Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen !!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.11.00 08:55:56 von
neuester Beitrag 06.11.00 07:59:34 von
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ID: 290.764
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Am 15.03.2000 kaufte ich mir 90 Aktien. Im Oktober kaufte
ich von der gleichen Firma nochmals 110 Aktien nach.
Ab wann, kann ich die ersten Aktien steuerfrei verkaufen.
Bzw. wieviele kann ich erstmals steuerfrei verkaufen.
Kann es vielleicht sein, daß ich am 16.03.2000 - 90 Stück
( 1 Jahr + 1 Tag) steuerfrei verkaufen kann ???
So jetzt habe ich noch 110 Stück. Dto. genau selbiges
wie oben ???
Vielen Dank für eine kompetente Rückantwort.
ich von der gleichen Firma nochmals 110 Aktien nach.
Ab wann, kann ich die ersten Aktien steuerfrei verkaufen.
Bzw. wieviele kann ich erstmals steuerfrei verkaufen.
Kann es vielleicht sein, daß ich am 16.03.2000 - 90 Stück
( 1 Jahr + 1 Tag) steuerfrei verkaufen kann ???
So jetzt habe ich noch 110 Stück. Dto. genau selbiges
wie oben ???
Vielen Dank für eine kompetente Rückantwort.
Der Fiskus geht davon aus, daß die Aktien die zuerst ins Depot kamen, auch als erstes wieder aus dem Depot kommen. Also kannst du im März die ersten 90 Aktien steuerfrei verkaufen.
Die o. g. Antwort ist nicht ganz vollstänig!
Es muß heißen: Bei Staffelkäufen werden zuerst werden die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist abgelaufen ist (insofern war die o. g. Antwort richtig!); allerdings
werden die noch verbleibenden Aktien später (innerhalb der Spekulationsfrist) verkauft, so gilt der Durchschnittspreis der noch verbliebenen Aktien als Berechnungsgrundlage für den Speku-Gewinn.
Eichel läßt grüßen
Es muß heißen: Bei Staffelkäufen werden zuerst werden die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist abgelaufen ist (insofern war die o. g. Antwort richtig!); allerdings
werden die noch verbleibenden Aktien später (innerhalb der Spekulationsfrist) verkauft, so gilt der Durchschnittspreis der noch verbliebenen Aktien als Berechnungsgrundlage für den Speku-Gewinn.
Eichel läßt grüßen
@Owil
Spekulationsgewinn und Spekulationsfrist
Wenn Sie Aktien zu einem günstigen Kurs kaufen und dann wieder zu einem höheren Kurs verkaufen, so realisieren sie einen Kursgewinn. Dieser Gewinn ist steuerfrei, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Aktien die gesetzlich geregelte Spekulationsfrist von 12 Monaten verstrichen ist. Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr ist der erzielte Kursgewinn (in diesem Fall Spekulationsgewinn) zu versteuern, und zwar in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes.
Es gibt jedoch eine gesetzlich geregelte Freigrenze: Liegen die Spekulationsgewinne unter 1000 Mark im Jahr, sind sie von der Steuer befreit. Diese Freigrenze darf jedoch nicht mit einem Freibetrag verwechselt werden. Liegt der Gewinn bei 1000 Mark oder mehr, wird der gesamte Gewinn versteuert, während bei einem Freibetrag nur die Einnahmen versteuert werden, die über den Freibetrag hinaus gehen.
Beispiel:
Sie haben in diesem Jahr schon 999 Mark Kursgewinn erzielt und verdienen heute noch eine Mark dazu, dann will das Finanzamt von Ihnen Steuern. Liegt ihr Einkommensteuersatz jetzt beispielsweise bei 20 Prozent, würden Sie also durch Ihren heutigen 1-Mark-Gewinn 200 Mark Steuern zahlen, da nun auch die 999 Mark steuerpflichtig werden.
