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    Steur ?? HILFEEEE.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.01 11:23:38 von
    neuester Beitrag 05.02.01 12:26:18 von
    Beiträge: 5
    ID: 338.546
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      Avatar
      schrieb am 05.02.01 11:23:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      nervenderweise muss ich eure hilfe noch mal in anspruch nehmen....

      ich mache gerade meinen lohnsteuerjahresausgleich.

      das nervt eh schon, aber wie krieg ich da meine aktien käufe und verkäufe unter?

      es geht um das jahr 2000 (ach ne...)

      im jahr 2000 hab ich aktien gekauft und im jahr 2001 verkauft. kann ich da einen verlust geltend machen ?

      was ist, wenn ich z.b. in 06/2000 300 aktien von xy gekauft habe, in 01/2001 nochmal hundert aktien von xy und verkaufe jetzt 100 stck. davon ? und was ist, wenn ich 200 Stck. davon verkaufe ?? welchen kaufkurs muss ich jeweils berechnen, den für mich steuerrechtlich besseren ?? muss ich den verlust nicht in der erklärung 2001 angeben, da der verkauf in diesem jahr war ??

      DANKE !!!!
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 11:34:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum solltest du Dinge aus 2001 mit Dingen aus 2000 verrechnen können?

      Denk erstmal nach, bevor du hier ein Thread eröffnest.
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 11:52:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      weisst du, ToshibaDJ, kleines scheis.......,
      ich komme bestimmt nicht von selbst auf diese idee, denn so schlau wie du bist, war ich schon als 3 jähriger....
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 11:54:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      nicht ganz richtig ToshibaDJ.
      Du kannst Verluste mit dem vorangegangenen und mit dem nächsten Jahr verrechnen.
      Also bei Momberger 2000 ,2001, oder 2002.

      Ich glaube aber du mußt erst die 2001er machen, um die Verluste mit dem 2000er zu verrechnen.

      D.h. man kann die 2000er rückwirkend ändern. Das geht auf alle Fälle (BVerfG AZ: 2 BvR 1818/91, DStR 1998, S. 1743)
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 12:26:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für Überschußeinkünfte,dazu gehören die Spekulationsgewinne, gilt das Zuflussprinzip. Du machst deine Gewinne/Verluste also in dem Jahr geltend in dem sie realisiert wurden.

      Für die Berechnung musst du den Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Aktien ansetzen, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr angeschafft wurden.

      (Es sei denn, du hättest auf verschiedenen Depots gekauft.)

      Da du erst im Juni 2000 gekauft hast, gilt für Verkäufe bis Juni 2001 der Durchschnittswert.

      Falls du im Jahr 2001 insgesamt steuerliche Verluste machst, kannst du sie auf das Jahr 2000 rücktragen lassen und mit Gewinnen verrechnen, was zu einer Steuerrückerstattung führt.

      Ansonsten trägst du sie auf die Folgejahre vor und minderst damit zukünftige Gewinne.


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