wird beim Spekulationsverlustrücktrag den Freibetrag berücksichtigt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.08.01 13:23:36 von
neuester Beitrag 17.08.01 18:05:04 von
neuester Beitrag 17.08.01 18:05:04 von
Beiträge: 10
ID: 455.676
ID: 455.676
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 483
Gesamt: 483
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 4431 | |
heute 11:23 | 3299 | |
vor 59 Minuten | 2500 | |
heute 11:11 | 2140 | |
heute 08:50 | 1848 | |
vor 1 Stunde | 1739 | |
vor 1 Stunde | 1058 | |
vor 1 Stunde | 1051 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.041,74 | +0,62 | 236 | |||
2. | 3. | 0,1905 | +0,79 | 118 | |||
3. | 2. | 1,1900 | -13,77 | 100 | |||
4. | 5. | 9,3050 | +0,65 | 88 | |||
5. | 4. | 159,16 | +0,30 | 59 | |||
6. | 12. | 2.345,28 | +0,57 | 39 | |||
7. | Neu! | 11,905 | +14,97 | 36 | |||
8. | Neu! | 4,7810 | +6,60 | 35 |
Hi,
kann ich beim Spekulationsverlustrücktrag den Freibetrag
berücksichtigen oder muß ich die volle Summe des Spekulations-
gewinns rücktragen?
z.B. Spekulationsgewinn 1999 4000,- DM
Verlustrücktrag 3002,- DM
Spekulationsfreibetrag 998,- DM
Steuerpflichtig 0,- DM
oder
z.B. Spekulationsgewinn 1999 4000,- DM
Verlustrücktrag 4000,- DM
Steuerpflichtig 0,- DM
Das Finanzamt ist der Meinung Variante 1, da erst die
zu versteuernden Spekulationsgewinne unter Berücksichtigung
des Freibetrages ermittelt werden und dann erst der Verlust-
rücktrag abgezogen wird.
mfg
rf
kann ich beim Spekulationsverlustrücktrag den Freibetrag
berücksichtigen oder muß ich die volle Summe des Spekulations-
gewinns rücktragen?
z.B. Spekulationsgewinn 1999 4000,- DM
Verlustrücktrag 3002,- DM
Spekulationsfreibetrag 998,- DM
Steuerpflichtig 0,- DM
oder
z.B. Spekulationsgewinn 1999 4000,- DM
Verlustrücktrag 4000,- DM
Steuerpflichtig 0,- DM
Das Finanzamt ist der Meinung Variante 1, da erst die
zu versteuernden Spekulationsgewinne unter Berücksichtigung
des Freibetrages ermittelt werden und dann erst der Verlust-
rücktrag abgezogen wird.
mfg
rf
Variante 1 stimmt. Hab ich gerade gelesen und ist auch logisch. Es reicht, wenn 99 noch 999,- Spek.-Gewinn bleiben.
Hi Goldie1
In meiner Fragestellung ist mir ein Fehler unterlaufen,
dass Finanzamt meint die Variante 2 währe korrekt, siehe
auch Berechnungsverfahren
Wo hust Du es denn gelesen ?
mfg
rf
In meiner Fragestellung ist mir ein Fehler unterlaufen,
dass Finanzamt meint die Variante 2 währe korrekt, siehe
auch Berechnungsverfahren
Wo hust Du es denn gelesen ?
mfg
rf
@rfunk1
kann man dann nicht 3001 DM rücktragen,
bleiben 999 Gewinn = Frei
die anderen 999 DM Verlust vortragen ??
Gruß specunia
kann man dann nicht 3001 DM rücktragen,
bleiben 999 Gewinn = Frei
die anderen 999 DM Verlust vortragen ??
Gruß specunia
Soweit ich weiß kann ich selbst bestimmen, wieviel von dem Verlust ich zurücktragen will. Mit welchem Argument verlangt das Finanzamt denn eine Rücktragung von mehr als unbedingt nötig ist, um unter den Freibetrag zu kommen?
