.08.10 21:54:54
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.948.908 von TokioBill am 08.08.10 20:25:37Solitargemeinschaft---anscheinent auch nur ein Wort.

      Mit meinen Steuern wird die GKV supvensioniert.

      Jede PKV bezahlt einen Risikostrukturausgleich an die GKV.

      Meine Arztkosten sind um ein vielfaches höher, damit sich der Arzt eine Behandlung von Gesetzlichversicherten überhaupt leisten kann.

      Ohne die Privaten hätte dein Arzt vermudl. nicht mal nen Röntgengerät---kannst in ja mal fragen.

      Solitarischer als Privatversichert geht`s doch eigentl. gar nicht mehr.

      Aber OK--wie Solitarisch sind denn Gesetzlichversicherte ?

      Beteiligen die sich an meinen Kosten ?

      Bekomm ich etwas von meiner Selbstbeteiligung zurück ?

      Bildet die GKV Altersrückstellungen ?--- oder muß ich da auch wieder helfen :cry: :laugh:

      Gruß Kramerbau

      PS: Es ist ein Irrglaube das jeder Private Reich ist, es ist eher so, das viele Privatversicherte von denn Leistungen einer GKV träumen,
      --frag mal deine Zeitungsverkäuferin am Kiosk ob sie nicht lieber wechseln würde.
      Avatar
      schrieb am 08.08.10 22:59:59
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.949.065 von Kramerbau am 08.08.10 21:54:54"Mit meinen Steuern wird die GKV supvensioniert."

      Mit dem Steuerzuschuss werden versicherungsfremde Leistungen in der GKV finanziert. Übrigens zahlen auch GKV-Versicherte in der Regel steuern. Viele GKV-Versicherte zahlen als sowohl Steuern für den Steuerzuschuss als auch einen überdurchschnittlichen GKV-Beitrag für die Schwachen in der GKV

      "Jede PKV bezahlt einen Risikostrukturausgleich an die GKV."

      Der Risikosturkturausgleich erfolgt zwischen den gesetzlichen GKVs untereinander. Nicht zwischen PKV und GKV.


      "Meine Arztkosten sind um ein vielfaches höher, damit sich der Arzt eine Behandlung von Gesetzlichversicherten überhaupt leisten kann.

      Ohne die Privaten hätte dein Arzt vermudl. nicht mal nen Röntgengerät---kannst in ja mal fragen."

      Die PKV kann sich nur deshalb leisten, mehr für die Behandlungen zu zahlen, weil sie sich die Starken unter den Versicherten herauspicken, nicht weil sie effizienter sind, sondern weil sie Rosinenpicker sind. So ist es doch kein Kunststück für die PKV leistunsfähiger als die GKV zu sein. Die GKV kann deshalb weniger zahlen, weil bei ihr die Schwachen verbleiben. Wenn es so ist wie du behauptest, dass die Arztkosten bei einem PKV-Versicherten um ein Vielfaches höher als beim GKV-Versicherten für eine Behandlung sind, dann heisst das doch das die PKV ineffizienter als die GKV ist. Die PKV erhält einen Wettbewerbsvorteil geschenkt, indem sie die Starken aus dem gesetzlichen Solidarsystem herauspicken darf und kann sich es leisten, die aus der GKV geraubte solidarische Unterstützung der Starken durch ineffizientere Bezahlung von Ärzten zu verpulvern.
      Wenn alle Privatversicherten in der GKV wären, dann wäre doch die Summe der Leistungsfähigkeit aller Kassen nicht geringer wie heute. Wieso sollte es denn dann weniger Röntgengeräte geben.



      "Beteiligen die sich an meinen Kosten ?

      Bekomm ich etwas von meiner Selbstbeteiligung zurück ?

