Speku- Steuer bei vorbörslich gekauften Aktien - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.04.00 14:24:20 von
neuester Beitrag 26.04.00 12:29:31 von
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Habe in 98 (Mai) Spütz gekauft leider
Wann beginnt die Jahresfrist erst ab Erstnotiz oder bereits mit diesem Kauf und welcher Betrag muss als AK zugrundegelegt werden Ausgabepreis oder tatsächliche AK.
Und was ist mit dem Verlust vor Erstnotiz sind das vielleicht dann 2 Fristen, die eine vom Kauf bis zur
Erstnotiz und die anderen dann bis zum Verkauf.
Ein weiteres Problem habe ich bei der Sch´midtbank Aktie die
auch nur ausserbörslich gehandelt wird entstehen hier überhaupt steuerpflichtige Gewinne?
Danke für antworten
Wann beginnt die Jahresfrist erst ab Erstnotiz oder bereits mit diesem Kauf und welcher Betrag muss als AK zugrundegelegt werden Ausgabepreis oder tatsächliche AK.
Und was ist mit dem Verlust vor Erstnotiz sind das vielleicht dann 2 Fristen, die eine vom Kauf bis zur
Erstnotiz und die anderen dann bis zum Verkauf.
Ein weiteres Problem habe ich bei der Sch´midtbank Aktie die
auch nur ausserbörslich gehandelt wird entstehen hier überhaupt steuerpflichtige Gewinne?
Danke für antworten
Es gilt die 1- Jahres-Frist ab Erwerb. Ob die Börsennotiz danach stattgefunden hat ist egal => Gewinn für 98 erworbene Aktien ist spekusteuerfrei.
(Aussage meines Steuerberaters, hatte ein Ähnliches Anliegen)
Gruß,
Heinrich
(Aussage meines Steuerberaters, hatte ein Ähnliches Anliegen)
Gruß,
Heinrich
1. Wie HeinrichN sagt, beginnt die Frist mit Erwerb. Maßgeblich ist die schuldrechtliche Vereinbarung, nicht das dingliche Rechtsgeschäft.
2. AK sind alle Aufwendungen, die erforderlich sind die Aktien zu erwerben und in die eigene Verfügungsmacht zu überführen.
3. Nur realisierte Gewinne/Verluste sind steuerlich relevant.
4. Ob eine Anteile an Kapitalgesellschaften an der Börse oder außerbörslich gehandelt werden ist steuerlich irrelevant.
5. Die Spekulationsfrist beträgt ab Verkauf der Anteile z.Zt. 12 Monate, früher 6 Monate, rückgerechnet vom Zeitpunkt des Verkaufs zur zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtslage.
2. AK sind alle Aufwendungen, die erforderlich sind die Aktien zu erwerben und in die eigene Verfügungsmacht zu überführen.
3. Nur realisierte Gewinne/Verluste sind steuerlich relevant.
4. Ob eine Anteile an Kapitalgesellschaften an der Börse oder außerbörslich gehandelt werden ist steuerlich irrelevant.
5. Die Spekulationsfrist beträgt ab Verkauf der Anteile z.Zt. 12 Monate, früher 6 Monate, rückgerechnet vom Zeitpunkt des Verkaufs zur zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtslage.
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