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    Verlustvortrag bestätigen lassen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.01 10:21:37 von
    neuester Beitrag 14.03.01 17:14:15 von
    Beiträge: 9
    ID: 354.393
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      schrieb am 07.03.01 10:21:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe 1999 einen Spekulationsverlust erlitten, den ich in der Steuererklärung angegeben habe, mit der Bitte, diesen festzustellen.

      Als der Bescheid kam, habe ich keine Verlustfeststellung erkennen können. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt mit der Begründung, daß ich eine schriftliche Verlustfeststellung haben wollte.

      Es wurde mir dann eine Erklärung zugeschickt, in der stand, daß es eine Verlustfeststellung nicht gibt, und daß ich die Verluste aus 1999 im Jahr 2000 wieder angeben könnte. Ich sollte meinen Einspruch zurückziehen, was ich auch getan habe.

      Ist das alles so in Ordnung???
      Und wenn nicht, was kann ich dann jetzt noch machen???

      kirki
      Avatar
      schrieb am 07.03.01 10:43:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo,

      immer vorausgesetzt, Du hast per Ende 1999 noch einen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften (so heißt das jetzt!) noch offen (und nicht etwa bereits berücksichtigt oder ins Vorjahr rückübertragen !), dann ist Bestandteil des ESt-Bescheids 99 ein "Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verbleibenden Verlustvortrages zur ESt auf den 31.12.1999". Das Ding mußt Du haben, und da steht auch drin, daß Du den Verlust künftig nur mit Verlusten aus Veräußerungsgeschäften verrechnen darfst.

      Also schau mal genau nach, was bei Dir Sache ist.

      mfg, steidl.
      Avatar
      schrieb am 07.03.01 11:38:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo nochmal,
      danke erst einmal für die schnelle Antwort.

      Es ist so, wie ich es oben geschrieben habe. Ich habe keinen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrages....erhalten.

      Zitat aus dem Brief des Finanzamtes:

      "...Ein Abzug gemäß .... (Verlustvor/-rücktrag) ist grundsätzlich nicht möglich, auch wird insoweit keine gesonderte Verlustfeststellung durchgeführt. Die Verluste dürfen jedoch Einkünfte mindern, die in dem unmittelbar vorangegangenen oder den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt wurden/werden.... Daher käme lediglich eine Berücksichtigung der Verluste von XXXX DM in den Folgejahren in Betracht...."

      Ich verstehe das so, daß ich die Verluste aus 1999 in der Einkommensteuererklärung 2000 wieder mit angeben kann. Warum habe ich aber keinen Bescheid über eine entsprechende Feststellung bekommen?

      Bei einem Freund ist genau dasselbe passiert. Da er aber in der Ausbildung ist, hat er in dem Jahr überhaupt keine Steuern zahlen müssen. Kann es vielleicht daran liegen?

      kirki
      Avatar
      schrieb am 07.03.01 13:39:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bescheid über vortragsfähigen Verlust zum 31.12.1999 ist dringend erforderlich.
      Gehe noch mal zum FA und wirke darauf hin ein.
      Avatar
      schrieb am 07.03.01 14:07:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Diese gesonderte Feststellung war bei den Finanzämtern in NRW bis ca. August 2000 (!) edv-technisch nicht möglich. Die Sachbearbeiter hatten auch keine Ahnung. Ich hatte den gleichen Fall wie Du, habe aber auf Festsetzung bestanden und dem Sachbearbeiter aus dem aktuellen Gesetz vorgelesen. Schließlich habe ich doch diese Feststellung erhalten.

      Ich würde das Finanzamt auf seinen Fehler eindringlich hinweisen und auf einer Feststellung bestehen, sonst hast Du keine Rechtssicherheit über die Verrechnung der Verluste.

      Grüße D.

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      schrieb am 08.03.01 17:21:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich werde also mal beim Finanzamt vorbeischauen!

      Wie verhält es sich aber nun bei dem Freund von mir? Der hat mit dem Einkommensteuerbescheid die gezahlten Steuern (nur ein paar Mark) komplett wiederbekommen.
      Kann er trotzdem die Verluste aus 1999 (in dem er ja wenig verdient und keine Steuern bezahlt hat) mit Gewinnen aus 2000 (wo er viel verdient hat) verrechnen?

      kirki
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 22:37:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja, dein Freund kann die Verluste aus 1999 anch 2000 vortragen, wenn er diese in der Steuer 1999 angegebe hat und das Fa diese gesondert festgestellt hat.

      Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Wertpapiere) werden nur untereinander verrechnet.
      Niemals werden Verluste aus Speku mit anderen Einkünften verrechnet.
      Somit hatten diese Verluste auf die Steuer 1999 von Deinen Freund überhaupt keinen Einfluß. Egal ob er viel oder wenig verdient hat.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 13:28:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      @steuermann
      Heißt Deine letzte Antwort, daß ich Speku-Verluste aus 2000 auch nach gültigem Steuerbescheid für die 2001-Eklärung wieder als Vortrag herannehmen kann ?
      Und: wie weit können eigentlich Verluste nach vorne getragen werden (z.B. 10000 in 2000, davon in 2001 5000 vorgetragen, dann nochmal (!) 1000 für 2002 vortragen)?

      Danke für Antwort.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 17:14:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn die Speku-Verlust in 2000 ordnungsgemäß angegeben sind und ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2000 vom FA erlassen wurden ist, werden diese Verluste in das nächste Jahr bzw. nächsten Jahre vorgetragen.

      Rücktrag nur 1 Jahr möglich.
      Vortrag ist zeitlich nicht begrenz, jedoch nur so lange wie dann mit laufenden Einnahmen verrechnet wird.

      Selbst wenn Du den Verlust in 2001 eigentlich nicht brauchen solltes, wird er trotzdem angerechnet und das Einkommen auf 0 gestellt.

      Daß heißt, daß dann diverse Freibeträge u.ä. verloren gehen.


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