Strafmaß für Steuerhinterziehung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.04.00 18:43:44 von
neuester Beitrag 05.05.00 23:17:37 von
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Also nicht das ich es vorhabe, aber mich würde mal interessieren, welche Strafe zu erwarten ist,
wenn man Spekulationsgewinne nicht angibt?
Wer kann mir ungefähr sagen welche Strafe dabei zu erwarten ist?
Thx. Choco2
wenn man Spekulationsgewinne nicht angibt?
Wer kann mir ungefähr sagen welche Strafe dabei zu erwarten ist?
Thx. Choco2
Das hängt zunächst davon ab, in welcher Höhe durch die Spekulationsgewinne Steuern hinterzogen wurden.
Laut Focus Money Nr. 14 vom 30.3.2000 (S. 208) gelten verschiedene Tagessätze, die auch regional unterschiedlich sind.
Beispiel: Hinterzogene Steuern 20.000 DM; Tagessatz zwischen 50 und 200 (1 Tagessatz = ca. 1/30 des monatl.
Nettogehalts), max. offenbar 360 Tagessätze, danach droht bereits eine Freiheitsstrafe (ab ca. 100.000 DM).
Neben den Steuern und der Strafe fallen noch Hinterziehungszinsen an.
Laut Focus Money Nr. 14 vom 30.3.2000 (S. 208) gelten verschiedene Tagessätze, die auch regional unterschiedlich sind.
Beispiel: Hinterzogene Steuern 20.000 DM; Tagessatz zwischen 50 und 200 (1 Tagessatz = ca. 1/30 des monatl.
Nettogehalts), max. offenbar 360 Tagessätze, danach droht bereits eine Freiheitsstrafe (ab ca. 100.000 DM).
Neben den Steuern und der Strafe fallen noch Hinterziehungszinsen an.
80% der Gerichtsurteile beinhalten Geldstrafen, Rest Knast. Massive Knastgefahr besteht ab einer Hinterziehung von TDM 130. Rückgerechnet wird 10 Jahre. Zu zahlen sind hinterzogener Betrag, Zinsen + Gerichtskosten.
Quelle: Schwarzgeld-Die Tricks der Steuerschummler (Heyne Verlag)
Quelle: Schwarzgeld-Die Tricks der Steuerschummler (Heyne Verlag)
Siehe § 370 der Abgabenordnung:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft (...). In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (...)"
"Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft (...). In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (...)"
Für Beamte kommt noch dazu , dass sie aus dem Staatsdienst fliegen, auch bei Selbstanzeige und damit Straffreiheit !!
Theoretisch ja, praktisch kann man aber bei nicht zu großen Beträgen bei einer Selbstanzeige auf die Diskretion des FA rechnen. Es kommt auf den Fall an und man sollte sich dazu von einem Fachanwalt beraten lassen.
Was sind "nicht zu große Beträge", 20.000 DM nicht gezahlte Steuern ist eine ganze Menge ! (Es sei denn man heißt Helmut Kohl)
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