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    Steuerfrage bei pleitegegangenen AG`s - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.00 22:37:48 von
    neuester Beitrag 05.05.00 23:55:35 von
    Beiträge: 4
    ID: 130.072
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      schrieb am 04.05.00 22:37:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe das Problem, das ich noch ein paar Trion Technologie im Depot liegen haben, deren Handel am
      17.3.00 ausgesetzt wurde, und die inzwischen Insolvenzantrag gestellt haben, wie kann ich denn
      jetzt meinen Spekulationsverlust anrechnen lassen,
      wenn ich die Dinger nicht mehr verkaufen kann?
      Ende Juni wäre das Jahr rum und ich würde natürlich den Verlust gerne noch geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 05.05.00 23:11:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nicht doch alle auf einmal!

      Weiß den hier niemand was dazu?
      Avatar
      schrieb am 05.05.00 23:37:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Leider geht dass nur, wenn die Aktien ausgebucht werden können. Ich habe das gleiche Problem mit Debonair. Nach Anfrage bei
      Consors ist ein Verlust nur dann anzunehmen, wenn die Aktien tatsächlich mit Verlust verkauft werden. Das Aussetzen vom Handel
      erfüllt den Tatbestand eben nicht. Die Banken buchen nur dann aus, wenn zB Optionen verfallen.
      Finde ich es zwar eine Schweinerei, ist aber leider so.Du könntest noch Deinen Steuerberater übrigens fragen.
      Gruß und viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 05.05.00 23:55:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist denn in solch einem Fall mit einer Wiederaufnahme des Handels
      zu rechnen? Escom wird doch auch noch gehandelt, obwohl die Pleite
      sind?
      Wenn der Handel nicht wieder aufgenommen wird, bleiben die dann
      für ewig in meinem Depot liegen?


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