Gruß
JLL
Gruß
JLL
Das Finanzamt berechnet erst den zu versteuernden Spekulationsgewinn
unter Berücksichtigung des Freibetrages, dass währe lt. o.g. Beispiel
4000,- DM da der Freibetrag überschritten ist und erst dann wird
der Verlustrücktrag abgezogen.Einen nochmalige Berücksichtigung des
Freibetrages nach dem Abzug erfolgt nicht.
Verlustrück 3001,- währe im Beispiel korrekter.
unter Berücksichtigung des Freibetrages, dass währe lt. o.g. Beispiel
4000,- DM da der Freibetrag überschritten ist und erst dann wird
der Verlustrücktrag abgezogen.Einen nochmalige Berücksichtigung des
Freibetrages nach dem Abzug erfolgt nicht.
Verlustrück 3001,- währe im Beispiel korrekter.
**
...aber bitte die Fachbegriffe nicht verwechseln: Es handelt sich um 999,99 DM Freigrenze, nicht Freibetrag.
Markus
Markus
999,99 DM ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze, wie schon frangen Markus richtig erwähnt hat.
Das heißt oberhalb dieser Grenze wird der gesamte Spekulationsgewinn/verlust als Besteuerungsgrundlage herangezogen...
Das heißt oberhalb dieser Grenze wird der gesamte Spekulationsgewinn/verlust als Besteuerungsgrundlage herangezogen...
Im Rücktragsjahr bleibt der Spekugewinn 99 nach wie vor mit DM 4.000,--
im geänderten Bescheid stehen (= Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften),
denn der Verlustrücktrag ist nicht bei dieser Einkunftsart sondern vom
Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen (§ 10d Abs. 1 EStG), wobei er
lediglich der Höhe nach auf diese Einkunftsart begrenzt ist (§ 23 Abs. 3 , Satz 9
EStG). Also ist Variante 2 zutreffend und die Freigrenze geht flöten
Was anderes wäre es z.B., wenn man in 1999 ausschließlich DM 100.000,--
Spekugewinn und in 2000 ausschl. DM 150.000,-- Spekuverlust gehabt hätte.
Dann könnte man auf Antrag von den DM 150.000,-- z.B. nur DM 70.000,--
zurücktragen, damit noch DM 30.000,-- für 1999 übrig bleiben würden.
Für die DM 30.000,-- müßte man dann keine ESt zahlen, da noch in 1999
Sonderausgaben usw. abgezogen werden können und außerdem noch der
Grundfreibetrag sich auswirken würde, wenn ich mich nicht irre
Gruß
SanTau
im geänderten Bescheid stehen (= Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften),
denn der Verlustrücktrag ist nicht bei dieser Einkunftsart sondern vom
Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen (§ 10d Abs. 1 EStG), wobei er
lediglich der Höhe nach auf diese Einkunftsart begrenzt ist (§ 23 Abs. 3 , Satz 9
EStG). Also ist Variante 2 zutreffend und die Freigrenze geht flöten
Was anderes wäre es z.B., wenn man in 1999 ausschließlich DM 100.000,--
Spekugewinn und in 2000 ausschl. DM 150.000,-- Spekuverlust gehabt hätte.
Dann könnte man auf Antrag von den DM 150.000,-- z.B. nur DM 70.000,--
zurücktragen, damit noch DM 30.000,-- für 1999 übrig bleiben würden.
Für die DM 30.000,-- müßte man dann keine ESt zahlen, da noch in 1999
Sonderausgaben usw. abgezogen werden können und außerdem noch der
Grundfreibetrag sich auswirken würde, wenn ich mich nicht irre
Gruß
SanTau
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
233 | ||
108 | ||
97 | ||
87 | ||
62 | ||
38 | ||
36 | ||
36 | ||
33 | ||
32 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
29 | ||
28 | ||
27 | ||
26 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
18 |