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    Arbeitslosengeld und Spekulationsgewinne! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.00 16:58:55 von
    neuester Beitrag 09.11.00 17:39:44 von
    Beiträge: 8
    ID: 295.781
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      Avatar
      schrieb am 09.11.00 16:58:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiss jemand ob man Arbeisloengeld zurückzahlen muss wenn
      man in der selben Zeit Spekulationsgewinne erzielt?
      Ich habe in 10 Monaten ca. 10000 dm Arbeitslosengeld erhalten,in dem selben Zeitraum habe ich ca.20000 dm mit Aktien verdient.(alles innerhalb der Spekulationsfrist)
      Für Antworten binn ich sehr dankbar!!
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 17:02:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du denkst das war ein nettes Einkommen, wird es das A-Amt auch denken ;)
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 17:05:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo bbakee!

      Nein mußt Du nicht!

      Grund: Arneitslosengeld ist eine Versicherungsleistung die Dir zusteht, wenn Du arbeitslos bist.

      Wieviel Geld Du hast oder an Kapitalerträgen spielt keine Rolle. Selbst wenn Du Millionen auf der Bank liegen hast, so besteht Dein Recht auf Zahlung. Es ist eben keine Sozialleistung, welche nach Bedürftigkeit gezahlt wird.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 17:06:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...wenn du es dem Arbeitsamt und damit auch dem Finanzamt meldest wird es als Einkommen berechnet.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 17:11:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn du es nicht meldest, und sie dich an den Eier kriegen, dann gute Nacht.

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      schrieb am 09.11.00 17:19:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schade, das Du nicht musst.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 17:26:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie hast du gewinn gemacht? Gerade jetzt,

      Ich habe innerhalb 6 Monaten 40TDM verloren.
      Auserdem du zahlst sp.steur,brauchst du nicht an Arbeitsamt zürück zu bezahlen?
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 17:39:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn ich jedoch während meiner Arbeitslosigkeit nebenbei einer Tätigkeit nachgehen würde,müsste das Einkommen ab einer bestimmten Höhe mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden.Werden Spekulationsgewinne nicht auch als normales Einkomme angerechnet?


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