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    Commercial Abrechnung mit Clearingstelle - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.04.21 23:36:19 von
    neuester Beitrag 01.05.21 00:03:44 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 30.04.21 23:36:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kenne ich das Prinzip des Hedgens der Commercials. Die Tage bin ich klein klein ins Detail gegangen und siehe da, auf einmal stand ich auf dem Schlauch was die rein praktische Abwicklung angeht. Den Deifin.de habe ich auch schon durch, aber das Problem trat erst gestern auf und bereitet mir kopfzerbrechen.

      Beispiel: (Zahlen rein fiktiv, ich weiß Kakao steht bei 2470 oder so und Cot Netto sehr hoch akt. usw...Settlement nur kurz vor Monatsende.. First Notice unberücksichtigt)

      Kakaoverarbeiter sieht am 1. Januar für ihn guten Preis von akt. 10 Dollar, will sich den sichern, da er in 3 Monaten 1 Kontrakt braucht. Er geht aktuell 1 Kontrakt long bei 10. In 3 Monaten bei LZ-Ende steht Kakao bei 20 Dollar, Verarbeiter hat Kontrakt nicht geschlosssen oder Gegengeschäft gemacht.

      Der Commercial Long ist also verpflichtet für 10 Dollar 1 Kontrakt zu kaufen. Sein vertragl. Gegenpart (ist ja die Clearingstelle) sorgt für die Lieferung und sorgt für Gegenpart usw.

      Der Verarbeiter hat ja auch ein Brokerkonto, was täglich immer Soll und Haben verrechnet, was das Clearinghaus macht. Also steigt in den 3 Monaten auch das Konto des Verarbeiters, entsprechend dem Long-Gewinn von Kakao (sofern kein anderer Handel). Nun kann man ein und denselben Future nicht cashsettlen und physisch andienen. Wie läuft das genau?

      A) Wird der Buchgewinn wieder ausgebucht und er bekommt die Ware für 10 Dollar. Ist das so einfach? Wie ist der technische Ablauf (nur zwischen Käufer und Clearinghaus)?


      Danke vorab
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.05.21 00:03:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.011.628 von Klippi am 30.04.21 23:36:19
      Eigenen Frage beantwortet
      Nach nochmaligem Stöbern habe ich die Lösung doch selber rausgefunden:

      Letztendlich bezahlt der Käufer der Ware den Betrag der Endabrechnung direkt an den Verkäufer der Ware (und nicht an die Clearingstelle) eben dann zum höheren Preis von 20 Dollar, die Kohle hat er ja auf seinem Buchungskonto.

      Quelle: https://deifin.de/fuwi005c.htm

      Gruß

      Klippi


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