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    Gesperrte Aktien oder wie man diese erkennt. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.99 03:27:10 von
    neuester Beitrag 04.08.99 18:19:45 von
    Beiträge: 25
    ID: 26.552
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      schrieb am 11.07.99 03:27:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      nachdem immer wieder die Frage nach gelockten bzw. gesperrten Aktien aufkam hierzu einige Erläuterungen. Die Aktien werden mit einem mehrzahligen Schlüssel eingebucht.

      Hierbei bedeutet

      D Depotart (z.B. Kundenbestand)
      Lgst Lagerstelle (z.b. BWS Deoptbank)
      Va Verwahrart (Z.B. Girosammelverwahrung)
      St 00 = Stück
      SP 00 = nicht gesperrt
      SP 02 = gesperrt
      SP 04 = gesperrt
      SP-Datum = Datum bis zu der die Sperre gilt

      Die Aktien der Foris AG oder Meta@box sind i.d.R. nicht gesperrt eingebucht worden. Allerdings haben wir ein freiwilliges lock up unterzeichnet. Sollte allerdings ein Übertrag von einem zum anderen Konto stattfinden, so ist die Überprüfung ob gelockt oder nicht sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

      Hier kann nur an die Moral jedes einzelnen appelliert werden.

      Gruß Comedy
      Avatar
      schrieb am 12.07.99 00:46:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo,

      mich würde noch interessiere, mit welchen strafen man bei einem eventl. erwischen zu rechnen ist.

      kann mir mit dieser frage jemand weiterhelfen?

      gruß RR.
      Avatar
      schrieb am 12.07.99 01:54:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachtigall ich hör Dir trapsen...;)

      Grüsse timotei...
      Avatar
      schrieb am 12.07.99 23:00:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich kenne die Lockup-Klauseln nicht... wer hat denn den Vertragstext vorliegen, den Ihr unterzeichnet habt? Da steht doch sicher was von Vertragsstrafe drin?
      Avatar
      schrieb am 12.07.99 23:47:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe nicht die Absicht, meine Foris-Aktien während der lock-up-Frist zu verkaufen. Aber es würde mich schon interessieren, wie aus folgender Formulierung ein Vertrag wird.

      "Hiermit verpflichte ich mich gegenüber der Deutschen Börse AG, Frankfurt, meine ... Stück Aktien der Foris Beteiligungs AG, Berlin für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet, ab dem ersten Tag der Aktiennotierung am Neuen Markt, nicht zu veräußern. ..."

      Vielleicht können sich juristisch bewanderte Boardler mal dazu äußern, wie aus einer freiwilligen Selbstverpflichtung ein Vertrag mit einer möglichen Vertragsstrafe werden kann.

      Ein Vertrag ist eine "übereinstimmende Erklärung von 2 oder mehreren Personen, in dem Willen abgegeben, einen bestimmten Rechtserfolg herbeizuführen." (Das kleine Börsen-Lexikon/Hans E. Büschgen)

      Das würde meines Erachtens bedeuten, daß ein Vertrag nur zustandekommt, wenn die Deutsche Börse AG darauf in irgendeiner Form reagiert. Sehe ich die Sache falsch? Oder ist eine stillschweigende Kenntnisnahme auch eine Reaktion?

      Außerdem bin ich der Meinung, daß ein Hinweis in der Erklärung erfolgen müßte, etwa mit folgender oder ähnlicher Formulierung:

      Ich habe zur Kenntnis genommen, daß ein Verstoß gegen die Selbstverpflichtung folgende Konsequenzen nach sich zieht ....

      Ehrlich gesagt, finde ich es für den Kursverlauf viel gesünder, wenn es die Deutsche Börse AG weniger engstirnig sehen würde. Was nutzen Met@box und Foris überhitzte Kurse während der ersten sechs Monate. Der Deutschen Börse AG und dem Image des NEUEN MARKTES ist dabei nicht geholfen, wenn sich der Trend nach den sechs Monaten umkehrt.

      Wie sind Eure Meinungen?


      Gruß


      Lord :) Kurt

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      Avatar
      schrieb am 13.07.99 01:28:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Leute,

      Man könnte es auch so sehen, daß das von der Deutschen Börse zur Verfügung gestellte Formular das Vertragsangebot war, durch die Unterschrift wurde der Vertrag dann angenommen.

