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    Sittenwidrig,oder gegen gute Sitten,oder unmoralisches Angebot, wann verstoße ich dagegen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.10 19:09:29 von
    neuester Beitrag 17.11.10 12:35:27 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.161.170
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      schrieb am 13.11.10 19:09:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich, schwer Herzkrank. KHK. Bayepass OP. 4 Bayepässe 2008. Lebenserwartung 3 bis 15 Jahre. Ich möchte eine meiner Eigentumswohnungen verkaufen. Habe festgestellt, das der Markt zur Zeit überfüllt ist. 140 qm Wohnfläche 3 Zi. Kü. Bad, Gäste WC. Doppelgarage. Balkon 40 qm. Keller 30 qm. Garten 200 qm. Das Haus wurde 1980 erbaut. Heizung und Wärmedämmung sind auf dem neuesten Stand. Keine versteckte Baumängel vorhanden, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Die Wohnung liegt ca. 35 Km südlich von Frankfurt. Laut Gutachten vom Juli 2010 ist die Wohnung 130.000.- € Wert. Ich bekomme das Teil aber über den Normalen Kaufpreis leider nicht los.
      Jetzt möchte versuchen, den Wohnungsverkauf mit einem Zock auf meine Lebenserwartung, wie Folgt, zu Händeln.

      Kaufpreis = 130.000.- €.
      Anzahlung = 30.000.- €.
      Restzahlung = 100.000.-€
      Jahresrate = 10.000.- €
      Max. Jahresratendauer 10 Jahre.
      Versterbe ich z.B in 3 Jahren erlischt die Jahreszahlung von 10.000.- €
      Der Erwerber der Eigentumswohnung hätte also nur 30.000.- € Anzahlung und 3 Jahresraten a. 10.000.- €, also 60.000.- € für die Wohnung bezahlt, und es währe sein Eigentum.
      Und das alles Notariell Beglaubigt.
      Darf ich das? Wegen Sittenwidrig u.s.w.

      Gruß
      dievierte :confused:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.10 20:09:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schick mir doch mal ne PN mit mehr Angaben über die Wohnung!
      Avatar
      schrieb am 13.11.10 20:28:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Versterbe ich z.B in 3 Jahren erlischt die Jahreszahlung von 10.000.- €"

      Denkfehler: Mit dem Tod "erlischen" Forderungen nicht. Sie gehen auf den/die Erben über. (§ 1922 BGB)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.10 20:45:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.517.402 von dievierte am 13.11.10 19:09:291. Strohmann hat recht.

      2. Warum gehst Du von einer so geringen Lebenserwartung aus? Wer sagt, dass Du nicht 15 Jahre und länger lebst? Das Leben entsprechend ändern, die weibliche Seite leben, Gefühle zeigen und Dir dürften noch so einige schöne Jahre bevorstehen.

      Auf so einen Handel würde ich nicht eingehen. Du lebst bestimmt viel länger als 15 Jahre.:) Denke doch lieber positiv.:)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.10 21:38:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.517.612 von LadyMorgana am 13.11.10 20:45:51die weibliche Seite leben, Gefühle zeigen und Dir dürften noch so einige schöne Jahre bevorstehen.

      was denn das für nen Nonsens.

      Lieber nochmal die Stammkneipe regelmässig aufsuchen und mit den Jungs einen drauf machen.
      1 Antwort

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      schrieb am 13.11.10 21:59:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.517.567 von DerStrohmann am 13.11.10 20:28:33Hallo tradepunk.
      Ich leide tatsächlich an der Herzkrankheit " KHK ". Wurde 2008 in Neustadt/Saale am offen Herz operiert.Ich bin vom Schicksal also betroffen. Operationsprotokoll kann ich gerne nachweisen, ist also kein Aufhänger, um eine Immobielie zu verkaufen. Hört meine Pumpe innerhalb der nächsten 10 Jahre auf zu Schlagen, machst Du ein gutes Geschäfft. Lebe ich länger als 10 Jahre, bist Du aus dem Schneider.Du mußt nie mehr als 130.000.- € bezahlen. Erben gibt es keine.
      Gruß
      dievierte
      Avatar
      schrieb am 13.11.10 22:33:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo.
      Es geht mir nicht hier im Forum um, wer will mit mir ein Geschäft machen, sondern darum ob so eine Art von Geschäft legitiem ist oder nicht. Der Käufer ist nach 10 Jahern Eigentümer der Wohnung. Ob ich danach noch 10 Jahre länger Lebe, belastet Ihn in keinster Weise. Ich aber könte auf den Bahamas meine meine Drinks mit Dollars bezahlen. Versuche aber mal, mit einem Backstein von deinem Haus nur eine Cola in Costa Rica zu bezahlen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 00:28:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.517.786 von dievierte am 13.11.10 22:33:37Du kannst einen Vertrag mit dem von Dir gewünschten Inhalt so aufsetzen und er ist rechtswirksam.

