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    AWD verlängert Zeichnungsfrist ?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.00 15:14:16 von
    neuester Beitrag 16.10.00 23:23:41 von
    Beiträge: 12
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      Avatar
      schrieb am 16.10.00 15:14:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      tauchte in einem anderen Posting auf. Wer weiss näheres?

      P.S. Die müssen sich noch gross anstrengen, bis ich sie schlecht finde ;-)
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 15:20:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      @cashdispenser
      Näheres zu lesen unter www.awd.de, News anklicken.
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 15:30:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Info entstammt dem Wirtschaftsteil der Süddeutschen Zeitung vom
      16.10.00.

      Dies wurde von mir in einem anderen thread bereits gepostet. Darauf erfolgte folgende Antwort:

      von thai1 16.10.00 10:30:16 2085596
      Nett gesagt!!!!...Zeichnungsfrist verlängert.
      Der Emissionsprospekt muß nachgebessert werden, es liegt eine Anzeige wg. Prospektbetruges vor!!!!!!!!!
      Gruß


      Chrizu
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:13:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier die Bekanntgabe von AWD im Orginal...


      Nicht zur Verteilung in den USA

      Pressemitteilung der AWD Holding AG

      AWD verlängert Zeichnungsfrist bis Mittwoch, 18. Oktober 2000, 18:00 Uhr

      Erstnotiz erfolgt am 20. Oktober 2000
      (Hannover, 15. Oktober 2000 - AWD Holding AG) AWD hat sich entschlossen, die Zeichnungsfrist im Rahmen des Börsenganges bis zum 18. Oktober 2000, 18:00 Uhr, zu verlängern. Anlaß hierzu gibt ein Pressebericht, der am 14. Oktober 2000 veröffentlicht wurde. Aufgrund dieses Artikels sieht sich AWD veranlaßt, den Nachtrag, der am 10. Oktober 2000 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Handelsblatt veröffentlicht wurde, weiter zu konkretisieren, um mögliche Einwände vorwegzunehmen (vgl. anliegende Ergänzung zum Nachtrag vom 10. Oktober 2000). Im übrigen gehe AWD davon aus, daß beim Vertrieb des Dreiländerfonds 94/17 wenn überhaupt, dann nur in wenigen Einzelfällen Beratungsfehler aufgetreten sein könnten. Die weiteren in dem Artikel erhobenen Vorwürfe werden vom Unternehmen als unbegründet zurückgewiesen.

      Carsten Maschmeyer, Vorstandsvorsitzender der AWD Holding AG: „Wir wollen durch diese Ergänzung zum Nachtrag vom 10. Oktober sicherstellen, daß unsere Anleger in jedem Fall voll umfänglich über etwaige Risiken aufgeklärt sind. Die Ergänzung zum Nachtrag und die Verlängerung der Zeichnungsfrist haben indes keine Auswirkungen auf die Werthaltigkeit des Unternehmens.“

      Ralf Brammer, Finanzvorstand der AWD Holding AG: „Die Nachfrage nach der AWD Aktie während der bisherigen Zeichnungsfrist war trotz des schwierigen Börsenumfeldes in den letzten Wochen ausgesprochen positiv. Vor allem die institutionellen Anleger zeigten sich von der Ertragsperspektive und dem Kurspotential der AWD Aktie überzeugt.“ Darin sieht AWD eine Bestätigung für das Vertrauen der Anleger in das Unternehmen.

      Durch die Verlängerung des Bookbuildings ist es technisch notwendig geworden, daß die Anleger ihre Zeichnung bis Mittwoch, 18. Oktober 2000, 18:00 Uhr, gegenüber ihrem Kreditinstitut bestätigen. Die Bookbuilding-Spanne bleibt unverändert bei 54 bis 62 Euro.

      Die Erstnotiz der AWD Aktie an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Hannover wird am 20. Oktober 2000 erfolgen.

      Anhang: Ergänzung zum Nachtrag vom 10. Oktober 2000






      Hinweis:

      In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) werden keine Aktien angeboten. Diese Presseaussendung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an US-amerikanische Personen (einschließlich juristischer Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen U.S. amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Diese Presseaussendung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren.

      Weitere Informationen über AWD erhalten Sie bei:
      AWD Holding AG
      Bereich Presse / Öffentlichkeitsarbeit
      Folkert Mindermann
      Rendsburger Straße 34
      30659 Hannover
      Tel.: 0511/90 20-387
      Fax: 0511/90 20-330
      Mobil: 0172/219 92 31
      E-Mail: folkert.mindermann@awd.de


      Kirchhoff Consult AG
      Klaus Rainer Kirchhoff
      Ahrensburger Weg 2
      22359 Hamburg
      Tel.: 040/609 186-0
      Fax: 040/609 186-16
      Mobil: 0173/95 88 240
      E-Mail: kirchhoff@kirchhoff.de