      Grüsse

      Speculatius
      Avatar
      schrieb am 13.07.99 06:36:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn ich das richtig verstehe, was mir ein Bekannter erzaehlt hat, dann ist die Sache supereinfach! Durch die Unterzeichnung des Lock-up-Formulars habt Ihr Euch verpflichtet, Euere Foris nicht zu verkaufen. Dies wurde nach Abgabe der Bank mitgeteilt auf deren Depot die Aktien gutgeschrieben wurden. Wenn nun einer von Euch versucht die Aktien zu veraeussern, wird der Verkaufsauftrag einfach durch die auszufuehrende Bank gesperrt, d.h. nicht ausgefuehrt. Der entsprechnde Sperrschluessel wird ergo (so interpretiere ich das) bei der Bank ganz einfach nachgetragen. Inieweit die Bank verpflichtet ist, dem Depotinhaber die Statusaenderung mitzuteilen (ihr liegt ja die Lock-up Erklaerung vor) weis ich nicht.

      Jedenfalls erscheint mir eines als sehr fraglich: Naemlich, dass der Lock-up nur Makulatur war. Damit wuerde sich die deutsche Boerse ja zum Volltrottel machen, was ich mir nicht vorstellen kann. Sicher mag es dem einen oder anderen gelingen trotz Unterschrift durch die Maschen zu schluepfen (zB wenn einer noch vor dem Lock-up seine Aktien oder einen teil davon sich hat aushaendigen lassen und sie dann auf einer anderen Bank einreicht zum Verkauf, dann ist die datentechnische Verfolgungskette gebrochen, denke ich), aber im Grossen und Ganzen sollte das schon ueberpruefbar sein.

      mfG
      Avatar
      schrieb am 13.07.99 10:02:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Woher sollte die Deutsche Börse wissen, bei welcher Bank meine Aktien liegen? Das Depot, wo die Aktien eingebucht sind, könnte sie von Foris erfahren haben. Aber bei den nachgekauften?
      Ich will zwar sowieso nicht verkaufen, aber wenn irgendjemand meine Depotdaten an einen dritten weitergibt ohne mich zu fragen, gibt es prinzipiell Blitz und Donner. Man hätte das höchstens lösen können, indem man auf dem Formular angibt, in welchem Depot die liegen oder mit einer Einverständniserklärung für die Datenübermittlung durch Foris/AHAG. Vielleicht müssen wir ja auch alle am Ende des Lockups einen Depotauszug einreichen...

      Grüsse

      Speculatius
      Avatar
      schrieb am 13.07.99 22:56:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      da ich in einer früheren diskussionsrunde das thema lock-up-klausel met@box in gang gesetzt habe,verfolge ich diese thematik schon sehr genau.
      ich habe seinerzeit bei ahag met@box aktien gekauft-ohne! diese lock-up klausel unterschreiben zu müssen bzw. das mir ein vordruck dieser lock-up klausel seitens der ahag zugesandt wurde-ich habe nach börseneinführung der met@box (07.07.99) kontakt mit der börsenaufsicht aufgenommen und meine situation geschildert-meine anfrage wurde ans bundesaufsichtsamt für den wertpapierhandel (mail@bawe.de) zuständigkeitshalber weitergeleitet-ich warte bis heute auf eine antwort..sobald ich die antwort erhalten habe ,melde ich mich wieder,ok?
      Avatar
      schrieb am 13.07.99 23:48:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Leute,

      ich habe das Posting aus dem Hintergrund einer Frage an meine Depotbank gestartet. Ich fragte einfach ob ich meine Met@box AKtien verkaufen könne. Klar war die Antwort. Zwischenzeitlich habe ich nämlich einfach meine Aktien zwischen den Depots übertragen.

      Dies heißt nicht das ich die Aktien verkaufen will. Ich wollte nur die Diskussion hierüber in Gang bringen.

      Gruß Comedy
      Avatar
      schrieb am 14.07.99 01:43:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich habe mal bei Comdirect gefragt, wo meine Foris liegen. Das war auch die Bank, an die die Aktien ursprünglich geliefert wurden. Eine Sperre liegt nicht vor, uns sie können sowas auch nicht einrichten. Auf den Beleihungswert hätte eine Sperre keinen Einfluß.

