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    Kauf von Eigentumswohnug, worauf achten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.08.01 20:03:29 von
    neuester Beitrag 15.08.01 15:17:21 von
    Beiträge: 14
    ID: 455.313
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      Avatar
      schrieb am 14.08.01 20:03:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo und guten tag.

      ich möchte eine eigentumswohnung erwerben. (5-familienhaus)
      was muß ich vor dem kauf beachten?

      z.b.:

      1. grundbuchauszug
      2. teilungsgenehmigung mit lageplan
      3. wirtschaftsplan und rücklagen
      4. eigentümerbeschlüsse (alle)
      5. ????
      6. ????

      was gibt es dennnoch so für wichtige punkte?
      was muss der verkäufer angeben, was kann er verschweigen?

      für ernsthafte beiträge bin ich sehr dankbar



      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 20:07:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du ganz oben wohnst, solltest du darauf achten, dass ein Dach drauf ist, währen dwenn du in der Mitte wohnst ja noch eine oder mehrere Wohnungen über dir hast.
      Desweiteren solltest du darauf achten, dass nur junge hübsche willige Frauen in dem Haus einziehen.
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 20:35:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Bommel1

      --------



      Hallo:)


      5.Lage, Lage, Lage
      6.Bauqualität

      .......


      Ansonsten schau mal in den Thread: "Benötige Tipps zum Kauf einer Eigentumswohnung"
      Da habe ich mir die Finger wund geschrieben.Noch mal schaffe ich das nicht.:D;)
      (Meine Beiträge unter:gölqjksfhöla)





      Bitte hier klicken =>> Thread: Benötige Tipps für Kauf einer Eigentumswohnung






      MfG
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 20:37:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bausubstanz
      Sanitäre Anlagen
      Heizung, (bald gibt es eine neue Verordnung)
      Verwaltung bzw Nebenkostenhöhe
      Wie alt sind Fenster!
      Ist in der Umgebung eine Deponie geplant oder ähnliches
      Maklergebühr Ja/Nein

      Nach Kauf erst bezahlen, wenn im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde.
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 20:44:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      @gölqjksfhöla
      danke, da hab ich ja erst mal zu lesen

      @thebigdude1
      danke auch an dich

      @bommel1
      deine ersten ansätze sind schon mal nicht verkehrt.
      aber ein haus voller flitchen kann auch wertmindernd sein.


      mfg sabbel:-)

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      Avatar
      schrieb am 14.08.01 20:49:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      so auf die schnelle fällt mir dazu ein:
      kommt ganz drauf an, ob du vermieten willst oder selbst einziehen.
      wieviele eigentümer wohnen im haus? bzw. haben die eigentümer vorwiegend vermietet?
      sagt einiges aus über den einsatz, was erhaltungsaufwendungen betrifft bzw. wertschätzung derselben.

      baujahr?
      welche arbeiten sind in den letzten jahren am haus ausgeführt worden? welche stehen an? (protokolle)
      wichtig: wie ist die einschätzung der eigentümer, was die arbeit der hausverwaltung betrifft? wie sieht es mit den entscheidungsprozessen in der WEG aus? gibt es einen verwaltungsbeirat? nach welchem modus sind gemeinschaftskosten geregelt?
      umfeld bzw. umgebung des hauses sollte man auch unter die lupe nehmen.

      vor allem solltest du mal mit den hausbewohnern reden, am besten mit den "dienstältesten". dabei lässt sich - neben dem zwischen-den-zeilen-lesen in den protokollen der eigentümerversammlung - viel über die atmosphäre erfahren.

      gruss antigone
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 20:56:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      ach ja, und unbedingt:
      falls es soweit kommt: dir den notar auf keinen fall vom makler andienen lassen. selbst einen vertrauenswürdigen suchen. dir mindestens eine woche vor dem notartermin unbedingt den vertrag geben lassen und am besten mit einem anwalt punkt für punkt durchgehen. beim notar so dumm wie möglich auftreten, alles, aber auch alles, dir haarklein erklären lassen, wenn du was nicht verstehst.

      gruss antigone
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 21:02:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      @antigone

      danke für die info.


      aber genau das ist der punkt. die nebenkosten, hausgeld,
      protokolle der eigentümerversammlung usw.


      wenn die keine instandsetzungsrücklagen haben, und beschliessen
      das dach und die fassade mit blattgold für die ewigkeit zu
      überziehen, habe ich möglicherweise ein problem.

      auch wenn die sich 3x täglich dass treppenhaus vom "nacktputzservice"
      und den rasen von c.schiffer mähen lassen.


      wie kann ich sicherstellen, vor dem kauf alle protokolle, beschlüsse,
      den wirtschaftsplan und sonstiges zu bekommen?

      und wie kann ich mich absichern, wenn ein protokoll fehlt?