      Bildet die GKV Altersrückstellungen ?--- oder muß ich da auch wieder helfen
      "


      Warum hast du dich für die PKV entschieden? Doch höchstwahrscheinlich, weil du damit persönlich besser fährst, sonst hättest du dich für die GKV entschieden. Du hattest zumindest das Privileg zwischen PKV und GKV zu wählen und für dich das beste rauszusuchen. Der Verdacht liegt also nahe, dass du in der GKV draufgezahlt hättest (für die Schwachen). Indem du in die PKV gewechselt bist, konntest du dich dem Draufzahlen für Schwache entziehen. Und jetzt forderst du obendrauf auch noch, dass andere sich auch noch an deinen Kosten zu beteiligen haben? Was hast du für eine Vorstellung von Solidarität?
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 11:38:23
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.949.182 von TokioBill am 08.08.10 22:59:59Der Bundeszuschuß beträgt 2010 satte 15,7 Mrd. Euro.
      In erster Linie dient er der kostenlosen Familienversicherung.
      In 2009 war zu lesen:
      Dass der Zuschuss seitens des Bundes im kommenden Jahr aufgestockt wird, wurde durch Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits begrüßt. Sie sieht darin den richtigen Weg, die erhöhten Kosten, die durch Kurzarbeit und eine erhöhte Arbeitslosigkeit entstehen, nicht alleine den Beitragszahlern aufzubürden.

      Da ja angeblich die Besserverdienenden der GKV den Rücken kehren und sich der Solidargemeinschaft entziehen - sind es diese aber, die die Lasten am meisten zu spüren bekommen. Erstens aus Ihren Steuern und zweitens für eigene Beiträge von Familienangehörigen in der PKV! Was nützt denn der Besservedienende der GKV, wenn Frau und Kinder dort kostenlos mitversichert sind?

      Und irgendwann wirst auch Du es verstehen, das der gutverdienede Junggeselle Kosten verursachen wird. Nur dann hat die PKV Altersrückstellungen gebildet und kann diese Kosten somit abfedern. Oder er gründet eine Familie und versichert die Kinder privat mit eigenen Beitrag.
      Die GKV hat kein Einnahmeproblem sondern ein Ausgabenproblem.
      Solange sich daran nichts ändert, wird die GKV auch nicht mit 8,8 Mio Neumitgliedern funktionieren, die dann Ihre gesetzliche Kasse plündern.

      Ich hab da mal so ein nettes "Sprichwort" gelesen:
      Versuche nicht ein totes Pferd zu reiten
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 12:29:24
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.950.604 von Versman am 09.08.10 11:38:23"Der Bundeszuschuß beträgt 2010 satte 15,7 Mrd. Euro.
      In erster Linie dient er der kostenlosen Familienversicherung.
      In 2009 war zu lesen:
      Dass der Zuschuss seitens des Bundes im kommenden Jahr aufgestockt wird, wurde durch Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits begrüßt. Sie sieht darin den richtigen Weg, die erhöhten Kosten, die durch Kurzarbeit und eine erhöhte Arbeitslosigkeit entstehen, nicht alleine den Beitragszahlern aufzubürden.

      Da ja angeblich die Besserverdienenden der GKV den Rücken kehren und sich der Solidargemeinschaft entziehen - sind es diese aber, die die Lasten am meisten zu spüren bekommen. Erstens aus Ihren Steuern und zweitens für eigene Beiträge von Familienangehörigen in der PKV! Was nützt denn der Besservedienende der GKV, wenn Frau und Kinder dort kostenlos mitversichert sind?"