      Warum ich versucht habe, die Aktien zu sperren, hat folgenden Grund:
      Wenn ich jetzt noch ein bißchen mit Foris in dem gleichen Depot rumzocke, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, ich hätte meine alten Aktien verkauft. Und dann wäre natürlich eine Stange Steuern fällig. Durch die Sperre wollte ich ein Unterscheidungskriterium haben. So muß man dann halt mit der Lockup-Erklärung argumentieren. Oder ein anderes Depot fürs Zocken nehmen. Davon hat ja der Durchschnitts-Forisaktionär genug ;-)

      Grüsse

      Speculatius
      Avatar
      schrieb am 16.07.99 20:38:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      hier ist nun die Antwort auf meine Anfrage

      BUNDESAUFSICHTSAMT FÜR DEN WERTPAPIERHANDEL


      (Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben)
      Herrn

      60391 Frankfurt am Main, 15.07.99

      Postfach 50 01 54
      Telefon (069) 95 95 2 - 0
      Bearbeiter(in) Herr Wolf
      Durchwahl (069) 95 95 2 - 1 87
      Telefax (allgemein) (069) 95 95 2 - 1 23












      MET(A)Box AG, WKN 692120


      Sehr geehrter Herr ,

      Sie bitten um Beantwortung der Frage, ob Sie die Aktien der MET(A)Box AG, die Sie vor Börseneinführung über die AHAG Wertpapierhandelshaus AG erworben haben, unbeschadet einer sogenannten "lock up-Klausel" veräußern können. Sie tragen vor, nicht zur Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung aufgefordert worden zu sein.

      Mir obliegt nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Aufsicht über in Deutschland zugelassene Wert-papier-dienstleistungsunternehmen soweit sie Wertpapierdienstleistungen erbringen um Miß-ständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels be-einträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt be-wirken können. Meine Tätigkeit geschieht ausschließlich im öffentlichen Interesse. Zur Wahr-nehmung der Interessen einzelner Kunden gegenüber Wertpapierdienstleistungs-unternehmen oder zur Rechtsberatung bin ich nicht er-mächtigt.

      Für die Beantwortung Ihrer Frage bin daher ich nicht zuständig.

      Da mir auch nicht bekannt ist, ob eine Vereinbarung, wie die von Ihnen genannte, im Zu-sammenhang mit der Börseneinführung der Aktie MET (A) Box AG existiert und wer ge-gebenenfalls eine solche Vereinbarung gebunden sein soll, bitte ich Sie gegebenenfalls nähere Informationen hierzu bei dem Wertpapierdienstleistungunternehmen, über das Sie die Aktien erworben haben, oder bei der Emittentin einzuholen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag


      Wolf



      so jetzt haben wir`s "amtlich"...ich hoffe euch hiermit geholfen zu haben ;-)
      Avatar
      schrieb am 16.07.99 21:15:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo!
      Ich habe meine Foris Aktien auch einmal zwischen zwei von meinen Depots übertragen. Eine Sperre lag offensichtlich nicht vor. Ein Verkauf vor Notierung am NM spricht ja auch nicht gegen die Lock up Verpflichtung. Aber ich bin mir sicher, dass es auch kein Problem waere, am Montag zu verkaufen. Der Lock-up war nur ein (bedingt erfolgreiches) Mittel der Deutschen Börse AG, um den Run auf den NM zu stoppen. Die Deutsche Börse AG hätte Foris lieber im SMAX gesehen. Ich glaube nicht, dass jetzt noch irgendeiner Interesse hat, dass der Lock-up eingehalten wird (wer ?). Aber es waere interessant, noch einige "Expertenmeinungen" zu hören. Zwar will ich nicht in den nächsten Wochen verkaufen, aber ich habe die Befürchtung, daß am Ende der Lock-up Frist (20.1.00) der Kurs ins Bodenlose fällt.
      Gruss, Holk.
      Avatar
      schrieb am 17.07.99 00:31:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      ..ins Bodenlose fällt.... d.h. auf den heutigen Kurs zurückfällt, niedriger wird der Kurs nicht mehr sein
      Avatar
      schrieb am 17.07.99 00:50:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich denke nicht,

      daß der Kurs ins Bodenlose fällt warum auch. Bei EM&TV, MOB etc.hat auch keiner der Altaktionäre vorher Kasse gemacht.

