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    Gemeinschaftsdepot voller Nachteile? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.20 18:35:53 von
    neuester Beitrag 16.09.20 16:03:46 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.330.984
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      schrieb am 14.09.20 18:35:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      folgende Situation:

      Mann 40 arbeitet, Frau 36 ist Hausfrau, 1 Kind 10, 2. Kind ist unterwegs.

      Nach Prüfung der Rentenunterlagen möchte die Frau für ihr Alter etwas tun und einen ETF-Sparplan starten.
      Anbieter, ETFs und Rate (100€ mtl) stehen fest. Aber das Thema Gemeinschaftskonto ist auch nach vielem lesen unklar.

      Ich lese, dass wenn einer stirbt, der andere Schenkungssteuer zu zahlen hat. Aber dies wohl auch erst ab 500.000 €?! Also in unserem Fall kommen wir ja nie auf so eine Summe in den paar Jahren.
      Also ist ein Gemeinschaftsdepot in unserem Fall die richtige Fall?

      Ich verstehe den Unterschied nicht. Ein Einzeldepot würde doch auch besteuert, wenn sie sterben würde.

      Unabhängig davon, ist es überhaupt möglich, dass die Frau ein eigenes Depot hat, aber der Mann von seinem Konto Geld einzahlt? Sie haben kein gemeinsames Konto, er überweist ihr das monatliche Haushaltsgeld (also eigentlich alles nach Abzug der Fixkosten :-)) und sie hat Kindergeld und Unterhalt für das erste Kind auf ihrem Konto.

      Würde mich über Tipps freuen, weil ich da überfragt bin.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 19:00:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.076.382 von Dopavin am 14.09.20 18:35:53Ich lese, dass wenn einer stirbt, der andere Schenkungssteuer zu zahlen hat.

      Quatsch. Erbschaftssteuer wäre das dann. Und auch da gibt es große Freibeträge.


      So wie du das schilderst, läufst du bzw. deine Frau niemals Gefahr, steuerlich abkassiert zu werden.
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 19:12:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.076.382 von Dopavin am 14.09.20 18:35:53Ein Kollege aus AT hat ein Gemeinschaftskonto und da gab es Probleme bei der Verlustverrechnung was mit dem FA auch lange zu klären wäre.

      Steuerfreibetrag für Ehepartnern bei Schenkungen sind 500.000 Euro alle 10 Jahre bzw. bei Erbschaft auch 500.000 Euro.

      Ich pers. würde immer ein eigenes seperates Depot für jeden führen. Wenn du deiner Frau ein Taschengeld bezahlst dann kann sie es ja auch auf ihr eigenes Depot anlegen.
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 19:24:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Alles klar, vielen Dank. Wir machen es in ihrem Namen als separates Konto.

      Vollmacht für mich als Ehemann ist irrelevant oder wichtig Eurer Meinung nach?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 19:29:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.076.970 von Dopavin am 14.09.20 19:24:09Die Vollmacht müsste dir ja deine Frau erteilen. Ist ja eine Frage des Vertrauens ;)

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      schrieb am 14.09.20 19:31:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja :D Hab mich eher gefragt, ob das sinnvoll ist. Aber ich denke mal, es spricht nichts dagegen.

      Dann habe ich dank dem Forum tatsächlich alle Fragen um den ETF Sparplan geklärt, echt super. 👍👍
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 19:59:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.076.970 von Dopavin am 14.09.20 19:24:09Ich würde auf jeden Fall - Vertrauen vorausgesetzt - eine Vollmacht erteilen. Das habe ich bei meinen Depotkonten auch gemacht.

      Das Problem ist, dass ohne Vollmacht niemand an das Geld kommt. Wenn der Kontoinhaber stirbt, wird das über das Erbe geregelt. Das dauert zwar etwas, am Ende aber bekommen die Erben die Papiere.

      Wenn der Kontoinhaber aber nicht stirbt, sondern etwa durch einen Unfall oder Schlaganfall ein dauerhafter Pflegefall wird, dann erhalten die Angehörigen ohne Vollmacht nicht automatisch Zugriff auf das Depot. Gerade, wenn dort die ganzen Ersparnisse liegen, kann das ein großes Problem werden.
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 20:04:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Guter Ansatz, danke!
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 21:08:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Dopavin,
      jeder ein Konto und ein Depot. Gerne mit Vollmacht. Ein Gemeinschaftskonto kann z.B. nur gemeinsam gekündigt werden. Bei Uneinigkeit (kann schneller vorkommen als man denkt) wird es schwierig, die Unterschrift des anderen zu bekommen. Eine Vollmacht kann leicht widerrufen werden.
      Avatar
      schrieb am 15.09.20 12:50:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.076.382 von Dopavin am 14.09.20 18:35:53bloß kein Depot auf den Namen der Frau aufmachen. Da kann man ganz schnell in folgende Falle tappen. Aktuell ist deine Frau als Hausfrau bei dir in der KV mitversichert. Sollte deine Frau irgendwann mal auch größere Gewinne realisieren, dann wird sie selbst einkommenssteuerpflichtig und somit krankenkassenpflichtig!!

      Mindestbeitrag beträgt dann mindestens ca. 190€ pro Monat.
      https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversic…


      Im Übrigen gilt das auch für ein Junior-Depot!!
      https://finanzglueck.de/steuern-sparen-junior-depot/

      Auch wenn du als Ehemann versterben solltest, kann deine Frau doch jederzeit aufs Depot zugreifen und das Vermögen problemlos auf das Referenzkonto transferieren. Man muss ihr nur zeigen, wie es funktioniert.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 13:03:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.084.029 von pi-Trader am 15.09.20 12:50:03
      Zitat von pi-Trader: bloß kein Depot auf den Namen der Frau aufmachen. Da kann man ganz schnell in folgende Falle tappen. Aktuell ist deine Frau als Hausfrau bei dir in der KV mitversichert. Sollte deine Frau irgendwann mal auch größere Gewinne realisieren, dann wird sie selbst einkommenssteuerpflichtig und somit krankenkassenpflichtig!!

      Mindestbeitrag beträgt dann mindestens ca. 190€ pro Monat.
      https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversic…


      Im Übrigen gilt das auch für ein Junior-Depot!!
      https://finanzglueck.de/steuern-sparen-junior-depot/

      Auch wenn du als Ehemann versterben solltest, kann deine Frau doch jederzeit aufs Depot zugreifen und das Vermögen problemlos auf das Referenzkonto transferieren. Man muss ihr nur zeigen, wie es funktioniert.


      War gestern Abend über das fett markierte geschockt und auf der Homepage der AOK steht auch noch ab 150 Euro/mtl.

      Habe eben mit der KV telefoniert und du hast recht es sind mind. 190 Euro/mtl für die freiwillige KV nötig (traurig das die KV ihre Homepage nicht uptodate haben).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 16:03:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.096.878 von Chris_M am 16.09.20 13:03:37Bemessungsgrundlage sind mindestens 1061,67

      14% davon sind der Kassenbeitrag als freiwilliger Versicherter, hinzukommt die Pflegeversicherung von 3,05 bzw. 3,3% (kinderlos) und noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Je nach Krankenkasse 0,4-2%

      kann also teuer werden, vor allem wenn man dann mal 60k Gewinn pro Jahr macht. Dann zahlt die Frau den Höchstsatz von ca. 850€ pro Monat bzw. 10.200€ pro Jahr. Das Geld sollte man sich sparen. :laugh:


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