      Und eben nicht dem Ausgleich zwischen Leuten mit hohen Krankheitsrisiko und geringem Krankheitsrisiko. Warum soll denn der kinderlose GKV-Versicherte für die Kosten der Familienversicherung aufkommen, der kinderlose PKV-Versicherte aber nicht. Durch den Steuerzuschuss ist der kinderlose PKV-Versicherte zumindest noch an der Finanzierung der Familienversicherung beteiligt.
      Und dass ein PKV-Versicherter mit Kindern, diese selbst versichern muss, kann ja kein Gegenargument gegen die Forderung sein sein, dass man den Wechsel in eine PKV verbieten sollte, denn wenn alle in der GKV wären dann hätte ja wieder jeder ein Anspruch auf Familienversicherung.
      Du darfst nie vergessen, dass keiner gezwungen wurde in die PKV zu wechseln. Für einen kinderlosen ist die PKV tendenziell attraktiver als für jemanden der bereits Kinder hat oder später noch haben will. Und wenn jemand mit Kindern die PKV wählt, dann scheint die PKV trotz zusätzlicher Versicherung von Kindern die PKV attraktiver zu sein als die GKV. Der Vorteil sich der Solidargemeinschaft zu entziehen war für ihn also immer noch größer als der Nachteil, dass er seine Kinder zusätzlich versichern muss. Also ist es auch bei Leuten mit Kindern sinnvoll einen Wechsel in die PKV zu verbieten.


      "Und irgendwann wirst auch Du es verstehen, das der gutverdienede Junggeselle Kosten verursachen wird. Nur dann hat die PKV Altersrückstellungen gebildet und kann diese Kosten somit abfedern. "

      Die PKV nimmt keine junge Leute auf, die aufgrund ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte ein hohes Krankheitsrisiko haben bzw. sie schließt einzelne Risiken von der Versicherung aus bzw. sie macht die PKV für Versicherte mit hohen Krankheitsrisiko unattraktiv, indem sie bei Vereinbarung von einer hohen Selbstbeteiligung einen niedrigen Beitrag bietet, was wiederum weniger Solidarität zwischen Gesunden und Kranken bedeutet, wodurch die Beiträge für diejenigen Privatversicherten steigen, die aufgrund ihres Krankheitsrisikos keine Selbstbeteiligung wollen,

      Die PKV versichert Leute die in jungen Jahren gesund sind und im Alter krank.
      Die GKV versichert Leute, die in jungen Jahren gesund sind und im Alter krank sind sowie Leute, die in jungen Jahren krank sind und im Alter krank sind.
      Erkennst du den Unterschied?


      "Die GKV hat kein Einnahmeproblem sondern ein Ausgabenproblem."

      Wenn die PKV angeblich um ein vielfaches mehr als die GKV für die gleiche Behandlung an Ärzte zahlt. Wieso hat die GKV dann ein Ausgabenproblem? Wenn sie ein Ausgabenproblem hat, dann weil die Versicherten in der GKV ein höheres Krankheitsrisiko haben als die Versicherten in der PKV.
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 12:46:59
      Beitrag Nr. 167 ()
      @Versman und Kramerbau

      Noch mal kurz einen wichtigen Punkt:
      Wenn ich eine Solidargemeinschaft in der Krankenversicherung bilden will, bei der aufgrund einkommensabhängiger Beiträge die finanziell Leistungsfähigen für die finanziell Schwachen die Krankheitskosten mitfinanzieren sollen.
      Dann ist es doch ein Irrsin, wenn ich ausgerechnet jedem Besserverdiener die Wahl überlasse, ob er da mitmachen will oder ob er lieber in eine PKV wechselt in der er einen Beitrag zahlt, der nicht mehr von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abhängt.

      Dem könnt ihr doch nicht widersprechen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 13:19:24
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.951.072 von TokioBill am 09.08.10 12:46:59:confused:


      Dem könnt ihr doch nicht widersprechen.

      ;)wehe, ihr wagt es trotzdem....
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 13:37:46
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.950.933 von TokioBill am 09.08.10 12:29:24TokioBill,

      Und wenn jemand mit Kindern die PKV wählt, dann scheint die PKV trotz zusätzlicher Versicherung von Kindern die PKV attraktiver zu sein als die GKV. Der Vorteil sich der Solidargemeinschaft zu entziehen war für ihn also immer noch größer als der Nachteil, dass er seine Kinder zusätzlich versichern muss.