Es gibt aber eine ganz legale Steuerlücke: Die im gleichen Jahr, innerhalb der Spekulationsfrist, realisierten Spekulationsverluste können von den Spekulationsgewinnen abgezogen werden. Wer also in seinem Depot nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer hat, kann diese verkaufen und mit den erzielten Gewinnen verrechnen. Sind dabei nun Aktien, von denen man sich nur ungern trennen will, weil man an einen Kursanstieg glaubt, verkauft man heute und kauft sie morgen wieder zurück. Das kostet zwar Gebühren, die sind aber häufig günstiger als die anfallenden Steuern.
Dann gibt es noch die Möglichkeit von so genannten Verlustvorträgen, das heißt, dass nicht ausgeglichen Spekulationsverluste mit ins nächste Jahr genommen werden können. Hat man zum Beispiel im Jahr 2000 einen Verlust von 4000 Mark realisiert, kann dieser in 2001 gegen eventuell erzielte Spekulationsgewinne gegengerechnet werden.
Die gesetzliche Spekulationsfrist sollten Sie in Ihrer Anlageplanung immer berücksichtigen. Sind Sie jedoch davon überzeugt, dass momentan der richtige Zeitpunkt zum Verkaufen ist, sollten Sie nicht wegen des steuerlichen Aspektes Ihre Aktien behalten. Denn nach Ablauf der Frist können die Kurse auch zu Ihren Ungunsten ausfallen. In so einem Fall ist es besser den Gewinn zu realisieren und entsprechend zu versteuern.
Wie berechnet sich nun der Spekulationsgewinn, wenn ein Aktionär die Aktie X in mehreren Etappen gekauft hat?
Beispiel:
Im Depot befinden sich am 01. Februar 1999 100 X-Aktien zum Einkaufskurs von 50 Mark. Weitere 50 X-Aktien kommen am 31. März 2000 zum Kurs von 80 Mark hinzu und zum 09. Mai 2000 nochmals 50 X-Aktien zum Preis vom 90 Mark pro Aktie. Am 01. Juni 2000 werden 150 X-Aktien aus dem Depot für 18.000 Mark verkauft. In diesem Fall werden nur 50 X-Aktien innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, da davon ausgegangen wird, dass zunächst die zuerst gekauften Aktien wieder verkauft wird.
Berechnung des Spekulationsgewinns:
50 X-Aktien a 80 Mark = 4000 Mark
50 X-Aktein a 90 Mark = 4500 Mark
Gesamt 8500 Mark
Durchschnittspreis je X-Aktie = 85 Mark
Anschaffungskosten: 50 X-Aktien x 85 Mark = 4250 Mark
Erlös: (18.000 Mark : 150 X-Aktien) x 50 X-Aktien = 6000 Mark
Spekulationsgewinn: 6000 Mark - 4250 Mark = 1750 Mark
Bei der Steuererklärung lassen sich dann noch alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aktienkauf standen, wie z.B. Depotgebühren, Provisionen etc. geltend machen, das heißt, der zu versteuernde Spekulationsgewinn wird um diese Kosten gekürzt.
nachzulesen auf wiwo.de
(Änderung 2001 beachten Halbeinkünfteverfahren)
Hoffe es hilft dir weiter
Gruß
Glemei
Spekulationsgewinn und Spekulationsfrist
Wenn Sie Aktien zu einem günstigen Kurs kaufen und dann wieder zu einem höheren Kurs verkaufen, so realisieren sie einen Kursgewinn. Dieser Gewinn ist steuerfrei, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Aktien die gesetzlich geregelte Spekulationsfrist von 12 Monaten verstrichen ist. Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr ist der erzielte Kursgewinn (in diesem Fall Spekulationsgewinn) zu versteuern, und zwar in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes.
Es gibt jedoch eine gesetzlich geregelte Freigrenze: Liegen die Spekulationsgewinne unter 1000 Mark im Jahr, sind sie von der Steuer befreit. Diese Freigrenze darf jedoch nicht mit einem Freibetrag verwechselt werden. Liegt der Gewinn bei 1000 Mark oder mehr, wird der gesamte Gewinn versteuert, während bei einem Freibetrag nur die Einnahmen versteuert werden, die über den Freibetrag hinaus gehen.