      AWD Holding AG
      Hannover

      Nachtrag gemäß § 11 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz sowie § 52 Abs. 2 Börsenzulassungsverordnung zum Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2000 für 9.000.000 nennwertlose Inhaberstammaktien aus der im September 2000 beschlossenen Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (genehmigtes Kapital I) und bis zu 900.000 nennwertlose Inhaberstammaktien im Hinblick auf die dem Bankenkonsortium eingeräumte Mehrzuteilungsoption zugleich Börsenzulassungsprospekt für 37.012.590 nennwertlose Inhaberstammaktien (gesamtes Grundkapital) jeweils mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,- und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2000

      Der Verkaufsprospekt/Börsenzulassungsprospekt vom 13. Oktober 2000 (im folgenden "Prospekt") wird hiermit wie folgt geändert bzw. ergänzt:

      1. Die Angebotsfrist für das öffentliche Angebot in Deutschland, Österreich und der Schweiz lief ursprünglich vom 4. Oktober bis zum 13. Oktober 2000; sie wird aufgrund der Veröffentlichung dieses Nachtrags zum Prospekt bis zum 18. Oktober 2000, 18:00 Uhr verlängert.
      Anlegern, die nicht bis zum 18. Oktober 2000, 18.00, ihre Kaufaufträge bei der Bank, bei der diese aufgegeben wurden, bestätigen, werden keine Aktien zugeteilt. Dies gilt auch für Anleger, die Anspruch auf eine bevorrechtigte Zuteilung haben. Neue Kaufaufträge werden nicht entgegengenommen.

      Infolge dieser Verlängerung der Angebotsfrist ergibt sich folgender neuer Zeitablauf für die Emission:

      Angebotsfrist: bis zum 18. Oktober 2000

      Bekanntgabe des Preises: voraussichtlich 19. Oktober 2000

      Notierungsaufnahme: voraussichtlich 20. Oktober 2000

      Fälligkeit des Kaufpreises: voraussichtlich 23. Oktober 2000

      Lieferung der Aktien: voraussichtlich 23. Oktober 2000

      Der Prospekt und insbesondere die auf den Seiten 11, 13, 15, 16 und 18 des Prospekts genannten Daten werden hiermit entsprechend abgeändert.

      2. Auf Seite 24 des Prospekts wird unter "Anlageerwägungen – Haftungs- und Imagerisiken" am Ende des durch Nachtrag vom 10. Oktober 2000 ergänzten dritten Absatzes in der Anlageerwägung (beginnend mit "Ein besonderes Haftungsrisiko ..." und endend mit "... entschieden verteidigen") der Satz "Über die Prüfung von Schadensersatzklagen durch Anwaltskanzleien weiß die AWD-Gruppe bislang nur aus der Presse." gestrichen und durch folgenden Text ersetzt:
      Allerdings gibt es Fälle, in denen Anleger – z.T. unter Einschaltung von Anwälten – die AWD-Gruppe zur Prüfung des sie jeweils betreffenden Sachverhaltes im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an diesem Fonds aufgefordert haben. Hierbei werden unter anderem auch Beratungsfehler geltend gemacht. Während ein Teil dieser Fälle einvernehmlich geklärt werden konnte, steht die AWD-Gruppe per 15. Oktober 2000 mit einigen Zeichnern – von denen ein Teil auch gerichtliche Schritte angedroht hat - in laufenden Verhandlungen. Die geltend gemachten Ansprüche belaufen sich derzeit auf insgesamt ca. DM 4 Mio. Obwohl die AWD-Gruppe aufgrund der Vielzahl der vermittelten Fondsbeteiligungen – insgesamt über 14.000 – nicht abschließend beurteilen kann, ob in bezug auf den DLF-Komplex in wesentlichem Umfang die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme bestehen, ist sie nach derzeitigem Kenntnisstand davon überzeugt, daß diese nur in Einzelfällen gegeben sind.
      Der Rest des Absatzes ("Die AWD-Gruppe hat daher für diesen Komplex auch keine Rückstellungen gebildet und wird sich, soweit ihr nicht in Einzelfällen Beratungsfehler nachgewiesen werden, gegen etwaige Anlegeransprüche entschieden verteidigen.") bleibt unverändert.

      3. Der Nachtrag vom 10. Oktober 2000 ist laut eines Presseartikels Gegen-stand strafrechtlicher Ermittlungen geworden. Hierzu nimmt die Gesellschaft auf Seite 25 des Prospekts unter "Anlageerwägungen – Haftungs- und Imagerisiken" nach dem letzten Absatz durch Einfügung des folgenden Textes Stellung:
      "In einem am 14. Oktober 2000 vorab veröffentlichten Presseartikel wird berichtet, daß der Nachtrag vom 10. Oktober 2000 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt nach Auffassung eines Anlegeranwalts unrichtig gewesen und in diesem Zusammenhang Strafanzeige erstattet worden sei. Die AWD-Gruppe kennt den Hintergrund der angeblichen Strafanzeige nicht und ist davon überzeugt, dass die in dem Presseartikel referierten strafrechtlichen Vorwürfe unbegründet sind."

      4. Auf Seite 60 des Verkaufsprospektes/Börsenzulassungsprospektes wird im Abschnitt "Geschäftstätigkeit – Rechtsstreitigkeiten" der letzte Absatz (endend mit "... und auch nicht angedroht." um folgenden Satz ergänzt:
      "Zum Komplex Kapital-Consult/Dreiländerfonds siehe "Anlageerwägungen – Haftungs- und Imagerisken".

