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    Welcher Betrag ist für Schüler pro Jahr steuerfrei? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.00 12:29:04 von
    neuester Beitrag 09.09.00 13:53:11 von
    Beiträge: 7
    ID: 238.016
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      Avatar
      schrieb am 09.09.00 12:29:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Frage zu den Steuern.
      Ich bin Schüler und würde gerne wissen, bis zu welchem Betrag im Jahr
      (ohne Einhalten der Speku-Frist) sind Aktiengewinne für mich steuerfrei?
      Ich weiß, dass für jeden 999 DM im Jahr steuerfrei sind, da Aktiengewinne
      aber mein einziges Einkommen sind, müsste der Betrag, bis zu dem Aktiengewinne
      steuerfrei sind deutlich höher sein.
      Wie ich gehört habe, liegt dieser Betrag um 13.000 DM im Jahr.

      Ich würde mich sehr freuen, wenn (Steuer-) Experten unter euch, mir darauf eine
      Antwort hätten.

      Gruß

      istocks.de
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 12:36:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Freigrenze für die Speku-Steuer liegt trotzdem nur bei 1000 DM.
      Die ~13 TDM sind der Freibetrag für die Einkommenssteuer, darunter würden z.B. Dividenden fallen.

      MfG,
      st.
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 12:40:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schwachsinn, der freibertag von etwa 13.000 gilt für den gesamtbetrag der einkünfte, also auch für spekultionsgewinne
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 12:41:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der sog. Betrag ist das Existenzminimum. Da Du als Schüler keine weiteren Einkommen hast sind wirklich gewisse Beträge steuerfrei. Der Betrag der dann wirklich Steuerfrei ist dürfte noch höher als 13 TDM liegen (gegen 15-16 TDM).

      Gruss Bomber2
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 12:41:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn die Freigrenze überschritten wird sind alle Spekulationsgewinne (Kursgewinne abzüglich Werbungkosten) einkommensteuerpflichtig. Für die Einkommensteuer gilt ein steuerfreies Existenzminimum von zurzeit 13500 DM zu versteuerndem Einkommen jährlich. Du kannst von deinen Spekulationsgewinnen noch individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen, das erhöht deinen Spielraum. Außerdem musst du nur den Teil versteuern, der das Existenzminimum übersteigt, Eingangssteuersatz ca. 25%. Lies mal im EstG oder in den Faltblatt deiner eltern.

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      Avatar
      schrieb am 09.09.00 12:45:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ fishhawk,
      das ist richtig.

      Grüße
      AL
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 13:53:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank für eure detailierten Antworten.
      Irh habt mir wirklich weitergeholfen.

      Gruß
      istocks.de


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