Beispiel:
Sie haben in diesem Jahr schon 999 Mark Kursgewinn erzielt und verdienen heute noch eine Mark dazu, dann will das Finanzamt von Ihnen Steuern. Liegt ihr Einkommensteuersatz jetzt beispielsweise bei 20 Prozent, würden Sie also durch Ihren heutigen 1-Mark-Gewinn 200 Mark Steuern zahlen, da nun auch die 999 Mark steuerpflichtig werden.
Es gibt aber eine ganz legale Steuerlücke: Die im gleichen Jahr, innerhalb der Spekulationsfrist, realisierten Spekulationsverluste können von den Spekulationsgewinnen abgezogen werden. Wer also in seinem Depot nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer hat, kann diese verkaufen und mit den erzielten Gewinnen verrechnen. Sind dabei nun Aktien, von denen man sich nur ungern trennen will, weil man an einen Kursanstieg glaubt, verkauft man heute und kauft sie morgen wieder zurück. Das kostet zwar Gebühren, die sind aber häufig günstiger als die anfallenden Steuern.
Dann gibt es noch die Möglichkeit von so genannten Verlustvorträgen, das heißt, dass nicht ausgeglichen Spekulationsverluste mit ins nächste Jahr genommen werden können. Hat man zum Beispiel im Jahr 2000 einen Verlust von 4000 Mark realisiert, kann dieser in 2001 gegen eventuell erzielte Spekulationsgewinne gegengerechnet werden.
Die gesetzliche Spekulationsfrist sollten Sie in Ihrer Anlageplanung immer berücksichtigen. Sind Sie jedoch davon überzeugt, dass momentan der richtige Zeitpunkt zum Verkaufen ist, sollten Sie nicht wegen des steuerlichen Aspektes Ihre Aktien behalten. Denn nach Ablauf der Frist können die Kurse auch zu Ihren Ungunsten ausfallen. In so einem Fall ist es besser den Gewinn zu realisieren und entsprechend zu versteuern.
Wie berechnet sich nun der Spekulationsgewinn, wenn ein Aktionär die Aktie X in mehreren Etappen gekauft hat?
Beispiel:
Im Depot befinden sich am 01. Februar 1999 100 X-Aktien zum Einkaufskurs von 50 Mark. Weitere 50 X-Aktien kommen am 31. März 2000 zum Kurs von 80 Mark hinzu und zum 09. Mai 2000 nochmals 50 X-Aktien zum Preis vom 90 Mark pro Aktie. Am 01. Juni 2000 werden 150 X-Aktien aus dem Depot für 18.000 Mark verkauft. In diesem Fall werden nur 50 X-Aktien innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, da davon ausgegangen wird, dass zunächst die zuerst gekauften Aktien wieder verkauft wird.
Berechnung des Spekulationsgewinns:
50 X-Aktien a 80 Mark = 4000 Mark
50 X-Aktein a 90 Mark = 4500 Mark
Gesamt 8500 Mark
Durchschnittspreis je X-Aktie = 85 Mark
Anschaffungskosten: 50 X-Aktien x 85 Mark = 4250 Mark
Erlös: (18.000 Mark : 150 X-Aktien) x 50 X-Aktien = 6000 Mark
Spekulationsgewinn: 6000 Mark - 4250 Mark = 1750 Mark
Bei der Steuererklärung lassen sich dann noch alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aktienkauf standen, wie z.B. Depotgebühren, Provisionen etc. geltend machen, das heißt, der zu versteuernde Spekulationsgewinn wird um diese Kosten gekürzt.
nachzulesen auf wiwo.de
(Änderung 2001 beachten Halbeinkünfteverfahren)
Hoffe es hilft dir weiter
Gruß
Glemei
Hallo,
vorab vielen Dank für Eure sehr wertvollen und umfangreichen
Ausführungen.
Allerdings hätte ich jetzt noch ein Frage.
Was kann ich alles !!! absetzen (Depotgebühren, An- und
Verkaufsgebühren) ????
Bitte nochmals um Informationen. Ein sehr zufriedener Owil
wünscht allen noch einen schönen sonnigen Sonntag.
vorab vielen Dank für Eure sehr wertvollen und umfangreichen
Ausführungen.