      Irrtum, dann hat er nämlich erkannt, das er die Gesundheit seiner Familie nicht in die Hände der GKV, also des Staates legen möchte, sondern für einen vernünftigen Schutz auch gerne mehr Beitrag zahlt.
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 14:01:10
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.951.424 von Versman am 09.08.10 13:37:46Es geht nicht um gesundheitliche Zusatzversorgung, sondern um die Basisversorgung. Auch in er GKV kann man sich privat zusätzlich besser versorgen lassen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 14:02:19
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.951.299 von Nannsen am 09.08.10 13:19:24Nannsen, immer noch beleidigt? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 14:20:54
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.951.589 von TokioBill am 09.08.10 14:02:19:confused:


      natürlich.... wer wäre das nicht bei deiner permanenten schlecht gemachten satire zu diesem thema....
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 14:26:43
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.951.692 von Nannsen am 09.08.10 14:20:54Oh ja ich merks, du bist noch ganz schön geladen. Wenn ich dir da einen Tipp geben darf, versuch mal mehr durch den Bauch zu atmen, dass wird dich etwas entspannen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 18:23:22
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.949.182 von TokioBill am 08.08.10 22:59:59Und jetzt forderst du obendrauf auch noch, dass andere sich auch noch an deinen Kosten zu beteiligen haben? Was hast du für eine Vorstellung von Solidarität?

      Meine Vorstellung von Soltarität ist, das die Starken den Schwachen helfen.

      Wenn ich Schwach bin, wer hilft dann mir ?

      Ich kanns nur wiederholen:

      Mein Vorschlag zur KK Reform :

      1. Eine Krankenkasse für alle = gleiche Behandlungskosten für alle.

      2. Selbstbeteiligung 500 € für alle----auch für Harz4ler.

      3. Beitragsrückerstattungen wenn man die Kasse nicht beansprucht hat.-----auch für Harz4ler.

      4. Die KK deckt nur das nötigste ab---extras müssen extra bezahlt werden.


      ---für Private ändert sich also gar nix, ausser das die Beiträge (aller) rapide fallen würden.
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 09:12:34
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.953.548 von Kramerbau am 09.08.10 18:23:22Meine Vorstellung von Soltarität ist, das die Starken den Schwachen helfen.
      ----

      Und hast du bisher den Schwachen in der GKV geholfen?
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 09:34:38
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.963.455 von TokioBill am 11.08.10 09:12:34Ja, indem er beim Arzt ein mehrfaches für die gleiche Behandlung zahlt!
      Dadurch kann es sich der Arzt leisten, Kassenpatienten limitiert zu behandeln.
      Ja, indem er Steuern bezahlt, welche u.a. für Zuschüsse an die GKV gehen.
      Ja, indem er seine Kinder oder seine nicht arbeitende Frau mit eigenen Beitrag selbst versichert, statt kostenlos in der GKV.

      Genügt das?
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 10:04:29
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.963.617 von Versman am 11.08.10 09:34:38Ja, indem er beim Arzt ein mehrfaches für die gleiche Behandlung zahlt!
      Dadurch kann es sich der Arzt leisten, Kassenpatienten limitiert zu behandeln.


      Ja das ist hochgradig ungerecht, dass ein gutverdienender GKV-Versicherter für seine Grundversorgung einen höheren KV-Beitrag zahlen muss als ein PKV-Versicherter und der PKV-Versicherte dann beim Arzt dem GKV-Versicherten vorgezogen wird, weil seine PKV dadurch, dass sie nur die Starken versichert für die gleiche Behandlung mehr als die GKV an den Arzt zahlen kann.

      Ja, indem er Steuern bezahlt, welche u.a. für Zuschüsse an die GKV gehen.
      GKV-Versicherte zahlen auch Steuern. Der Zuschuss dient nicht dem Ausgleich zwischen gesunden und kranken oder armen und reichen, sondern zur Finanzierung der Familienversicherung. Der Zuschuss landet z.b. bei einem gesunden, gutverdienenden GKV-Versicherten mit Kindern, der Zuschuss landet beispielsweise nicht beim kinderlossen kranken, sozial schwachen.