      Und falls sich immer mehr entscheiden sollten aus "versehen" doch ein paar Aktien zu verkaufen kann das einer gesunden weniger irrationalen Kursentwicklung unter dem Strich nur guttun.

      Wir werden sicher im Januar wesentlich höhere Kurse als jetzt sehen. Also warum verkaufen.

      Wo sollte ich denn anlegen?

      Gruß Comedy
      Avatar
      schrieb am 29.07.99 20:11:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Leute,

      habe den Thread nochmal nach oben geholt. BO schreibt ja normalerweise sehr viel Mist. Der Artikel Tiger statt Papiertiger allerdings ist Klasse.

      So viel zu dem Thema Kasse machen von Altaktionären. Sehr lesenswert. Mir tun nur die Aktionäre der artnet.com leid.

      Gruß Comedy
      Avatar
      schrieb am 02.08.99 15:10:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bitte um Beachtung!
      DSCKlaus
      Avatar
      schrieb am 03.08.99 02:30:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      "Vielleicht können sich juristisch bewanderte Boardler mal dazu äußern, wie aus einer freiwilligen Selbstverpflichtung ein Vertrag mit einer möglichen Vertragsstrafe werden kann."

      Vertragsstrafen sind, wenn überhaupt, nur dann zulässig, wenn sie explizit im Vertrag vereinbart sind. Ansonsten mußt du, falls du früher verkaufst, also den Vertrag brichst, dem Vertragspartner den Schaden ersetzen, der draus entstanden ist, daß er auf die Gültigkeit der Vertrages vertraute.

      Genau da liegt der Hund begraben, denn der Dt. Börse AG entsteht ja garkein sog. Vertrauensschaden. So auch das Problem bei Artnet.com, hier ist zwar im großen Stil Geld der Aktionäre vernichtet worden, unternehmen kann man aber wohl kaum etwas dagegen...
      Avatar
      schrieb am 03.08.99 09:25:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Also m. E. geht es nicht darum, ob ein Vertrag durch das Formular zustandegekommen ist. Die Altaktionäre haben sich verpflichtet - das wird im Verkaufsprospekt stehen! - die Aktien bis zum Ablauf der Sperrfrist nicht zu verkaufen. Hier liegt also bei Verkauf ein klarer Fall von Betrug vor. Jedem geschädigtem Aktionär kann man nur den Gang zum Staatsanwalt empfehlen. Es handelt sich nämlich um kein Kavaliersdelikt, wie hier einige Glauben machen wollen. Geschädigte sind Käufer aber auch alle anderen Aktionäre.

      Ich würde gegen Personen, die Aktien verkauft haben, trotz Lokup-Klausel, neben der strafrechtlichen Verfolgung einen Schadenersatz einklagen. Ihr werdet sehen, daß das Risiko von Aktionäre über die Einlage hinaus geht, wenn man illegale Praktiken anwendet.

      Zur Beruhigung: Aussicht auf Erfolg haben Schadenersatzklagen erst bei Aussetzung der Aktie.

      Der Vorstand, der nicht nachdrücklich auf die Lock-up-Klausel hinweist, könnte sich ebenfalls strafbar und schadenersatzpflichtig machen.

      All diese Dinge sind wie bei allen juristischen Fragen im Einzelfall zu prüfen.

      Wenn ich Altaktionär wäre und bereits verkauft hätte, dann könnte ich vermutlich nicht mehr schlafen. Manchmal hilft eben Nichtwissen. Allerdings schützt das nicht vor Strafe.

      Der Aufsichtsbeamte wird bei Verstößen gegen den Verkaufsprospekt tätig werden.

      Zum Abschluß noch etwas zu der moralischen Komponente der Frage: Sollten Altaktionäre verkaufen dürfen oder nicht!