Allerdings hätte ich jetzt noch ein Frage.
Was kann ich alles !!! absetzen (Depotgebühren, An- und
Verkaufsgebühren) ????
Bitte nochmals um Informationen. Ein sehr zufriedener Owil
wünscht allen noch einen schönen sonnigen Sonntag.
@glemei,
ich hätte da noch eine frage:
....Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr ist der erzielte Kursgewinn (in diesem Fall Spekulationsgewinn) zu versteuern, und zwar in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes. ....
"in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes"
wenn ich jetzt z.B. "regulär" 25 % einkommenssteuersatz habe und jetzt aber z.B. 400.000,00 DM verdiene, geht dann der satz hoch oder wird dann auch zu 25% versteuert?
danke
ich hätte da noch eine frage:
....Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr ist der erzielte Kursgewinn (in diesem Fall Spekulationsgewinn) zu versteuern, und zwar in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes. ....
"in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes"
wenn ich jetzt z.B. "regulär" 25 % einkommenssteuersatz habe und jetzt aber z.B. 400.000,00 DM verdiene, geht dann der satz hoch oder wird dann auch zu 25% versteuert?
danke
@Owil
wenn Du den Beitrag ganz liest steht unten, das Provisionen und Gebühren beim Kauf bzw. Verkauf steuerlich geltend gemacht werden können.
@tatütata
ich bin kein Steuerexperte und habe den Beitrag von wiwo.de
Ich nehme aber an das der persönliche Steuersatz vom Gesamteinkommen abhängig ist und danach berechnet wird.
Gruß
Glemei
wenn Du den Beitrag ganz liest steht unten, das Provisionen und Gebühren beim Kauf bzw. Verkauf steuerlich geltend gemacht werden können.
@tatütata
ich bin kein Steuerexperte und habe den Beitrag von wiwo.de
Ich nehme aber an das der persönliche Steuersatz vom Gesamteinkommen abhängig ist und danach berechnet wird.
Gruß
Glemei
bei 400.000 DM spekulationsgewinn in 2000 und 25.000 laufenden Einkünften gibt´s ne tüchtige Nachzahlung (so um die 180.000 DM
schätze ich); da würde ich aufpassen, ob nicht vielleicht einer
meint, du wärest gewerblich tätig: Umsatz usw., professionell,
machst du auch was für andere (dann bist du sofort dabei: Gewerbesteuer lässt grüssen!!!!)
schätze ich); da würde ich aufpassen, ob nicht vielleicht einer
meint, du wärest gewerblich tätig: Umsatz usw., professionell,
machst du auch was für andere (dann bist du sofort dabei: Gewerbesteuer lässt grüssen!!!!)
@Alle
Ich habe eine Frage zur Auslegung der Speku-Jahresfrist.
Angenommen, ich habe eine Aktie am 04.11.99 gekauft. Von der Bank wurde dieser Kauf am 04.11.99 bestätigt, die Verrechnung (Buchung) erfolgt aber erst zum 08.11.99. Welches Datum ist nun für den Zeitraum der Jahresfrist entscheident? Ich meine, ich habe im Capital gelesen, der Buchungstag, finde aber den Artikel nicht mehr. Zur Praxis: Kann ich das Papier am 05.11.00 verkaufen oder muß ich bis zum 09.11.00 warten, um außerhalb der Speku-Frist zu kommen.
Wer weiß bescheid?
Gruß
Fraaanz
Ich habe eine Frage zur Auslegung der Speku-Jahresfrist.
Angenommen, ich habe eine Aktie am 04.11.99 gekauft. Von der Bank wurde dieser Kauf am 04.11.99 bestätigt, die Verrechnung (Buchung) erfolgt aber erst zum 08.11.99. Welches Datum ist nun für den Zeitraum der Jahresfrist entscheident? Ich meine, ich habe im Capital gelesen, der Buchungstag, finde aber den Artikel nicht mehr. Zur Praxis: Kann ich das Papier am 05.11.00 verkaufen oder muß ich bis zum 09.11.00 warten, um außerhalb der Speku-Frist zu kommen.
Wer weiß bescheid?
Gruß
Fraaanz
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