      Ja, indem er seine Kinder oder seine nicht arbeitende Frau mit eigenen Beitrag selbst versichert, statt kostenlos in der GKV.

      Ja, es ist richtig, dass dies ein Nachteil für einen PKV-Versicherten mit Kindern darstellt. Deshalb wählen Kinderlose eher die PKV und Familien die GKV. Wie will man aber die kinderlosen PKV-Versicherten an den Kosten der Familienversicherung beteiligen, wenn nicht über die Steuern.
      Man könnte sich auch Fragen, ob es z.B. gerecht ist, dass ein Spitzenverdiener ohne Kinder seine nichtarbeitende Frau in der GKV kostenlos durch den Steuerzahler (= PKV und GKV-Versicherte) mitversichern darf. Ich streite nicht ab, dass im Bereich der Familienversicherung man nicht über Änderungen diskutieren könnte. Und so kann man sich auch Fragen, ob es gerecht ist, dass ein PKV-Versicherter, sofern er Kinder hat, diese selbst versichern muss, obwohl er an den Kosten der Familienversicherung beteiligt wird. Obwohl er das Privileg hatte, selbst wählen zu können, ob trotz Kinder die PKV für ihn summa summarum vorteilhafter ist als die GKV.
      Mit dem Ausgleich zwischen Starken und Schwachen hat das Thema Familienversicherung jedoch nichts zu tun.

      Aber wenn alle ihre Grundversorgung im selben System hätten und nicht mehr in die PKV wechseln dürfte, wäre auch dieses Problem gelöst, da dann alle Familien einen Anspruch auf Familienversicherung hätten, oder vielleicht auch keiner.
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 10:41:42
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.963.914 von TokioBill am 11.08.10 10:04:29Offensicht willst Du nur Deine eigene Realität sehen:

      Ja das ist hochgradig ungerecht, dass ein gutverdienender GKV-Versicherter für seine Grundversorgung einen höheren KV-Beitrag zahlen muss als ein PKV-Versicherter und der PKV-Versicherte dann beim Arzt dem GKV-Versicherten vorgezogen wird, weil seine PKV dadurch, dass sie nur die Starken versichert für die gleiche Behandlung mehr als die GKV an den Arzt zahlen kann.

      Ja, es ist hochgradig ungerecht, dass ein gutverdienender GKV-Versicherter für seine Gesundheitsversorgung weniger bezahlen muss als ein PKV-Versicherter, seine Ehefrau und die Kinder überhaupt nichts!

      Übrigens habe ich die Erfahrung des Vorziehens in maximal 10% der Fälle meiner Arztbesuche gemacht! Beim Zahnarzt warte ich trotz Termin genau so lange wie jeder andere auch - da werden Schmerzpatienten vorgezogen! Lediglich beim HNO wurde ich durchgewunken - das liegt aber eher an der Budgedtierung durch den Staat!

      Der Zuschuss landet z.b. bei einem gesunden, gutverdienenden GKV-Versicherten mit Kindern, der Zuschuss landet beispielsweise nicht beim kinderlossen kranken, sozial schwachen.

      Warum landet der Zuschuss in Deinen Beispiel nicht beim sozial schwachen kinderreichen GKV-Versicherten wie es ja eher die Regel ist? Oder für versicherungsfremde Leistungen, die der PKV-Versicherte selbst aufbringen muss?

