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    HV 2001 der UseCom Software AG? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.08.01 01:43:41 von
    neuester Beitrag 06.09.01 18:43:51 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 03.08.01 01:43:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand, wann die diesjährige ordentliche HV der UseCom Software AG stattfinden wird?

      Die letzte ordentliche HV fand am 3.4.2000 statt. Danach fanden am 30.4.2001 und 10.7.2001 außerordentliche HV statt, zu denen nicht eingeladen wurde.

      Am 30.4.2001 wurde eine Kapitalerhöhung um 3,5 Mio. Euro bis 30.4.2006 beschlossen. Auf dieser HV waren neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Hutter der Ein-Mann-Vorstand Jörg Bengestrate, ein Notar, ein Gast, Matthias Wahler für GSC Research und Jan Bengestrate als alleiniger Vertreter von Aktionären anwesend. Von den insgesamt 7.377.990 Aktien waren auf dieser Hauptversammlung 4.565.160 Stimmen (62 %) anwesend, alle vertreten durch Jan Bengestrate (wahrscheinlich der Bruder vom Vorstand?). Kein Wunder, dass alle Tagesordnungspunkte einstimmig angenommen wurden und die HV gerade mal 30 min dauerte trotz der derzeitigen kritischen Lage des Unternehmens.

      Auf der außerordentlichen HV am 10.7.2001 wurde eine weitere Kapitalerhöhung um 100 % auf 14.755.980 Aktien beschlossen. Die Aktien, jetzt mit einem Wert von 1 Euro, werden bis 15.9.2001 zum Preis von 2,5 Euro den Altaktionären angeboten.

      Die Emission aller Aktien war 1999 vollständig an die ProMotum Finance Consult GmbH (www.promotum.de) für 5 Euro je Aktie verkauft worden. Promotum verkaufte diese Aktien dann in reißerischen Telefongesprächen für 7,80 Euro und nach einem Aktiensplitt von 1:2 für 15,90 Euro. Später folgte ein weiterer Split 1:2. Um die Aktien bei Promotum kaufen zu können, musste (!) man in einer Vollmacht die Stimmrechte an Promotum abtreten. Sind das die Stimmen, die jetzt durch Herrn Jan Bengestrate vertreten werden?

      GSC Research schrieb im Mai, dass das Unternehmen derzeit etwa 850 Aktionäre hat, kein offizieller Handel in den Papieren stattfindet, keine Großaktionäre bekannt sind und das Kapital breit gestreut ist. Bleibt die Frage, in welcher Höhe Promotum gegenwärtig noch beteiligt ist und warum außer Herrn Bengestrate keine weiteren Aktionäre auf den HV auftauchen.

      Es scheint hier undemokratischer als im ehemaligen rumänischen Politbüro zuzugehen und der Vorstand wundert sich, dass die Bereitschaft, weiter in das Unternehmen zu investieren, stark gesunken ist. Wir Aktionäre sollten unserem Unternehmen mal etwas mehr auf die Finger schauen.

      MfG

      Equilibrium
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 13:02:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die UseCom Software AG hat Insolvenz angemeldet.
      (www.usecom.de)
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:21:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na bingo.....
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 15:56:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Equilibrium,

      bitte um Quellenangabe zu Deiner Insolvenznachricht!

      Danke,
      Pete
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 16:02:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Equilibrium

      Bitte um Quellenangabe für Deine Insolvenznachricht.

      MfG
      Pete

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      schrieb am 29.08.01 18:33:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Vertragshändler der UseCom AG haben offizielle Schreiben und Mailings erhalten, in denen steht, dass das Unternehmen Insolvenz beantragen musste. Ich werde versuchen eine Kopie zu erhalten.

      In einer heutigen telefonischen Anfrage bei PROMOTUM FINANCE CONSULT GmbH (Promotum), die die Aktien vertrieben hat, wurde mir diese Information nur sehr zögerlich bestätigt. Nach einigem Hinterfragen erfuhr ich, dass inzwischen alle Mitarbeiter der UseCom AG entlassen wurden. Dort gibt man im Wesentlichen den Aktionären die Schuld für die Insolvenz, die nicht bereit waren, sich an der KE zu beteiligen. Übrigens hat Promotum schon seit einiger Zeit alle Informationen zu UseCom von der eigenen Homepage entfernt.

      Als Vertreter der Aktionäre sind auf den letzten HVs ausschließlich Jan Bengestrate, der tatsächlich der Bruder des Vorstandes Jörg Bengestrate ist, und nach heutigen Aussagen noch ein Vertreter der Firma Promotum aufgetreten. Eigentlich müssten die Zwangsvollmachten, die beim Kauf der Aktien bei Promotum unterschrieben werden mussten, längst abgelaufen sein. Aber prüft das jemand, wenn die HV im Büro des Ein-Mann-Vorstandes stattfindet?

      Unter der auf der Homepage von UseCom angegebenen Tel.-Nr. ist niemand zu erreichen. Auch auf zwei Mail-Anfragen, wann die diesjährige HV stattfinden wird, habe ich bisher keine Antwort erhalten (Tel. +49-8122-9590-0, Fax:+49-8122-9590-220, e-mail:info@usecom.de).

      Hat jemand Zugang zum Bundesanzeiger und kann den Anzeigentext zu den diesjährigen außerordentlichen HVs hierein kopieren?

      MG
      Equilibrium
      Avatar
      schrieb am 01.09.01 00:37:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bin stinksauer! Habe vor einiger Zeit ein Paket usecom Aktien über Promotum erstanden. Die sind jetzt wohl wertlos. Die Zeitschrift "Finanztest" warnt übrigens vor der Promotum Finance Consult (Heft 8/99 und Heft 2/01). Dieser Warnung kann ich mich nur anchließen.
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 21:03:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hoffe, dass Promotum bald dich gemacht wird.

      Ich hatte auch schon diverse Telefonverkäufer von denen an der Strippe. Die gehören eigentlich in den Knast.
      Avatar
      schrieb am 05.09.01 19:07:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Für den Knast bedarf es vorher eines Anklägers und einer Verurteilung. Unser Missmut allein bewegt überhaupt nichts. Gibt es Fakten, die einen Gesetzesverstoß durch PROMOTUM oder eines "ihrer" Unternehmen vermuten lassen? Wenn ja, sollten wir weiter recherchieren und diese hier zusammentragen. Mir kam bisher einiges sehr merkwürdig vor. Ich kenne die Gesetze noch nicht soweit, dass ich einen Verdacht begründen könnte. Vielleicht war auch alles einfach nur mies?
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 18:43:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das Kammergericht Berlin hat der Vermittlerfirma Promotun Finance Consult GmbH ihre irreführende Werbung für vorbörsliche Aktien verboten (Az. 5 U 5552/99, Urteil ist rechtskräftig. Anlegern würde durch die Werbung der Berliner Firma eine künftige Börsenzulassung vorgetäuscht.


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