Arbeitslosengeld und Spekulationsgewinne! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.11.00 16:58:55 von
neuester Beitrag 09.11.00 17:39:44 von
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Weiss jemand ob man Arbeisloengeld zurückzahlen muss wenn
man in der selben Zeit Spekulationsgewinne erzielt?
Ich habe in 10 Monaten ca. 10000 dm Arbeitslosengeld erhalten,in dem selben Zeitraum habe ich ca.20000 dm mit Aktien verdient.(alles innerhalb der Spekulationsfrist)
Für Antworten binn ich sehr dankbar!!
man in der selben Zeit Spekulationsgewinne erzielt?
Ich habe in 10 Monaten ca. 10000 dm Arbeitslosengeld erhalten,in dem selben Zeitraum habe ich ca.20000 dm mit Aktien verdient.(alles innerhalb der Spekulationsfrist)
Für Antworten binn ich sehr dankbar!!
Wenn Du denkst das war ein nettes Einkommen, wird es das A-Amt auch denken
Hallo bbakee!
Nein mußt Du nicht!
Grund: Arneitslosengeld ist eine Versicherungsleistung die Dir zusteht, wenn Du arbeitslos bist.
Wieviel Geld Du hast oder an Kapitalerträgen spielt keine Rolle. Selbst wenn Du Millionen auf der Bank liegen hast, so besteht Dein Recht auf Zahlung. Es ist eben keine Sozialleistung, welche nach Bedürftigkeit gezahlt wird.
Nein mußt Du nicht!
Grund: Arneitslosengeld ist eine Versicherungsleistung die Dir zusteht, wenn Du arbeitslos bist.
Wieviel Geld Du hast oder an Kapitalerträgen spielt keine Rolle. Selbst wenn Du Millionen auf der Bank liegen hast, so besteht Dein Recht auf Zahlung. Es ist eben keine Sozialleistung, welche nach Bedürftigkeit gezahlt wird.
...wenn du es dem Arbeitsamt und damit auch dem Finanzamt meldest wird es als Einkommen berechnet.
wenn du es nicht meldest, und sie dich an den Eier kriegen, dann gute Nacht.
Schade, das Du nicht musst.
Wie hast du gewinn gemacht? Gerade jetzt,
Ich habe innerhalb 6 Monaten 40TDM verloren.
Auserdem du zahlst sp.steur,brauchst du nicht an Arbeitsamt zürück zu bezahlen?
Ich habe innerhalb 6 Monaten 40TDM verloren.
Auserdem du zahlst sp.steur,brauchst du nicht an Arbeitsamt zürück zu bezahlen?
Wenn ich jedoch während meiner Arbeitslosigkeit nebenbei einer Tätigkeit nachgehen würde,müsste das Einkommen ab einer bestimmten Höhe mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden.Werden Spekulationsgewinne nicht auch als normales Einkomme angerechnet?
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