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    aktien in kapitalgeselschaft überführen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.12 00:10:03 von
    neuester Beitrag 06.12.12 18:40:13 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 03.12.12 00:10:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      welche vorteile kann es haben seinen aktienbestand in eine kap-ges. zu übertragen, die einem gehört?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.12 08:55:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.885.116 von nearshore04 am 03.12.12 00:10:03Innerhalb der Kapitalgesellschaft liegt die Steuerbelastung - abhängig vom GewSt-Hebesatz - nur bei ca. 15-20% und damit unter AbgSt. Wenn dann auch noch gewstl. Verlsutvorträge bestehen hat man über den Zinsessinseffekt schon einen Vorteil. Allerdings gibt es Bestrebungen die KSt-Steuerfreiheit für Streubesitzdividenden abzuschaffen.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.12 12:38:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wird due übertragung der Aktien als Verkauf gewertet?
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 21:45:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      neben der gewerbesteuer kommen doch auch noch
      5,5% soli und 15% körperschaftsteuer dazu. oder?

      und es bleibt natUrlich die frage, wie bekomme ich die werpapiere von mir als natürliche perspn aif die gmbh übertragen.
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 04:25:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.885.396 von Taxadvisor am 03.12.12 08:55:43Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
      „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der
      Rs. C-284/09“ (Streubesitzdividende) – Drucksache 17/11314 –
      Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,
      wir bedanken uns für die Einladung zur o. g. Anhörung.
      Gern nehmen wir die Gelegenheit wahr, uns vorab schriftlich zu diesem Gesetzentwurf zu
      äußern.
      Wir begrüßen die im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der Steuerfreiheit, um den
      durch das EuGH-Urteil vom 20. Oktober 2011 in der Rs. C-284/09 durch ein Vertragsverletzungsverfahren
      der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland festgestellten
      Verstoß der bisherigen gesetzlichen Regelung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit zu beseitigen.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 06.12.12 10:00:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.896.168 von Kaufangebot am 06.12.12 04:25:03In der Angleichung an EU-Recht geht es "nur" um die vollständige Erstattung der Kapitalertragsteuer an ausländische Anteilseigner. In der Diskussion ist aber weiterhin, den § 8b KStG für Streubesitzdividenden zu streichen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 16:30:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wir begrüßen die im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der Steuerfreiheit, um den
      durch das EuGH-Urteil vom 20. Oktober 2011 in der Rs. C-284/09 durch ein Vertragsverletzungsverfahren
      der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland festgestellten
      Verstoß der bisherigen gesetzlichen Regelung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit zu beseitigen.
      Die alternative Möglichkeit der Auflösung der Unionswidrigkeit durch Aufhebung der Steuerfreiheit
      für Streubesitzdividenden auch in reinen Inlandsfällen würde schädliche Auswirkungen
      auf den Wirtschaftsstandort Deutschland nach sich ziehen.

      Bitte gestatten Sie es uns, einige Argumente vorzutragen, die wir bereits in unserer Stellungnahme
      zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 – Drucksache 17/10000 – vom
      17. September 2012 vorgetragen haben.
      Eine Aufgabe der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 1 KStG würde zu einer Mehrfachbesteuerung
      und damit zu einem Systembruch führen. Die Einführung einer Schedulenbesteuerung, wie sie
      seinerzeit vom Bundesrat vorgeschlagen worden ist, würde die Unternehmensbesteuerung
      erheblich verkomplizieren, was im Widerspruch zum Koalitionsvertrag stünde. Zudem wäre sie
      mit dem Gebot einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Problem auch des Verlustausgleichs)
      schwer zu vereinbaren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 16:32:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      quelle: bundessteuerberaterkammer
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 18:40:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.898.734 von Kaufangebot am 06.12.12 16:30:48Das widerspricht sich doch nicht. Im Moment liegt es im Vermittlungsausschuß. Und wenn jemand fragt, welchen Sinn eine Übertragung in die KapGes. macht, sollte man auf dieses Risiko hinweisen.

      Die Bundesregierung möchte den Konflikt mit EU-Recht lösen und die Steuerfreiheit ausdehnen. Der Bundesrat ist dagegen und die Opposition hat durchblicken lassen, dass abzuschaffen, wenn sie 2013 die Wahl gewinnt. Klöar ist nur, dass die Benachteiligung nach EU-Recht abgeschafft werden muss.

      Gruß
      Taxadvisor


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