      Das Verkaufsverbot dient dem Schutz des Publikums. Durch den Hinweis der Nichtabgabe wird Vertrauen geschaffen. Wenn Altaktionäre sich nicht daran halten, geht Vertrauen baden und alle Eigentümer sind auf Jahre geschädigt.
      Das darf nicht sein. Und da wird oben genannter Herr tätig werden - sicher.

      Wer also Kenntnis von Unregelmäßigkeiten hat, der sollte diese öffentlich machen. Wenn ich Neu-Aktionär einer betroffenen Gesellschaft (artnet.com, metabox) wäre, würde ich alle möglichen Hebel in Bewegung setzen.

      Allen gierigen Altaktionären wünsche ich viel Spaß! Ihr werdet nicht allzuviel Freude an dem Geld haben, da dies durch Risiken erkauft sind, die Euch euer ganzes Leben lang verschulden könnten.
      Avatar
      schrieb am 03.08.99 10:19:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Leute,
      nachdem die ganze Juristerei bis zum abwinken diskutiert wurde, noch ein bißchen Psychologie!!
      Wenn nur wenige Altaktionäre vor Ablauf der Sperrfrist verkaufen zeugt das nicht gerade von Vertrauen zum Unternehmen, ergo bildet sich sofort, weil z.B. irgendwelche Medien in der Sommerpause nichts besseres zu schreiben haben, ein äußerst negatives Image bzgl. der Firma.
      Leider ist z.B. die Hetze gegen Artnet nicht nur eine Hetze gegen das Unternehmen, sondern gegen gesamten Neuen Markt, das wird bei kurzfristiger Betrachtung leider übersehen.
      Was passiert eigentlich nach Ablauf der 6monatigen Sperrfrist, ist Euch schon einmal aufgefallen, daß die Kurse dadurch ins bodenlose gefallen sind???
      Ich denke nicht, zum einem, weil sich der Kurs eingependelt hat und zum anderen, weil es doch meistens eine Art Kurspflege (von welcher Bank auch immer) gibt.
      Vor einem Jahr hieß es, der Neue Markt ist eine Zockerbörse, endlich dieses Image losgeworden etabliert sich der Eindruck, hier handeln ausschließlich Vertragsbrecher und Betrüger (überspitzt formuliert).
      Bis bald
      EarlGlad
      Avatar
      schrieb am 03.08.99 10:59:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zwei Dinge zum Lock-up:

      1. Wer das Ding unterschrieben hat, sollte sich auch daran halten. Alles andere ist unakzeptabel. Auch wirtschaftlich tut er sich damit auf die Halbjahressicht etwas sehr gutes an.

      2. Juristisch bestehen erhebliche Zweifel, ob ein Lock-up Brüchiger belangt werden kann. Hierzu hatten wir in einem der foris-threads vor einigen Wochen schon mal ausgiebig und detailliert diskutiert.

      Ich meine die Deutsche Börse AG hat mindestens grob fahrlässig gehandelt, wenn sie nicht ausdrücklich verlangt und sichergestellt hat, daß in ihren Bedingungen und vor Zulassung zum NM die Aktien in Sperrdepots eingebucht worden sind. Außerdem könnte sich dadurch fahrlässig gehandelt haben, daß sie die lock-up Erklärungen gegenüber den Erklärenden weder direkt noch sonst erkennbar angenommen hat. Man könnte deshalb davon ausgehen, daß ein wirksamer Vertrag zwischen Aktionär und Deutsche Börse AG nicht zustandegekommen ist. Dieses Fehlverhalten der Deutschen Börse AG könnte möglicherweise noch am ehesten und am erfolgversprechendsten zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Deutsche Börse AG führen, denn sie ist es, die dem Markt und der Öffentlichkeit mit Erteilung der Zulassung zu erkennen gegeben hat, "alles im Griff", Voraussetzungen der Zulassung erfüllt. Wenn die Deutsche Börse AG also Artnet.com einfach vom Markt nimmt, kann ich allen geschädigten nur empfehlen, neben den lock-up Brüchigen in erster Linie die Deutsche Börse AG in Regreß zu nehmen, denn sie hat es in erster Linie zu verantworten, wenn sie nicht einmal die Auflage von Sperrdepots erteilt hat. Das wäre u.U. ein Verfahren für eine Finanzierung durch FORIS. Einen geeigneten Anwalt zu finden ist kein Problem.

