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    Auslandskonto - Finanzamt ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.01 15:06:34 von
    neuester Beitrag 28.04.01 17:28:29 von
    Beiträge: 6
    ID: 390.134
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      Avatar
      schrieb am 26.04.01 15:06:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich möchte evt. einen Depot bei Web Streets über Consors in den USA eröffnen.
      Wie läuft das den mit dem Finanzamt und ausländischen Konten? Wenn ich jetzt z.B. eine Überweisung in die USA tätige muß ich dies dem Finanzamt mitteilen oder bekommen sie automatisch bescheid oder läuft dies ganz normal über die jährliche Steuererkärung, wenn man Gewinne in den USA gemacht hat?
      Und wie sieht das aus, wenn man Dividenden erhält? Muß man diese hier versteuern oder werden diese direkt in USA versteuert und brauchen hier dann auch nicht mehr mit auf die Steuererklärung?

      Gruß
      UsedTo
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 15:36:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      moin,
      bei überweisungen ins ausland unterliegst du der aussenwirtschaftsverordnung, d.h. ab einer gewissen grössenordnung, m.w. dm 5.000,00, musst du auf dem zahlungsauftrag spezielle, statistische angaben machen. dies sollte dir aber jeder schaltermitarbeiter deiner bank noch mal darlegen können. ausländische kapitalerträge sind auf jeden fall, sofern du in der brd steuerpflichtig bist, hier zu versteuern.
      gruß
      snowmann
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 15:51:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      >Wenn ich jetzt z.B. eine Überweisung in die USA tätige muß ich dies dem Finanzamt mitteilen
      - Nein, das FA interessiert sich nur für Deine Einkünfte
      >oder bekommen sie automatisch bescheid
      - Nein, aber in den USA ist ALLES transparent und wird auf Anfrage dem dt. FA ohne Federlesens mitgeteilt
      >oder läuft dies ganz normal über die jährliche Steuererkärung, wenn man Gewinne in den USA gemacht hat?
      - Ja
      >Und wie sieht das aus, wenn man Dividenden erhält? Muß man diese hier versteuern
      - Ja, und zwar den Bruttoertrag zum Tageswechselkurs
      >oder werden diese direkt in USA versteuert
      - Ja, die USA ziehen Quellensteuer ab,
      >und brauchen hier dann auch nicht mehr mit auf die Steuererklärung?
      - Doch, siehe Anlagen KAP+AUS
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 15:58:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schau mal in den Thread,dem Finanzamt entkommt keiner.


      Gruss

      THE CANADIEN
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 21:21:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Meldung

      Wenn man einen größeren Betrag ins Ausland überweist (über 5000 DM?) muß man dies der BUNDESBANK mitteilen, nicht dem FA!

      Gruss kroko

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      schrieb am 28.04.01 17:28:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      äh, was?
      naja,
      hab auch eine Frage:

      kann man einen Ansparplan in Fonds,
      sprich monatliche Beträge bei einem selbsständigen als Altersvorsorge deklarieren und damit irgendwie von der Steuer absetzen?
      Wie ist das bei einem ausländischen Fond, insbesondere wenn die Beteiligung über Genussscheine erfolgt.
      Also monatlich wird abgebucht, irgendwann kommts wieder zurück komplett oder in Raten.
      was ist wenn die Einlage auch noch garantiert wird auf eine Laufzeit von 10 Jahren?

      Danke euch
      FTrader


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