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    Zeichnungsgebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.00 23:19:39 von
    neuester Beitrag 14.06.00 17:59:50 von
    Beiträge: 6
    ID: 155.404
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      schrieb am 09.06.00 23:19:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Darf eine Bank für die Zeichnung einer Neuemission Gebühren berechnen?
      F.W.
      Avatar
      schrieb am 10.06.00 00:48:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi F.W.

      es gibt sehr viele banken, die gebühren verlangen.
      die volks-und raiffeisenbanken in meiner nähe verlangen z.b. 5€.
      Gruß,

      gino;)
      Avatar
      schrieb am 10.06.00 15:35:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      So weit ich weiß nehmen folgende Banken keine Gebühren:
      Deutsche Bank, Deutsche Bank 24, Dresdner Bank, Commerzbank, comdirect, brokerage24.

      Direkt Anlage Bank und Consors nehmen € 5,00.
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 06:47:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Direkt Anlage Bank nimmt auch keine Zeichnungsgebühren, außer man gönnt sich den Luxus und gibt diesen telefonisch durch...
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 22:06:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mit meiner Bank lag ich mehrere Wochen wegen der Zeichnungsgebühren im Clinch. Nach der derzeit herrschenden Meinung sind diese rechtswidrig. Unter Hinweis auf die bestehende Rechtslage habe ich diese zurückverlangt. Am Freitag war es so weit, mir wurden 750,-- DM erstattet.

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      schrieb am 14.06.00 17:59:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      12:51:32 14.06.2000 - Aktienkauf: Verbraucherzentrale kämpft gegen «Gebührenabzocker»
      DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale NRW will gegen sechs Banken und Sparkassen einen Musterprozess führen, wenn sie nicht auf Zeichnungsentgelte beim Run auf neue Aktien verzichten. Die Gebühren seien gesetzeswidrig und stellten «ein Zeugnis von Entgeltschinderei» dar, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf mit. Für die wegen der Neuemissionen eröffneten Depots bitten Banken und Sparkassen laut Verbraucherzentrale trotz ihrer oft erfolglosen Dienste die Kunden immer häufiger mit bis zu 30 Mark zur Kasse. «Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung verstoßen gegen das Gesetz», meinte die Verbraucherzentrale.

      Eine siebenfach überzeichnete Aktie bringe den Instituten beispielsweise ein Vielfaches mehr an «Enttäuschungs-Gebühren» ein als die meist einprozentigen Provisionen für den tatsächlich erfolgreichen Aktien-Kauf. Wer bereits Gebühren bezahlt habe, sollte sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückfordern, hieß es. Betroffene könnten ihn unter der Faxnummer 0190-5 100 10 10 14 abrufen./DP/bz/


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