      Na da ist doch schon ein guter Ansatz zu lesen:
      Man könnte sich auch Fragen, ob es z.B. gerecht ist, dass ein Spitzenverdiener ohne Kinder seine nichtarbeitende Frau in der GKV kostenlos durch den Steuerzahler (= PKV und GKV-Versicherte) mitversichern darf. Ich streite nicht ab, dass im Bereich der Familienversicherung man nicht über Änderungen diskutieren könnte. Und so kann man sich auch Fragen, ob es gerecht ist, dass ein PKV-Versicherter, sofern er Kinder hat, diese selbst versichern muss, obwohl er an den Kosten der Familienversicherung beteiligt wird. ;)
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 11:24:58
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.964.230 von Versman am 11.08.10 10:41:42Warum landet der Zuschuss in Deinen Beispiel nicht beim sozial schwachen kinderreichen GKV-Versicherten wie es ja eher die Regel ist? Oder für versicherungsfremde Leistungen, die der PKV-Versicherte selbst aufbringen muss?

      Du berufst dich immerwieder nur auf das Thema Familienversicherung.
      Ich kann mich nur wiederholen, der Erhalt des Zuschuss knüpft weder an das persönliche Krankheitsrisiko noch an die finanzielle Leistungsfähigkeit an.
      Bei der Familienversicherung besteht kein direkter Zusammenhang zum Thema Ausgleich zwischnen krank und gesund oder arm und reich. Um dir das klar zu machen, habe ich die beiden Extrembeispiele kinderreicher gesunder finanziel starker GKV-Versicherter der von der Familienversicherung profitiert versus kinderloser kranker finanziell schwacher, der von der Familienversicherung nicht profitiert, gemacht.

      Nur das will ich damit sagen:
      Zwischen Familienversicherung und Ausgleich zwischen Starken und Schwachen besteht kein unmittelbarer Zusammenhang. Der Privatversicherte ist trotz eigener Versicherung seiner Kinder (es gibt aber auch die "double income no kids" in der PKV, sie wählen bevorzugt die PKV) nicht an der Solidargemeinschaft zwischen gesund und krank sowie arm und reich beteiligt.

      Wenn es nur das ist was dich stört, dass PKV-Versicherte ihre Familien selbst versichern müssen, dann hast du ja keine Einwände, wenn keiner mehr das Solidarsystem verlassen darf, denn dann sind alle Familien familienversichert.

      Das Thema Familienversicherung ist kein Gegenargument gegen die Forderung, dass alle ihre Grundversorgung über dasselbe Solidarsystem versichern müssten.
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 15:23:20
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.964.689 von TokioBill am 11.08.10 11:24:58Das Thema Familienversicherung ist kein Gegenargument gegen die Forderung, dass alle ihre Grundversorgung über dasselbe Solidarsystem versichern müssten.


      OK - eine Grundversorgung für Alle über ein System. Dann hätten wir die Kopfpauschale.
      Also pro Kopf beispielsweise 150€ - egal ob Kind oder Rentner. Dann kann jeder seine
      Leistungswünsche privat aufpeppen. Sozial Schwache bekommen staatliche Unterstützung.
      Keine versicherungsfremden Leistungen, klare Definition ab welchen Einkommen der Staat seine Hand reicht.
      Bei so etwas kann ich nur hoffen, das der Staat ohne Ausnahme konsequent bleibt und nicht jedes Jahr eine neue Reform und neue Ausnahmen definiert. Denn das haben wir derzeit. Keine verlässliche Planung möglich, da nur herumgedoktort aber keine Lösungen präsentiert werden.
      Aber womit löst Du das demografische Problem?
      Womit wird die Plünderei gestoppt?
      Da dürfte in der Grundversorgung nichts zum ausplündern enthalten sein. Also limitierte Arztbesuche. Wie trennt man chronisch Kranke von Scheinkranken?
      Wie geht man mit Rauchern, Säufern und Risikosportlern um? Durch die Gleichmacherei erhöhst Du nur die Zahl solcher Risikogruppen. Hier muss gegengesteuert werden. Eine klare Ansage: Wer ein solches Risiko eingeht, trägt es auch selbst durch einen Risikobeitrag. Dann bleibt hoffentlich weniger Geld übrig um es zu versaufen...

