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    Was tun bei angeblicher Zahlungsunfähigkeit ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.00 20:28:47 von
    neuester Beitrag 26.09.00 22:15:51 von
    Beiträge: 18
    ID: 252.528
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      Avatar
      schrieb am 25.09.00 20:28:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      N`Abend an alle, die schon mal Geld verliehen haben oder ähnlich und dann
      in die Röhre gucken:

      Was kann ich tun, wenn mir jemand Geld schuldet, ich auch einen Titel habe,
      aber derjenige offiziell arbeitslos ist (in Wirklichkeit aber schwarz arbeitet).
      Laufe seit zwei Jahren meinem Geld hinterher, weil offiziell durch den Gerichts-
      vollzieher nichts zu holen ist. Weiß aber, daß derjenige ein Auto fährt und
      munter schwarz auf Baustellen arbeitet.

      Wie komme ich bei so einem Kerl wieder an mein Geld?
      Offiziell ist nichts zu holen und ich stehe auf einer Gläubigerliste an x-ster Stelle.

      Einen Detektiv extra anzuheuern, ist zu teuer für mich.

      Kennt jemand von Euch einen Inkassobetrieb, der auch für privat (und nicht
      nur für Firmen) Geld erfolgreich eintreibt?
      Danke für Eure Informationen; brauche jetzt wirklich das Geld und komme nicht
      dran.

      Gruß,
      Fuchsy
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 20:41:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du geltenden Gesetze nicht verletzen möchtest, dann kannst du dein Geld bis auf weiteres abschreiben. Keine Chance bei solchen Typen.

      Einige Jahre warten - irgendwann hat er sich vielleicht doch etabliert - und dann zuschlagen.
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 20:45:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      tut mir leid, schreib das geld ab.

      aus eigener erfahrung siehst du das geld nicht wieder. das was du zusätzlich verlierst sind deine nerven und dein optimismus.
      hack die sache innerlich ab. wenn es dir was bringt dann gib ihm eine
      mit.
      zb. eine anzeige wegen schwarzarbeit & sozialmissbrauch(arbeitsamt).

      das ist kein guter ratschlag sondern der einzige weg seinen eigenen zu gehen.

      parron
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 20:48:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie waers mit einem Baseballschlaeger ?? Damit bekommst du dein Geld auch nicht wieder, aber es befriedigt ungemein :D
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 20:50:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei unserer Regierung haben ehrliche Leute leider keine Chance an ihr Geld zu kommen! Rot wählen, grün wohnen, schwarz arbeiten!!!!!
      Die altbekannte Realität unter linken Regierungen!
      Sorry for you!!!!!!!!!!

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      Avatar
      schrieb am 25.09.00 21:10:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt doch die Taschenpfändung
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 21:31:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Taschenpfändung würde nichts bringen, da dieser Mann schlau genug ist, nur
      wenig Geld bei sich zu haben.

      Außerdem mußte ichbisher für jeden neuen Vollstreckungsbescheid und Hausbesuch des
      Gerichtsvollziehers erneut Geld bezahlen, das ich wahrscheinlich nie wiedersehen werde.

      Aus reiner Rachelust sind mir sind schon die abenteuerlichsten Ideen gekommen
      (nachts sein Auto demolieren und ähnliches; habe dann alles verworfen, weil ich dann
      wahrscheinlich noch auf frischer Tat ertappt werde und die Dumme bin).

      Trotzdem: Was könnte man alles machen, wenn man sich dabei nicht erwischen lässt?
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 21:33:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      2 russen mieten ( ca 500.- pro mann ), baseballschläger kaufen und geld kassieren, anders geht es nicht
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 22:01:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ fstein007

      Hey Russen sind viel zu teuer.... Kosovo Albaner sind grad inn... wenn die gut drauf sind machen die das ganz fuer umsonst :D

      Avatar
      schrieb am 25.09.00 22:38:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn der Schuldner bei Vertragsschluß (woraus hast du eigentlich einen Zahlungsanspruch ?) bereits über seine Zahlungsunfähigkeit bescheid wußte und dennoch sich einer Zahlungsverpflichtung dir ggü. unterwarf so macht er sich regelmäßig eines strafbaren Betruges schuldig (siehe z.B.: Zechprellerei), da er wahrheitswidrig seine Bonität konkludent vorspiegelte und dich damit zu einer vermögensschädigenden Vermögensverfügung veranlaßte.

