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    Strafmaß für Steuerhinterziehung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.00 18:43:44 von
    neuester Beitrag 05.05.00 23:17:37 von
    Beiträge: 7
    ID: 123.630
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      Avatar
      schrieb am 24.04.00 18:43:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also nicht das ich es vorhabe, aber mich würde mal interessieren, welche Strafe zu erwarten ist,
      wenn man Spekulationsgewinne nicht angibt?

      Wer kann mir ungefähr sagen welche Strafe dabei zu erwarten ist?

      Thx. Choco2
      Avatar
      schrieb am 24.04.00 19:53:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das hängt zunächst davon ab, in welcher Höhe durch die Spekulationsgewinne Steuern hinterzogen wurden.
      Laut Focus Money Nr. 14 vom 30.3.2000 (S. 208) gelten verschiedene Tagessätze, die auch regional unterschiedlich sind.
      Beispiel: Hinterzogene Steuern 20.000 DM; Tagessatz zwischen 50 und 200 (1 Tagessatz = ca. 1/30 des monatl.
      Nettogehalts), max. offenbar 360 Tagessätze, danach droht bereits eine Freiheitsstrafe (ab ca. 100.000 DM).
      Neben den Steuern und der Strafe fallen noch Hinterziehungszinsen an.
      Avatar
      schrieb am 24.04.00 21:50:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      80% der Gerichtsurteile beinhalten Geldstrafen, Rest Knast. Massive Knastgefahr besteht ab einer Hinterziehung von TDM 130. Rückgerechnet wird 10 Jahre. Zu zahlen sind hinterzogener Betrag, Zinsen + Gerichtskosten.

      Quelle: Schwarzgeld-Die Tricks der Steuerschummler (Heyne Verlag)
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 21:31:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Siehe § 370 der Abgabenordnung:
      "Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft (...). In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (...)"
      Avatar
      schrieb am 29.04.00 23:01:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für Beamte kommt noch dazu , dass sie aus dem Staatsdienst fliegen, auch bei Selbstanzeige und damit Straffreiheit !!

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      schrieb am 04.05.00 09:19:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Theoretisch ja, praktisch kann man aber bei nicht zu großen Beträgen bei einer Selbstanzeige auf die Diskretion des FA rechnen. Es kommt auf den Fall an und man sollte sich dazu von einem Fachanwalt beraten lassen.
      Avatar
      schrieb am 05.05.00 23:17:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was sind "nicht zu große Beträge", 20.000 DM nicht gezahlte Steuern ist eine ganze Menge ! (Es sei denn man heißt Helmut Kohl)

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