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    Speku- Steuer bei vorbörslich gekauften Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.00 14:24:20 von
    neuester Beitrag 26.04.00 12:29:31 von
    Beiträge: 3
    ID: 123.158
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      Avatar
      schrieb am 22.04.00 14:24:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe in 98 (Mai) Spütz gekauft leider
      Wann beginnt die Jahresfrist erst ab Erstnotiz oder bereits mit diesem Kauf und welcher Betrag muss als AK zugrundegelegt werden Ausgabepreis oder tatsächliche AK.
      Und was ist mit dem Verlust vor Erstnotiz sind das vielleicht dann 2 Fristen, die eine vom Kauf bis zur
      Erstnotiz und die anderen dann bis zum Verkauf.
      Ein weiteres Problem habe ich bei der Sch´midtbank Aktie die
      auch nur ausserbörslich gehandelt wird entstehen hier überhaupt steuerpflichtige Gewinne?
      Danke für antworten
      Avatar
      schrieb am 22.04.00 14:37:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gilt die 1- Jahres-Frist ab Erwerb. Ob die Börsennotiz danach stattgefunden hat ist egal => Gewinn für 98 erworbene Aktien ist spekusteuerfrei.

      (Aussage meines Steuerberaters, hatte ein Ähnliches Anliegen)

      Gruß,
      Heinrich
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 12:29:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      1. Wie HeinrichN sagt, beginnt die Frist mit Erwerb. Maßgeblich ist die schuldrechtliche Vereinbarung, nicht das dingliche Rechtsgeschäft.
      2. AK sind alle Aufwendungen, die erforderlich sind die Aktien zu erwerben und in die eigene Verfügungsmacht zu überführen.
      3. Nur realisierte Gewinne/Verluste sind steuerlich relevant.
      4. Ob eine Anteile an Kapitalgesellschaften an der Börse oder außerbörslich gehandelt werden ist steuerlich irrelevant.
      5. Die Spekulationsfrist beträgt ab Verkauf der Anteile z.Zt. 12 Monate, früher 6 Monate, rückgerechnet vom Zeitpunkt des Verkaufs zur zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtslage.


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