      Du wirst sehen, es gibt immer etwas zu meckern und man kann es niemanden Recht machen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 17:40:22
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.966.707 von Versman am 11.08.10 15:23:20Das demografische Problem in der Krankenversorgung lässt sich nicht lösen.
      Es ist da und führt zu einer hohen Kostenbelastung, die eigentlich nur über höhere Beiträge finanziert werden kann. Das demografische Problem ist eigentlich nur lösbar indem man die Demografie ändert, was aber kurz- bis mittelfristig nicht möglich ist.

      Die häufig angeführten Altersrücktstellungen stellen keine Alternative da, weil wir in einem Umlagesystem stecken, in dem die durschschnittlich gesündere junge Generation für die durchschnittlich kränkere altere Generation mitzahlt. Eine Umstellung von Umlageverfahren in ein Deckungsverfahren ist ebenfalls kurz- bis mittelfristig nicht möglich, da durch diese Umstellung die jüngere Generation doppelt zahlen müsste.
      Wie auch in der Rentenversicherung war nach dem 2.Weltkrieg für die Versorgung der älteren Generation kein Geld da, deshalb musste man zwangsläufig ein Umlageverfahren einführen.

      Alles was man machen kann, ist eine höchstmögliche Effizienz auf der Ausgabenseite.
      Also in Bereichen Pharmaindustrie, Apotheker, Ärzte und Patienten.
      Ja du hast Recht. Es wird jahrelang daran rumgeeiert, ganz egal wer an der Regierung ist.
      Auch das schwierige Thema im Umgang mit selbstverschuldeten Krankheiten und Verletzungen sollte kein Tabu sein.
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 12:12:47
      Beitrag Nr. 182 ()
      Rösler will Wechsel zur privaten Versicherung erleichtern

      Nach der Erhöhung der Beiträge für gesetzlich Versicherte will der Gesundheitsminister im nächsten Reformschritt die private Krankenversicherung stärken. Für Arbeitnehmer soll der Wechsel in eine private Krankenversicherung leichter werden.
      ...
      Die Bundesregierung will gesetzlich Versicherten, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4162,50 Euro im Monat liegt, den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) erleichtern. Bislang können Arbeitnehmer sich erst privat versichern, wenn ihr Einkommen diese Grenze drei Jahre in Folge überschreitet. In Zukunft soll die Frist wieder auf ein Jahr verkürzt werden. Dies ergibt sich aus einem Argumentationspapier, das Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) vergangenen Freitag an die Koalitionsfraktionen verschickt hat und das dem Handelsblatt vorliegt. Die Große Koalition hatte 2007 die Wartefrist auf drei Jahre verlängert, um die Abwanderung von Besserverdienern in die PKV zu stoppen. Die Folge war ein deutlicher Einbruch beim Neugeschäft der Versicherer.
      ...

      www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-…

      Ein wirklich tolles gerechtes Gesundheitssystem.
      Weil der einkommensabhängige Beitragssatz in der GKV erhöht wird, macht man es den Besserverdienern jetzt einfacher sich dem zu entziehen. Damit überlässt man es wie immer der Mittelschicht, die ganze Zeche zu bezahlen. Man will also das Neugeschäft der privaten PKV zu Lasten der Solidargemeinschaftt stärken.
      *Kopfschüttel*

      Für mich sieht das danach aus, als ob die Lobbyarbeit der PKV erfolgreich war.
      Politik ist nun einmal käuflich und keiner ist mehr wählbar, da die Interessen der Wähler sowieso nicht vertreten werden.
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 14:36:41
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.985.100 von TokioBill am 14.08.10 12:12:47Find ich auch nicht gut. Besser wäre die komplette Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze. Dann könnte jeder, unabhängig vom Einkommen wechseln.

      Lese aktuell die folgenden Schlagzeilen:
      Die Steuerzahler müssen immer mehr Geld in diese Rentenkasse schießen!
      Allein in diesem Jahr werden 80,8 Milliarden Euro an die Rentenkasse überwiesen.

