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    Privater PC/Monitor als Werbungskosten?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.01 15:33:45 von
    neuester Beitrag 22.04.01 00:25:27 von
    Beiträge: 4
    ID: 384.744
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      Avatar
      schrieb am 19.04.01 15:33:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Kann man als Azubi/Student einen PC als Werbungskosten geltend machen? Es gab ja vor ein paar Monaten dazu eine Änderung, was diese Vorhaben erleichtert!
      Weiß jemand wie das mit einem Monitor aussieht, den ich jetzt z.B. für 600 DM kaufe (für einen bereits bestehenden PC)? Kann ich diesen als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abschreiben?

      Vielen Dank für eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 15:48:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein kannst du nicht. er ist nicht eigenständig nutzbar und wird deshalb genau wie der pc über die gesamte nutzungsdauer abgeschrieben.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 15:56:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      * Laut Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.10.1999, Az: 6 K 1960/98) sind Monitore selbständige
      Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und somit bei Unterschreiten der GWG-Grenze von 800 DM (netto)
      oder 928 DM (brutto) sofort absetzbar. Folgt Ihr Finanzamt dieser Auffassung des Finanzgerichts, können Sie
      wie oben beschrieben verfahren. Andererseits erfolgt die Absetzung im Wege der AfA.
      ** Drucker sind nicht selbständig bewertungsfähige Peripheriegeräte.



      Muß das Finanzamt das also nicht anerkennen oder was???
      Avatar
      schrieb am 22.04.01 00:25:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du hast recht! Die vom Finanzamt meinten, dass Urteile von Finanzgerichten immer Einzelfallentscheidungen seien! Der Monitor ist demnach nicht eigenständig!


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