      Das Verkaufsangebot vom 4.Oktober 2000 wird hiermit wie folgt modifiziert:
      Im Hinblick auf den vorstehenden Nachtrag bzw. die vorstehende Berichtigung gilt folgendes: Anleger, die nicht bis zum 18. Oktober 2000, 18.00 Uhr, ihre Kaufaufträge bei der jeweiligen Bank, bei denen diese aufgegeben wurden, bestätigen, erhalten keine Aktien zugeteilt; auch ansonsten behalten sich die Konsortialbanken weiterhin vor, Kaufaufträge nicht anzunehmen. Dies gilt auch für Anleger, die Anspruch auf eine bevorrechtigte Zuteilung haben.
      Ferner werden alle im Verkaufsangebot in den Abschnitten "Preisrahmen, Zuteilung und Abrechnung" und "Börsenhandel" sowie die im zweiten Absatz unter "Weitere wichtige Hinweise" enthaltenen Daten durch das Datum "20. Oktober 2000" ersetzt.
      Hannover, den 15.Oktober 2000, AWD Holding AG


      Meine Meinung dazu:
      Klingt etwas vorgeschoben, da der Prospekt früher schon mal ohne Fristverlängerung geändert wurde.
      Ich habe meine Zeichnung auf alle Fälle storniert. Sicher kann man in kürze unter Emissionspreis einsteigen.

      Hat eigentlich jemand Angaben zur Überzeichnung, die nicht aus der Veröffentlichung von AWD stammen?
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:26:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      HB: AWD-Emission bereits 12-fach überzeichnet vom 10.10.00

      Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Bankenkreise berichtet, ist die Emission der AWD Holding bereits zwölffach überzeichnet. Dabei stünden och viele Orders aus. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 13. Oktober werde mit einer 20-fachen Überzeichnung gerechnet. Jedoch würden Beobachter davon ausgehen, dass der Emissionspreis nicht am oberen Ende der Bookbuilding-Spanne von 54 bis 62 Euro festgesetzt werde.

      Der Finanzdienstleister plant seinen Börsengang an den Amtlichen Handel für den 17. Oktober. Die 9,0 Millionen Aktien werden noch bis voraussichtlich zum 13. Oktober zur Zeichnung angeboten. Mit dem Erlös soll die Ausbildung der Ausbau der Internetaktivitäten, die Ausbildung der Berater und Zukäufe finanziert werden. Des weiteren soll Kapital in die Expansion innerhalb der EU investiert werden.

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      schrieb am 16.10.00 17:52:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Folgender Satz "Durch die Verlängerung des Bookbuildings ist es technisch notwendig geworden, daß die Anleger ihre Zeichnung bis Mittwoch, 18. Oktober 2000, 18:00 Uhr, gegenüber ihrem Kreditinstitut bestätigen" bedeutet doch, daß jeder, der bereits gezeichnet hat und seine Zeichnung nicht noch einmal bestätigt, leer ausgehen wwird.

      chrizu
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:56:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Absolut Richtig!
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 18:53:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      hey, kann mir jetzt mal jemand helfen ?? habe erst gezeichnet und bin jetzt verunsichert ob ich bestätigen soll.
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 19:09:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      @hotz
      Es gilt immer noch das vorher geschriebene: ich würde es lassen!

      @greenspan
      Nichts für ungut, aber "12 fach überzeichnet" vom 10.10 ist ein alter Hut und interessiert und in dieser Diskussion keinen
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 19:20:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Warun verlängern die die Zeichnungsfrist?

      Weil sie ihre Aktien nicht loswerden.

      Noch eine Frage?


      ---
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 22:21:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Yahooo
      (Nicht für CashDispenser geeignet. Bitte wegschauen :-)

      "Hat eigentlich jemand Angaben zur Überzeichnung, die nicht aus der Veröffentlichung von AWD stammen?"

      HB: AWD-Emission bereits 12-fach überzeichnet vom 10.10.00

      Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Bankenkreise berichtet, ist die Emission der AWD Holding bereits zwölffach überzeichnet. Dabei stünden och viele Orders aus. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 13. Oktober werde mit einer 20-fachen Überzeichnung gerechnet. Jedoch würden Beobachter davon ausgehen, dass der Emissionspreis nicht am oberen Ende der Bookbuilding-Spanne von 54 bis 62 Euro festgesetzt werde.

      Der Finanzdienstleister plant seinen Börsengang an den Amtlichen Handel für den 17. Oktober. Die 9,0 Millionen Aktien werden noch bis voraussichtlich zum 13. Oktober zur Zeichnung angeboten. Mit dem Erlös soll die Ausbildung der Ausbau der Internetaktivitäten, die Ausbildung der Berater und Zukäufe finanziert werden. Des weiteren soll Kapital in die Expansion innerhalb der EU investiert werden.
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 23:23:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Zeichnungen sollen bestätigt werden bei den Banken, aber der Großteil nutzt die Chance um die Zeichnung zu streichen.


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      AWD verlängert Zeichnungsfrist ?!