      Die Klausel müßte lauten:

      Beim Versterben des Veräußerers innerhalb des für die Ratenzahlung vereinbarten Zeitraumes erlischt die Zahlungsverpflichtung des Erwerbers für die auf das Jahr des Todesfalles folgenden Jahre.

      oder kürzer:

      Die ratierliche Jahresratenzahlung entfällt im auf das Todesjahr des Veräußerers folgenden Jahr mit der Wirkung, daß der Kaufpreis für das Objekt als bezahlt gilt.


      So könnten Erben keine Ansprüche geltend machen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 01:17:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.517.685 von immer_runter am 13.11.10 21:38:07Lieber nochmal die Stammkneipe regelmässig aufsuchen und mit den Jungs einen drauf machen.

      Typisch Mann :rolleyes:

      Der Nonsens nennt sich übrigens Psychologie.
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 04:04:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.517.893 von maeusefaenger am 14.11.10 00:28:56(Erb-)vertraglich geht das natürlich. Müsste dann aber vorm Notar erklärt werden, aber da muss man ja sowieso hin. Der Notar könnte dann auch noch im Einzelnen beratend tätig werden.
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 07:05:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1 http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…

      Derartige Verträge sollen verboten sein.

      Das läßt sich vermutlich schon heute mit Sittenwidrigkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit) begründen (Spekulation auf den Tod eines Menschen). Solche Verträge begünstigen/verleiten zum Betrug oder gar Mord und sind daher allgemein gesellschaftsschädlich. Eine Insolvenz des Käufers (z.B. nach einem Jahr) kann auch problematisch sein - wie will man das regeln?

      Übrigens kann man sich auch mal fragen, ob eine Wohnung 130.000 Euro Wert sein kann, wenn sie keiner kaufen will. Vielleicht einfach mal mit dem Preis runtergehen. (alles imho)

      PS: arithmetischer Mittelwert der angeblichen Lebenserwartung ist 9 und das wären dann 120.000 Euro (für eine Wohnung, die für 130.000 anscheinend unverkäuflich ist).
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 08:19:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      schick doch mal mehr infos zur wohnung.
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 10:23:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wird hier also nochmal versucht auf die Tränendrüse zu drücken ? Das hört sich für mich nach einem linken Ding an. Wenn der Markt den Preis nicht hergiebt, ist die Immo einfach zu überteuert. Ergo, den Verkaufspreis senken oder es lassen
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 10:28:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich kann dir zwar zum eigentlichen Thema nichts sagen,wollte dir aber trotzdem viel Glück beim Verkauf wünschen,und sehr viel Spaß mit der Kohle.
      Außerdem wäre es mir persönlich auch recht, wenn du zu einer Bank gingest und die Wohnung als Sicherheit für einen Kredit anbietest.Vielleicht kriegst du da mehr Geld raus als mit deinem Einfall.
      Wenn dir die Wohnung egal ist und du eh in die Karibik willst, dann kannst du auch verbrannte Erde hinterlassen.Ist zwar nicht legal,aber letztendlich hat die Bank ja dann die Wohnung.

      BTM(Persönliche Deadline seit sieben Jahren überschritten)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 11:20:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.166 von Beefcake_the_mighty am 14.11.10 10:28:03Hallo Beefcake_the_mighty


      Hast wohl Recht. Ich sollte mal mit meiner Bank reden. Hypothekendarlehn aufnehmen, die Kohle verbraten und in 10 Jahren die Wohnung an die Bank abtreten. Die macht bei dem Deal bestimmt ein fettes Geschäft, das ich eigentlich einer jungen Familie mit ernsthaftem Interesse an einer sicheren und günstiger Altersversorgung macht, zukommen lassen wollte.
      Wenn ich aber schon hier im Forum lesen muß „ Das ist bestimmt ein faules Ding „ dann ist mein Ansinnen wohl eher mit Gefühlsduselei zu begründen.