      Du könntest dem Schuldner ggü. mit einer Anzeige bei der StA "drohen", falls er die Kohle nicht rausrückt (in dem Fall nicht als Erpressung strafbar, da keine verwerfliche Zweck-Mittel-Relation). Hab diese Vorgehensweise selbst bei einem renitenten Schuldner erfolgreich praktiziert, der bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte; nach einer Woche hatte ich meine 2 TDM.

      wünsch dir viel Glück
      Fricki
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 08:46:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Fricki, das Geld hatte ich geliehen und darüber eine schriftliche Vereinbarung (kurzfristig,
      spätestens in 6 Monaten zurückzuzahlen) mit Datum, Adressen, Unterschriften, also
      rechtsgültig.
      Nur, was ich nicht wußte, war dieser Mann schon damals hoch verschuldet. Inzwischen
      hat er auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (wurde nicht nur durch mich
      angeleiert).
      Werde es mir einer Anzeigendrohung versuchen.
      Danke für alle Tipps, das mit den Russen lass ich lieber.

      Laßt Euch nicht auch verprellen!
      Alles Gute,
      Fuchsy
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 10:21:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      @aysxds
      Keine Ahnung warum für einige Leute an allem Rot-Grün Schuld
      sein soll. Diese Möglickeit sich der Zahlung der Schulden durch einen persönlichen Offenbarungsgeld zu entledigen gabs doch schon lange
      unter dem größten Staatsmann aller Zeiten Helmut Kohl.:D
      Gruß
      EHC2000
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 10:29:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Außerdem will Rot / Grün ein Gesetz verabschieden, nachdem Gläubiger mehr Rechte haben, weil die Zahlungsmoral immer schlechter wird. Das hat Kohl in 16 Jahren nicht geschafft.

      Also hier sieht anscheinend jemand nur auf einem Auge.
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 16:22:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Finde ich toll, daß man mit bestimmten Äußerungen eine Antwort bekommt.
      Natürlich war das eine einseitige Meinung und hat( in diesem Fall) nichts mit unserer Regierung zu tun.Hahaha!!!!!
      Aber was der Schuldenerlaß mit dem Zurückbekommen des Geldes zu tun hat, würde ich gerne wissen. Ich glaube, dies Gesetz hilft nicht dem Gläubiger, sondern dem Schuldner!
      Halt typisch rot- grün!!
      Sorry, war ein Witz.....
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 17:09:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich meine nicht das Schuldenerlaßgesetz. Das war ja wohl auch noch von der alten Regierung initiert.

      Es gibt Pläne, daß Gläubiger Ihre Schuldner härter und schneller "verfolgen" können.
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 22:02:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Brigitte52w
      Wie soll das mit dem Schuldenerlaßgesetz konform gehen?
      Übrigens toll, daß Du Erlaß mit ß schreibst!!!!!!!!
      @Fuchsy
      Sei nicht traurig, daß wir das Diskussionsforum an Dir vorbei etwas mißbrauchen.
      Mein Tip (mit einem p) hahahaha!!:---
      Du bist selber besser als jeder Detektiv. Bei einer Anzeige mußt Du präzise angeben können, wann und wo schwaz gearbeitet wurde!
      Auf Vermutungen reagiert kein Staatsanwalt. Das heißt: Du mußt Dich selber als Zeuge outen und u. U. mit Repressalien rechnen.
      (das war aber schon immer so und ist leider kein Produkt unserer Noch-Regierung!
      Wo kein Kläger, da kein Richter!
      Sollte Dir aber wert sein!
      Gruß aysxdc
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 22:07:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Fuchsy
      Doch halt!
      Wenn Du an x-ter Stelle stehst, wäre das wahrscheinlich doch eine Sache für den Baseballschläger!
      Oder ein kleines Beilchen- macht zwar eine riesen Sauerei, ist aber gut für´s Ego!
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 22:15:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wieviel Kohle war es überhaupt ?


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