      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 21:18:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ sabbel
      in der regel wird einmal pro jahr eine eigentümerversammlung abgehalten, insofern ist das einfach, quasi ab aufteilung des hauses bzw. falls das haus von vornherein in eigentumswohungen aufgeteilt war, müssen die protokolle und die dazugehörigen wirtschaftspläne vorliegen.
      nach möglicherweise stattgefundenen außerordentlichen eigentümerversammlungen musst du fragen. die sind besonders wichtig, weil sie auf ausserordentliche ereignisse hinweisen können. fehlende protokolle müsstest du von der hausverwaltung einfordern können. ebenso erkundigen, ob im laufe der jahre ein wechsel der hausverwaltung vorgenommen wurde. wenn ja, auch diese anschaun und rauskriegen, aus welchem grund der wechsel zustandekam.

      bei durchsicht der protokolle/wirtschaftspläne achtest du genau auf die entwicklung von hausgeld, ausgaben für gemeinschaftseigentum usw.

      es gibt sicher auch bei der verbraucherzentrale entsprechende broschüren bzw. in fachzeitschriften lässt sich nachlesen, in welchen rhythmus welche arbeiten jeweils wieder auftreten.

      grundsätzlich - so meine erfahrung - ist jede mark, die du auf recherche vorher verwendet hast, eine gut angelegte, d.h. da auf keinen fall knausrig sein. und dann spricht mit bekannten, verwandten, wen immer du schnappen kannst, der schon mal so nen kauf getätigt hat. der fallen sind viele.

      gruss antigone
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 21:36:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      fällt mir gerade noch ein:
      stimmt die angegebene zahl der quadratmeter mit der wirklichkeit überein? das unterlassen der überprüfung kann dich bei einem entsprechenden quadratmeterpreis einiges kosten.
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 21:45:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      @antigone

      mit immobilien kann man genauso auf die "schnauzte"
      fallen wie mit aktien. nur bei aktien kann ich mit einer
      sl verluste begrenzen. bei einer immobilie geht
      das leider nicht so ohne weiteres.

      danke

      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 10:04:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      antigone ,wenn Du mit dem Programm durch bist,ist die Wohnung längst verkauft.

      sabbel,sofern Dich alle Kriterien zum Kauf der Wohnung überzeugen und Du lediglich Bedenken in bezug auf Bauqualität bzw.zu erwartende Reparaturen ect.hast,hol Dir einen Ing.vom TÜV und lasse alle Gewerke auf die zu erwartende Lebensdauer prüfen.Anschliessend Rücklagen checken und wenn keine ausreichende Deckung zur Verfügung steht,versuche den Kaufpreis entsprechend zu reduzieren.

      Wenn was nicht passt,kaufe woanders.
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 14:54:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo:)


      ",wenn Du mit dem Programm durch bist,ist die Wohnung längst verkauft. "

      Nein, da bin ich anderer Meinung.
      Im Moment haben wir eindeutig einen Käufermarkt.Man kann sich also Zeit lassen.
      Darüberhinaus ist Feilschen angesagt.


      Was Antigone sagt, stimmt absolut, aber:

      "falls es soweit kommt: dir den notar auf keinen fall vom makler andienen lassen. selbst einen vertrauenswürdigen suchen. dir mindestens eine woche vor
      dem notartermin unbedingt den vertrag geben lassen und am besten mit einem anwalt punkt für punkt durchgehen. "



      Wenn du einen Makler nimmst, der schon (sehr) lange Ortsansässig ist, kann man, denk ich, auch den empfohlenen Notar nehmen.Soche seriösen Vermittler haben
      schließlich einen Ruf zu verlieren.Ob man bei einer Eigentumswohnung ohne besondere Ausnahmeumstände(Erbbaurecht, Niesbrauch, Bodenlasten, usw.,usw.) einen Anwalt
      benötigt, weiß ich nicht.Schaden tut`s nicht.Teuer, allerdings, isses schon.


      .....

      Wichtig, besonders bei älteren Objekten, ist ein Verkehrs- und Schadensgutachten.Du musst aber auf jeden Fall bereit sein den
      Fachmann zu bezahlen.Weniger der guten Sitten zuliebe, sondern deshalb, um zu gewährleisten, daß er für
      DICH ! ! ! arbeitet.Wer bezahlt, bestimmt schließlich auch die Musik.Derjenige der annimmt, daß Gutacher "neutral" sind, glaubt wohl auch noch an den Weinachtsmann.


      Besteht in deinem Wunschobjekt eine hohe Eigennutzerquote, sollte man meinen, daß das positiv für den Erhaltungszustand des Gebäudes ist, weil Eigentümer
      hier motivierter sind.Ich kenne da allerdings aus meiner Verwandschaft andere Fälle, die mich an dieser Gewissheit zweifeln lassen.
      Anonyme Kapitalanleger, die die Instandhaltung an eine Hausverwaltung deligieren und sich ansonsten nicht kümmern, können zuweilen weniger geizig und kleinkariert und penetrant sein,
      weil die emotionale Bindung lockerer ist.Und Mieter werden dich in den seltesten Fällen darauf hinweisen, das dieses oder jenes, was du gemacht hast, IHR Eigentum geschädigt hat.



      MfG:)
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 15:17:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mist, hab noch was vergessen.:D

      .....


      Beim Erwerb NIE den Kaufpreis auf ein Notarskonto
      überweisen, sondern nur auf Anweisung des Notars das Geld, nachdem
      ein Auflassungsvermerk im Grundbuch eingetragen ist, auf das Girokonto
      des Verkäufers überweisen.





      Begründung:

      a)Beutelschneiderei des Rechtspflegers, da du unter`m Strich höhere Notarskosten hast.

      b)Weil das Risiko besteht, daß der Notar dein Geld veruntreut.Das ist alles schon vorgekommen.
      Deshalb hat es in den letzten Jahren auch vermehrt staaliche Prüfungen von Notarskanzeleien gegeben.



      Ausnahme:

      a)Wenn der Verkäufer eine Erbengemeinschaft ist, oder die Immobilie anderweitig mehrere Besitzer
      hat.Dann hat der Notar die Möglichkeit, über das Notarskonto, deine Zahlung problemlos an alle Empfangsberechtigten
      zu transferieren.



      ....






      MfG:)


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