      3. Bitte: Auch wenn die Deutsche Börse AG hier gepfuscht hat, sollten gleichwohl alle Lock-up-Verpflichtungserklärer sich an ihre Erklärungen halten. Wenn nicht, gehen sie trotzdem rechtliche Restrisiken ein und schaden vor allem "ihrem" Unternehmen, dem NM und u.U. sogar dem Börsenplatz Deutschland. Wir sollten alle dazu beitragen, die Funktion und das Vertrauen in die Börse zu fördern. Helfen wir also auch der Deutschen Börse AG, ihre Scharte auszuwetzen. - Die Verantwortlichen dort wären zudem gut beraten, ggf. den lock-up bei solchen Unternehmen vorzeitig aufzugeben, bei denen der lock-up erkennbar und offensichtlich zu einer ungesunden Liquiditätsenge führt. Ausreichende Liquidität ist schließlich gerade im Regelwerk den NM ein vorrangig von der Börse sicherzustellendes Kriterium.

      Gruß IM-1.000.000,00
      Avatar
      schrieb am 03.08.99 11:33:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo IM,
      vorallem in Punkt 3 stimme ich Dir voll zu.
      Glaube aber nicht, das richtige Forsianer vor Lockupende verkaufen.
      Wo sollten sie mit dem Geld hin?
      Gibt es aussichtsreichere Werte?
      Es gibt nur eine Foris.
      DSC Klaus
      Avatar
      schrieb am 03.08.99 13:08:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Schön das wenigstens auch noch andere gegen Korruption eintreten. Und das in einem Land in dem die Versicherungen betrogen werden, Politiker koruppt sind, Journalisten Anleger betrügen und Börsenbriefherausgeber an Emissionen beteiligt werden ein Lichtblick im Dunkel.

      Der Name Im-Millionär deutet allerdings auf Wickerts Buchtitel "Der Ehrliche ist der Dumme" hin. Hoffentlich nicht.

      :) Schönen Gruß an diejenigen, die den Knast nicht von innen sehen wollen und auch nicht bereit sind das Risiko einzugehen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.99 09:44:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Lieber TC1,

      wer schlau genug ist, hat es auch in diesem Lande gar nicht nötig unehrlich zu sein. Der Spruch "der Ehrliche sei der Dumme" ist ziemlich dumm. Ander ausgedrückt: Lieber schlau und ehrlich, als dumm und unehrlich ...
      Die Deutsche Börse AG war bei der Auferlegung der letzten lock-ups eher letzteres ... und hochgradig unsorgfältig. Alles weitere ist oben gesagt.

      Gruß IM-1.000.000,00
      Avatar
      schrieb am 04.08.99 18:19:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich empfehle den Artikel im Handelsblatt, Seite 25, Titel: "Schatten über dem NEUEN MARKT".

      Ich denke, dass es sich die Deutsche Börse AG jetzt ziemlich einfach macht, indem sie eine mögliche Schuld der Verletzung des lock-up`s (möglicherweise bei Artnet.com und Met@box) auf die betreffende Firma schiebt. Man hätte ja durchaus von allen Firmen, die den Gang an den NEUEN MARKT
      starten, verlangen können, daß die Aktien für die Zeit von 6 Monaten in ein Sperrdepot (wie es bei einigen Firmen schon der Fall ist) eingebucht werden. Dann hätte man sich die jetzigen Verdächtigungen und die Hilflosigkeit der verdächtigten Firma ersparen können. Ansonsten verstehe ich noch immer nicht, was ein lock-up bei einer Firma, die schon vor dem Börsengang eine Vielzahl von Kleinanlegern hat, für einen Sinn ergeben soll. Das ist ja durchaus bei Firmen zu akzeptieren, die nur über wenige Großaktionäre verfügen.

      Es wäre doch geradezu unmoralisch, wenn eine Firma, wie z.B. Met@box vom NEUEN MARKT fliegt, nur weil vielleicht zwei bis drei Anleger, entgegen ihrer Verpflichtung, doch Aktien verkauft haben. Die Abgestraften wären doch die Anleger, die sich an ihre Verpflichtung gehalten haben.


      Gruß



      Lord :) Kurt


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