      Ich halte dich per Boardmail auf dem Laufenden.

      Gruß
      dievierte.
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 11:23:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.517.612 von LadyMorgana am 13.11.10 20:45:51die weibliche Seite leben, Gefühle zeigen und Dir dürften noch so einige schöne Jahre bevorstehen

      Geht leider nicht so einfach, bin nur ein Mann.

      dievierte:D
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 11:27:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      was zunächst auffällt ist: ich möchte eine meiner eigentumswohnungen verkaufen....also gibt es noch andere? ob das modell so funktioniert, wage ich zu bewzweifeln...es gibt aber die möglichkeit der sog. zeit- oder rente auf lebenszeit...allerdings frage ich mich auch, warum der preis nicht einfach so gesenkt wird, dass die wohnung am markt verkauft werden kann, das hat dann den vorteil das man das gesamte geld sofort hat...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 11:38:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.324 von invest2002 am 14.11.10 11:27:49Laut Wertgutachten vom August 2010, von einem Neutralen Gutachter, der die Lage, die Infastrucktur, die Beschaffenheit, den Werterhalt u.s.w. berücksichtigte liegt der Wert der Wohnung bei 150.000.- €. Ich biete schon 20.000.- € günstiger an. Gut, verschenken währe eine Alternative.

      dievierte:rolleyes:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 11:46:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.353 von dievierte am 14.11.10 11:38:34na verschenken ist wohl keine alternative, da du das geld ja verbrauchen willst, was ja auch verständlich ist...was mich etwas wundert, ist dass der preis bei einer solchen wohnung nur 35 km südlich von ffm so niedrig ist...dann liegt die wohnung wohl irgendwo vllt sogar idyllisch, aber lass es mich so sagen, in der pampa mit schlechten verkehrsanbindungen usw.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 12:48:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.381 von invest2002 am 14.11.10 11:46:44Ich erreiche im Umkreis von 3 Km mein Hausarzt, Apotheke, Schule, Kindergarten Einkaufmärkte wie REWE. ALDI. NETTO. PLUS, Ein öffentliches Hallenbad, ein Badesee, selbst die nächste größere Stadt mit 80 tausend Einwohner ist in 8 Minuten von der Wohnung erreicht. Nach 12 Min. Fahrzeit gelang ich auf die Autobahn A3 Richtung FFM – WÜ. Und in 25 Minuten bin ich am Flughafen Frankfurt.
      Kann man so eine Wohnlage schon als Pampas bezeichnen? Die Lage der Wohnung ist absolut ruhig zu bezeichnen, kein Verkehrslärm, kein Fluglärm, nix, absolut nix. Das lauteste Geräusch das man im Sommer beim Sonnenbad auf der 40 qm großen Terrasse vernehmen kann, ist der Flügelschlag eines vorbeiflatternden Schmetterling.

      dievierte:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 13:20:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      "... Laut Gutachten vom Juli 2010 ist die Wohnung 130.000.- € Wert. ..." http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…

      "... Laut Wertgutachten vom August 2010, ... liegt der Wert der Wohnung bei 150.000.- €. ..." http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…

      Was denn nun?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 13:39:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.601 von HeWhoEnjoysGravity am 14.11.10 13:20:03Laut Gutachter ist der Wert der Wohnung bei 150.000.- € festzusetzen, der realistische Wert der als Kaufpreis dem z.Zt herschender Situation am Immobilienmarkt ( Überangebot )dürfte bei 130.000.- € liegen.
      Ich schließe das Thema mit diesem Eintrag nun ab. Habe ausreichende Invormation erhalten. Vielen Dank an alle,für die erbrachten Beiträge.

      dievierte:kiss:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 12:35:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.667 von dievierte am 14.11.10 13:39:37Wenn Du wirklich die Befürchtung hast nicht mehr lange zu leben,
      dann würde ich die Wohnung sofort für 130.000 € verkaufen. 20.000 €
      Wertverlust hin oder her. Außerdem würde ich schauen, daß ich die
      gesamte Kohle sofort kriege und nicht erst über Raten. Zur Not
      könntest Du die Wohnung auch für 120-125.000 € anbieten falls
      der Käufer bereit ist die komplette Summe direkt an Dich zu
      überweisen!

      Viel Glück und ein langes Leben wünscht
      Hell


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