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    wird beim Spekulationsverlustrücktrag den Freibetrag berücksichtigt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.01 13:23:36 von
    neuester Beitrag 17.08.01 18:05:04 von
    Beiträge: 10
    ID: 455.676
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      Avatar
      schrieb am 15.08.01 13:23:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,
      kann ich beim Spekulationsverlustrücktrag den Freibetrag
      berücksichtigen oder muß ich die volle Summe des Spekulations-
      gewinns rücktragen?
      z.B. Spekulationsgewinn 1999 4000,- DM
      Verlustrücktrag 3002,- DM
      Spekulationsfreibetrag 998,- DM
      Steuerpflichtig 0,- DM

      oder
      z.B. Spekulationsgewinn 1999 4000,- DM
      Verlustrücktrag 4000,- DM
      Steuerpflichtig 0,- DM

      Das Finanzamt ist der Meinung Variante 1, da erst die
      zu versteuernden Spekulationsgewinne unter Berücksichtigung
      des Freibetrages ermittelt werden und dann erst der Verlust-
      rücktrag abgezogen wird.
      mfg
      rf
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 13:36:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Variante 1 stimmt. Hab ich gerade gelesen und ist auch logisch. Es reicht, wenn 99 noch 999,- Spek.-Gewinn bleiben.
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 13:52:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Goldie1
      In meiner Fragestellung ist mir ein Fehler unterlaufen,
      dass Finanzamt meint die Variante 2 währe korrekt, siehe
      auch Berechnungsverfahren
      Wo hust Du es denn gelesen ?
      mfg
      rf
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 14:05:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      @rfunk1

      kann man dann nicht 3001 DM rücktragen,
      bleiben 999 Gewinn = Frei

      die anderen 999 DM Verlust vortragen ??

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 14:19:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Soweit ich weiß kann ich selbst bestimmen, wieviel von dem Verlust ich zurücktragen will. Mit welchem Argument verlangt das Finanzamt denn eine Rücktragung von mehr als unbedingt nötig ist, um unter den Freibetrag zu kommen?

      Gruß

      JLL

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      Avatar
      schrieb am 15.08.01 14:43:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Finanzamt berechnet erst den zu versteuernden Spekulationsgewinn
      unter Berücksichtigung des Freibetrages, dass währe lt. o.g. Beispiel
      4000,- DM da der Freibetrag überschritten ist und erst dann wird
      der Verlustrücktrag abgezogen.Einen nochmalige Berücksichtigung des
      Freibetrages nach dem Abzug erfolgt nicht.

      Verlustrück 3001,- währe im Beispiel korrekter.
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 16:38:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      **
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 11:11:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...aber bitte die Fachbegriffe nicht verwechseln: Es handelt sich um 999,99 DM Freigrenze, nicht Freibetrag.
      Markus
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 12:43:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      999,99 DM ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze, wie schon frangen Markus richtig erwähnt hat.
      Das heißt oberhalb dieser Grenze wird der gesamte Spekulationsgewinn/verlust als Besteuerungsgrundlage herangezogen...
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 18:05:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im Rücktragsjahr bleibt der Spekugewinn 99 nach wie vor mit DM 4.000,--
      im geänderten Bescheid stehen (= Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften),
      denn der Verlustrücktrag ist nicht bei dieser Einkunftsart sondern vom
      Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen (§ 10d Abs. 1 EStG), wobei er
      lediglich der Höhe nach auf diese Einkunftsart begrenzt ist (§ 23 Abs. 3 , Satz 9
      EStG). Also ist Variante 2 zutreffend und die Freigrenze geht flöten :cry:

      Was anderes wäre es z.B., wenn man in 1999 ausschließlich DM 100.000,--
      Spekugewinn und in 2000 ausschl. DM 150.000,-- Spekuverlust gehabt hätte.
      Dann könnte man auf Antrag von den DM 150.000,-- z.B. nur DM 70.000,--
      zurücktragen, damit noch DM 30.000,-- für 1999 übrig bleiben würden.
      Für die DM 30.000,-- müßte man dann keine ESt zahlen, da noch in 1999
      Sonderausgaben usw. abgezogen werden können und außerdem noch der
      Grundfreibetrag sich auswirken würde, wenn ich mich nicht irre :D

      Gruß
      SanTau:)


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