      Da verrecken auch meine Steuergelder in einer Rentenkasse, von der ich nichts haben werde.
      Denn ich habe neben der "Solidargemeinschaft" GKV auch die "Solidargemeinschaft" GRV verlassen. Keine Ansprüche, aber zahlen darf ich (als Steuerzahler).

      Ist das gerecht?
      Ja, werden die Guten dieses Landes rufen - mich hat ja keiner gezwungen.
      Aber dann hört doch wenigstens mit dem Gelaber der bösen PKV auf. Hier ist das komplette Sozialsystem krank, am Ende einfach nicht zukunftssicher!
      Beschimpft die unfähigen Politiker und Parteien - nicht die privat Versicherten!
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 15:23:40
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.986.887 von Versman am 15.08.10 14:36:41Find ich auch nicht gut. Besser wäre die komplette Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze. Dann könnte jeder, unabhängig vom Einkommen wechseln.

      Hab ich doch schon mal geschrieben, dass das nicht funktionieren kann.
      Bei einem freiem Wahlrecht zwischen einem einkommensabhängigen und einkommensunabhängiggen Beitragssystem würden alle in die PKV wechseln, die aufgrund ihres hohen Einkommens im GKV-System einen überdurchschnittlichen Beitrag zahlen müssten.
      Das einkommensabhängige GKV-Beitragssystem würde zwangsläufig zusammenbrechen, da nur die sozial schwachen im GKV-System verbleiben würden. Wie sollen dann aber die Krankheitskosten für die sozial Schwachen bezahlt werden?

      Beschimpft die unfähigen Politiker und Parteien - nicht die privat Versicherten!
      Ich habe keine Privatversicherte beschimpft :)
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 12:44:39
      Beitrag Nr. 185 ()
      Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) steht vor großen Herausforderungen: Sein wichtiges politisches Ziel, mehr Eigenverantwortung und Kostenbewusstsein in der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren, ist unter den Versicherten wenig populär. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wollen derzeit weder ihre Arztrechnungen selbst bezahlen, noch wollen sie vom Arzt eine Quittung über Art und Wert seiner Leistung bekommen. Dieses Ergebnis liefert eine Umfrage im Auftrag der Kassenärzte. Insgesamt sind die Patienten mit ihrer Versorgung aber hochzufrieden.

      Damit Patienten wissen, wie teuer ihre Behandlung ist und zurückhaltender mit den Ressourcen des Gesundheitswesens umgehen, möchte Minister Rösler die „Kostenerstattung“ populär machen. Das heißt, gesetzlich Versicherte sollen von ihrem Arzt eine Rechnung bekommen, die sie bezahlen und sich von der Kasse erstatten lassen. Das ist schon möglich, aber derzeit finanziell unattraktiv und wird kaum genutzt – wie die Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt.

      Fast drei Viertel der befragten 5000 Versicherten haben noch nie etwas von Kostenerstattung gehört und selbst die, denen sie bekannt ist, wählen sie mehrheitlich nicht. Das sei „ernüchternd“ und bedeute „für die politische Durchsetzbarkeit nichts Gutes“, sagte KBV-Chef Andreas Köhler. Auch dass kaum ein Patient sich eine Quittung über Art und Wert der erhaltenen Leistungen ausstellen lasse, was ebenfalls schon möglich ist, zeigt laut Köhler: „Das Interesse, über die ausgelösten Kosten Bescheid zu wissen, ist derzeit nicht sehr ausgeprägt.“ Wer auf Eigenverantwortung der Patienten setze, brauche „einen sehr langen Atem“. Der Minister könne sich „nicht zurücklehnen“, so Köhler, der sowohl die Kostenerstattung als auch die Quittung gut findet.

      http://www.welt.de/politik/deutschland/article9057329/Kranke…

      Ohne Anreiz wird sich an der Einstellung auch nichts ändern!


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